1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV - nicht bestanden - Mängel fragwürdig

TÜV - nicht bestanden - Mängel fragwürdig

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 19:59

GM = geringe Mängel;

EM = erhebliche Mängel

1. Frontscheibe Rissbildung (EM)

2. Begrenzungsleuchte (Standlicht) Leuchtmittel schadhaft (EM)

3. Nebelscheinwerfer rechts Abschlussscheibe gesprungen (GM)

4. Kühlsystem Flüssigkeitsverlust (GM)

5. Umweltbelastung: Motor ölfeucht (GM)

Punkt 1: kann man bei Carglass reparieren lassen

Punkt 2: verstehe ehrlich gesagt nicht, was da das Problem sein soll

Punkt 3: Nebelscheinwerfer kann ich selbst wechseln

Ich habe heute wegen dieser Aspekte keinen TÜV bekommen, Punkt 1 verstehe ich, aber die anderen Aspekte sind mir da schon fragwürdig.

Wenn ich jetzt zu einem anderen TÜV gehe, müsste ich da erneut bezahlen? Ich war heute bei ATU, TÜV Nord hat die Untersuchung gemacht und ich habe heute 98 € bezahlt. Wenn ich aber jetzt den Steinschlag reparieren lasse bei Carglass und zu einem anderen TÜV gehe, muss ich da den vollen Betrag erneut bezahlen, also wenn ich nicht wieder zu ATU, TÜV Nord, sondern halt zu einem anderen gehe?

Die bei ATU wollten mir wegen Punkt (1) 600 € anrechnen, das ist aber zu viel, wenn man das doch bei Carglass für 100 € reparieren lassen kann.

 

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Warum bist Du so zum TÜV ? Das verstehe ich nicht.

Punkt 1 und 2 waren Dir bestimmt bekannt, warum hast Du die Mängel nicht vorher abgestellt ?

Dann hättest Du jetzt den TÜV.

57 weitere Antworten
Ähnliche Themen
57 Antworten

Bei einer Nachprüfung müssen meines Wissens nach auch die GM beseitigt sein.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Wenn er im Sichbereich des Fahrers (auch auf der Beifahrerseite) ist, muss die Scheibe ausgetauscht werden.

Auf der Beifahrerseite ist kein Hauptsichtfeld des Fahrers, daher ist dort die Reparatur zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von Tuete23

Dann werde ich morgen erstmal zu Carglass fahren. Die meinten, wenn der Steinschlag nicht größer als 2€ ist, dann könnte man ihn reparieren.

Eine Größenbeschränkung auf eine 2€-Münze gibt es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Übrigens: Wenn bei deinem Auto die Frontscheibe eine tragende Funktion hat, dann darf auch Carglas keine Reparatur durchführen. Auch wenn die immer so vollmundig werben...

Die Reparatur ist auch bei mittragenden Scheiben zu 100% zulässig.

Übrigens:

Die Frontscheibe hat bei 95% aller seit ca. 1990 gefertigten Fahrzeuge eine mittragende Funktion.

Und genau deshalb muss die Scheibe unbeschädigt oder repariert sein.

 

 

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Bei einer Nachprüfung müssen meines Wissens nach auch die GM beseitigt sein.

In der Praxis wurde das bei mir aber noch nie eng gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Tuete23

Dann werde ich morgen erstmal zu Carglass fahren. Die meinten, wenn der Steinschlag nicht größer als 2€ ist, dann könnte man ihn reparieren.

Und wenn ich Punkt (2) auch erledige, müsste das doch erst einmal reichen oder?

Die anderen Aspekte sind nur geringe Mängel, die werde ich dann nächsten Monat erledigen.

Wegen Punkt (5) müsste man eine Motorwäsche machen, aber das will ich nicht unbedingt, weil es Korrosion verursachen kann.

Warum erledigst du die geringen Mängel nicht gleich mit?

Bzgl. Punkt 5 - das was du da vorhast, ist aber nur "Kosmetik" - das behebt den Mangel nicht, sondern nur kurzfristig die Spuren des Mangels ...

Desweiteren hast du im Eröffnungspost geschrieben (bezog sich auf schadhaftes Leuchtmittel)

Zitat:

Punkt 2: verstehe ehrlich gesagt nicht, was da das Problem sein soll

Wird wohl kaputt sein und nicht leuchten - ansonsten hätte nachfragen geholfen, direkt beim Prüfer ... "was meinen Sie mit dieser Eintragung im Prüfbericht?" ;)

Hi,

bei der Nachprüfung werden nur die bemängelten Punkte kontrolliert.

Wenn du offensichtlich bekannte geringfügige Mängel nicht beseitigen lässt kann dir der Prüfer die Plakette verweigern wenn er den Eindruck hat du hast nicht vor die Mängel zeitnah zu beseitigen.

Soviel Entscheidungsfreiheit hat er noch :D

Ich würde an deiner Stelle zumindest guten Willen zeigen und den Kühlwasservelust beseitigen und eine Motorwäsche durchführen.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Wenn du offensichtlich bekannte geringfügige Mängel nicht beseitigen lässt kann dir der Prüfer die Plakette verweigern wenn er den Eindruck hat du hast nicht vor die Mängel zeitnah zu beseitigen.

Bei der Nachuntersuchung hat er da keine Entscheidungsfreiheit, da müssen ALLE Mängel beseitigt sein.

Wenn man schon nicht alle Mängel beseitigen will macht man zumindest eine Motorwäsche damit bei der Nachuntersuchung kein Öl und Wasserverlust mehr sichtbar ist. Ist eh sinnvoll da man danach gut die Ursache findet, wenn sich das Öl durch den Fahrtwind über den halben Motor verteilt sieht man davon gar nichts. Meist sind das recht kleine Ursachen, irgendwo eine Dichtung, Ölfilter nicht fest genug angezogen oder sowas. Genauso beim Wasserverlust, irgendwo ein Schlauch nicht richtig drauf, Schlauchschelle nicht angezogen oder sowas.

am 30. Januar 2014 um 10:28

Bei Deinem Auto wurden 5 Mängel festgestellt, zwei davon sogar als erheblich.

Ich verstehe nun nicht das Rumgeeiere, welche Mängel man vielleicht behebt und welche nicht. Die nicht behobenen verbessern den Zustand Deine Autos ja auch nicht gerade,

 

 

 

1. Frontscheibe Rissbildung (EM)

2. Begrenzungsleuchte (Standlicht) Leuchtmittel schadhaft (EM)

3. Nebelscheinwerfer rechts Abschlussscheibe gesprungen (GM)

4. Kühlsystem Flüssigkeitsverlust (GM)

5. Umweltbelastung: Motor ölfeucht (GM)

Zitat:

Original geschrieben von Tuete23

Hat nur einen Steinschlag und ist etwas kleiner als eine 2€ Münze. Die meinten aber bei ATU, dass an der Scheibe viele Kratzer wären durch Eiskratzen oder wegen den Scheibenwischern, aber da sind gar nicht so viele Kratzer, die man jetzt wirklich sehen kann. Ein paar Kratzer sind da schon, wie bei jedem Auto.

Zu der Werkstatt gibt es bei MT genügend Meinungen, einfach mal in die SuFu eingeben. Warum rennen eigentlich alle immer zur erstbesten, großen Kette :rolleyes: ? Solche Reparaturen machen auch viele andere Fachbetriebe. Natürlich haben Scheiben oft - wie Du selber sagst - mit der Zeit Kratzspuren, wenn die jedoch TÜV-relevant wären, hättest Du das mitgeteilt bekommen.

Auto braucht Pflege, Auto kann teuer sein/werden.

ALLE Mängel sollten von dir abgestellt werden.

Kühlwasser- und Ölverlust sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen und mit etwas Meister Propper für die HU beschönigen. Das wird Ursachen haben, die bald noch teurer ins Geld gehen könnten.

Allgemein gilt aber, dass GM auch abzustellen sind...auch wenn die Plakette trotzdem erteilt wurde.

Zu den anderen Punkten wurde schon hinreichend etwas gesagt.

Zitat:

Original geschrieben von Tuete23

2. Begrenzungsleuchte (Standlicht) Leuchtmittel schadhaft (EM)

Dazu mal eine Frage in die Runde:

Hat sich da was am Prüfkatalog geändert, das ein defektes Standlichtlämpchen ein Erheblicher Mangel ist? Weil vor ca. 4 Jahren war ich mit meinem Vorgängerfahrzeug beim TÜV. Dort wurde eben ein defektes Standlichtlämpchen festgestellt. (ich hatte es wirklich nicht gesehen das es defekt war, obwohl ich vorher noch alles gecheckt hatte) Jedenfalls war dies damals nur ein Geringer Mangel, welchen ich Zeitnah behoben habe. Jetzt wundert mich halt die Einstufung als Erheblicher Mangel.

Ja, jetzt sind alle Mängel an der äußeren Beleuchtung erhebliche Mängel.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Kühlwasser- und Ölverlust sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen und mit etwas Meister Propper für die HU beschönigen. Das wird Ursachen haben, die bald noch teurer ins Geld gehen könnten.

Das möchte ich hier noch einmal unterstreichen.

Geringer Mangel heißt beim TÜV nur, dass der Mangel für die Fahrsicherheit nicht von großer Bedeutung ist.

Den TÜV interessiert das Wohlbefinden deines Motors wenig.

Kannst, wenn du willst, auch komplett ohne Öl zum TÜV fahren, das stört die nicht. Selbst dann nicht wenn du wegen eines kapitalen Motorschadens nicht mehr vom Hof kommst kriegste die Plakette.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von Tuete23

2. Begrenzungsleuchte (Standlicht) Leuchtmittel schadhaft (EM)

Dazu mal eine Frage in die Runde:

Hat sich da was am Prüfkatalog geändert, das ein defektes Standlichtlämpchen ein Erheblicher Mangel ist? Weil vor ca. 4 Jahren war ich mit meinem Vorgängerfahrzeug beim TÜV. Dort wurde eben ein defektes Standlichtlämpchen festgestellt. (ich hatte es wirklich nicht gesehen das es defekt war, obwohl ich vorher noch alles gecheckt hatte) Jedenfalls war dies damals nur ein Geringer Mangel, welchen ich Zeitnah behoben habe. Jetzt wundert mich halt die Einstufung als Erheblicher Mangel.

Ja die Tüv Regelungen wurden,ich glaub 2012 verschärft. Die Tüv Prüfer haben jetzt auch weniger Entscheidungsspielraum. Einiges was früher ein geringer Mangel war ist nach oben gerutscht. z.b. Mängel an der Beleuchtung.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von bnutzinger

...

Den TÜV interessiert das Wohlbefinden deines Motors wenig.

Kannst, wenn du willst, auch komplett ohne Öl zum TÜV fahren, das stört die nicht. Selbst dann nicht wenn du wegen eines kapitalen Motorschadens nicht mehr vom Hof kommst kriegste die Plakette.

Wie heisst es so schön: Den TÜV interessiert nicht was ein Auto vorwärts bewegt, sondern es zum stehen bringt ;).

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Ja, jetzt sind alle Mängel an der äußeren Beleuchtung erhebliche Mängel.

Äh, nein.

Einseitig defektes Standlicht, Kennzeichenbeleuchtung usw.. ist immer noch als geringer Mangel eingestuft.

Wenn ich jetzt im Winter wieder gucke was mir so entgegen kommt frage ich mich allerdings manchmal warum. Da gilt bei den meisten ja leider doch gering=egal, mach ich dann doch nicht. Und gerade der Punkt den jeder Fahrer problemlos selber vor der HU prüfen kann spricht Bände über die generelle Einstellung zum Fahrzeug und der Glaubwürdigkeit wenn der bei der HU was von "ja, mach ich sofort fertig" erzählt.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit