TÜV-Nachprüfung - Nur eine einzige "Chance"?

Hallo zusammen,

wenn man sein Auto für 10 € bei der TÜV-Nachprüfung vorstellt und der TÜV immer noch Mängel findet bzw. der TÜV immer noch nicht bestanden wird, kann man dann nochmals - zum Dritten Mal also - für 10 € oder gar kostenlos innerhalb der 4 Wochen vorstellig werden? Es könnte ja sein, dass sich der TÜV mit der Reparatur nicht zufrieden gibt.

Oder muss man beim Dritten Mal wieder die volle TÜV-Gebühr bezahlen?

Wer kennt sich aus?

Beste Antwort im Thema

Will also mal kurz ordnen:

Nach einer nicht bestandenen HU kann das Fahrzeug bei jeder x-beliebigen amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ....) zur "Nachprüfung" (Nachkontrolle ca. 13,00€, Nachuntersuchung ca. 27,-€, je nach Aufwand, wie viele Mängel es waren) innerhalb einer Monatsfrist (benannt auf dem "Durchfallbericht) wieder vorgestellt werden. Dieses kann beliebig oft wiederholt werden, entweder bei verschiedenen oder auch den gleichen Prüforganisationen, das ist egal und eine rein finanzielle Frage. Zu der "Nachprüfung" ist immer der erste Untersuchungsbericht vorzulegen, dieses wird der Ingenieur nebst Berichtsnummer und -datum auf dem Nachprüfbericht vermerken. Im Einzelfall, wenn man genau zu dem gleichen Ingenieur fährt, welcher die Erstuntersuchung gemacht hat, mag man auf die Vorlage des originären HU-Berichtes verzichten können, weil der Ingenieur noch im Rechner hat. Imho ist es aber immer besser, den Bericht mitzubringen, dann gibt es keine Fragen.

Selbstverständlich kann man jederzeit das Fahrzeug bei einer frei wählbaren Überwachungsorganisation erneut zu einer "vollständigen" HU vorstellen, ist halt nur 'ne Kostenfrage. Passiert aber in der Tat, manche Fahrzeughalter gehen mit den festgestellten Mängeln nicht konform und versuchen ihr Glück anderswo, und manchmal klappt es auch, wie ich gehört habe.

Ach so, und noch ein Irrglaube: Bei der Nachprüfung kann der Prüfer sich auf die Kontrolle der Abstellung der ursprünglich festgestellten Mängel beschränken, er muss es aber nicht, er kann und darf auch neue Mängel finden und das Fahrzeug daraufhin erneut durchfallen lassen! Man bedenke, dass manche Leute im Monat mal eben 15.000 km fahren, und wenn bei der ersten Prüfung die Bremsbeläge eben noch 1mm stark waren und somit nicht beanstandet wurden, mag das bei der Nachprüfung ganz anders sein.

Grüsse der Gardiner

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Zitat:

Original geschrieben von 212059


Hat der TÜV abgelehnt und fährt man dann zur DEKRA (beides nur Beispiel) zahlst Du den vollen Preis. Die andere Organisation wird nämlich eine Vollprüfung machen müssen.

Natürlich nicht, die Nachkontrolle kann und darf jeder Prüfer machen, egal von welcher Organisation. Wenn man Spaß daran hat kann man innerhalb 1 Monats (nein, nicht 4 Wochen, das nur im Februar außerhalb eines Schaltjahres) bei so vielen Nachuntersuchungen durchfallen wie man möchte. 😛

Will also mal kurz ordnen:

Nach einer nicht bestandenen HU kann das Fahrzeug bei jeder x-beliebigen amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ....) zur "Nachprüfung" (Nachkontrolle ca. 13,00€, Nachuntersuchung ca. 27,-€, je nach Aufwand, wie viele Mängel es waren) innerhalb einer Monatsfrist (benannt auf dem "Durchfallbericht) wieder vorgestellt werden. Dieses kann beliebig oft wiederholt werden, entweder bei verschiedenen oder auch den gleichen Prüforganisationen, das ist egal und eine rein finanzielle Frage. Zu der "Nachprüfung" ist immer der erste Untersuchungsbericht vorzulegen, dieses wird der Ingenieur nebst Berichtsnummer und -datum auf dem Nachprüfbericht vermerken. Im Einzelfall, wenn man genau zu dem gleichen Ingenieur fährt, welcher die Erstuntersuchung gemacht hat, mag man auf die Vorlage des originären HU-Berichtes verzichten können, weil der Ingenieur noch im Rechner hat. Imho ist es aber immer besser, den Bericht mitzubringen, dann gibt es keine Fragen.

Selbstverständlich kann man jederzeit das Fahrzeug bei einer frei wählbaren Überwachungsorganisation erneut zu einer "vollständigen" HU vorstellen, ist halt nur 'ne Kostenfrage. Passiert aber in der Tat, manche Fahrzeughalter gehen mit den festgestellten Mängeln nicht konform und versuchen ihr Glück anderswo, und manchmal klappt es auch, wie ich gehört habe.

Ach so, und noch ein Irrglaube: Bei der Nachprüfung kann der Prüfer sich auf die Kontrolle der Abstellung der ursprünglich festgestellten Mängel beschränken, er muss es aber nicht, er kann und darf auch neue Mängel finden und das Fahrzeug daraufhin erneut durchfallen lassen! Man bedenke, dass manche Leute im Monat mal eben 15.000 km fahren, und wenn bei der ersten Prüfung die Bremsbeläge eben noch 1mm stark waren und somit nicht beanstandet wurden, mag das bei der Nachprüfung ganz anders sein.

Grüsse der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von 212059



ich hatte als selbstverständlich vorausgesetzt, dass man zur selben Prüforganisation fährt. Nur dort gibt's die verbilligte (und verkürzte) Nachprüfung. Hat der TÜV abgelehnt und fährt man dann zur DEKRA (beides nur Beispiel) zahlst Du den vollen Preis. Die andere Organisation wird nämlich eine Vollprüfung machen müssen. Möglich ist es zu Wechseln, auch wenn schon ein Mängelbericht vorlag.

Dies ist absoluter Unfug!

Zitat:

Original geschrieben von 212059


Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von 212059



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Oder muss man beim Dritten Mal wieder die volle TÜV-Gebühr bezahlen?
ich denke ja. M.W. läuft dies so (hatte es aber selbst noch nicht): Du zahlst die volle Gebühr bei der ersten Prüfung. Wenn Du die nicht bestehst, kannst Du innerhalb von 4 Wochen einmal zur Nachprüfung mit verbilligtem Preis, wo wohl auch nur nach der Mängelbeseitigung geschaut wird. Klappt's dann immer noch nicht, darfst Du bei nächsten Mal wieder die volle Gebühr löhnen, wobei dann eine volle Prüfung erfolgt. Gleiches passiert auch, wenn die 4 Wochen überschritten sind.

Viele Grüße

Peter

was ein quatsch. innerhalb von den 4 wochen kannst du jeden tag 3 mal beim tüv aufschlagen.

mich würd aber auch interesieren warum man den mit sowas spekuliert. wen der prüfer sagt "lager x ist defekt" dann tauscht man eben lager x. wen der prüfer sagt "schweller durchgefault" dann schweisst man den zu....warum sollte man ein 2. durchfallen wen man nicht mit panzertape und kabelbinder pfuschen will?

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Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28


Ich glaube nicht, dass man zur selben Organisation muss. Habe es dieses Jahr selber gesehen. HU beim TÜV Rheinland, Nachprüfung beim TÜV Süd --> Plakette wurde erteilt. Bin der Meinung, dass der TÜV Prüfer gesagt hat, dass man überall nachprüfen kann, nicht nur beim TÜV

Genau so ist es auch.

Allerdings gibt es bei der Nachprüfung i.d.R. verschiedene Gebührensätze zur Auswahl. Manch ein Prüfer berechnet eine höhere Gebühr, wenn die Erstuntersuchung bei einer anderen Organisation war.

Finde ich aber irgendwie unlogisch: wenn jemand vom Wettbewerber zu mir wechselt, muss ich ihn doch dafür nicht noch bestrafen ;-)

Den Untersuchungsbericht der Erstuntersuchung mus man vorlegen. Andernfalls ist (ebenso wie bei Überschreitung der Frist von einem Monat (nicht vier Wochen)) eine komplette neue HU fällig.

Wenn der Prüfer über EDV Zugriff auf den Bericht hat, sollte das natürlich ausreichen. Aber da kann man sich auch innerhalb der selben Organisation nicht immer drauf verlassen, weil die Berichte aus den verschiedenen Computern ja auch erstmal zusammengeführt und zum Abruf bereit gestellt werden müssen. Im Zweifelsfall vorher mal kurz anrufen und fragen, ob der Bericht greifbar ist!

Gruß,
HK

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


mich würd aber auch interesieren warum man den mit sowas spekuliert. wen der prüfer sagt "lager x ist defekt" dann tauscht man eben lager x. wen der prüfer sagt "schweller durchgefault" dann schweisst man den zu....warum sollte man ein 2. durchfallen wen man nicht mit panzertape und kabelbinder pfuschen will?

klassisches Beispiel ist die ungleiche Bremswirkung auf der trommelgebremsten Hinterachse.

Da kann man zwar verschiedene Ursachen vermuten (und abstellen), ob es dann aber passt wird man ohne Bremsenprüfstand nicht erfahren...

Gruß,
HK

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Ach so, und noch ein Irrglaube:

wo wir gerade bei den Irrglauben sind (oder wie ist der Plural von Irrglaube?):

Durch eine nicht bestandene Nachuntersuchung wird die Frist nicht verlängert!

Wer also am letzten Tag der Frist zur NU kommt, hat für die Beseitigung der ggf. immer noch vorhandenen (oder gar neu hinzu gekommenen) Mängel dann noch genau den Rest des (Arbeits-) Tages Zeit. Da nützt dann auch kein Heulen und Zähneklappern.

