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TüV überzogen und jetzt Frage zu den Fristen/Kosten

Themenstarteram 14. Oktober 2012 um 16:58

Hallo!

Habe gestern festgestellt das ich wohl im September zum TüV hätte müssen.

Nun folgendes Problem ich bin jetzt ab Mittwoch 2 Wochen weg und würde gern zwar bis Mittwoch die Hauptuntersuchung machen. Jedoch hab ich falls Probleme sind nicht die Zeit die zu beseitigen (mach ich in der Regel selber).

Wie läuft das ab mit Fristen etc.? Kosten bei einer Nachuntersuchung?

Gruß und Danke schonmals

Beste Antwort im Thema

Du hast bis zu einem Monat Zeit für die 3-10 Euro teure Nachuntersuchung. Danach ist wieder der volle Preis fällig.

PS HU überziehen

2 bis 4 Monate 15 Euro

4 bis 8 Monate 25 Euro

Mehr als 8 Monate 40 Euro und 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 Euro.

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Hallo,

also der Hänger, welcher eigendlich im Aug 2012 zum TÜV musste, wurde im März 2013 geprüft - ohne Mängel.

Allerdings bekam er keine Plakette, da der Fahrzeugschein fehlt. Die Plakette wird vom der Zulassungsstelle geklebt, wenn ein neuer Schein ausgestellt wird oder eben der alte wieder auftaucht.

am 3. Juni 2014 um 13:46

Muss das Thema aus aktuellem Anlass mal erneut aufgreifen!

Hallo Schraubergemeinde!

Ich empfinde die neuerdings praktizierten Verfahrensweisen beim TÜV als „Abzocke“!

Das Auto meiner Frau wurde beim TÜV ein paar Monate verspätet vorgefahren (vergessen)! Dadurch entstanden schon Mehrkosten (Strafe?), die man ja irgendwie noch einsehen kann, obwohl Verhältnismäßig hier auch überteuert!

Bei meinem Vorcheck entdeckte ich nur geringe Mängel, wenn überhaupt als solche zu bezeichnen.

Bei der HU wurde dann eine defekte (von mir dümmlicherweise übersehene) Nebelschlussleuchte (Birne!!!) als „erheblicher“ Mangel und ein „Vorlauf“ der Bremse hinten Links, diagnostiziert, plus ein (leicht) verölter Getriebedeckel (geringer Mangel)! Ergebnis „Keine Plakette“!

Alles schön und gut (schlecht) dachte ich mir, ab jetzt habe ich ja einen Monat Zeit die wenigen Mängel zu beheben. Ich lies mir etwas Zeit, da der kalendarische Monat ja bald herum wäre und somit dann der nächste TÜV-Termin um einen Monat nach hinten geschoben werden würde!

Bei der Umsetzung der Mängelbehebung stellte sich heraus, dass die Feder des linken Handbremszuges aus der Bremsträgerplatte herausragte, ergo nicht mehr im Innern fixiert und gespannt war! Das erklärte den Vorlauf. Die Trommel abgenommen, stellte sich eine ungleichmäßige Abnutzung der Beläge heraus, folglich ein Wechsel auf beiden Seiten stand an.

Ist ja nicht weiter tragisch, die Handbremsseile auch gleich noch mit zu erneuern und gut ist, dachte ich. Die Teile (plus Kleinkram, Federn etc.) bestellt, dann alles verbaut und die anderen Mängel (?) auch gleich mit behoben.

Der Monat Frist war auch schon fast abgelaufen und wieder vorgefahren!

Nun kommt`s! Der „Vorlauf“ war zwar weg, jedoch stellte sich heraus, das ich wohl links die Trommelverschraubung „etwas“ zu locker angedreht hatte und somit das Lager (etwas) zu viel Spiel aufwies. Zudem entdeckte der Prüfer (bei der Getriebedeckelkontrolle) eine leichte „Inkontinenz“ im Kühlkreislauf (es tröpfelte) kaum merklich aus einem Verteilerstück unweit der Spritzwand! Folge, eine erneute Verweigerung der Plakette.

Die Geschichte hat aber dann nach der erneuten (gedachten) Nachkontrolle (nach vier Tagen!) aber immer noch kein Ende gefunden, alldieweil es kein abhandeln der zuletzt festgestellten Mängelliste (!?) gab, sondern eine „komplett“ neue HU mit entsprechenden Kosten, da ja mittlerweile der Monat nach dem „Erstcheck“ (!) rum war!

Sollte ja trotzdem kein weiteres (technisches) Problem darstellen dachte ich. Weit gefehlt, den plötzlich ist jetzt auch noch ein Schubstangenkopf ausgeschlagen, der Abgaskrümmer undicht und die Befestigung „beider“ Abblendlichtscheinwerfer mangelhaft! :confused::D

Alles „EM“und all das muss sich ergo, innerhalb des letzten Monats wohl beschädigt und/oder abgenutzt haben. :confused::D

Unglaublich, zumal der TÜV zwar keine Garantie für die nächsten „24“ Monate gibt, aber bei nicht entdecken eines erheblichen Mangels, wir letztendlich bei einem etwaigen Unfall, (in aller Regel) alleine im Regen stehen würden!:confused:

Gruß aus dem sonnigen Südhessen! toyotahelferlein

Wäre schön hierzu ein paar Stellungnahmen lesen zu dürfen!

P.S.: Man muss dabei auch noch bedenken, dass bei einer Vorführung „zwei“(!) Tage früher, die zuletzt relativ geringen und „behobenen“ Mängel nur überprüft worden wären! Folglich der TÜV bestanden wäre!

ja, und? Auch TÜV-Ingenieure können nur Dinge bewerten, die sie sehen. Es wäre ja an Dir gewesen, in der Frist mit reparierten Mängeln wieder dort aufzuschlagen. Neue HU - neues Risiko, dass etwas gefunden wird.

Du könntest zu einem dritten Ingenieur fahren, vielleicht verschwinden dann einige Mängel wieder.

am 3. Juni 2014 um 15:40

Danke! Die vorher festgestellten Mängel "wurden" behoben!

Die Art und Weise gefällt mir einfach nicht, wie der TÜV hier vor geht. Wenn beim letzten Besuch keine "neuen" Mängel festgestellt worden wären, hätte trotzdem eine neue Hauptuntersuchung stattgefunden, obwohl "vier" Tage! zuvor diese Mängel gar nicht zur Debatte standen! Für mich ist das Abzocke, weil wenn diese Mängel bei der ersten Abnahme gefunden worden wären, diese natürlich auch schon von mir behoben worden wären!

 

Eine erneute Nachuntersuchung (12 €) würde demnach in aller Regel ausreichen, auch wenn die "neu" gefundenen Mängel, in diesem Fall dagegen sprechen.

Sonst müsste man ja grundsätzlich mehrere Abnahmen in kürzester Zeit durchführen lassen, um so etwas auszuschliessen!

 

Bei einem gebrauchten Fahrzeug das schon etwas älter ist, findet man "immer" etwas zu Bemängeln, man muss nur richtig danach suchen.

Wenn dadurch wirklich die Sicherheit leiden würde,(weil dies ja nicht wirklich der Fall ist) dann würde man ständig von Unfällen lesen/hören, wo technische Defekte als Unfallursache festgestellt wurden!

Immer am falschen Ende sparen. Ich gebe meinen Wagen zum Freundlichen, der schaut sich den Wagen an, erzählt was gemacht werden muß, repariert es und der Wagen geht so durch den TÜV, beim Freundlichen.

MfG aus Bremen

am 3. Juni 2014 um 17:40

Demnach dürfte "keiner" mehr selbst Hand anlegen, zumindest niemand der keine fachliche Ausbildung hat.! Wie man sieht "übersehen" auch Fachkräfte das eine oder andere!

Danke trotzdem für den Kommentar!

Gruß! toyotahelferlein

am 3. Juni 2014 um 19:42

Info der TÜV Stellen:

Zitat:

Eine Verlängerung der einmonatigen Frist ist nicht möglich.

Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich repariert wird.

Überschreiten Sie die Frist, müssen Sie noch mal zur Hauptuntersuchung. Und: Sie müssen ein zweites Mal die vollen Gebühren bezahlen.

Da hattest nun mal leider Pech.

Im Grunde hat der Tüv´ler bei der Nachuntersuchung doch auch nur die Fehlerliste der 1. Untersuchung durchgeführt, oder? Und dabei eben auch nur wieder die selben oder eben nahe liegende/ähnliche Fehler erneut/in anderer Form gefunden.

Zitat:

Schubstangenkopf ausgeschlagen, der Abgaskrümmer undicht und die Befestigung „beider

Naja, sowas sind nun mal Verschleißteile, kann vorkommen.

Jetzt hast ja nochmals zwei Jahre Ruhe. ;):D

am 5. Juni 2014 um 21:25

Hallo"Nette Hexe"!

Sorry wenn ich jetzt erst antworte, habe den Post erst eben gelesen!

Zitat: Im Grunde hat der Tüv´ler bei der Nachuntersuchung doch auch nur die Fehlerliste der 1. Untersuchung durchgeführt, oder? Und dabei eben auch nur wieder die selben oder eben nahe liegende/ähnliche Fehler erneut/in anderer Form gefunden. Zitat Ende

Eben nicht, zumindest großteils!

 

Natürlich kann der TÜV nichts für gesetzliche Vorgaben, ergo muss ich mich über diese ärgern. Mag dumm gelaufen sein, weil ich auch zuvor nie in eine solche Situation gekommen war, obwohl ich ja ständig bei vielen Fahrzeugen der Familie, die „festgestellten“ Mängel beseitige.

Leider habe ich ja jetzt noch die „neu“ festgestellten „erheblichen“ Mängel zu beseitigen, die es vor einem Monat „anscheinend“ noch gar nicht gab!:D Die Mängel die aufgelistet wurden, waren ja „jedes“ mal beseitigt worden!

Gruß! toyotahelferlein

am 6. Juni 2014 um 15:03

Du hast noch zu beseitigen?

Na dann mach mal hinne ;) .

Nicht das dir von dem Monat den du Zeit für die Nachuntersuchung ( + evtl. nochmaliger Nachuntersuchung ;) ) hast wieder was kaputt geht und du zur 3. HU musst. :D

 

am 6. Juni 2014 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe

Du hast noch zu beseitigen?

Na dann mach mal hinne ;) .

Nicht das dir von dem Monat den du Zeit für die Nachuntersuchung ( + evtl. nochmaliger Nachuntersuchung ;) ) hast wieder was kaputt geht und du zur 3. HU musst. :D

Danke für den Tipp!

Jetzt kenne ich ja die gesetzlichen Vorgaben und werde nicht noch mal das Risiko eingehen eine HU machen zu müssen, nur um noch einen Monat herauszuschinden.

War halt von falschen Vorstellungen ausgegangen und das nach der ersten Nachuntersuchung eh alles „Roger und Paletti“ wäre. :)

Man sollte immer vom schlimmsten Szenario ausgehen, dann bleibt man von bösen Überraschungen verschont (weitestgehend).

Obwohl? :rolleyes:Wenn man bedenkt was an so einer Kiste doch alles kaputtgehen kann!:D

Man (Prüfer) :cool::okönnte meinen so ein Fahrzeug müsste auch noch nach kapp 15 Jahren so aussehen, als käme es direkt von der Frankfurter Automesse!:cool::D

Schöne Feiertage, Dir und allen anderen Schreckschraubern! toyotahelferlein

Hallo,

habe auch eine Frage zu diesem Thema, die ich an einem Beispiel deutlich machen will:

Angenommen, ich habe HU-Termin im April. Überziehe ich mehr als zwei Monate (gehe also erst z.B. im Juli), muss ich eine erweiterte Prüfung über mein Auto mit zusätzlichen Kosten ergehen lassen und laufe Gefahr, ein Verwarngeld zu kassieren.

Ist bei der Prüfung alles in Ordnung, bekomme ich ab JULI wieder 24 Monate TÜV.

Wie verhält es sich nun bei einer Überziehung von einem bzw. zwei Monaten? Keine Zusatzprüfung, keine Verwarngelder, soviel ist mir klar. Bis wann habe ich dann TÜV? 24 Monate ab Prüftermin MAI oder JUNI, oder aber wird ab dem regulären Termin APRIL gerechnet?

Danke für eine Antwort!

Grüße vom

tdci-käufer

am 23. April 2015 um 9:19

Es wird nicht mehr rückdatiert, daher immer 24 Monate ab erfolgtem erfolgreichem Prüftermin.

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. April 2015 um 11:19:16 Uhr:

Es wird nicht mehr rückdatiert, daher immer 24 Monate ab erfolgtem erfolgreichem Prüftermin.

nicht ganz. Datiert wird auf den Monat, in dem man zum ersten Mal da war. Also Erstbesuch März, Nachuntersuchung April, Plakette wird auf den März geklebt.

Warum eigentlich immer diese Hökerei mit dem HU Termin? Ich fahre mit sämtlichen Fahrzeugen dann zur HU wenn die Plakette es anzeigt....in der Regel weiss man doch wenns soweit ist, daher kann ich dieses Gezeter um Überziehen/Rückdatieren echt nicht verstehen, ich finde es sowieso ungerecht das beim überziehen nicht rückdatiert wird, so mogeln sich manche Zeitgenossen durch....

Gut finde ich, das wenigstens die erweiterte HU beim Fristüberschreiten jetzt durchgeführt wird plus höhere Prüfgebühr...neulich habe ich ein geparktes Auto mit blauer Plakette gesehen(!) fällig 7/2014..... da kann man sich nur über die Sorgfalt mancher Menschen wundern...

Gruss aus Kassel

KadettilacKS und "ab nch Kassel" ;-))!

Vorweg. Sehe das nicht ganz so. Möchte aber auch "keiner" "tickenden Bombe" begegnen!

Wirklich erhebliche, sicherheitsrelevante Mängel sollten "sofort" behoben werden. Allerdings fährt auch "keine" wirklich unsichere Kiste von eine TÜV-Hof, sonst würden die Prüfer dort etwas ihren Beruf verfehlt haben. "Jeder" Unfall der durch technisches Versagen ausgelöst wurde ist "einer" zuviel, allerdings liest und hört man "seltenst" von solchen Unfällen, viel eher ist menschliches Versagen Grund für die meisten Kollisionen.

Alles läßt sich eh nicht vermeiden, sonst "müsste" man Zuhause, am besten in einem Bunker, sein Dasein fristen. Das Leben an sich ist lebensgefährlich, Gruß aus dem sonnigen (noch "etwas" kühlen) Südhessen.

toyotahelferlein

P.S.: bist Du TÜV-Prüfer?

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