TÜV nimmt Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers nicht an
Hallo liebe Biker!
Ich war heute beim TÜV und es war mal wieder ein aussichtsloses Prozedere...ich bin gerade echt mega sauer!!
Wir wissen ja alle, dass seit 2020 die Unbedenklichkeitsescheinigungen der Reifenhersteller bei abweichender Größe nicht mehr ausreicht. Ausnahme: Der Reifen ist noch VOR 2020 produziert worden.
Okay, aber ich benötige demnächst neue Reifen und ich wollte die Michelin Power 5 probieren. Laut Reifenhändler gibt es da zwar welche mit Herstellungsdatum vor 2020, aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Produktion begann im Dezember 2019 und Michelin machte sich wegen dem Monat keine Mühe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung rauszubringen. Okay, verstehe ich auch.
Ich habe hinten die Größe 190/55 montiert. Im Scheint steht 190/50. Also war ich heute beim TÜV weil ich mir die Größe abnehmen lassen wollte. Dort angekommen lag ich die Unterlagen vor samt Herstellerbescheinigung von Michelin. Darin steht wie üblich dass diese Reifen auf dem Motorrad geprüft wurde und es keine negativen Auswirkungen hab. Nur steht im Gegensatz zur Unbedenklichkeitsbescheinigung hier auch drin, dass der Reifen gem. §21 STVZO in Verbindung mit §19 (2) STVZO abgenommen werden muss.
Noch bevor der Prüfer aber überhaupt loslegte und noch am PC rumtippte, sagte er mir, dass er den Reifen nicht abnehmen könnte. Erstens wäre die Abweichung vom Tacho bei der Größe 190/55 zu groß. Er läge bei 3,5 % und 0,5 % sei die Toleranz. Es käme aber auch darauf an, ob meine Tachowelle am Getriebe oder vorne am Rad wäre. Wenn vorne, dann könnte man es doch noch durchgehen lassen. Vor allem hieß es aber dann, dass sie für die Abnahme nicht die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers bräuchten, sondern die des Motorradherstellers?! Ende der Geschichte: Abgelehnt!
Ich hatte das Gefühl, dass der Prüfer in Sachen Motorrad nicht wirklich Ahnung hatte. Also wollte ich eine zweite Meinung. Ab zur DEKRA, aber die haben wegen Corona bereits ab 13 Uhr geschlossen. Okay, die Umstände müssen wir gerade eben hinnehmen. Also fuhr ich zu einer Werkstatt meines Vertrauens. Der Mechaniker fuhr bislang auch immer Reifenabnahmen für die Reifenhersteller und ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ich schilderte ihm mein Problem und auch er meinte, dass der TÜV für die Reifenabnahme eine Herstellerbescheinigung des Motorradherstellers brauche. Sowas würde es aber bisher nicht geben! Er erzählte weiter, dass das Thema gerade total für den Ar*** sei weil es eigentlich gerade noch ein ungelöstes Problem sei. Die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller sind dem TÜV egal. Bescheinigungen vom Motorradhersteller gibt es nicht. Laut ihm hätte ich zwei Optionen: Wieder Pilot Power 3 nehmen mit DOT 2019, da ich hierfür noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe, oder es gut sein lassen und auf 190/50 umsteigen.
Das kann doch nicht sein dass es so eine aussichtslose Situation ist...vor Verzweiflung war ich noch bei einer Vertragswerkstatt von Suzuki. Die Antwort war wieder anders. Doch na klar ist eine Abnahme möglich! Die beim TÜV blicken es nur wieder nicht! In der Verordnung steht dass die Prüfstelle die Herstellerbescheinigung benötige und die vom Reifenhersteller sei genau diese Herstellerbescheinigung. Ich solle das Motorrad einfach zu ihnen bringen und sie führen es ihrem TÜV-Prüfer vor, der jede Woche 2 mal zu ihnen kommt.
