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TÜV Abnahme bei ST Felgen notwendig?

Themenstarteram 23. Mai 2013 um 17:15

Hallo zusammen.

Ich fahre einen Focus MK2 und habe jetzt original Ford ST Felgen montiert (18" mit Traglast von 670 kg).

Die Sommerreifen 225/40ZR18 haben eine Traglast von 630 kg.

In meiner Zulassung sind 225/40ZR18 eingetragen.

(Hintergrund: Ich hatte kurzfristig zuerst fast neue 235er Reifen drauf, da diese beim Kauf auf den ST Felgen waren. Beim TÜV hat man dann festgestellt, dass diese zu breit waren und ans Federbein gedrückt haben und daher nicht eingetragen werden konnten).

Jetzt hat mir der Gutachter von TÜV Rheinland gesagt, ich müsste jetzt mit den passenden Reifen, trotz Eintragung, wegen den ST Felgen das ganze trotzdem vom TÜV prüfen lassen.

Ist das wirklich notwendig?

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11 Antworten

Haben die ST Felgen die gleiche ET und Breite wie Deine genehmigten Felgen ?

Ich denke eher nicht sonst würde im Serienzustand nicht ein 10mm breiterer Reifen schleifen.

Warum glaubst Du, dass Dir der Gutachter eine falsche Auskunft gegeben hat? 

 

Eintragungspflichtig sind alle Rad-/Reifenkombinationen, die vom Serienstand abweichen, es sei denn, Du verfügst über Papiere (z. B. ABE) aus denen ausdrücklich hervorgeht, dass Du davon entbunden bist. 

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker

Warum glaubst Du, dass Dir der Gutachter eine falsche Auskunft gegeben hat? 

Eintragungspflichtig sind alle Rad-/Reifenkombinationen, die vom Serienstand abweichen, es sei denn, Du verfügst über Papiere ( z. B. ABE) aus denen ausdrücklich hervorgeht, dass Du davon entbunden bist. 

Das kann man auch differenzierter sehen. Wenn die Maße der Felge bereits in der CoC vermerkt sind, dann sind sie meiner Meinung nach eintragungsfrei.

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker

Warum glaubst Du, dass Dir der Gutachter eine falsche Auskunft gegeben hat? 

Eintragungspflichtig sind alle Rad-/Reifenkombinationen, die vom Serienstand abweichen, es sei denn, Du verfügst über Papiere ( z. B. ABE) aus denen ausdrücklich hervorgeht, dass Du davon entbunden bist. 

Das kann man auch differenzierter sehen. Wenn die Maße der Felge bereits in der CoC vermerkt sind, dann sind sie meiner Meinung nach eintragungsfrei.

"Ebend", weil der Gutachter das differenzierter sieht,

will er ja ´ne neue "TÜV"-Abnahme :p

Da uns der TE bisher weder den Typ D.. noch die Maße der eingetragenen

Räder genannt hat sind weitere Aussagen spekulativ.

z..B. sind für verschiedene Typen in den "Papieren" zugelassen:

7,5x18 ET 52,5 ; 8x18 ET 42

Die ST Felgen sind 8x18 ET 52,5 :eek:

Hi,

nein auch Felgen die absolut identische Abmessungen haben müssen eingetragen werden!

Allerdings besteht die Möglichkeit das die original ST Felgen ein der allgemeinen ABE des Focus eingetragen sind.

Am besten wendest du dich direkt an Ford,entweder bekommst du eine Freigabe von denen oder evtl. auch Papiere zu den Felgen mit deinen eine Eintragung möglich ist.

Gruß Tobias

am 23. Mai 2013 um 19:43

Wenn das Felgenmaß schon eingetragen ist in den Papieren, oder Bestandteil der Focus Serienbereifung ist, dann muss das nicht eingetragen werden, die Reifengrösse hast du ja schon in den Papieren stehen, fraglich sind jetzt nur die Felgenmaße, wenn die gleich sind, wie die Serienfelgen und nicht expliziet eine KBA-Nummer zu den Felgen schon eingetragen in Zulassungsbescheinigung Teil 1, dann hast du eine Serien Rad-Reifenkombinatioen, diese muss dann nicht eingetragen werden, da es sich ja um ein original Ford Rad handelt in der original Grösse für den Focus.

