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TÜV belangbar? Fahrlässigkeit u. beim Autokauf hintergangen...

Themenstarteram 7. Oktober 2007 um 8:54

Hallo!

Ich habe mir vor ca. 4 Wochen einen Renault Laguna Bj94 (Phase 1), EZ: 31.01.1995 zugelegt. Seit 07.09.07 ist das Auto nun auf mich zugelassen.

Bezahlt habe ich 2200 Euro, das Auto hat 118000 Km runter.

Einige werden sich jetzt sagen: "Junge.....fürn Laguna in dem Alter zweizwei?!"....aber das Franzose machte bei der Besichtigung einen wirklich guten Eindruck.

Lack (schneeweiß) sehr gut erhalten, Innenraum sehr gepflegt und sauber, im Motorraum auch alles sauber und an seinem Platz (soweit ich das als Laie jedenfalls beurteilen konnte).

Zwischen dem Kauf statt nur noch der TÜV, der durch eine "Subgruppe"des TÜV-Rheinland durchgeführt wurde.

Ergebnis des TÜVs:

- Koppelstange re. Seite vorn leicht defekt

- beginnende Korrosion der Bodengruppe (keine tragenden Teile)

- beginnende Korrosion Achskörper vorn und hinten

Das Auto kam so mit "geringen Mängeln" durch den TÜV, die ich in dieser Woche beheben lassen wollte (also ca. 4-5 Wochen nach TÜV)

Also hin zu "Auto Plus" im Ort, "Einmal Unterbodenschutz und eine neue Koppelstange bitte."

Der nette Verkäufer sicherte mir dann auch noch zu, das Fahrwerk kontrollieren zu lassen, da ich ihm sagte, dass das AUto von Anfang an, vorallem auf unebenen Straßen ein wenig "poltert"....dachte halt, es liegt an der defekten Koppelstange.

War dann gestern dort, um mein Auto abzuholen und irgendwie traf mich ein wenig der Schlag.

Die "Untersuchung" hatte ein katastrophales Ergebnis....leider hab ich noch keine Liste der zu beseitigenden Mängel, die bekomme ich erst morgen oder Dienstag.

Jedenfalls sind die Spurstangen hin, li. Koppelstange, Servopumpe undicht evtl. Zylinderkopf undicht.....und noch einiges mehr....hab mir leider nicht so viel behalten...aber der Verkäufer hat einen groben Überschlag gemacht und der A5-Zettel war recht voll.

Auf die Frage, wieviel mich die Reparatur kosten wird, hieß es dann: min. 1000 Euro!

Er meinte, dass der Wagen in Ihrer Werkstatt nie und nimmer durch den TÜV gekommen wäre.

Meine eigentliche Frage, neben dieser ganzen Schwafelei ;) ist nun folgende:

Kann man den TÜV wegen Fahrlässigkeit belangen?

Es geht ja um die Sicheheit der Fahrzeuginsassen...

Muss der TÜV evtl. für die Reparatur der übersehenden Schäden aufkommen?

Mir ist schon klar, das eine undichte Pumpe oder Zylinderkopf nicht unbedingt TÜV-relevant sind, aber wenn ich mit AutoPlus zusammen festlegen könnte, welche Schäden TÜV-relevant wären...kann es dann sein, dass der TÜV dafür aufkommen kann/sollte?.....hat der Prüfer ja übersehen.

Ich komm mir so vera****t vor...hätte das Auto mit einer riesen Mängelliste nie gekauft, vorallem wäre es nicht durch den TÜV gekommen und der Kauf hätte meinerseits nicht stattgefunden (genaue Mängelliste kann ich in den nächsten 2d posten).

Kann auch nicht nachweisen, ob evtl. Prüfer und Verkäufer evtl. unter einer Decke stecken oder der Prüfer einfach nur "blind" war?!

Ich bin mit dem Auto echt sehr behutsam gefahren in den letzten 4 Wochen, ich bin gegen keinen Bordstein etc. gefahren, was irgendwelche Schäden am Fahrwerk hervorgerufen haben könnte, immer in "gesunder Drehzahl" etc.....

Auf jeden Fall mach ich mir jetzt Sorgen um die Sicheheit, ich brauch das Auto wirklich jeden Tag....am meisten ärgert mich die Unzuverlässigkeit des TÜV-Unternehmens.....DANKE!

Ist der Zeitraumschon zu groß, um etwas zu "bewegen"?

Kann mir jemand nen Rat geben (oder zwei oder drei :( )

Vielen Dank, liebe Gemeinde!

mfg

Christian

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20 Antworten

Entweder du fährst zum Tüv, mit der Liste, und schaust mit dem Tüv unter dein Auto, oder du gehst in eine richtige Werkstatt und schaust da mit unter dein Auto.

Ich glaube fast so wie S-XT das da nur jemand wieder an einem Ahnungslosen Kunden ein haufen Geld verdienen will.

Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 17:28

Habe morgen nochmal mit dem Verkäufer zusammen einen "re-tüv"-Termin.....kostenlos.... *schön*

Mal gucken.... :)

Thx

mfg

kirky

Hallo!

Was würdest Du denn vom TÜV verlangen? Die Reparaturkosten? Die TÜV-Gebühr zurück?

Auf welcher Grundlage soll denn diese Forderung gestellt werden?

Als der Prüfer den Wagen angesehen hat, empfand er die nun defekten Teile als noch im Rahmen. Damit war es das. Wenn Du ein umfangreiches Gebrauchtwagengutachten in Auftrag gegeben hättest, würde das nicht anders aussehen. Begutachtet wird die Kiste zum Zeitpunkt der Begutachtung, nicht zum Zeitpunkt evtl. Defekte 2 Wochen später.

Im Endeffekt hast immer ncoh Du selbst den Wagen ausgesucht und erworben.

Wer solch ein Modell mit dem Alter kauft, muss sich zudem nicht wundern.

Letztendlich wirst Du eben 1-2 Teur in die Kiste stecken müssen, bis sie läuft und hast dann für um die 3.5 - 4 TEur ein gepflegtes, technisch zunächst einwandfreies Auto.

Das ist nach wie vor ein Spottpreis und ich würde mich deshalb keine 3 Minuten aufregen.

Grüße,

Mathias

Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 9:05

Mir ist schon kalr, dass es kein "Neuwagen" ist und davon bin ich auch keineswegs ausgegangen.....jedoch von einem so gut wie einwandfreien TÜV-Bericht....tüv erkennt 1-2 geringe Mängel, jemand anders erkennt die 5 fache Zahl und das hat mich ein wenig stutzig gemacht.

Habe das Auto halt aufgrund des TÜV-Berichtes gekauft und fühlte mich ein bisserl verarscht und um meine Sicherheit betrogen. Was ich dann hätte machen können.....dafür hatte ich ja diesen Fred eröffnet ;) ....warscheinlich wäre ich bei Bestätigung der Mängel erstmal zum Verbraucherschutz gegangen weil das, trotz evtl. "Beurteilungsspielraum" des Prüfers, an Betrug gegrenzt hätte.

War gestern beim kostenlosen "Nach-TÜV" beim selben Prüfer und konnte mir selber ein Bild machen und müsste zu Auto Plus fahren und die ohrfeigen.....der Prüfer hat eingestanden, dass er die defekten Spurstangenköpfe übersehen hat......aber der rest ist halt altersentsprechend völlig in Ordnung.

Es ging mir jetzt lediglich darum, mit dem Auto sicher fahren zu können.

Jetzt ist erstmal alles gut.....lass die Spurstangenköpfe machen und behalte vorsichtshalber die Servo-Pumpe im Auge... :)

Thx

mfg

Christian

Ein TÜV Bericht sagt eigentlich nur den nächsten HU Termin aus. So sieht es zumindest das:

 

BayObLG, Urteil vom 29.10.1998

Auch bei erkannten schweren Mängeln im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach StVZO § 29 durch den TÜV-Prüfer liegt keine Falschbeurkundung im Amt vor, wenn der Prüfer die Mängel im Prüfbericht nicht vermerkt, die Prüfplakette erteilt und den fristgemäßen Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung im Kraftfahrzeugschein einträgt.

 

Zitat:

„Das Landgericht verneint mit zutreffender Begründung die Strafbarkeit des dem Angeklagten angelasteten Verhaltens, unter Bezugnahme auf die zu dieser Frage in Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung (OLG Hamm VRS 47, 430; OLG Köln JR 1979, 255; LK/Tröndle StGB 10. Aufl. 348 Rn. 10; Schönke/Schröder/Cramer StGB 25. Aufl. § 348 Rn. 8; Tröndle StGB 48. Aufl. § 348 Rn. 6; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 29 StVZO Rn. 27). Danach stellt die Prüfplakette in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der entsprechenden Eintragung im Kraftfahrzeugschein zwar eine öffentliche Urkunde dar. Durch sie wird aber mit Beweiswirkung für und gegen jedermann nur der Nachweis des Termins der nächsten Hauptuntersuchung erbracht. Ein weiterer Erklärungswert, etwa daß der Prüfer den Wagen bei der Untersuchung als vorschriftsmäßig befunden habe, ergibt sich aus der Beurkundung nicht, sondern erst durch gedankliche Schlußfolgerung. Der Prüfbericht stellt nach dieser Rechtsmeinung schon keine Urkunde im Sinn des § 348 StGB dar, weil das darin bezeugte Ergebnis der Hauptuntersuchung keine Wirkung zu öffentlichem Glauben für und gegen jedermann bezeugt, sondern als Grundlage für die Entscheidung über die Erteilung der Prüfplakette im wesentlichen innerdienstlichen Zwecken dient. Der Senat teilt diese in Rechtsprechung und Schrifttum herrschende Auffassung. Eine andere strafrechtliche Beurteilung der Erteilung einer Prüfplakette trotz erkannter schwerer Fahrzeugmängel durch den TÜV-Prüfer ist auch nicht, wie die Staatsanwaltschaft meint, durch den mit Verordnung vom 15.1.1980 in § 29 StVZO, eingefügten Absatz 2 a geboten, wonach die Prüfplakette bescheinigt, daß das Fahrzeug zum Zeitpunkt der letzten Hauptuntersuchung bis auf etwaige geringe Mängel für vorschriftsmäßig befunden worden ist. Die Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit zugelassener Fahrzeuge war auch vor der gesetzlichen Änderung der erkennbare Sinn und Zweck der gesetzlich angeordneten Untersuchung von Kraftfahrzeugen. Die in § 29 Abs. 2 a StVZO vorgenommene Klarstellung, daß die Prüfplakette eine positive Beurteilung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bei der letzten Hauptuntersuchung bescheinige, erweitert jedoch nicht die Reichweite des öffentlichen Glaubens der Prüfplakette. Nach wie vor ist als rechtlich erhebliche Tatsache in der Urkunde nur der Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung erklärt. Im Übrigen stellt § 29 Abs. 2 a StVZO nur auf die subjektive Beurteilung durch den Sachverständigen, mithin auf ein Werturteil ab. Gegenstand der Beurkundung im Sinn des § 348 StGB könne jedoch nur Tatsachen, nicht aber Werturteile sein (LK/Tröndle § 348 Rn. 10).“

Quelle:

verkehrsportal.de

Zitat:

Original geschrieben von McGeiwa

Auto-Plus meint, dass das wichtigste für ca. 1600€ zu reparieren ist.

- Schalldämpfer (da leckt)

- Keilrippenriemen

- Kugelgelenk und Spurstange vorn bds. (da Spiel), Stabibuchsen ausgeschlagen

- Hinterachlager (da ausgerissen)

- Bremscheiben und -belege vorn, da eingelaufen und "schlechtes Tragbild"

- Lenkgetriebepumpe ......also Servopumpe ist undicht und soll neu

- Motorgetriebelager angerissen (kann es sein, dass das Auto dann manchmal hakt beim schalten?)

außerdem, jedoch hier nicht mit einberechnet.....

- Kopfdichtung evtl. undicht

- Ölwannendichtungen evtl. undicht

- Reifen stark porös (naja wenigstens dies lässt sich evtl. selber überprüfen)

- Schalldämpfer (da leckt)

Hörst du da was? Ist er laut?

- Keilrippenriemen

Quetsch der Riemen? Wenn nein, drinnlassen

- Kugelgelenk und Spurstange vorn bds. (da Spiel), Stabibuchsen ausgeschlagen

Soll doch der TÜV sagen ob das Spiel OK ist oder nicht.

Stört dich das Poltern der Stabibuchsen?

- Hinterachlager (da ausgerissen)

Was ist da ausgerissen?

- Bremscheiben und -belege vorn, da eingelaufen und "schlechtes Tragbild"

So lange keine Risse vorhanden, drinnlassen

- Lenkgetriebepumpe ......also Servopumpe ist undicht und soll neu

Kauf dir bitte ein Fläschchen Öl für die Servolenkung und überprüfe mal wieviel da

auf Dauer verloren geht.

- Motorgetriebelager angerissen (kann es sein, dass das Auto dann manchmal hakt beim schalten?)

was heist angerissen? Bild?

außerdem, jedoch hier nicht mit einberechnet.....

- Kopfdichtung evtl. undicht

- Ölwannendichtungen evtl. undicht

Der Motor ist warscheinlich verölt. D.h. nicht mehr ganz dicht.

Und jetzt alle Dichtungen tauschen lassen?

Mach es doch bitte wie bei der Servolenkung: nachfüllen und beobachten

- Reifen stark porös (naja wenigstens dies lässt sich evtl. selber überprüfen)

Was verstehst Du unter stark porös? Wie alt sind die, DOT Nr.?

Also alles in allem kann man diese Auto+ Liste gaaanz entspannt mal checken.

Da ist doch wirklich nichts schlimmes bei. Immer diese Angstmacherei von den Werkstätten.

Gruß

Felgenschiss

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