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Tüv ist Tüv?

Mercedes W123
Themenstarteram 10. Juli 2023 um 14:08

Guten Tag Allerseits,

wir haben gerade einen gebrauchten B W124 e220, Bj 1995, (3100.- Euro) gekauft. Tüv bis 01.2025.

Nach dem Kauf hat ein in der Nachbarschaft wohnender KFZ Gutachter mal einen Blick drauf geworfen,

Er sagte der Tüv haette den Wagen so nicht auf keinen Fall freigeben dürfen: Radkasten vorne links durchgerostet, nicht isolierte Kabel im Motorraum.

Nun, 3 Wochen nach dem Kauf, macht das Automatikgetriebe Schwierigkeiten.

Mir stellt sich nun die Frage, ob man den Verkaufer da nochmal belangen sollte?

Bringt mich eine freiwillige Hauptuntersuchung beim Tüv, bei der herauskommt die vorhergehende HU fehlerhaft oder "komisch" war, weiter?

Wir würden uns freuen, wenn jemand von aehnlichen Erfahrungen berichten kann.

Mit bestem Dank und Gruss

Marc

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10 Antworten

Zitat:

@Toellefon schrieb am 10. Juli 2023 um 16:08:19 Uhr:

Mir stellt sich nun die Frage, ob man den Verkaufer da nochmal belangen sollte?

Bringt mich eine freiwillige Hauptuntersuchung beim Tüv, bei der herauskommt die vorhergehende HU fehlerhaft oder "komisch" war, weiter?

Das hängt davon ab, was im Kaufvertrag hinsichtlich erkennbarer Mängel und Gewährleistung vereinbart wurde.

Ich glaube kaum, dass du dem TÜV daraus einen "Strick" drehen kannst.

Die HU sagt ja nur aus, dass das FZ am Tage der Vorführung § 29 entsprochen hat.

Den durchgerosteten Radkasten muß der Prüfer nicht unbedingt gesehen haben.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass nach " nicht isolierten Kabeln" was immer das auch heissen mag, gesucht hat.

Und wenn jetzt das Getriebe Probleme macht, müsste nachgewiesen werden, daß der Mangel bereits vor dem Verkauf vorlag!

Und was sagt uns das?

Nimm zur Besichtigung Jemand mit, der sich mit dem Fahrzeugtyp auskennt!

HuBs

Naja dann soll er dir mal ein Kostenloses Gutachten erstellen. Und schwups ändert sich die Meinung.

…und die 3100€ sind auch nicht sooo viel - betrachte das als Lehrgeld - oder (wie ich es heraushöre) willst klagen - dann nimm dir einen Anwalt- der kann das prüfen und dich entsprechend beraten.

 

Gruß Didi

Themenstarteram 11. Juli 2023 um 10:25

danke fuer Eure Meinungen. Ich nehme es also mal als Lehrgeld. War ja auch klar - meine Kenntnisse von Motoren und Technik sind nicht besonders, gar nicht. Im Kaufvertrag ist "unter Ausschluss der Maengel" benannt (ADAC-Vordruck),

also muss ich das jetzt so akzeptieren. Allerdings scheint der Tüv nicht unbedingt mit gleichem Anspruch zu arbeiten.

Glück für die einen, Pech für die anderen.

Dank an alle - gute Fahrt!

Moin Moin !

Zitat:

Tüv bis 01.2025.

Ist also mindestens ein halbes Jahr her.

Zitat:

KFZ Gutachter

Nun hat ein Gutachter im allgemeinen keine Ahnung von den Vorschriften , das ist nicht einmal eine geschützte Berufsbezeichnung.

Zitat:

Radkasten vorne links durchgerostet

nun weiss man weder , wie gross das jetzt ist oder vor einem halben Jahr war, noch , ob das besonders einsichtig ist und vor allem , ob dadurch die Stabilität des Fzges wesentlich beeinträchtigt ist oder eine Gefährdung anderer zu erwarten ist.Insofern ist die Frage , ob das zu dem damaligen Zeitpunkt überhaupt ein Mangel war.

Zitat:

Nun, 3 Wochen nach dem Kauf, macht das Automatikgetriebe Schwierigkeiten.

ja und ? Das hat weder mit der Hauptuntersuchnung etwas zu tun , erstens ist das kein Prüfpunkt (ausser Ölverlust), zweitens hat es wohl damals wie auch beim Kauf und noch danach eine Weile funktioniert, es ist nun mal eine Tatsache, dass alle technischen Geräte früher oder später Reparaturen brauchen.

