TÜV sagt -3,2% Reifenverhältnis können nicht eingetragen werden
Ich war gerade mit meinem Focus 1.8i, DBW, Bj. 99 (keinerlei bauliche Veränderungen), mit 195 60 R15 auf original Ford Alu, 98AB-DA (5Doppelspeichen), beim TÜV zur HU und habe erfahren, daß diese Rad- Reifen Kombination nicht zugelassen sei. Ergebnis: 1Mangel Reifengröße> durchgefallen. Der Baurat war sich sicher, daß nur die im Schein eingetragenen 195 55 R 15 auf dieses Fahrzeug gehören, denn mit den "60"er Reifen wäre das Reifen- Geschwindigkeitsverhältnis um -3,2% verändert und dies sei eben nicht akzeptabel. Ich könne zur Einzelabnahme wiederkommen. Vorher Geschwindigkeitssensor o. Tacho justieren lassen.
Ich weiß gar nicht, ob das alles so stimmt, wie es mir vom Baurat erzählt wurde und im nachhinein habe ich das Gefühl, ich wäre nicht beim TÜV, sondern auf einem AMT aus der Vergangenheit gewesen. Aber, egal. Die Plakette soll ja her. Soll ich dafür die Reifen tauschen oder muß ich ein Gutachten, ABE oder Ähnliches besorgen? Hat jemand infos, damit ich das besser verstehen kann? - Danke
Beste Antwort im Thema
Besorge dir Räder welche für dein Fahrzeug zugelassen sind.
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Beim Polo 9N meiner Frau stehen vier verschiedene Reifengrößen im Tankdeckel (von denen sie eine fährt). Dürfte man diese vier Größen bedenkenlos montieren, oder kann da auch eine dabei sein, die nicht akzeptabel ist?
Ausschlaggebend sind die Räder welche in den Fahrzeugpapieren incl. der EG-Übereinstimmungserklärung aufgeführt sind.
All diese dort aufgeführten Serienräder darfst du bedenkenlos auf das Fahrzeug montieren.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Beim Polo 9N meiner Frau stehen vier verschiedene Reifengrößen im Tankdeckel (von denen sie eine fährt). Dürfte man diese vier Größen bedenkenlos montieren, oder kann da auch eine dabei sein, die nicht akzeptabel ist?
Auf dem Aufkleber steht nicht, das sie diese Größen alle fahren darf, sondern welchen Luftdruck sie auf den verschiedenen Größen braucht. Die Liste im Tankdeckel ist nämlich die Luftdrucktabelle.😁
Und die ist für die zugelassenen Größen so Bindend wie ein Einkaufszettel.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ausschlaggebend sind die Räder welche in den Fahrzeugpapieren incl. der EG-Übereinstimmungserklärung aufgeführt sind.
All diese dort aufgeführten Serienräder darfst du bedenkenlos auf das Fahrzeug montieren.
Dass die Fahrzeugpapiere nicht vollständig sind sieht man schon daran, dass neuerdings nur noch eine Größe drinstehen kann, während früher (bei früheren Fahrzeugbriefen desselben Autos) mehrere angegeben waren.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Auf dem Aufkleber steht nicht, das sie diese Größen alle fahren darf, sondern welchen Luftdruck sie auf den verschiedenen Größen braucht. Die Liste im Tankdeckel ist nämlich die Luftdrucktabelle.😁
Und die ist für die zugelassenen Größen so Bindend wie ein Einkaufszettel.
Das ist mir schon klar, dass es dabei primär um den Luftdruck geht und keine amtliche Urkunde im Tankdeckel klebt. Andererseits macht es ja wenig Sinn, im Tankdeckel Luftdrücke für Reifen anzugeben, die auf diesem Fahrzeug gar nicht gefahren werden dürfen
(beim Golf stehen zwar auch Bora-Drücke im Tankdeckel, sind aber explizit als solche gekennzeichnet)
. Insofern ist meine Vermutung, dass alle dort abgebildeten Reifengrößen für das Fahrzeugmodell zugelassen sind? Mir ist natürlich klar, dass dieser Aufkleber eine Nachweisfunktion hierfür allenfalls in Form einen Anscheinsbeweises erbringen kann.
@ DeathAndPain
Diese Aufkleber werden für eine ganze Modellreihe gemacht. Genau wie die Servicehefte. Die sind nicht Explicit für "Dein" Fahrzeug.
Also hast du dort alle möglichen Reifenkombi für die Modellpalette drauf und musst den richtigen heraussuchen.
MFG Thomas
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Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Dass die Fahrzeugpapiere nicht vollständig sind sieht man schon daran, dass neuerdings nur noch eine Größe drinstehen kann, während früher (bei früheren Fahrzeugbriefen desselben Autos) mehrere angegeben waren.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ausschlaggebend sind die Räder welche in den Fahrzeugpapieren incl. der EG-Übereinstimmungserklärung aufgeführt sind.
All diese dort aufgeführten Serienräder darfst du bedenkenlos auf das Fahrzeug montieren.
Daher schrieb ich "...incl. der EG-Übereinstimmungserklärung", dort sind alle möglichen, für dieses Fahrzeug genehmigten Kombinationen aufgeführt 😉
...was dem Fahrer nichts nützt, da er diese Erklärung in aller Regel nicht vorzuliegen hat.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
...was dem Fahrer nichts nützt, da er diese Erklärung in aller Regel nicht vorzuliegen hat.
Warum sollte diese denn nicht vorliegen ? Gehört zum Fahrzeug, und steht nun mal alles drin was an Serienrädern gefahren werden darf.
Ich habe meinen Golf IV gebraucht gekauft und habe Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und ein Zertifikat über den nachgerüsteten Rußpartikelfilter bekommen. Und wo finde ich jetzt diese Erklärung? Im Bordbuch?
Lässt du dir auch ein Fahrzeug ohne ZB Teil I und II andrehen ?
...dafür kann ich ja nix.