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TÜV bzw. Hauptuntersuchung (HU) überzogen

Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Mein Kumpel hätte im April 2015 (04/15) sein Auto (kein Saisonfahrzeug) dem TÜV vorführen müssen bzw. der vorgeschriebenen Hauptuntersuchung unterziehen müssen. Das Fahrzeug steht schon etwas länger angemeldet (also er zahlt weiterhin brav seine Versicherungsbeiträge und die Steuer) in der Garage. Er wird - zuerst wegen Krankheit, nun aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts - voraussichtlich erst im Oktober diesen Jahres (10/15) dazu kommen, die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen (er bringt sein Fahrzeug hierfür meist zu einer Vertragswerkstatt). Das Auto würde bis zu diesem Zeitpunkt unbewegt in der Garage verweilen.
Nun, was droht ihm, wenn er erst im Oktober seine HU erneuert? Ab wann würden ihm Punkte in Flensburg drohen? Ich hörte mal etwas von 8 Monate aufwärts (falls ja, ab wann wäre das? Wenn sein Auto HU bis zum 04/15 gehabt hat?
Vielen Dank an all die Experten :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ein Punkt gäbe es bei mehr als 8 Monaten

4+8 solltest du jetzt aber selber rechnen können!

:D
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Leute, wenn Ihr alle zuviel Geld habt, geb' ich Euch gern meine Kontonummer und Ihr schiebt was rüber...
Nehmen wir mal an, es sei MEIN Auto. Das macht knappe 400€ Steuern p. a., in acht Monaten also 266 und ein paar zerquetschte. Das macht dazu 1000€ Versicherung (Haftpflicht & Teilkasko) p. a., in acht Monaten also 666 Öcken. Macht zusammen runde 932€. Abmelden: 20 € oder so. Anmelden auch nicht viel mehr. KZK keine Ahnung, aber sicher auch so in dem Dreh. TÜV braucht er ohnehin, kann man also getrost rausrechnen. Insgesamt würde ICH also rund 850€ sparen.
Und DAFÜR setz' ICH mich gern drei, vier Stunden auf die Zulassungsstelle. Mach ich übrigens heute, weil ich als leider immernoch Fahranfänger sogar mehr als doppelt soviel Versicherung zahlen muss und mein Schwiegervater so freundlich ist, die Karre auf sich zuzulassen und zu versichern.
Aber wenn das den Herren, die ihr Geld scheißen, zu aufwändig ist... nun ja... Da fällt mir nicht mehr viel ein... LEISTEN könnte ich mir das wohl. Aber die gesparte Kohle geb ich lieber für meine Kinder aus.

Ich bleibe dabei, dass der TE einfach das letzte aus seinem Auto rausholen will und alle Fristen ausreizt, um ein paar Kröten für den TÜV zu sparen. Überlegt mal... Acht Monate... wenn er das dreimal macht, hat er eimal TÜV gespart und fährt dazu vielleicht noch mit einer nicht verkehrssicheren Karre durch die Gegend.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 08:34:54 Uhr:


[.....]
Ich bleibe dabei, dass der TE einfach das letzte aus seinem Auto rausholen will und alle Fristen ausreizt, um ein paar Kröten für den TÜV zu sparen. Überlegt mal... Acht Monate... wenn er das dreimal macht, hat er eimal TÜV gespart und fährt dazu vielleicht noch mit einer nicht verkehrssicheren Karre durch die Gegend.

Du widersprichst dir doch selber!

:rolleyes:

Erst rechnest du uns vor, wie viel er durch eine Abmeldung evtl. sparen könnte, um ihn dann aber zu unterstellen, dass er das nur macht um TÜV-Gebühren zu sparen.

Inwiefern die Verkehrssicherheit leidet, wenn ein Fahrzeug unbenutzt in einer Garage steht bleibt sicherlich auch dein Geheimnis.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 08:34:54 Uhr:


Ich bleibe dabei, dass der TE einfach das letzte aus seinem Auto rausholen will und alle Fristen ausreizt, um ein paar Kröten für den TÜV zu sparen. Überlegt mal... Acht Monate... wenn er das dreimal macht, hat er eimal TÜV gespart und fährt dazu vielleicht noch mit einer nicht verkehrssicheren Karre durch die Gegend.

Da wird er aber ganz schlechte Karten haben

:D

Ich habe mit meinem alten Auto auch mal den Termin vollkommen verpennt und war 3 Monate zu spät da. Du bekommst dann nicht 2 Jahre Tüv, sondern nur 21 Monate...+ 25 Euro "Verzugszinsen".

Wenn er jetzt 8 Monate zu spät dran ist, gibt es sogar Punkte in Flensburg

;)

Selten soviel Blödsinn in so wenig Text gelesen!