Zitat:

nicht isolierte Kabel im Motorraum

Da wird wohl jemand vor dem Verkauf etwas ausgebaut haben. Über so etwas braucht man gar nicht erst nachdenken, abisolieren und fertig.

Zitat:

Mir stellt sich nun die Frage, ob man den Verkaufer da nochmal belangen sollte?

Wofür? Erwartest du für die paar Euro ein Neufzg?

Zitat:

Bringt mich eine freiwillige Hauptuntersuchung beim Tüv, bei der herauskommt die vorhergehende HU fehlerhaft oder "komisch" war, weiter?

Da du selber offensichtlich wenig technisches Verständnis hast und auch keinen mit solchem kennst, (den "Gutachter" schliesse ich da mal ein) , solltest du entweder das Fzg alle halbe Jahre von einer Prüforganisation oder einer kleinen Werkstatt (am besten eine, wo der Betreiber selber schraubt) durchsehen lassen. Immerhin gibt es diesem Fzg extrem gefährliche und sehr verschleissfreudige Bauteile wie z.B. die vorderen Traggelenke, deren Ausfall für dich und andere lebensgefährlich ist. In Hannover kenne ich eine Mercedes Niederlassung, deren PKW Meister nicht in der Lage ist, defekte Traggelenke zu erkennen , mit solchen Fzgen bist du in einer "Hinterhofwerkstatt" , die ältere Fzge und Taxen repariert, besser aufgehoben und billiger ists auch.

mfG Volker

…man könnte meinen, es war dein Auto… :D

 

Er darf doch frage, wie die Sache ist - falls er über den Tisch gezogen sein sollte - nur bei den Fakten wird es schwierig - ohne RA Meinung sowieso..,

 

Gruß Didi

Wenn Dein Nachbar Ahnung hat/hätte...hättest Du ihn gleich mitnehmen sollen.

Was er sagt ist vor Gericht nichts Wert.

TüV ist Tagesaktuell..

Rost..an nicht tragenden Teilen zum Glpck kein Hinderniss.

Getriebeprobleme nach 3 Monaten ( also beim TÜV okay)

Fahr die Karre bis zum Ende...TÜV bis 01/ 25

Verkauf sie mit Mängeln an einen Schrauber.

Oder:

Bring sie zur HU...wenn Du nicht durch kommst...hast Du nix.

Oder..nimm einen RA...dann verlierst Du noch mehr.

Lehrgeld....aber nichts mehr hinterher werfen

Moin Moin !

Zitat:

…man könnte meinen, es war dein Auto…

Wie kommst du auf diese unsinnige Idee?

Zitat:

Er darf doch frage, wie die Sache ist

Natürlich ! Nur entnehme ich den Fragen , dass er sich weder mit der Technik eines Fzges auskennt noch mit juristischen Angelegenheiten. Insofern antworte ich darauf , das die Antwort wohl nicht so ist , wie manche und der TE erwarten , dafür kann ich nichts, ich gebe eine sachliche und richtige Antwort, auch wenn das eben manche nicht hören wollen.

Zitat:

.nimm einen RA...dann verlierst Du noch mehr.

So sieht das aus!

Zitat:

Lehrgeld....aber nichts mehr hinterher werfen

Das sehe ich nun nicht so. Wir wissen doch gar nicht, wie gut oder wie schlecht das Fzg in Wirklichkeit ist. Möglicherweise hat es ein paar klitzekleine Wehwehchen und ist von der Substanz her neuwertig, oder vielleicht ist es eine völlig runtergerittene Karre, die aus irgendwelchen Gründen noch fährt. Deswegen soll der TE erstmal jemand , der wirklich Ahnung hat, darüber sehen lassen.

MfG Volker

Das ändert aber an der Rechtslage nichts.

Gekauft mit TÜV

Mängelfeststellung später.

Anspruch ? ..was prüft der Mann in Schwarz? (Unabhängiger Dritter)

Egal wie der Zustand jetzt ist.

Lass den Fragesteller klagen...wenn er Gerichtskosten tragen will.

Anwalt braucht er nicht in 1. Instanz..

Dann soll er in 2 Jahren berichten.

Wer behauptet, das andere keine Ahnung haben....naja

Eigene Nase

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