TÜV Nord: Zusatz-Steuergeräte für E85-Kraftstoff sind genehmigungspflichtig

(Quelle: TÜV Nord)

Zusatz-Steuergeräte für E85-Kraftstoff sind genehmigungspflichtig

Bedingt durch ständig steigende Benzin- und Dieselpreise besteht eine verstärkte Nachfrage nach alternativen Kraftstoffen, wie z.B. E85.

E85-Kraftstoff besteht zu 85 % aus (Bio)ethanol und 15% aus Benzin und ist in Deutschland bis 2015 von der Mineralölsteuer befreit.

Bioethanol wird aus regenerativer Biomasse hergestellt, z.B. aus Zuckerrüben, Kartoffeln oder Getreide, in Brasilien aus Zuckerrohr und in Schweden aus Holzabfällen.

E85 hat eine höhere Oktanzahl als Benzin, allerdings ist der Energiegehalt um etwa ein Drittel geringer.
Daher wird zum Betrieb mit E85 ein besonderes Zusatz-Steuergerät benötigt.

Der Einbau eines E85-Zusatz-Steuergerätes ist nur zulässig, sofern dafür eine EG-Systemgenehmigung,
eine ABE oder ein Teilegutachten vorhanden ist und die dort
genannten Auflagen und Beschränkungen
– z.B. eine Änderungsbegutachtung – eingehalten werden.

Liegt keines dieser Prüfzeugnisse vor, erlischt die Betriebserlaubnis
des Fahrzeugs.

Eine positive Einzelbegutachtung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO ohne Prüfzeugnis ist möglich wenn:

1. für das E85-Zusatz-Steuergerät eine positive EMV-Prüfung bzw. eine EG-Systemgenehmigung vorliegt.

2. für das Fahrzeug ein positives Abgasgutachten vorhanden ist, aus dem hervorgeht, dass

o sich das Abgasverhalten durch die Umrüstung nicht verschlechtert und

o bei OBD-Fahrzeugen beim Betrieb mit dem E85-Zusatz-Steuergerät alle
erforderlichen OBD-Funktionen erhalten bleiben oder die Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung für eine eingeschränkte OBD-Funktion vom
TÜV-Sachverständigen aufgrund anderer gleichwertiger technischer Lösungen befürwortet werden darf.

3. für das Fahrzeug ein Motorleistungsnachweis mit E85-Kraftstoff vorliegt. Sofern sich die Motorleistung um mehr als 5% ändert, sind Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und Geräuschwerte neu festzulegen.

Wir wollen, dass Sie immer gut informiert sind!
Ihre TÜV NORD Mobilität
Produktmanagement für amtliche Dienstleistungen

Hannover, den 02.06.2008

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(Quelle: TÜV Nord)

Zusatz-Steuergeräte für E85-Kraftstoff sind genehmigungspflichtig

Bedingt durch ständig steigende Benzin- und Dieselpreise besteht eine verstärkte Nachfrage nach alternativen Kraftstoffen, wie z.B. E85.

E85-Kraftstoff besteht zu 85 % aus (Bio)ethanol und 15% aus Benzin und ist in Deutschland bis 2015 von der Mineralölsteuer befreit.

Bioethanol wird aus regenerativer Biomasse hergestellt, z.B. aus Zuckerrüben, Kartoffeln oder Getreide, in Brasilien aus Zuckerrohr und in Schweden aus Holzabfällen.

E85 hat eine höhere Oktanzahl als Benzin, allerdings ist der Energiegehalt um etwa ein Drittel geringer.
Daher wird zum Betrieb mit E85 ein besonderes Zusatz-Steuergerät benötigt.

Der Einbau eines E85-Zusatz-Steuergerätes ist nur zulässig, sofern dafür eine EG-Systemgenehmigung,
eine ABE oder ein Teilegutachten vorhanden ist und die dort
genannten Auflagen und Beschränkungen
– z.B. eine Änderungsbegutachtung – eingehalten werden.

Liegt keines dieser Prüfzeugnisse vor, erlischt die Betriebserlaubnis
des Fahrzeugs.

Eine positive Einzelbegutachtung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO ohne Prüfzeugnis ist möglich wenn:

1. für das E85-Zusatz-Steuergerät eine positive EMV-Prüfung bzw. eine EG-Systemgenehmigung vorliegt.

2. für das Fahrzeug ein positives Abgasgutachten vorhanden ist, aus dem hervorgeht, dass

o sich das Abgasverhalten durch die Umrüstung nicht verschlechtert und

o bei OBD-Fahrzeugen beim Betrieb mit dem E85-Zusatz-Steuergerät alle
erforderlichen OBD-Funktionen erhalten bleiben oder die Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung für eine eingeschränkte OBD-Funktion vom
TÜV-Sachverständigen aufgrund anderer gleichwertiger technischer Lösungen befürwortet werden darf.

3. für das Fahrzeug ein Motorleistungsnachweis mit E85-Kraftstoff vorliegt. Sofern sich die Motorleistung um mehr als 5% ändert, sind Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und Geräuschwerte neu festzulegen.

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Hannover, den 02.06.2008

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Es gibt AU Grenzwerte auch für E85 Betrieb. Bei den Fahrzeugen, die vom Werk her mit E85 betankt werden dürfen ( FFV ) sind die Grenzwerte genauso abgelegt beim KBA worden wie für Benzin. Bei jedem Fahrzeug werden Grenzwerte abgelegt in dem es sich bewegen darf. Deshalb kann es ja sein, das Du mit E85 pur in einem nicht dafür vorgesehenen Auto die Prüfung nicht bestehst, weil die Abgaswerte sich nicht in dem vom Hersteller angegebenen Bereich bewegen. 
Ob die Werte nun besser oder schlechter sind ist dabei irrelevant.
Für den TÜV sind die Werte des Herstellers ausschlaggebend. Der sucht ja das Fahrzeug im Rechner und macht danach die AU. Bewegt diese sich ausserhalb der Tolleranz ist die AU nicht bestanden, da dann davon ausgegangen wird, das mit dem Abgasreinigungssystem was nicht stimmt oder kein für das Fahrzeug freigegebener Kraftstoff ( in unserem Fall E85 ) getankt wurde. 

Das stimmt nicht!
Bei der Zulassung von Fahrzeugen wird ein Normsprit verwendet, der ist nicht E85, sondern wird für alle Fahrzeug verwendet.
Der gibt es nicht an der Tankstelle sonder wird nur an Firmen, Insitutet und Prüforganisationen die in dieser Richtung arbeiten verkauft.
Der hat eine eigene Kennzeichung an der kann jeder Nachvollziehen was da gefahren wurde. Der Sprit wird und Sauerstoffabschluß gelagert.
von diesem Normsprit werden immer wieder neue Chargen herstellt, die jeweils anders benannt sind so das man sie unterscheiden kann.

Wenn die Werte mit E85 einfahren, dann werden die gespeichert, aber es gibt keine Grenzwerte in der Abgasvorschriften für die Kraftstoffe.
Das kommt wenn der Markt mal größer ist.

PS, das ist ne e-Nummer nach EG Gesetzgebung und wurde in ungarn ausestellt, leider kann man nicht sehen für was.
Das mit dem Eintragungsfrei gilt nur für Leuchteinrichtungen, die nach ECE Norm geprüft werden und deshalb einen großen E tragen.
Da steht dann dabei nach was sie geprüft wurden und gibt somit den Einsatzzweg vor.
Es wird weiterhin eine ABE oder ein Gutachten benötigt zum eintragen beim TÜV.

Ich finde es echt nervig, dass in anderen EU Länder alles mit E85 so einfach geht und hier alles so kompliziert.

Also muss man in Momemt min. 500 euro bezahlen für ein E85 steuergerät mit ABE.

muss man nicht. Eintragung ist halt nur von dem Dingens tec² möglich für 500 €, aber wie es snooopy365 geschrieben hat, interessiert eigentlich solche Eintragung kein Schwein. Jedoch das Teil für 250 würde ich nie kaufen- entwedr billigere und bessere Alternative aus Schweden oder doch 100% legal und dann halt tec².

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Zitat:

Original geschrieben von Provaider


Das stimmt nicht!
Bei der Zulassung von Fahrzeugen wird ein Normsprit verwendet, der ist nicht E85, sondern wird für alle Fahrzeug verwendet.
Der gibt es nicht an der Tankstelle sonder wird nur an Firmen, Insitutet und Prüforganisationen die in dieser Richtung arbeiten verkauft.
Der hat eine eigene Kennzeichung an der kann jeder Nachvollziehen was da gefahren wurde. Der Sprit wird und Sauerstoffabschluß gelagert.
von diesem Normsprit werden immer wieder neue Chargen herstellt, die jeweils anders benannt sind so das man sie unterscheiden kann.

Wenn die Werte mit E85 einfahren, dann werden die gespeichert, aber es gibt keine Grenzwerte in der Abgasvorschriften für die Kraftstoffe.
Das kommt wenn der Markt mal größer ist.

PS, das ist ne e-Nummer nach EG Gesetzgebung und wurde in ungarn ausestellt, leider kann man nicht sehen für was.
Das mit dem Eintragungsfrei gilt nur für Leuchteinrichtungen, die nach ECE Norm geprüft werden und deshalb einen großen E tragen.
Da steht dann dabei nach was sie geprüft wurden und gibt somit den Einsatzzweg vor.
Es wird weiterhin eine ABE oder ein Gutachten benötigt zum eintragen beim TÜV.

Na Ihr wisst es sowieso immer besser. 

Daher verkneife ich mir weitere Kommentare... 

Ob ich nun recht oder nicht interessiert hier sowieso niemand.... 

Vielleicht war die Geschichte einfach wieder nicht gut genug.

Ich erzähle keine Geschichten....oder Märchen.
Das Einspritzsystem wird mit einem Testkraftstoff geprüft ( N-Hptan ) um einen Grundwert zu haben. Die Abgaswerte aber mit einem aktuellen Kraftstoff wie er in der Realtät benutzt wird. Wenn heute ein Auto heute mit normalem Super gefahren werden würde, würde man dazu Super E5 - E10 verwenden um die Abgaswerte zu ermitteln. Bei Super + eben mit Super + u.s.w. 
Heute wird auch noch die Verträgilichkeit bis E15 geprüft. 
Aber Ihr könnt ruhig glauben was Ihr wollt.... das ist mir erlich gesagt schnuppe.... 

Ich weiß auch nicht, wem du da was auf die Nase binden willst. Jeder, der schon mal beim TÜV war, weiß daß der Prüfer vor der AU nicht fragt: "Was haben sie getankt?". Ob Ethanol oder Erbsensuppe - das ist dem völlig wumpe, solange die Abgaswerte die vorschriftsmäßigen Mindestanforderungen der Modell/Klasse erfüllen.

Habe ich auch gar nicht gesagt. Aber wenn Du E85 pur tankst und dein Fahrzeug aber mit Super E5 geprüft wurde ergeben sich vollständig andere Abgaswerte. Diese liegen dann weit ab von den Tolleranzwerten. Ob die nun besser oder schlechter sind. 

Daher hat man früher auch E85 zugetankt, wenn man wusste das was bei seinem Motor nicht stimmt und man nicht durch die AU kommen würde. 

Bei E85 pur sind diese aber schon wieder zu gut und dann liegt er auch ausserhalb der vom Hersteller angegebenen Tolleranz und besteht die AU auch deshalb nicht. 

Also du meinst, irgendwelche (nicht näher bezeichneten) "Werte" dürften da nicht "zu gut" sein - müssen also mindestens so schlecht sein, wie vorgegeben, sonst fällt man durch die AU? Habe ich das jetzt alles verstanden?

OK. 
Jedes Fahrzeug wird mit einer sogenannten EURO Abgasnorm ausgeliefert. EURO 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6 u.s.w. Jeder dieser Normen enthällt Abgasgrenzwerte ( die sind festgelegt und daran hat man sich zu halten ). Auch mit E85 kommen ja Abgase hinten raus. Ethanol verbrennt CO2 Neutral aber das Abgas besteht ja nicht nur aus CO2 sondern noch anderen Stoffen wie z.B. NOX ect. die bei der Verbrennung entstehen. ( Bei uns ist ja die Lambdasonde MIT entwickelt worden und da hängen noch dievese Aushänge wo man schön sehen kann, was da alles hinten aus dem Auspuff kommt ).  Sobald Du nur E85 fährst kann man dein Abgas also keiner Norm mehr zurechnen. Natürlich kann ein TÜV Prüfer das positiv bewerten und sagen....AU bestanden oder wenn Du an den falschen kommst dann fliegst Du genau deshalb auch durch, weil dein Auto die Angegebenen Abgaswerte nicht erreicht. 
Ich glaube in diesem Forum gibts genug Leute, die schon wegen ZU GUTER Abgaswerte die AU nicht bestanden haben. 

Da bei E85 ja mehr eingestpritzt wird verändern sich ja auch die anderen Abgaswerte zum negativen hin ( im schlechtesten Fall ). Heisst Du hast von CO2 weniger aber von einem anderen Verbrennungsrückständen unter Umständen dann mehr. 
Bevor ein Modell eines Herstellers in den Verkehr gebracht wird, wird ein Abgasgutachten erstellt, das dann beim KBA hinterlegt und mit der EG Betriebserlaubniss ( heute heisst das glaube ich COC oder so ähnlich ) eingetragen wird. Da heute alles Digital geht kann man da alles schön fein ablegen 😁. 
Was ich meine ist, das Du mit E85 oder diverser anderen Veränderungen die Abgase veränderst die dann nicht mehr Innerhalb der angegebenen Tolleranz liegen. 
Wie das jetzt bei den FFV Fahrzeugen geregelt ist weiß ich nicht. 

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4


Da bei E85 ja mehr eingestpritzt wird verändern sich ja auch die anderen Abgaswerte zum negativen hin ( im schlechtesten Fall ). Heisst Du hast von CO2 weniger aber von einem anderen Verbrennungsrückständen unter Umständen dann mehr. 

Kapitaler Logifehler, du vergisst das für ne stöchiometrische Verbrennung von Ethanol ein Verhältnis von etwa 9:1 benötigt wird und bei Benzin etwa 14,7:1.

Eine stöchiometrische Verbrennung bleibt aber ne stöchiometrische Verbrennung und bei der kommt im Idealfall nur CO2, und H2O raus.

Egal welchen Kraftstoff ich verwende, bei einem gleichen Betriebszustand kommt im Abgas die gleiche Menge CO2 raus.

die Mehrmenge an Kraftstoff liegt aber nur beim Heizwert und das spiegelt sich im Luft Kraftoffverhältnis wieder. Veränder die Abgase aber erstmal gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4



Wie das jetzt bei den FFV Fahrzeugen geregelt ist weiß ich nicht. 

Merkst was?

Ach Du weisst das was da genau raus kommt. 
Wenn das jeder Privatmann ermitteln kann braucht man ja keine speziellen Geräte um die Abgaswerte zu erfassen oder zu messen. Ich werde das mal Bosch vorschlagen, das Du in Zukunft die Abgaswerte anhand von Formeln errechnen kannst. 

OK... ich bin weg.... wie ich schon geschrieben habe... Ihr wisst es ja eh besser.... 

Es geht darum, da du die Zusammenhänge nicht verstehst und nicht das dir jemand per Reaktionskinetik ausrechnet was an Schadstoffen entsteht oder entstehen könnte.
Wie viele Schadstoffe sind Abgasrelevant? Nur die Interessieren mich, der rest ist egal.
Ich kann dich beruhigen, ich habe mich mit Abgasmesstechnik befasst und mir die Geräte schon im Detail angesehen. Ja auch unter der Haube. Ich rede nicht von ner schönden AU.

Bosch ist für mich nicht der Index im Bereich Abgasmesstechnik. Das machen andere Firmen, die sich auf sowas spezialisiert haben.

OK... ich gebe zu...

Ich habe absolut keine Ahnung davon... 

Zufrieden jetzt.... 

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