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 9. Juni 2015 um 16:25:40 Uhr:



Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 08:34:54 Uhr:


Ich bleibe dabei, dass der TE einfach das letzte aus seinem Auto rausholen will und alle Fristen ausreizt, um ein paar Kröten für den TÜV zu sparen. Überlegt mal... Acht Monate... wenn er das dreimal macht, hat er eimal TÜV gespart und fährt dazu vielleicht noch mit einer nicht verkehrssicheren Karre durch die Gegend.

Da wird er aber ganz schlechte Karten haben :D
Ich habe mit meinem alten Auto auch mal den Termin vollkommen verpennt und war 3 Monate zu spät da. Du bekommst dann nicht 2 Jahre Tüv, sondern nur 21 Monate...+ 25 Euro "Verzugszinsen".

Das ist Quatsch. Ich hab mein letztes Auto gekauft mit 6 Monaten drüber und hab frischen TÜV für zwei Jahre bekommen.

Meine Unterstellung geht doch insgesamt dahin, dass die Karre gar nicht in der Garage steht. Sonst wär's sinnlos, da stimme ich Euch zu. Wenn er aber tatsächlich in der Garage steht, ist es doch einfach rausgeschmissenes Geld.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 18:09:14 Uhr:


[.....] Wenn er aber tatsächlich in der Garage steht, ist es doch einfach rausgeschmissenes Geld.

Und genau das geht uns doch gar nichts an und ist nicht ansatzweise Thema dieses Threads! Also, warum werden hier Meinungen geäußert, nachdem überhaupt nicht gefragt wurde?

:confused:

Und diese eigene Meinung wird auch noch als die einzig wahre und richtige dargestellt.

:rolleyes:

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 18:09:14 Uhr:



Das ist Quatsch.

So ganz Quatsch auch wieder nicht. Bis 2012 wurde nämlich Rückdatiert wenn man überzogen hatte.

Dies wurde geändert, und jetzt darf man ab 2 Monate überzogen eine erhöhte Gebühr zahlen.

Zitat TÜV Nord:

Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.

Doch, das ist Quatsch! Beides zusammen Rückdatierung UND 20% Aufschlag, bei einer Überziehung, wie @mandelpflaume es uns versucht zu verkaufen, gab es noch nie!

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Juni 2015 um 18:24:14 Uhr:



Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 18:09:14 Uhr:



Das ist Quatsch.

So ganz Quatsch auch wieder nicht. Bis 2012 wurde nämlich Rückdatiert wenn man überzogen hatte.
Dies wurde geändert, und jetzt darf man ab 2 Monate überzogen eine erhöhte Gebühr zahlen.
Zitat TÜV Nord:
Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.

Natürlich ist es Quatsch.

Wir schreiben das Jahr 2015, nicht 2012.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 9. Juni 2015 um 17:38:08 Uhr:


Selten soviel Blödsinn in so wenig Text gelesen!

Dann schreib die Verantwortlichen mal an und erzähle ihnen dein Problem

:Dhttp://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 9. Juni 2015 um 18:19:25 Uhr:



Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 18:09:14 Uhr:


[.....] Wenn er aber tatsächlich in der Garage steht, ist es doch einfach rausgeschmissenes Geld.

Und genau das geht uns doch gar nichts an und ist nicht ansatzweise Thema dieses Threads! Also, warum werden hier Meinungen geäußert, nachdem überhaupt nicht gefragt wurde? :confused:
Und diese eigene Meinung wird auch noch als die einzig wahre und richtige dargestellt. :rolleyes:

Ich versteh Dein Problem nicht. Die Frage des TE ist beantwortet worden. Und man wird doch wohl noch Tipps abseits der Fragestellung geben dürfen, die das Gesamtproblem vermeidbar ist und vielleicht noch ein Haufen Geld gespart werden kann. Ich lass mir von so einem Dahergelaufenen wie Dir bestimmt nicht vorschreiben, was ich wem zu antworten habe. Wenn's Dich nicht interessiert, lies einfach nicht und halt Dich raus.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 9. Juni 2015 um 19:23:49 Uhr:



Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 9. Juni 2015 um 17:38:08 Uhr:


Selten soviel Blödsinn in so wenig Text gelesen!

Dann schreib die Verantwortlichen mal an und erzähle ihnen dein Problem :D
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html

Entscheidend ist die richtige gesetzliche Regelung und nicht die völlig falsche Fehlinformationen welche Du in deinem Link findest, diese Seite hat schon immer viel Unsinn geschrieben, und es ändert sich dort auch offensichtlich nichts.

Die richtigen Bußgelder findest Du in der BKatV:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html

dort unter 186.2.1 bis 186.2.3 findest Du die Bußgelder für PKW, die Autoren in deinem geposteten Link sind damit noch nie so richtig klar gekommen was ein LKW, was ein PKW und was eine Sicherheitsprüfung ist

:rolleyes:

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 9. Juni 2015 um 19:23:49 Uhr:



Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 9. Juni 2015 um 17:38:08 Uhr:


Selten soviel Blödsinn in so wenig Text gelesen!

