ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV Plakette bekommen aber...

TÜV Plakette bekommen aber...

Themenstarteram 30. April 2020 um 19:48

Moin, leider bin ich beruflich viel unterwegs so das mein Schwiegervater mit mein Motorrad beim TÜV war.

Mein Motorrad sieht nicht toll aus. Rost, verkratzt usw aber ich liebe meinen 1 Zylinder (Suzuki DR 650 RSE)

Erst sollte ich kein TÜV bekommen weil an der Bremse wo die Bremsbacken gehalten werden stark verrostet sind aber nach Testfahrt funktionierte die 1A...

Ich habe grade meine Maschine abgeholt.

Mit TÜV Plakette 4/2022 und auch eingetragen im Fahrzeugschein.

Als ich jetzt zuhause war, wollte ich den TÜV Berichr wegheften. Dort stand nun aber. Erhebliche Mängel, Motor/Abgas. Laut TÜV Bericht läuft meine Suzi zu untertourig. 1300-1500 u/min. Meine läuft bei 1200... aber sie läuft wenn zu hochtourig. Zur Zeit bei 1600...

Im TÜV Bericht steht, das ich Sie bis 26.5.2020 wieder vorgeführt haben muss...

Hat Sie jetzt TÜV oder nicht?

Laut Plakette und Fahrzeugschein ja... Laut Bericht nein.

Was nun?

Beste Antwort im Thema

Nun gehst du nochmal zur entsprechenden Prüforganisation und klärst das.

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Nun gehst du nochmal zur entsprechenden Prüforganisation und klärst das.

Sehr merkwürdig. Hatte ich noch nie...

Persönliche Einschätzung: ich glaube an Deiner Stelle würde ich keine schlafenden Hunde wecken.

Nebenbei bemerkt: mit einer angeblich zu hohen oder zu niedrigen Leerlaufdrehzahl gefährdest Du auch keinen Dritten. Nicht mal Dich selbst.

Frag dochmal den Schwiegervater wie das genau gelaufen ist.

Ich könnte mir z.B.vorstellen, daß der Prüfer zunächst durchfallen lassen wollte und dann als die Bremse gut funktioniert, anders entschieden hat.

Oder in seiner Software einfach statt Geringe Mängel, versehentlich auf Erhebliche Mängel gedrückt hat.

Kenne zwar denen ihre PC Systeme nicht, aber finde das durchaus plausibel.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 1. Mai 2020 um 12:51:59 Uhr:

Sehr merkwürdig. Hatte ich noch nie...

Persönliche Einschätzung: ich glaube an Deiner Stelle würde ich keine schlafenden Hunde wecken.

Nebenbei bemerkt: mit einer angeblich zu hohen oder zu niedrigen Leerlaufdrehzahl gefährdest Du auch keinen Dritten. Nicht mal Dich selbst.

Ich denke die zu niedrige Leerlaufdrehzahl ist Ergebnis der AU, welche ja jetzt Bestandteil der HU ist.

Hunde schlafen lassen, außer wenn Du den Bericht brauchst, zum Verkaufen oder so.

Wirf den Bericht weg und freu dich des Lebens. Ist ja kein sicherheitsrelevanter Mangel am Auto, also was soll's? ;)

Was für eine Antwort.

Sorry, es handelt sich um ein Motorrad. Was der Hinweis auf einen nicht sicherheitsrelevanten Mangel an einem Auto da bedeuten soll?

Prüfbericht sollte man zumindest in den eigenen Unterlagen bis nach der nächsten HU aufbewahren. So viel Platz sollte im Heimarchiv wohl existieren. Könnte im Fall des Falles sein das man von einer Behörde zur Vorlage aufgefordert werden könnte. Dann wäre zumindest ein "Herzaubern" kein Problem. Eine Mitführpflicht existiert meines Wissens nach aber nicht.

Der Prüfbericht ist auch bis zur nächsten HU aufzubewahren.

Wenn der Bericht so auch ans KBA gemeldet wurde, könnte es im Falle einer Kontrolle interessant werden.

Zitat:

@puls130 schrieb am 2. Mai 2020 um 10:43:32 Uhr:

Was für eine Antwort.

Sorry, es handelt sich um ein Motorrad. Was der Hinweis auf einen nicht sicherheitsrelevanten Mangel an einem Auto da bedeuten soll?

Prüfbericht sollte man zumindest in den eigenen Unterlagen bis nach der nächsten HU aufbewahren. So viel Platz sollte im Heimarchiv wohl existieren. Könnte im Fall des Falles sein das man von einer Behörde zur Vorlage aufgefordert werden könnte. Dann wäre zumindest ein "Herzaubern" kein Problem. Eine Mitführpflicht existiert meines Wissens nach aber nicht.

Bist schon ein kleiner Korinthenkacker was? Ersetze Auto durch Fzg. oder Motorrad oder was dir gefällt und werde glücklich mit deiner Erbsenzählerei.

Das man von einer Behörde aufgefordert wird nen HU-Bericht vorzulegen dürfte sich ja wohl im Promillebereich aufhalten. Und wenn man dann noch so dumm ist so einen Bericht vorzulegen ist einem eh nicht mehr zu helfen. Der ist dann leider unauffindbar. Und wenn der digital abgespeichert ist kommen die eh ohne Vorlage ran, fragt sich nur warum? Ist halt wieder typisch für das V&S Forum hier. :rolleyes:

Man kann kein Auto zulassen, ohne Vorlage des TÜV Berichtes.

Welches Datum steht denn im HU Bericht?

Hast Du auch den AU Bericht?

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 2. Mai 2020 um 23:11:03 Uhr:

 

Und wenn der digital abgespeichert ist kommen die eh ohne Vorlage ran,

fragt sich nur warum?

Und das gespeicherte Ergebnis ist, Plakette nicht erteilt. Wenn dann ein Kennzeichen mit Plakette und eine ZB 1 mit Stempel vorliegt,sollte er zu Fragen seitens der Zulassungsbehörde kommen.

Du fragst warum die Protokolle beim KBA gespeichert werden? Weil es per Gesetz so vorgeschrieben ist und ohne diese zentrale Speicherung i-kfz nicht möglich wäre.

Gruß M

Zitat:

@Stormie96 schrieb am 3. Mai 2020 um 06:47:03 Uhr:

Welches Datum steht denn im HU Bericht?

Hast Du auch den AU Bericht?

Das hier ist ein Motorrad.

Sollte es vor dem 1.1.1989 erstmals zugelassen sein, braucht es überhaupt keine AU.

Aber auch danach wird lediglich der CO Gehalt der Abgasmessung innerhalb der ganz normalen HU Berichts erwähnt.

Kein gesondertes Blatt.

Max.4,5 % sin d erlaubt, das genügt zum Bestehen.

(Gut, bei den etwas neuen Motorrädern mit Kat weiß ich nicht genau wie es aussieht.

Aber diese Suzuki ist doch ychon etwas älteres.)

Früher konnte man bei der Krad-AU (genau wie bei anderen O- und U-Kat-AUs) einfach den CO-Wert am Messgerät ablesen und in das HU-Programm eintippen, dann wurde die AU gleich mit auf den HU-Bericht gedruckt.

Das ist bei der Verwendung aktueller AU-Geräte aber seit einiger Zeit nicht mehr zulässig, da muss auch die Krad-AU komplett über die Bedienerfühung des AU-Gerätes abgewickelt werden!

Meistens wird dann der AU-Nachweis auch direkt vom AU-Gerät ausgedruckt, aber es gibt auch Organisationen bei denen das Ergebnis elektronisch an die HU-Software übertragen und mit auf den HU-Bericht übernommen wird. Das ist dann aber unabhängig davon, ob es sich um Krafträder oder andere Kfz handelt.

(Logischerweise ist der AU-Nachweis immer auf einem eigenen Blatt, wenn die AU von einer Werkstatt durchgeführt wird)

Moin Moin !

Zitat:

Du fragst warum die Protokolle beim KBA gespeichert werden? Weil es per Gesetz so vorgeschrieben ist

Richtig! Alle Zulassungsstellen und die Polizei können jederzeit darauf zurückgreifen , d.h. wenn die Polizei hinter dir herfährt und mal so aus Langeweile eine Abfrage macht .......................

Solche Dinge passieren gerne, wenn man (der Prüfer) den Bericht nach dem Ausdruck nicht durchliest. In der Software sind jede Menge Kontrollroutinen eingebaut , die spätestens beim Druck wirksam werden.

fahr mit dem Bericht zum Prüfer , dem wird ein Versehen passiert sein.

MfG Volker

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV Plakette bekommen aber...