Irgendwie sagt jeder was anderes....junge ich will doch einfach nur neue Reifen und weiterhin die Größe 190/55 fahren!! Jedes Mal diese hirnrissige Wissenschaft wenn man mal irgendwas bezüglich Motorrad will!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:
Könnte zB ein besseres Fahrverhalten bringen, mehr Grip in Kurven, kürzere Bremswege.
Ja, richtig, die Entwickler der Autos und Motorräder haben zwar schöne Büros, aber keine Ahnung von der Technik. Klar, dass da jeder selbst ernannte F(l)achmann mehr Ahnung als die Ingenieure der Hersteller hat.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:
Und meist natürlich auch eine bessere Optik.
NEIN, wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn? Die fetteren Reifen werden niemals wegen der Optik oder zum Schw...engelvergleich gekauft, sie werden nur wegen des Fahrverhaltens montiert, weil die Moped- und Autohersteller halt nur unfähige Nieten in den Entwicklungsabteilungen beschäftigen!
Gruß Michael
181 Antworten
Naja aufregen hilft nichts. Leider ist mein Verstand jedoch nicht immer stärker als die Emotionen.
Ich habe noch ein paar Anfragen in Werkstätten offen, die außerhalb meines Landkreises sind und sie klären es mit ihren TÜV-Prüfern ab ob sie eine Reifenabnahme ohne Fabrikatsbindung durchführen. Ich denke so in einer Woche weiß ich mehr. Ansonsten ist es nun mal so.
Bei einem Bekannten, der jedoch weiter weg wohnt, ist eingetragen "Auch genehmigt: 190/55 ZR 17 M/C, Reifenfreigabe beachten". Er darf also alles in der Größe aufziehen, sofern es eine Freigabe dafür gibt.
Eben. Das wäre ja auch anstreben. Damit kann der Prüfer nochmal Verantwortung abschieben. Du wiederrum hast Ruhe...
Das wird Dir aber vermutlich kein Prüfer in die Papiere schreiben.
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Meine Hoffnung ist auch nicht sehr groß. Aber erst wenn ich es zumindest versucht habe, kann ich mich damit abfinden.
Ich habe ENDLICH eine Stelle gefunden wo ich mir die Reifenbeschränkung wieder rausnehmen lassen kann!!
Und zwar habe ich per Mail einige Werkstätte und Händler angeschrieben und gefragt ob eine Abnahme der Reifengröße ohne Reifenbindung möglich ist und ihnen erklärt dass ich bereits eine Abnahme bekam, diese jedoch auf den Pilot Power 3 beschränkt ist.
Die meisten haben bisher geschrieben dass auch ihr TÜV-Prüfer nur den montierten Reifen abnimmt.
Jetzt bat mich eine Werkstatt aus meiner Heimat um Rückruf. Am Telefon erklärte er mir dass es kein Problem sei! Er hat es gerade mit seinem TÜV-Prüfer (also aaS) abgeklärt. Ich soll vorbei kommen und den TÜV-Bericht von der letzten Reifenabnahme mitbringen.
Der aaS streicht mir den Satz "nur mit Pilot Power 3" raus und haut einen Stempel drauf!
Es kann aber auch alles sehr einfach sein, indem man die Reifengröße fährt, welche im Fahrzeugschein steht.
Man muss sich dann die Frage stellen, ob es den immensen Aufwand wert ist 190/55R17 anstatt 190/50R17 zu fahren.
Jeder wie man es mag, aber kompliziert macht es nicht Deutschland, sondern eher der TE.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Juli 2020 um 18:36:34 Uhr:
Es kann aber auch alles sehr einfach sein, indem man die Reifengröße fährt, welche im Fahrzeugschein steht.
Man muss sich dann die Frage stellen, ob es den immensen Aufwand wert ist 190/55R17 anstatt 190/50R17 zu fahren.Jeder wie man es mag, aber kompliziert macht es nicht Deutschland, sondern eher der TE.
55er hat mehr Eigendämpfung, Motorrad wird handlicher und der Reifen hat mehr Aufstandsfläche bei hoher Schräglage.
Warum wohl haben viele aktuelle Sportbikes 55er Querschnitt als Standard und nicht mehr 50er?