Dann schreib die Verantwortlichen mal an und erzähle ihnen dein Problem :D
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html

Wieso ich, ich habe kein Problem! DU blamierst dich doch, indem du die falschen Informationen von dieser Seite weitergibst.

:D

Zitat:

@Kai70 schrieb am 9. Juni 2015 um 22:54:40 Uhr:



Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 9. Juni 2015 um 19:23:49 Uhr:



Dann schreib die Verantwortlichen mal an und erzähle ihnen dein Problem :D
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html
Entscheidend ist die richtige gesetzliche Regelung und nicht die völlig falsche Fehlinformationen welche Du in deinem Link findest, diese Seite hat schon immer viel Unsinn geschrieben, und es ändert sich dort auch offensichtlich nichts.
Die richtigen Bußgelder findest Du in der BKatV:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html
dort unter 186.2.1 bis 186.2.3 findest Du die Bußgelder für PKW, die Autoren in deinem geposteten Link sind damit noch nie so richtig klar gekommen was ein LKW, was ein PKW und was eine Sicherheitsprüfung ist :rolleyes:

Stimmt, so schnell kann man rein fallen, aber selbst der Tüv Nord bestätigt das Bußgeld und die Punkte:

http://www.tuev-nord.de/.../haeufig-gestellte-fragen-2606.htm

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 08:34:54 Uhr:


Nehmen wir mal an, es sei MEIN Auto. Das macht knappe 400€ Steuern p. a., in acht Monaten also 266 und ein paar zerquetschte. Das macht dazu 1000€ Versicherung (Haftpflicht & Teilkasko) p. a., in acht Monaten also 666 Öcken. Macht zusammen runde 932€. Abmelden: 20 € oder so. Anmelden auch nicht viel mehr. KZK keine Ahnung, aber sicher auch so in dem Dreh. TÜV braucht er ohnehin, kann man also getrost rausrechnen. Insgesamt würde ICH also rund 850€ sparen.

Nehmen wir mal an, es sei MEIN Auto. Das macht knappe 400€ Steuern und Versicherung p. a. , in acht Monaten also 266 und ein paar zerquetschte. Dafür würde ich nicht auf die Idee kommen, die Sache mit der Ab- und Anmeldung und mit den Kurzeitkennzeichen zu favorisieren. Ab- und Anmelden sowie Kurzeitkennzeichen kosten nicht nur Geld, sondern auch reichlich Zeit. Du siehst, es kommt immer auf den Einzelfall an.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 08:34:54 Uhr:


Leute, wenn Ihr alle zuviel Geld habt, geb' ich Euch gern meine Kontonummer und Ihr schiebt was rüber...
[...]
Und DAFÜR setz' ICH mich gern drei, vier Stunden auf die Zulassungsstelle.

und wenn du zuviel Zeit hast, kannste kommen, meinen Wagen waschen und den Rasen mähen

:D

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 08:34:54 Uhr:


Ich bleibe dabei, dass der TE einfach das letzte aus seinem Auto rausholen will und alle Fristen ausreizt, um ein paar Kröten für den TÜV zu sparen. Überlegt mal... Acht Monate... wenn er das dreimal macht, hat er eimal TÜV gespart und fährt dazu vielleicht noch mit einer nicht verkehrssicheren Karre durch die Gegend.

Muss nicht so sein. So eine Situation kenne ich aus Erfahrung: War mal auf einer Dienstreise ins Ausland, knappe 6 Flugstunden weit weg, und während meiner Anwesenheit dort ergab es sich, dass ich ein paar Wochen länger bleiben musste. Aus den paar Wochen sind dann mehrere Jahre geworden.

Um meinen Wagen in D hatte sich damals mein Vater gekümmert, in der Situation des TE, bzw dessen Kumpel, hätte ich es genauso gemacht. Rein in die Garage und TÜV machen, wenn zurück.

Für mich ergab es sich so, dass ich eh alle paar Wochen zurück in D war, so dass ein Abmelden damals nicht in Frage kam. Immerhin brauchte ich in D ein Auto und ein Leihwagen wäre teurer gekommen als das eigene Auto.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 08:34:54 Uhr:


Ich bleibe dabei, dass der TE einfach das letzte aus seinem Auto rausholen will und alle Fristen ausreizt, um ein paar Kröten für den TÜV zu sparen.

Kannste machen, ist aber eine haltlose Unterstellung.

Vielleicht fehlt dir einfach auch die Phantasie, dass andere Menschen andere Lebensumstände als du haben und daher auch andere Entscheidungen treffen.

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