TÜV Betriebsbremse Mindestabremsug nicht erreicht

Das Auto einer bekannten, ein Peugeot 206, hat den Tüv leider nicht bestanden mit folgenden Mängeln:

- Betriebsbremsanlage Mindestabremsug nicht erreicht
- Betriebsbremse 2. Achse ungleichmässig (Grenzwert überschritten)

- Hinweis:
-Bremswirkung (Feststellbremse) Blockiergrenze erreicht
-Bremswirkung (Feststellbremse) 2. Achse leicht ungleich

Messwerte:
Betriebsbremse Feststellbremse
li re li re
1. Achse 177 193
2. Achse 97 137 67 131

Abremsung z=41.6% z= 13.6%

Ich kenne leider die Mindestwerte nicht, aber ist das Übel nur in der Bremse links hinten zu suchen oder sind die Bremswerte vorn auch nicht ausreichend? Die Beläge und Scheiben sehen eigentlich noch gut aus. Hatte meine Bekannte mich extra gebeten die mal anzuschauen weil die Werkstatt ihr bei jeden TÜV Besuch neue Bremsbeläge eigebaut hatte.

24 Antworten

Zitat:

@Kevermatt schrieb am 4. Februar 2017 um 20:29:20 Uhr:


Die Beläge ud Scheiben sind ziemlich genau 2 Jahre alt, weil für den TÜV wegen mangelnder Bremswirkung extra nach mache lassen. Jetzt wieder das selbe Problem.

Er hat vorne Scheiben und hinten Trommeln. Also die Beläge sind jedenfalls von der Abnutzung her noch in Ordnung.

Das schrieb ich Dir doch oben. Das ist bei dem Fahrzeug ein bekanntes Problem. Entweder selbst immer vor dem TÜV selbst Hand anlegen, einen freien Schrauber suchen oder der Fachwerkstatt Geld in den Rachen schmeißen. Alternativ immer mit Zementsack fahren...

Grüße..

Die Frage ist doch nur ob es mit der rechten hinteren bremse getan ist und die abbremsung dann ausreicht oder ob auch an den vorderen bremsen was getan werden muss da die ja wohl auch nicht die beste Bremsleistung haben.

Nein... da müsste die eine Trommel so viel mehr reißen, dass es wieder ungleichmäßig ist... beide aufmachen, säubern, grundeinstellung und dann ein bisschen bremsend fahren (mit Ballast auf der HA). Anschließend wieder Grundeinstellung und dann die vom TÜV freundlich fragen ob man kurz aufm Bremsenprüfstand testen kann bevor man was schreibt bevor man noch ein drittes mal kommen muss!

Wenn du den schwachen Kreis auf die Bremsleistung des anderen bringst, kommst auf 45% Abbremsung. Das könnte der Prüfer schon akzeptieren, wenn er Lust hat.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Kevermatt schrieb am 5. Februar 2017 um 00:39:21 Uhr:


Die Frage ist doch nur ob es mit der rechten hinteren bremse getan ist und die abbremsung dann ausreicht oder ob auch an den vorderen bremsen was getan werden muss da die ja wohl auch nicht die beste Bremsleistung haben.

Wenn Du die Möglichkeit hast, da selber beizugehen, oder ein Bekannten, alle 4 Bremsen aufmachen. Kontrollieren ob fest, verölt, verrostet, ganbar ist. Beläge vorne rausnehmen, säubern, mit Bremsenpaste wieder einsetzen. Trommeln hinten ziehen, Radzylinder prüfen ob dicht, gangbar, Handbremshebel auf Gängigkeit prüfen, Beläge auf Verschleiß, Aushärtung prüfen, Trommel und Beläge ausschmirgeln, reinigen. Alles wieder zusammensetzen, sonst Teile erneuern. Mach ich bei meinen FZ auch vor dem TÜV. Hat mein Sohn als Laie, unter meiner Aufsicht bei seinem Wagen auch hinbekommen.
Alles andere ist Bastelei, bzw Pfusch, der vieleicht auch ne Weile hält.
th

Zitat:

@frestyle schrieb am 4. Februar 2017 um 22:10:27 Uhr:



Kann man schon relativ gut mit der Hand einstellen und schauen ob beide Seiten gleich abbremsen, auf ner Rolle gehts halt genauer.