Oder eben CoC, wie hier schon erwähnt, wenn dort die Maße schon vorhanden sind, ist das auch eintragungsfrei......weil steht ja schon drinn.....

am 23. Mai 2013 um 21:42

Es ist ein Irrglaube, wenn man denkt, dass jedes beliebige Rad von einem anderem Fahrzeugtyp oder -modell des selben Herstellers nur aufgrund gleicher Abmessungen problemlos (abnahmefrei) montiert werden darf.

Die Typzulassung eines Fahrzeugmodells umfasst auch eine Liste der dafür zulässigen Rad-/Reifenkombinationen, unter Berücksichtigung der Teilenummern der Räder.

Diese Teilenummern erscheinen jedoch nicht im CoC-Papier.

Das bedeutet, dass man sich diesbezüglich an den Fahrzeughersteller wenden muss.

Wenn er Einwände hat, gibt es natürlich ein Problem, das eine Änderungsabnahme zwingend erforderlich macht.

Es ist möglich, für Räder von anderen Fahrzeugtypen/-modellen auf dem eigenen Fahrzeug eine Zulassung zu bekommen, sofern die Abmessungen passen und ausreichende Festigkeit nachgewiesen werden kann. Hier spielt besonders die so genannte Biegeumlaufprüfung eine Rolle.

 

Grüße

Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Es ist ein Irrglaube, wenn man denkt, dass jedes beliebige Rad von einem anderem Fahrzeugtyp oder -modell des selben Herstellers nur aufgrund gleicher Abmessungen problemlos (abnahmefrei) montiert werden darf.

Die Typzulassung eines Fahrzeugmodells umfasst auch eine Liste der dafür zulässigen Rad-/Reifenkombinationen, unter Berücksichtigung der Teilenummern der Räder.

Diese Teilenummern erscheinen jedoch nicht im CoC-Papier.

Das bedeutet, dass man sich diesbezüglich an den Fahrzeughersteller wenden muss.

Wenn er Einwände hat, gibt es natürlich ein Problem, das eine Änderungsabnahme zwingend erforderlich macht.

Es ist möglich, für Räder von anderen Fahrzeugtypen/-modellen auf dem eigenen Fahrzeug eine Zulassung zu bekommen, sofern die Abmessungen passen und ausreichende Festigkeit nachgewiesen werden kann. Hier spielt besonders die so genannte Biegeumlaufprüfung eine Rolle.

 

Grüße

Alpha Lyrae

richtig! so und nicht anders!

wen ich jetzt ein holz kutschenrad in 8*18 finde oder eine felge eines tonmodells das die selben masse hat....sind die dinger dann automatisch zugelassen? natürlich NICHT! und genau um das dreht es sich. man kann durchaus 4 mal die selbe grösse mit unterschiedlichen felgen eingetragen haben. nur weil dir grösse passt muss der rest nicht automatisch passen.

beispiel:

eine schmidt tn line mit den selben abmassen wie eine andere felge wird in der regel nicht passen. warum? weil aufgrund des designs die et zwar die selbe sein mag, aber die felge in der regel am bremssattel schleifen wird. somit währe ALLES gleich aber das ding würde nicht passen.

fazit:

JEDE felge MUSS bagenommen werden. ausnahmen: eine serienfelge MIT interner freigabe oder eine felge mit abe deren auflagen passen. man muss sogar eine STAHLFELGE die nicht original sondern ein "original nachbau" aus dem zubehör markt z.b. von südrad abnehmen lassen wen die 2 obrigen sachen nicht erfüllt sind. nur interesierts bei stahlfelgen die wenigsten.

Themenstarteram 24. Mai 2013 um 12:00

So ich hoffe ich habe das richtig erfasst

Lt. der Übersicht der möglichen Rad-/ Reifenkombinationen steht bei meinem Focus Typ

Typ Reifengröße Felgengröße

DA3 225/40 R18 7,5 J x 18 H2 ET 52,5

mit Lenkeinschlagbegrenzer

die ST Felgen haben 8Jx18 und ET 55

Somit müssen sie mit einer Traglastbescheinigung in einer Einzelabnahme abgenommen und eingetragen werden.

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 7:31

genau war es auch

Bei der Einzelabnahme wurden sogar die Muttern überprüft, Bilder gemacht, usw.

Und zur Eintragung musste ich trotzdem zur Zulassungsstelle wo ich gestern fast 3 Std. gewartet hab und die Eintragung noch keine 5 min. gedauert hat.

Naja viel Lärm um nichts ;)

Aber geil sehen die Teile schon aus....werd sie die Tage mal posten.

Ich danke aber allen die sich munter am Thema beteiligt haben.

Jetzt bin ich wieder etwas schlauer.

Grüße

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