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TÜV-Nachprüfung - Nur eine einzige "Chance"?

Themenstarteram 12. Oktober 2012 um 17:27

Hallo zusammen,

wenn man sein Auto für 10 € bei der TÜV-Nachprüfung vorstellt und der TÜV immer noch Mängel findet bzw. der TÜV immer noch nicht bestanden wird, kann man dann nochmals - zum Dritten Mal also - für 10 € oder gar kostenlos innerhalb der 4 Wochen vorstellig werden? Es könnte ja sein, dass sich der TÜV mit der Reparatur nicht zufrieden gibt.

Oder muss man beim Dritten Mal wieder die volle TÜV-Gebühr bezahlen?

Wer kennt sich aus?

Beste Antwort im Thema

Will also mal kurz ordnen:

Nach einer nicht bestandenen HU kann das Fahrzeug bei jeder x-beliebigen amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ....) zur "Nachprüfung" (Nachkontrolle ca. 13,00€, Nachuntersuchung ca. 27,-€, je nach Aufwand, wie viele Mängel es waren) innerhalb einer Monatsfrist (benannt auf dem "Durchfallbericht) wieder vorgestellt werden. Dieses kann beliebig oft wiederholt werden, entweder bei verschiedenen oder auch den gleichen Prüforganisationen, das ist egal und eine rein finanzielle Frage. Zu der "Nachprüfung" ist immer der erste Untersuchungsbericht vorzulegen, dieses wird der Ingenieur nebst Berichtsnummer und -datum auf dem Nachprüfbericht vermerken. Im Einzelfall, wenn man genau zu dem gleichen Ingenieur fährt, welcher die Erstuntersuchung gemacht hat, mag man auf die Vorlage des originären HU-Berichtes verzichten können, weil der Ingenieur noch im Rechner hat. Imho ist es aber immer besser, den Bericht mitzubringen, dann gibt es keine Fragen.

Selbstverständlich kann man jederzeit das Fahrzeug bei einer frei wählbaren Überwachungsorganisation erneut zu einer "vollständigen" HU vorstellen, ist halt nur 'ne Kostenfrage. Passiert aber in der Tat, manche Fahrzeughalter gehen mit den festgestellten Mängeln nicht konform und versuchen ihr Glück anderswo, und manchmal klappt es auch, wie ich gehört habe.

Ach so, und noch ein Irrglaube: Bei der Nachprüfung kann der Prüfer sich auf die Kontrolle der Abstellung der ursprünglich festgestellten Mängel beschränken, er muss es aber nicht, er kann und darf auch neue Mängel finden und das Fahrzeug daraufhin erneut durchfallen lassen! Man bedenke, dass manche Leute im Monat mal eben 15.000 km fahren, und wenn bei der ersten Prüfung die Bremsbeläge eben noch 1mm stark waren und somit nicht beanstandet wurden, mag das bei der Nachprüfung ganz anders sein.

Grüsse der Gardiner

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Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 26. Januar 2016 um 20:20:26 Uhr:

Unsinn, Jänner 2018

Februar 2018.

Rückdatierung gibts nicht mehr.

Es ging doch nicht um die HU, sondern um die Nachprüfung!

Sorry, hast recht.

Richtig lesen ist immer besser als den Text überfliegen. ;)

Danke!

Es zählt das Datum der Gesammtprüfung.

Die Nachprüfung ob die Mängel behoben sind hat keinen Einfluss auf das Datum der Hauptuntersuchung. Da wird wie der Name schon sagt nur nochmal nachgesehen ob jetzt der Plakettenfähige Zustand komplett erreicht ist.

Die restlichen Teile des Autos wurden ja schon begutachtet. Und dieses Datum zählt.

Moorteufelchen

am 2. Dezember 2019 um 10:46

Zitat:

@212059 schrieb am 13. Oktober 2012 um 00:06:07 Uhr:

Hallo ins Forum,

Zitat:

@212059 schrieb am 13. Oktober 2012 um 00:06:07 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser

Da die Wiederholungsprüfung nicht bei der gleichen Prüforganisation durchgeführt werden muß, stelle ich die zuvor getätigte Aussage in Frage.

ich hatte als selbstverständlich vorausgesetzt, dass man zur selben Prüforganisation fährt. Nur dort gibt's die verbilligte (und verkürzte) Nachprüfung. Hat der TÜV abgelehnt und fährt man dann zur DEKRA (beides nur Beispiel) zahlst Du den vollen Preis. Die andere Organisation wird nämlich eine Vollprüfung machen müssen. Möglich ist es zu Wechseln, auch wenn schon ein Mängelbericht vorlag.

Bei einer Nachprüfung muss man normal den alten Bericht für die billige Variante dabei haben bzw. darauf hinweisen (im EDV-System haben's sie eh). Eingezogen wird der Mängelbericht bei bestanderer Nachprüfung übrigens nicht.

Viele Grüße

Peter

am 2. Dezember 2019 um 10:58

Hallo zusammen. Ich habe im aktuellen Fall meinen Nissan von der GTÜ prüfen lassen und habe eine Mengelliste bekommen. Ich war dann in meiner Werkstatt und dort wurden die Mängel behoben bis auf einen. Hier wird ein Ersatzteil von Nissan benötigt. Dieses ist aber in Deutschland nicht auf Lager. Da es direkt aus Japan kommt dauert es 4-6 Wochen. Der Werkstattmeister hat den Wagen in seiner Werkstatt der Dekra vorgestellt. Nachprüfung für 10 €. Natürlich wieder mit Mängelbericht. Nun habe ich wieder 4 Wochen Zeit für eine weitere Nachprüfung die mir dann auch nur 10 Euro kostet.

Viele Grüße

Das mag ich bezweifeln. Durch eine Nachprüfung bekommt man nicht nochmal einen Monat(nicht 4Wochen) Zeit zur Abstellung der Mängel. Die Berichte würde ich ja gerne mal sehen.

ist zwar schon ungewöhnlich, aber kann schon sein. Wenn der einzige verbliebene Mangel nicht erheblich ist und man dem Prüfer die Situation anhand von Unterlagen überzeugend erklären kann.

Wenn der Prüfer eh schon in der Werkstatt vor Ort ist.

Seh da kein unüberwindliches Problem.

Das unüberwindbare Problem ist einfach der Fakt, dass eine Nachprüfung/Kontrolle mängelfrei sein muss. Absolut Mängelfrei. Ich weiß ehrlich gesagt nichtmal ob mein Produktivsystem so einen Ausdruck möglich macht, wenn noch ein geringer Mangel besteht, die Frage stellt sich halt nie, da es so nicht erlaubt ist. Werd ich aber morgen bei Gelegenheit testen.

Es gibt sicherlich Wege so Einzelfälle zu lösen, die sind dann aber halt nicht legal.

Die Frist für die Nachuntersuchung kann man nicht durch eine negative Nachkontrolle verlängern.

Ich frage mich, warum der TÜV-Termin hier nicht einfach verschoben wurde ? Man weiss doch, dass ein Mangel vorliegt und dieser erst mit Lieferung des Ersatzteiles behoben werden kann.

na das frag mal den Kollegen obendrüber ;)

das geht wahrscheinlich erst Recht nicht.

Die Beseitigungspflicht 4 Wochen ist halt nunmal vorgeschrieben, die kann kein Prüfer nach Lust und Laune verändern.

Ich bleibe allerdings weiter dabei: nimmt der TÜV (oder welche Prüforganisation auch immer) die Prüfung in einer Werkstatt vor und kann diese ihre ernsthaften Bemühungen um Beseitigung der Fehler eindeutig dokumentieren, geht da sicher was "auf dem kleinen Dienstweg".

Der Prüfer kennt die Werkstatt durch viele vorherige Besuche. Da "kennt" man sich schon.

Zitat:

Ich bleibe allerdings weiter dabei: nimmt der TÜV (oder welche Prüforganisation auch immer) die Prüfung in einer Werkstatt vor und kann diese ihre ernsthaften Bemühungen um Beseitigung der Fehler eindeutig dokumentieren, geht da sicher was "auf dem kleinen Dienstweg".

Und ich bleibe dabei, dass es sowas wohl geben mag, gleichwohl ist und bleibt das illegal.

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