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TÜV beim abgemeldeten Auto abgelaufen?

Themenstarteram 13. November 2011 um 19:32

Hallo liebe Leute,

wenn ich ein Fahrzeug erwerben möchte und dessen Hauptuntersuchung z.B. 01/2011 abgelaufen ist, muss das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung rückdatiert werden oder nicht?

Entweder müsste die nächste Fälligkeit dann 01/2013 sein, wenn es rückdatiert wird, ansonsten ganz normal sprich 11/2013!

Bitte gibt mir mal dazu Informationen!

Ich bedanke mich bei Euch allen! Gruß thebozz81

Beste Antwort im Thema

dafür wirds dann vermutlich mehr kosten...

 

Und ich persönlich hoffe außerdem, daß dann ab dem 1. Monat schon Bußgelder verhängt werden.

Geben und Nehmen, Eigentum verpflichtet usw... ;)

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am 15. November 2011 um 16:58

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und ich persönlich hoffe außerdem, daß dann ab dem 1. Monat schon Bußgelder verhängt werden.

Zitat:

Warum?

Weil er arbeitslos ist und die Zeit hat. Diesen Luxus hat nicht jeder, mal einen Tag wegen diesem Pseudotest zu verplämpern. Und Wucher ist es dazu auch noch. Ich fahre sicherlich, wie üblich nicht pünktlich hin.

Warum?

Hab ich doch schon geschrieben.

Eigentum verpflichtet. :D

 

Und bisher war es in den meisten (nur 2 habens anders gelöst und es sind noch nicht lange 2) Bundesländern so, daß es nichts gebracht hat zu überziehen. Eben wegen der Rückdatierung.

Daher haben sich die 2 Monate Kulanz die es bisher gibt überholt.

 

Vor allem - man sieht es an Downfurz94 - das ganze vorsätzlich passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Eigentum verpflichtet. :D

Ist das nicht eine Forderung nach Abschaffung einer Kontrolle?

"Eigentum verpflichtet" bedeutet nach meinem Verständnis mit einem stets verkehrssicheren Auto durch die Gegend zu fahren, durch regelmässige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wird dieser Zustand erzielt. Wenn dies so ist, dann ist eine Kontrolle und eine damit verbundene Strafe bei Überziehung einer staatlich verordneten Kontrolle, vollkommen unsinnig.

Nein, das ist eine Forderung sich an die Regeln für dieses Eigentum zu halten. :D

Und natürlich soll dein Fahrzeug ständig in Ordnung sein.

 

Da die HU eine Vorschrift der StVZO ist, verpflichten die Regeln in diesem Fall auch zur Einhaltung wenn das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück oder in der Garage steht und nicht am öffentlichen Verkehr teilnimmt. ;)

am 15. November 2011 um 21:50

Spiele nicht mit meinem Nickname rum Arschdutchmiss.

Eigentum verpflichtet..., soso. Der Spruch bedeutet eigentlich, daß die gut Betuchten stärker zur Kasse gebeten werden. Um in der Klasse mitzuspielen, sollte es ein wenig mehr als dein Opel sein.

Ich habe einfach ein Problem mit der Sinnhaftigkeit beim Tüv. Einerseits bleche ich jedes Jahre im Durchschnitt 150€, andererseits erhalte ich nicht mal eine Garantie, daß das Fahrzeug nun 2 Jahre verkehrstauglich ist, da ja nur der Istzustand beurteilt wird.. einfach Super!

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

...

Ich habe einfach ein Problem mit der Sinnhaftigkeit beim Tüv. Einerseits bleche ich jedes Jahre im Durchschnitt 150€, andererseits erhalte ich nicht mal eine Garantie, daß das Fahrzeug nun 2 Jahre verkehrstauglich ist, da ja nur der Istzustand beurteilt wird.. einfach Super!

Aber irgend jemand muss die Arbeit doch machen, sonst würde jeder mit seinem Pkw/Lkw/Krad herumfahren wie er möchte...

Ich möchte nicht, dass hinter mir ein 40-tonner mit defekten Bremsen fährt, oder mir auf der Landstraße mit 100 km/h ein Auto entgegen kommt, wegen defekter Radaufhängung, weil der Besitzer zu faul oder zu geizig war z.B. ein paar Euro in ein neues Radführungsgelenk zu investieren.

Darum muss eine Institution da sein, die den technischen Zustand der Fahrzeuge überwacht.

Dass der Prüfer nicht in die Zukunft schauen kann, und keine Garantie für die nächsten 2 Jahre geben kann, sollte klar sein. Aber es geht einfach darum, dass das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen von einer Fachkundigen Person geprüft wird - und zwar, weil lange nicht jeder Fahrzeughalter sein Fahrzeug regelmäßig zur Inspektion gibt und die anfallenden Reparaturen auch erledigen lässt. Darum muss der Autofahrer eben dazu gezwungen werden.

Grüße

Wenn du Eigentum hast mußt du dich drum kümmern. Das bedeutet ja nicht, jemand nicht so "gut Betuchtes" wie du müßte sich um nichts kümmern, aber wenn etwas dir gehört, dann sollte da kein Öl rauslaufen usw...

 

Wenn ich schon lese, daß du vorsätzlich überziehst - vermutlich kommst du dir noch wie der Held gegen staatliche Unterdrückung vor? :D

Soll ich Applaus geben?

 

Und deine Gegenargumente sind ich wäre arbeitslos und ein Opel würde als Eigentum nicht reichen für eine Verpflichtung?

Wenn das alles an Argumenten ist...

 

Mein Argument dagegen, daß der Anreiz für eine pünktliche HU weggefallen ist und daher die Kulanzzeit nicht mehr praktikabel ist.

Denn wenn du sowieso keine Garantie hast für die 2 Jahre, dann sollten wir den Abstand zwischen den Hauptuntersuchungen so gering wie möglich halten.

 

Und das lustige Handabhacken ab dem 3. Monat.

Schonmal die Bußgelder angesehen? Die sind günstig. Die könnte man einfach 2 Monate vorziehen.

Und wenns wirklich ein Versehen war, kanns immer noch mit ner kostenlosen Mängelkarte abgehen - je nach Versehen.

Und arbeitslos - du hast bei ner Mängelkarte 7-10? Tage Zeit das zu erledigen.

Und bei ner Nachprüfung 1 Monat.

Wird wohl auch ein nichtarbeitsloser Dow. hinkriegen.

 

am 16. November 2011 um 17:27

Zitat:

Wenn ich schon lese, daß du vorsätzlich überziehst - vermutlich kommst du dir noch wie der Held gegen staatliche Unterdrückung vor? :D

Soll ich Applaus geben?

Und deine Gegenargumente sind ich wäre arbeitslos und ein Opel würde als Eigentum nicht reichen für eine Verpflichtung?

Wenn das alles an Argumenten ist...

Bißchen viel hineininterpretiert, oder?

Der Spruch paßte hier einfach nicht.

Zitat:

Denn wenn du sowieso keine Garantie hast für die 2 Jahre, dann sollten wir den Abstand zwischen den Hauptuntersuchungen so gering wie möglich halten.

Wenn ich keinen Gegenwert erhalte, sollte ich eigentlich gar nicht zum Tüv fahren.

Letztes mal haben die nicht mal herausgefunden, daß das Handbremsseil gelockert ist und Luft in der Bremsleitung sitzt. Und sowas soll die Sicherheit erhöhen.. . Man hätte bei Zeiten Werkstätten mit entsprechenden Lehrgängen und Fortbildungen ins Modell TÜV einbinden können, aber dann würde ja leider das Monopol brechen.

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