Hi,

das kann ich auch nur empfehlen: Fahrzeug hinten hochgebockt lassen und nach Montage der Räder die Handbremse anziehen. Wenn sich dann ein Rad per Hand noch durchdrehen läßt und das andere fest ist, gibt es i.d.R. ein Problem.

Grüße

Zitat:

@Kevermatt schrieb am 4. Februar 2017 um 17:28:30 Uhr:



- Betriebsbremsanlage Mindestabremsug nicht erreicht
- Betriebsbremse 2. Achse ungleichmässig (Grenzwert überschritten)

- Hinweis:
-Bremswirkung (Feststellbremse) Blockiergrenze erreicht
-Bremswirkung (Feststellbremse) 2. Achse leicht ungleich

Messwerte:
Betriebsbremse Feststellbremse
li re li re
1. Achse 177 193
2. Achse 97 137 67 131

Abremsung z=41.6% z= 13.6%

Für die Beurteilung der Vorderachse wäre es wichtig zu wissen, ob hier die Blockiergrenze erreicht wurde. Das sollte die Bremsanlage bei so einem Fahrzeug auf jeden Fall schaffen. Mehr ist aber auch technisch nicht möglich; wenn also bei den hier gegebenen Werten schon ein Rad blockierte (weil vielleicht Räder oder Rollen nass waren und die Oberfläche der Rollen ggf. schon etwas verschlissen), dann sind die Werte der Vorderachse so kein Grund zur Beanstandung. In dem Fall ist auch die Summe der Abbremsung von über 40% bei sonst einwandfreier Bremsanlage kein Grund zur Beanstandung.

Wenn dann nach Instandsetzung der hinteren Radbremse(n) die Abbremsung in Summe wieder zwischen 40 und 45 Prozent liegen sollte (dann aber mit seitengleichen Werten im Rahmen der 25%-Grenze), müsste das Fahrzeug die Prüfung bestehen. (Deswegen schreibe ich in solchen Fällen auch nur die rechts-/links-Abweichung als Mangel auf und nicht die Abbremsung...)

Falls allerdings die Vorderachse die o.g. Werte erreicht hat ohne zu blockieren, dann liegt da auch was im Argen!

(Aus dem Bauch heraus würde ich auf einen undichten Radbremszylinder hinten links tippen. Aber es kann auch ganz anders sein...)

Der HU-Adapter bringt übrigens bei solchen Fahrzeugen echte Vorteile für die Prüfung:
Das vorzeitige Blockieren bei unbeladenem Fahrzeug entfällt, es erfolgt eine realistischere Zuordnung von Betätigungskraft und Bremswirkung. Dazu gibt es dann auch Vorgaben für die Verteilung der Bremskraft auf die Achsen. Damit kann man dann auch besser unterscheiden, ob die Hinterachse einfach nur wegen der geringen Achslast bei leerem Fahrzeug wenig Kraft bringt oder ob die hinteren Radbremsen wegen jahrelanger Unterforderung schlichtweg ermüdet (und damit reparaturbedürftig) sind. Probleme machen lediglich frisch erneuerte und noch nicht eingebremste Beläge. Aber für das hier diskutierte Fahrzeug kommt das alles eh nicht in Frage, weil es die Bezugsbremskraftprüfung nicht unterstützten wird.

Hab ich was überlesen? Hat der TE geschrieben das er auf der Rolle war?

Natürlich könnte es auch eine leicht verölte Platte gewesen sein 😁

Auch schon gehört, die Bremsrolle auf dem Prüfstand hat Schuld, sollten ja geeicht sein.....

Deine Antwort
Ähnliche Themen