Gruß,
HK

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


mich würd aber auch interesieren warum man den mit sowas spekuliert. wen der prüfer sagt "lager x ist defekt" dann tauscht man eben lager x. wen der prüfer sagt "schweller durchgefault" dann schweisst man den zu....warum sollte man ein 2. durchfallen wen man nicht mit panzertape und kabelbinder pfuschen will?
klassisches Beispiel ist die ungleiche Bremswirkung auf der trommelgebremsten Hinterachse.

Da kann man zwar verschiedene Ursachen vermuten (und abstellen), ob es dann aber passt wird man ohne Bremsenprüfstand nicht erfahren...

Gruß,
HK

ok das KÖNNTE man wirklich so springen lassen. 😉

Zitat:

ich denke ja. M.W. läuft dies so (hatte es aber selbst noch nicht): Du zahlst die volle Gebühr bei der ersten Prüfung. Wenn Du die nicht bestehst, kannst Du innerhalb von 4 Wochen einmal zur Nachprüfung mit verbilligtem Preis, wo wohl auch nur nach der Mängelbeseitigung geschaut wird. Klappt's dann immer noch nicht, darfst Du bei nächsten Mal wieder die volle Gebühr löhnen, wobei dann eine volle Prüfung erfolgt. Gleiches passiert auch, wenn die 4 Wochen überschritten sind.

Nein, Du zahlst bei der ersten HU die volle Gebühr und kannst so oft zur Nachkontrolle wie Du willst, bis der erste Bericht ungültig wird Frist ist 1 Monat + 1 Tag (+1 Tag, weil der Prüftag angenommen es ist der 12. ,dann im nächsten Monat auch noch gilt).

Manche Prüfstelle kassiert pro Nachkontrolle ca 13 EUR, manche schicken Dich aber auch so weg und Du bezahlst die NK erst wenn diese erfolgreich ist, das wäre dann aber reine Kulanz.

Aber mehr als 3 NK solltest Du nicht brauchen, ansonsten wird man Dich wohl für einen Vollpfosten halten und Dir nahelegen, einen Fachmann aufzusuchen.

Zitat:

Original geschrieben von TOM LAF710



Zitat:

Aber mehr als 3 NK solltest Du nicht brauchen, ansonsten wird man Dich wohl für einen Vollpfosten halten und Dir nahelegen, einen Fachmann aufzusuchen.

ROFL! das haste schön gesagt 😉

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von Schorre28


Ich glaube nicht, dass man zur selben Organisation muss. Habe es dieses Jahr selber gesehen. HU beim TÜV Rheinland, Nachprüfung beim TÜV Süd --> Plakette wurde erteilt. Bin der Meinung, dass der TÜV Prüfer gesagt hat, dass man überall nachprüfen kann, nicht nur beim TÜV
Genau so ist es auch.

Allerdings gibt es bei der Nachprüfung i.d.R. verschiedene Gebührensätze zur Auswahl. Manch ein Prüfer berechnet eine höhere Gebühr, wenn die Erstuntersuchung bei einer anderen Organisation war.

Finde ich aber irgendwie unlogisch: wenn jemand vom Wettbewerber zu mir wechselt, muss ich ihn doch dafür nicht noch bestrafen ;-)

Den Untersuchungsbericht der Erstuntersuchung mus man vorlegen. Andernfalls ist (ebenso wie bei Überschreitung der Frist von einem Monat (nicht vier Wochen)) eine komplette neue HU fällig.

Wenn der Prüfer über EDV Zugriff auf den Bericht hat, sollte das natürlich ausreichen. Aber da kann man sich auch innerhalb der selben Organisation nicht immer drauf verlassen, weil die Berichte aus den verschiedenen Computern ja auch erstmal zusammengeführt und zum Abruf bereit gestellt werden müssen. Im Zweifelsfall vorher mal kurz anrufen und fragen, ob der Bericht greifbar ist!

Gruß,
HK

Hallo,

ich finde das mit der Frist nirgends!
Habe die erste HU am 26.03. gemacht. Was ist dann meine 1 Monat Frist, also der letzte Tag an dem ich aufkreuzen kann?

Habe es so verstanden, dass ich bin einschließlich 26.04. prüfen kann.

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von domerich


ich finde das mit der Frist nirgends!

Anlage VIII StVZO, Nummer 3.1.4.3

Zitat:

Habe die erste HU am 26.03. gemacht. Was ist dann meine 1 Monat Frist, also der letzte Tag an dem ich aufkreuzen kann?

Habe es so verstanden, dass ich bin einschließlich 26.04. prüfen kann.

richtig.

Das sollte so auch auf dem Untersuchungsbericht angegeben sein.

Zählt für die Gültigkeit der neuen Plakette das Datum der Nachprüfung oder generell das Datum der eigentlichen Prüfung.
Konkret:
Ich muss akut zur Nachprüfung. Der Mangel ist bereits beseitigt. Wenn ich jetzt bis nächsten Montag warte, bekomme ich dann Februar 2018 oder Januar?

Februar 2018

Unsinn, Jänner 2018

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