- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- TÜV 3 Jahre überzogen
TÜV 3 Jahre überzogen
Hallo,
wir haben einen Anhänger in der Garage stehen bei dem der TÜV 2009 abgelaufen ist. Der Hänger wurde seitdem auch nicht mehr bewegt, war aber die ganze Zeit angemeldet.
Gibt das irgendwelche Probleme wenn ich den beim TÜV vorstelle um eine neue Plakette zu bekommen?
Viele Grüße.
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Ab 1. Juli soll nicht mehr rückdatiert werden:
http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../
Ähnliche Themen
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das PflVG (Gesetz, ohne t hinten) ist KEINE straßenverkehrsrechtliche Vorschrift, kann somit von der ÄndVO NICHT erfasst werden.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Ich verweise auf nur z.B. auf § 23 und § 25 FZV ggf. in Verbindung mit §§ 1 u. 6 Pflichtversicherungsgesetzt.
Warum hast Du keine Aussage zu den §§ 23 und 25 FZV getroffen ? Erst mal schreiben was man meint es könne falsch sein, sieht hier immer gut aus !!! Für einen MT finde ich allerdings, dass er sicherlich seine Meinung schreiben kann, aber einen gewissen Abstand zu halten hat.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Für jeden nachzulesen (und zu googlen) im Internet, z.B. auf der offiziellen Seite des Bundestags inkl. parlamentarischem Verfahren und die Drucksache mit dem Beschlussdatum findest du, wenn du nach der BR-Drucksache 843/11 suchstZitat:
Original geschrieben von derbeste44
Gern würde ich von Dir wissen, wo Du Deine Erkenntnisse her hast ? Bitte teile mit Deine Quellen mit.Die Quellen sind also nicht ganz so geheim
![]()
Es handelt sich lediglich um die Zustmmung des Bundesrates. In der Zwischenzeit sind meines Wissens erneute Änderungen hinzu gekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Sie wird den Schaden regulieren und mich in Regress nehmen. Wie und wann Versicherungsschutz erlischt, kannst du in deinem Versicherungsvertrag nachlesen, du kannst deinen Vertreter fragen oder hier im Versicherungs-Forum mal ein bisschen stöbernZitat:
Original geschrieben von derbeste44
Wenn Du einen Verkehrsunfall verursachst und hast eine fehlende HU und man weist Dir nach, dass Du Mängel am Fahrzeug hast, die bei einer HU Überprüfung aufgefallen wäre, die zudem Maßgeblich sind für den Unfall, was wird denn wohl deine Versicherung dazu sagen ?![]()
Mit der Aussage, dass der Vers.Schutz nicht erlischt, wäre ich als MT hier ganz vorsichtig. Ich würde lieber warten, bis alles bekannt ist. Im Nord-Südgefälle liegen die Aufgaben TÜV / Dekra unterschiedlich.
Also...der BR musste zustimmen, daher der Beschluss vom 30.03.2012. Dies ist zu beziehen auf "noch nicht alle politischen Gremien durchlaufen". Verkündet wurde die Verordnung am 10.05.2012 und tritt zum 01.06.2012 in Kraft ("Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.", erschienen im BGBl. vom 16.05.2012, Teil I, Nr. 21. Darin ist festgelegt, dass die Änderung bei der HU zum 01.07.2012 in Kraft tritt. Hast du andere Quellen, dann nenne sie. Und nicht immer pauschal behaupten "nee, so ist das nicht".
In einem Punkt korrigiere ich mich, es ist doch tatsächlich was zum Versicherungsschutz enthalten, nämlich die Änderung der FZVuaÄndV. Da geht es aber nur um die Wechselkennzeichen, hat überhaupt nichts mit dem Verlust des Versicherungsschutzes bei abgelaufener HU zu tun...ob das PflVG jetzt eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift ist oder vielleicht auch nicht, mag in dem Zusammenhang dahingestellt sein, mehr steht jedenfalls nicht drin. Was der Hinweis auf §§ 23, 25 FZV soll, erschliesst sich ebenfalls nicht, diese werden nicht berührt, auch wenn sie in einer straßenverkehrsrechtlichen Vorschrift enthalten sind. Aber nur weil ein Verweis auf das PflVG drin steht, ist das ganze Gesetz (PflVG) noch lange keine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift...