TÜV Prüfung mit Gutachten aber ohne Eintragung ?

Hallo, liebe Community.

Ich hoffe ich bin hier richtig. Geht eigentlich eher um Recht & Gesetz, als um Sicherheit.

Folgendes Problem:

Vor ca. 2-3 Monaten habe ich an meinem VW Scirocco das Fahrwerk gewechselt. Von Serie auf ein Bilstein B12 Pro Kit. Also Federn und Dämpfer neu.
Das ganze habe ich dann beim TÜV Süd "abnehmen" lassen, wobei das ja heutzutage nur bedeutet, dass ein "Unbedenklichkeitsgutachten" erstellt wird. Da mein Auto nun aber nicht in meinem Wohnort Stuttgart, sondern in meinem Heimatort Celle (über meine Mutter) angemeldet ist, konnte ich mit dem ausgestellten Gutachten nicht zur Zulassungsstelle, da eine Eintragung laut TÜV Prüfer nur die zuständige Zulassungsstelle vornimmt. Sprich: Ich müsste zu der ZS in Celle. Da ich nicht extra dafür eine Gesamtstrecke von 1100km auf mich nehmen wollte, habe ich meinen Fahrzeugschein und das entsprechende Gutachten meinen Eltern zugeschickt und mit Ihnen besprochen, dass sie die Eintragung in meinem Namen vornehmen lassen sollen.
Da das Auto noch restfinanziert wird, liegt der Fahrzeugbrief, der zusätzlich erforderlich ist, bei der VW Bank. Den hat meine Mutter dann auch angefordert.
Der Brief ging dann aber direkt an die ZS und meine Mutter hat nur einen Brief bekommen, den sie für Werbung hielt. Darin ein Hinweis, dass der Brief nach 3 Wochen wieder zurück gefordert wird. Diese 3 Wochen sind also verstrichen und der Fahrzeugbrief ging unverändert an die besch**** VW Bank zurück. Die ganze Aktion wurde mir dann von Volkswagen auch noch freundlicherweise mit 15€ Portogebühren berechnet. FRECHHEIT!
Jedenfalls ist meine HU nun fällig und der Umbau immer noch nicht eingetragen. Kann ich nun überhaupt beim TÜV Prüfer vorstellig werden (mit Fahrzeugschein + Gutachten), oder wird der mich direkt abweisen? Ich kann mein Auto wegen dieser Komplikation ja nicht einfach stilllegen. Ich brauche es für den Arbeitsweg jeden Tag.

Was mit ihr??

Beste Antwort im Thema

Was kann denn bitte die Bank dafür, wenn du zu bequem bist und deine Mutter zu oberflächlich ihre Post kontrolliert??? Mach dich doch nicht lächerlich 🙄 Und mal bei der Zulassungsstelle anzurufen, da kann man auch nicht drauf kommen?

Zur HU brauchst du gar nicht hin, ohne Eintragung keine Plakette. Und ganz nebenbei hat dein Fahrzeug im Moment keine BE, da die unverzügliche Eintragung, so wie es garantiert im Gutachten steht, auch nicht erfolgt ist...

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Bei technischen Änderungen per Einzelabnahme ist immer eine Änderung der Papiere notwendig.

Keine Begutachtung braucht es, wenn für die Teile eine ABE besteht. Und dann gibt es den Sonderfall, dass eine ABE oder Teilegutachten besteht, der ordnungsgemäße Anbau aber begutachtet werden muss. Dann müssen auch nicht die Papiere berichtigt werden:

Zitat:

?für das ein- oder angebaute Teil ein Teilegutachten besteht
?der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird
?die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV) oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder dazu befugten Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) durchgeführt worden ist und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigt worden ist (Beispiel: Nachrüstkatalysator).

https://www.landkreis-harburg.de/.../...chnische-aenderung-1192-0.html

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. Oktober 2014 um 10:37:50 Uhr:


Bei technischen Änderungen per Einzelabnahme ist immer eine Änderung der Papiere notwendig.
https://www.landkreis-harburg.de/.../...chnische-aenderung-1192-0.html

Mal abgesehen davon, dass Harburg nicht ausschlaggebend ist und für niemanden bindend ist, hat Harburg es fast genauso geschrieben, wie es in der FZV steht !

Hast Du da vielleicht etwas überlesen ? 🙄

Vielleicht solltest Du mal § 13.1 FZV lesen.

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

1. Änderungen von Angaben zum Halter, jedoch braucht bei alleiniger Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt zu werden,

2. Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,

3. Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,

Die weiteren Aufzählungspunkte waren sind nicht erforderlich, da es nur auf die ersten 3 Punkte ankommt, bei denen die ZUB II erforderlich ist.

Da ja jeder weis, dass keine weiteren tech. Daten in der ZUB II erfasst sind, wäre allenfalls noch das ABE Merkmal zu ändern, dies ist dann bei nächster Befassung mit der ZUB II zu ändern.

M.E. liegt hier eine klare Ansage vor ! 😉

Deine Behauptung , bei technischen Änderungen per Einzelabnahme ist immer eine Änderung der Papiere notwendig, beschränkt sich hierbei stets auf die ZUB I.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 22. Oktober 2014 um 10:55:31 Uhr:


Deine Behauptung , bei technischen Änderungen per Einzelabnahme ist immer eine Änderung der Papiere notwendig, beschränkt sich hierbei stets auf die ZUB I.

damit hast Du natürlich Recht und somit wäre die Ursprungsfrage des TE differenziert zu beantworten: ja, er muss in der Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen, braucht dazu aber nicht die ZUB II.

Zitat:

@12die4 schrieb am 21. Oktober 2014 um 20:42:57 Uhr:


Da das Auto noch restfinanziert wird, liegt der Fahrzeugbrief, der zusätzlich erforderlich ist, bei der VW Bank.

der fett markierte Teil ist dann falsch. Guter Hinweis.

Zitat:

Bei der HU handhabe ich das zumindest so, daß ich die vorliegende 21er Abnahme bei der HU anerkenne, weil es hat ja ein aaS bescheinigt, daß das Fahrzeug trotz der Änderungen vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO ist.

Zitat:

Mit der HU handhabe ich es so dass es bei vorliegender "Unbedenklichkeitsbescheinigung" einen Bericht mit "HU bestanden, Plakette nicht zugeteilt" gibt.

so viel dann zum Thema Einheitlichkeit:

Angeblich ist es ja zwischen den Prüforganisationen und den Zulassungsstellen abgestimmt (151. BLFA-TK-Sitzung, 41. AKE-Sitzung), dass in solchen Fällen die HU mit EM abzuschließen ist und (wenn sonst keine Mängel dagegen sprechen) mit der Bemerkung zu versehen ist „BE gem. §19(2) StVZO erloschen, Berichtigung der ZB I und II durch StVA erforderlich. Zuteilung der Plakette erfolgt durch StVA nach Korrektur der Fahrzeugpapiere.“

Zumindestens eine ÜO hat das so auch als verbindliche Handlungsanweisung der TL herausgegeben....

(die zweite zitierte Variante war bei uns früher auch offiziell so abgesegnet; die erste kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, immerhin handelt es sich doch um ein Fahrzeug mit erloschener BE?!)

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 22. Oktober 2014 um 10:17:12 Uhr:


Mein Vorschlag:

Sende Deiner Mutter - die für Deine Schusseligkeit nicht verantwortlich ist - die ZUB I mit dem Abnahmebericht zu und lasse es durch sie eintragen.

Ich würde empfehlen, das Fahrwerk doch lieber durch die Zulassungsstelle eintragen zu lassen (wenn es denn erforderlich ist...) 😁

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Zitat:

@hk_do schrieb am 22. Oktober 2014 um 19:50:08 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 22. Oktober 2014 um 10:17:12 Uhr:


Mein Vorschlag:

Sende Deiner Mutter - die für Deine Schusseligkeit nicht verantwortlich ist - die ZUB I mit dem Abnahmebericht zu und lasse es durch sie eintragen.

Ich würde empfehlen, das Fahrwerk doch lieber durch die Zulassungsstelle eintragen zu lassen (wenn es denn erforderlich ist...) 😁

Hallo, netter Witz, aber ich hatte geschrieben und

lasse es durch sie eintragen

und nicht, lass sie es eintragen. Da ist ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung ! 😁

Übersetzt meine ich damit, dass sie ja als Halterin eingetragen ist und er viele viele Kilometer weit weg wohnt. Sie bekommt dann den Abnahmebericht und die ZUB I von ihrem Son nach Hause gesandt, geht dann damit zur Zulassungsstelle, lässt dort die Eintagung vornehmen und schickt dann die ZUB I wieder an ihren Sohn. So ungefähr jedenfalls.........😉

Okay, okay. Hier schäumen die Emotionen ja mal wieder über. Was soll denn so ein Shitstorm? Da greif ich mir echt an den Kopf, Leute!

Zitat:

Sende Deiner Mutter - die für Deine Schusseligkeit nicht verantwortlich ist - die ZUB I mit dem Abnahmebericht zu und lasse es durch sie eintragen.

Den hat sie schon längst. Den habe ich ihr ja zusammen mit dem Fahrzeugschein geliefert. Welcher Schusseligkeit soll ich bitte schuldig sein? Im Prinzip ist das einzig unsinnige an dieser Situation, dass man nicht zu einer Stuttgarter Zulassungsstelle gehen kann und einem Auto aus einem Landkreis eine Eintragung vornehmen lassen kann. Das ist mal wieder die besch* deutsche Bürokratie. Mehr nicht.

Zitat:

Was kann denn bitte die Bank dafür, wenn du zu bequem bist und deine Mutter zu oberflächlich ihre Post kontrolliert??? Mach dich doch nicht lächerlich 🙄 Und mal bei der Zulassungsstelle anzurufen, da kann man auch nicht drauf kommen?

Die Zulassungsstelle hat uns ja versichert, dass sie sich bei meiner Mutter melden, wenn sie die Unterlagen von der VW Bank bekommen haben. Das ist aber auch nicht erfolgt.

Zitat:

Richtig.
Dummheit gehört nun mal bestraft. 😁

Sehr konstruktiver und sinnvoller Kommentar, danke! Von solchen Beiträgen lebt ein Forum! 🙄

Es liegt dem B12 Pro Kit übrigens ein TG nach §19 bei. Wir reden hier ja nicht von einem Gewindefahrwerk, sondern von "Plug&Play".
Allerdings habe ich auch Felgen mit um 4mm anderer ET verbaut (ebenfalls TG vorhanden). In Kombination wurde dann aber trotzdem Einzelabnahme gemacht.

Zitat:

OK, da könnter der Unterschied sein, ich habe nur Tieferlegungsfedern (H&R) verbaut und ansonsten einfach verstärkte Gadruckdämpfer von Sachs.

Gruß Metalhead

Daran liegt es zu 100% nicht, da Stoßdämpfer grundsätzlich 100% eintragungsfrei sind. Erschließt sich mir zwar auch nicht logisch, aber ist so!

Also was nun? Brauche ich die ZUB II? Ich will meiner Mutter nun nicht sagen, du brauchst nur die ZUB I und dann wird sie von der Zulassungsstelle doch wieder heim geschickt.
Wäre nett, wenn das noch jemand klar stellen könnte. Danke!

ÄÄÄHHMMwie wäre es morgen bei der zulaasungsstelle anzurufen und die zu fragen ob sie die zub 2 brauchen?
hier wirst due keine sichere antwort bekommen

Zitat:

Angeblich ist es ja zwischen den Prüforganisationen und den Zulassungsstellen abgestimmt (151. BLFA-TK-Sitzung, 41. AKE-Sitzung), dass in solchen Fällen die HU mit EM abzuschließen ist und (wenn sonst keine Mängel dagegen sprechen) mit der Bemerkung zu versehen ist „BE gem. §19(2) StVZO erloschen, Berichtigung der ZB I und II durch StVA erforderlich. Zuteilung der Plakette erfolgt durch StVA nach Korrektur der Fahrzeugpapiere.“

Zwischen den Prüforganisationen ist das so abgestimmt, nur löst das bei einem korrekt arbeitenden StVA nicht das Problem. "Ey, Bericht mit EM, ohne gültige HU machen wir gar nix". Und der Prüfer "Ohne Änderung der Papiere keine HU". Einer muss da von der vorgegebenen Linie abweichen, sonst kann der Halter sein Auto ohne die Möglichkeit jemals wieder eine BE zu bekommen entsorgen.

Kurzer Dienstweg - eben vorher beim StVA anrufen erledigt aber direkt die meisten Probleme in solchen Fällen.

Die Möglichkeit eines Telefonates ist hier ja auch durchaus eine Option. Gerüchteweise haben Ämter heute sogar Mailadressen. 😉

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 23. Oktober 2014 um 21:39:23 Uhr:


ÄÄÄHHMMwie wäre es morgen bei der zulaasungsstelle anzurufen und die zu fragen ob sie die zub 2 brauchen?
hier wirst due keine sichere antwort bekommen

Hast Du nicht alle Antworten gelesen ? § 13.1. Aufzählung, da steht es doch ganz genau ! 😉

Zitat:

@12die4 schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:43:00 Uhr:


Okay, okay. Hier schäumen die Emotionen ja mal wieder über. Was soll denn so ein Shitstorm? Da greif ich mir echt an den Kopf, Leute!

Zitat:

@12die4 schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:43:00 Uhr:



Zitat:

Sende Deiner Mutter - die für Deine Schusseligkeit nicht verantwortlich ist - die ZUB I mit dem Abnahmebericht zu und lasse es durch sie eintragen.

Den hat sie schon längst. Den habe ich ihr ja zusammen mit dem Fahrzeugschein geliefert. Welcher Schusseligkeit soll ich bitte schuldig sein? Im Prinzip ist das einzig unsinnige an dieser Situation, dass man nicht zu einer Stuttgarter Zulassungsstelle gehen kann und einem Auto aus einem Landkreis eine Eintragung vornehmen lassen kann. Das ist mal wieder die besch* deutsche Bürokratie. Mehr nicht.

Zitat:

@12die4 schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:43:00 Uhr:



Zitat:

Was kann denn bitte die Bank dafür, wenn du zu bequem bist und deine Mutter zu oberflächlich ihre Post kontrolliert??? Mach dich doch nicht lächerlich 🙄 Und mal bei der Zulassungsstelle anzurufen, da kann man auch nicht drauf kommen?

Die Zulassungsstelle hat uns ja versichert, dass sie sich bei meiner Mutter melden, wenn sie die Unterlagen von der VW Bank bekommen haben. Das ist aber auch nicht erfolgt.

Zitat:

@12die4 schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:43:00 Uhr:



Zitat:

Richtig.
Dummheit gehört nun mal bestraft. 😁

Sehr konstruktiver und sinnvoller Kommentar, danke! Von solchen Beiträgen lebt ein Forum! 🙄

Es liegt dem B12 Pro Kit übrigens ein TG nach §19 bei. Wir reden hier ja nicht von einem Gewindefahrwerk, sondern von "Plug&Play".
Allerdings habe ich auch Felgen mit um 4mm anderer ET verbaut (ebenfalls TG vorhanden). In Kombination wurde dann aber trotzdem Einzelabnahme gemacht.

Zitat:

@12die4 schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:43:00 Uhr:



Zitat:

OK, da könnter der Unterschied sein, ich habe nur Tieferlegungsfedern (H&R) verbaut und ansonsten einfach verstärkte Gadruckdämpfer von Sachs.

Gruß Metalhead

Daran liegt es zu 100% nicht, da Stoßdämpfer grundsätzlich 100% eintragungsfrei sind. Erschließt sich mir zwar auch nicht logisch, aber ist so!

Also was nun? Brauche ich die ZUB II? Ich will meiner Mutter nun nicht sagen, du brauchst nur die ZUB I und dann wird sie von der Zulassungsstelle doch wieder heim geschickt.
Wäre nett, wenn das noch jemand klar stellen könnte. Danke!

Ja ja, es sind immer die anderen Schuld !

Zitat:

@12die4 schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:43:00 Uhr:


Die Zulassungsstelle hat uns ja versichert, dass sie sich bei meiner Mutter melden, wenn sie die Unterlagen von der VW Bank bekommen haben. Das ist aber auch nicht erfolgt.

Die Zulassungsstelle hat deiner Mutter doch einen Brief geschickt, in dem steht, dass der Schein jetzt für 3 Wochen in der Zulassungsstelle ist.

Zitat:

@marcu90 schrieb am 24. Oktober 2014 um 18:03:48 Uhr:



Zitat:

@12die4 schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:43:00 Uhr:


Die Zulassungsstelle hat uns ja versichert, dass sie sich bei meiner Mutter melden, wenn sie die Unterlagen von der VW Bank bekommen haben. Das ist aber auch nicht erfolgt.
Die Zulassungsstelle hat deiner Mutter doch einen Brief geschickt, in dem steht, dass der Schein jetzt für 3 Wochen in der Zulassungsstelle ist.

Mit Sicherheit nicht der Schein (ZUB I), wenn dann schon die ZUB II (Brief). Allerdings verwundert es mich, dass die Zulassungsstelle angeblich einen solchen Service anbietet ?!

@Moers75 schrieb am 23. Oktober 2014 um 22:13:47 Uhr:

Zitat:

Zwischen den Prüforganisationen ist das so abgestimmt, nur löst das bei einem korrekt arbeitenden StVA nicht das Problem. "Ey, Bericht mit EM, ohne gültige HU machen wir gar nix".

Die Sorge hatte ich auch, als die Regelung neu rauskam.

Die ersten Kunden habe ich deswegen immer nochmal darauf hingewiesen, dass unsere Telefonnummer unten auf dem Bericht steht und die Zulassungsstelle mich anrufen soll, wenn noch irgendwas unklar ist.

Bisher hatte ich aber noch nie einen solchen Anruf oder eine sonstige Rückmeldung, dass die Zulassungsstelle ein Problem mit der Umsetzung hätte.

@derbeste44 schrieb am 24. Oktober 2014 um 10:32:42 Uhr:

Zitat:

§ 13.1. Aufzählung, da steht es doch ganz genau ! 😉

falsche Baustelle:

das ist hier kein §13-FZV-Fall sondern ein §19/§21-StVZO-Fall...

Die Frage, ob die ZB II nun aber bei der Eintragung einer technischen Änderung vorzulegen ist, ist aber nun mal eine Frage der FZV und nicht der StVZO... Und selbst wenns anders geregelt ist, wenn die Zulassungsstelle die sehen will, dann muss sie eben da sein...

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