TÜV mit anderen Reifenmaßen bestehen?
Habe im Fahrzeugschein die Reifenmaße mit 195/55 vermerkt.
Jetzt habe ich noch die Winterreifen drauf die dieses Maß auch haben, möchte aber natürlich meine Sommerreifen draufziehen, die haben aber die Maße von 205/55.
Jetzt steht der TÜV an und ich weiß nicht ob ich mit meinen Sommerreifen bestehe, da sie ja nicht die selben Maße haben wie im Fahrzeugschein vermerkt.
Weiß da einer mehr?
Gruß
24 Antworten
Zitat:
@Foggy schrieb am 20. Juni 2021 um 16:50:21 Uhr:
Zitat:
@Martyn136 schrieb am 20. Juni 2021 um 15:33:38 Uhr:
Ich würde ma davon ausgehen das der Threadersteller einen Radwechsel meint und nur umgangssprachlig Reifenwechsel gesagt hat, und die 205/55R16 Sommerreifen auf 7Jx16 Felgen sind.
Weiß aber keiner!
Doch, > der TE selbst schreibt in einem anderen Thema, das er sowohl
für die Sommer- als auch für die Winterreifen
jeweils 6,5" Stahlfelgen hat 😛
Jo kann aber keiner wissen wenn er nicht quer liest
Vielleicht sollte der TE einfach mit den noch montierten Winterreifen zum TÜV fahren.
LG
Weizengelb
Zitat:
@weizengelb schrieb am 21. Juni 2021 um 08:42:35 Uhr:
Vielleicht sollte der TE einfach mit den noch montierten Winterreifen zum TÜV fahren.LG
Weizengelb
...oder mit den Sommerreifen, denn dann wüsste er bescheid ob diese nun für sein Fahrzeug zulässig sind oder nicht.
Ähnliche Themen
Ob der TÜV wohl weiß, dass die 205/55 R16 gemäß BMW nur für die 7J zugelassen sind und die Felgenmaße dann bei der HU auch so nachprüft?
Und ob die HU nicht bestanden wird falls der 205/55 R16 auf 6,5J montiert ist?
Das wissen wir alle nicht. Wird man frühestens sehen, wenn der TE dies ausprobiert hat und hier darüber berichtet.
Das Wissen sollte nicht das Problem sein. Dem Prüfer stehen die Infos zu den genehmigten Rad Reifenkombinationen zur Verfügung und ist im Prüfablauf in der Regel eh Bestandteil der Prüfung. Wahrscheinlich wird aber nur die Reifengröße kontrolliert bei einem augenscheinlichen Originalrad und somit wird die falsche Maulweite eher nicht auffallen.
Wenn es auffällt, ist es aufjedenfall ein EM, da es ja kein genehmigtes Rad ist für diese Reifengröße.
Grüße Blue (ein Tüv Onkel)
Ich denke mal das solange das vorgestellte Fahrzeug nicht total viele grenzwertige Sachen hat, ohnehin nicht so genauso geschaut wird, sondern allenfalls überprüft wird ob die die Räder freigängig sind und die Laufflächen im geforderten Bereich abgedeckt sind.
Und vorallem sind 16" Felgen mit 205/55R16 ja absolute 08/15 Bereifung.
Bei 20" Felgen könnte ich mir eher vorstellen das da manche Prüfer dann genauer schauen, ob da dann z.B. wirklich die eintragungfreien 255/30R20 oder 255/35R20 Reifen drauf sind. Weil wer soviel Geld für 20" Felgen ausgibt möchte dann oft auch das Maximale und ist dann vielleicht mit eitragungspflichtigen 265/30R20 oder sogar einzalabnahmepflichtigen 275/30R20 Reifen unterwegs.
Es spielt leider keine Rolle, was bei einer HU entdeckt wird.
Die Bereifung muss einschließlich der Felgen passen.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 27. Juni 2021 um 18:23:51 Uhr:
Es spielt leider keine Rolle, was bei einer HU entdeckt wird.
Die Bereifung muss einschließlich der Felgen passen
Doch, genau das war die Ausgangsfrage des TE.
@nogel
Dann war die Ausgangsfrage des TE schon falsch.