Außerdem konnte man über 10 Jahre problemlos einen 55er Querschnitt fahren, und zwar mit der Reifenfreigabe.
Und plötzlich entdeckt der TÜV eine neue Einnahmequelle. Die Folgen sind in diesem Thread ausführlich beschrieben......... 😉
Zitat:
@Christian74 schrieb am 14. Juli 2020 um 18:55:14 Uhr:
Außerdem konnte man über 10 Jahre problemlos einen 55er Querschnitt fahren, und zwar mit der Reifenfreigabe.
Das siehst du leider falsch.
War auch in der "alten" Welt nicht möglich.
Aber das habe ich hier schon 1:1 aus der zitiert. (siehe Seite 4)
In der Einheitlichen Festlegung ..
Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern
(Größe und Fabrikatsbindung) im Rahmen von
Hauptuntersuchungen
wurde das vor Jahren schon besprochen.
Zitat:
@Christian74 schrieb am 14. Juli 2020 um 18:55:14 Uhr:
Und plötzlich entdeckt der TÜV eine neue Einnahmequelle. Die Folgen sind in diesem Thread ausführlich beschrieben.........
Auch das ist unsinn. Das hat sich nicht der TÜV ausgedacht. Federführend ist da das KBA.
PS: Solltest du wirklich die Eigendämpfungsänderung spüren (was durchaus sein kann), sollte man aber auch die etwas schlechtere Beschleunigung und schlechtere Bremskraft erwähnen, die wie die Eigendämpfung, zumindest auf dem Papier entsteht.
Und warum hat der TÜV das bei einer HU immer so durchgewunken? Unwissenheit? 55er montiert, 50er war eingetragen. „Da brauchen sie aber eine Reifenfreigabe vom Hersteller“. Vorgezeigt und alles war okay.
Und wie es aussieht, werden die 55er Querschnitte ja immer öfter in die Papiere eingetragen. Da scheint der geänderte Abrollumfang auch keine Rolle zu spielen.
Wo das immer so durchgewunken wurde, kann ich nicht beurteilen, und da das hier keiner beweisen kann, halte ich das für ein Gerücht.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Juli 2020 um 18:36:34 Uhr:
Es kann aber auch alles sehr einfach sein, indem man die Reifengröße fährt, welche im Fahrzeugschein steht.
Man muss sich dann die Frage stellen, ob es den immensen Aufwand wert ist 190/55R17 anstatt 190/50R17 zu fahren.Jeder wie man es mag, aber kompliziert macht es nicht Deutschland, sondern eher der TE.
Du hättest auch Picasso erklärt daß er besser ein gedrucktes Poster gekauft hätte anstatt zu malen. Wäre einfacher.....
laß mich raten.... Du bist Beamter?
Ey ich bin Beamter! 😛
Es wäre stressfreier gewesen einfach auf die Seriengröße umzusteigen aber ich habe es einfach nicht eingesehen es "kampflos" hinzunehmen. Nicht wenn ich das Gefühl habe dass die Sache irgendwo stinkt. Die Sache fing damit an dass ich trotz Bescheinigungen keine Reifenabnahme bekam. Nun bin ich soweit dass mir ein aaS vom TÜV die Reifengröße ohne Reifenbindung abnimmt. Daher ja es war stressig und ich ahnte am Anfang nicht dass es so ein Kampf wird aber letztendlich war ich erfolgreich?! Ergo sehe ich mich im Recht dass sich die ersten Prüfer unnötig quergestellt haben! Ich betone nochmal dass ich mich hier im Recht sehe und nicht auf jeden Fall Recht habe! Es werden jetzt sicher andere sagen dass ich nicht im Recht sei aber dann sind wir nur bei Meinungsäußerungen und in dem Fall ist mir eine andere Meinung egal. Ich fand die ganze Sache ungerecht und habe mich nicht abwimmeln lassen und nun bekomme ich was ich möchte!
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 15. Juli 2020 um 10:14:11 Uhr:
laß mich raten.... Du bist Beamter?
In raten bist du schlecht 😁