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TÜV 3 Jahre überzogen

Hallo,
wir haben einen Anhänger in der Garage stehen bei dem der TÜV 2009 abgelaufen ist. Der Hänger wurde seitdem auch nicht mehr bewegt, war aber die ganze Zeit angemeldet.
Gibt das irgendwelche Probleme wenn ich den beim TÜV vorstelle um eine neue Plakette zu bekommen?
Viele Grüße.
Sebastian

Beste Antwort im Thema

Ab 1. Juli soll nicht mehr rückdatiert werden:
http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../

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Der Hänger hat jetzt wieder 2 Jahre TÜV. Bezahlt habe ich nur einmal. Der Prüfer meinte, dass es jetzt eine brandneue Regelung gäbe, dass nicht mehr rückdatiert werden darf. Wohne übrigens in NRW.

Zitat:

Original geschrieben von LordExcalibur


Der Hänger hat jetzt wieder 2 Jahre TÜV. Bezahlt habe ich nur einmal. Der Prüfer meinte, dass es jetzt eine brandneue Regelung gäbe, dass nicht mehr rückdatiert werden darf. Wohne übrigens in NRW.

Ohne Aufschlag? Da sollte doch eine erhöhte Gebühr genommen werden wenn die HU länger als 3 Mon. überzogen ist.

Manchmal frag ich mich, ob die Leute überhaupt lesen, was man hier schreibt... Ich schrieb doch nur 3 Posts vorher, dass die erhöhte Gebühr (1,2fache Gebühr/Entgelt bei mehr als 2 Monate Verzug) erst ab dem 1.7 in Kraft tritt, da dann auch die 47.ÄVO in Kraft tritt. Man hat nun einfach die Rückdatierung 1,5 Monate früher wegfallen lassen per Erlass des Verkehrsministerium.
Aber lest selber.

Unbenannt

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ab 01.07. solls ja kommen.
Dann für alle gleich - hoffentlich.

@gardiner:
hast du so jemand eigentlich schon einmal angezeigt?
Wäre eine Möglichkeit.

:eek:

das wäre ja das gleiche als wenn der Gastwirt die Trachtengruppe anruft wenn ein Gast mit 4 getrunkenen Bieren vom Hof fährt....

Du kannst Dir zu 100% sicher sein das in einer kleineren Stadt diese Prüforganisation die Tür danach abschließen könnte,weil es sich binnen ein Paar tagen rumsprechen würde und somit kein Aas mehr kommen würd

:cool:

also: wenn mein Hänger untersucht werden muss gehe ich zum urulogen.
Ihr meint wohl einen anhänger.
spass beiseite.
rückdatiert wurde max 23 monate.
eine erhöte prüfgebühr gab es offiziell nicht, auch wenn "Hausinterne" regelungen so was vorsahen.
( vermutlich blaue kittel mit 3 Buchstaben).
das mit dem 2mal oder 10 mal bezahlen war ein scherz als die rückdatierung eingeführt wurde, und genaue regelungen noch nicht bekannt waren.
in RLP wird seit 2 oder 3wochen nicht mehr rückdatiert.
Die 1,2 fache prüfgebühr wegen fristüberschreitung verbunden mit einer erweiterten prüfung
( der prüfer muss dann wenn er fertig ist noch 2 mal um das fahrzeug rumlaufen, vor jedem rad stehen bleiben, und dabei lapaloma pfeifen:D:D:D )
gibt es dann ab 1.7.
also wenn überschritten, dann jetzt zur hu. keine rückdateirung, keine erhöhte gebühr, und ganze 2 jahre eine gültige plakette.

Die blauen Kittel mit den 3Buchstaben handhaben
es zumindest in Thür. so,alsdas der "An"hänger,
ja zugelassen, geprüft wird und für die nächsten
24 Monate geklebt wird.
Hat mit dem Verfallsdatum der alten Plakette nichts
zu tun.
Ist bei dem grünen "TÜV" nicht anders.

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter


also wenn überschritten, dann jetzt zur hu. keine rückdateirung, keine erhöhte gebühr, und ganze 2 jahre eine gültige plakette.

Nicht in jedem Bundesland gültig - manche Länder warten bis 01.07.

Zitat:

Original geschrieben von LordExcalibur


Der Hänger hat jetzt wieder 2 Jahre TÜV. Bezahlt habe ich nur einmal. Der Prüfer meinte, dass es jetzt eine brandneue Regelung gäbe, dass nicht mehr rückdatiert werden darf. Wohne übrigens in NRW.

Eigentlich ist diese Aussage nicht ganz richtig ! Das liegt aber wohl auch daran, dass viele unwissentlich handeln. Diese sogenannte neue Regelung soll zum 1.7. diesen Jahres in Kraft treten, ist aber noch nicht durch alle die politischen Gremien gelaufen (für ganz bestimmte Leute, es handelt sich um ein Gesetz des Bundes und nicht der Länder).

Es soll dann so sein, dass ein TÜV stets wieder für den Maximalzeitraum verklebt wird. Ich wähle absichtlich diese Wortwahl, damit nicht gleich wieder einer schreibt, beim PKW 2 Jahre, LKW vielleicht ja nur 1 Jahr wie bei Taxi und Mietwagen.

Was dann aber auch ganz neu ist, der ASS (amtl. anerkannte Sachverständiger) muss bei einer TÜV Überschreitung eine sogenannte Intensiv-Untersuchung machen, die dann auch gleich wieder um einiges teurer wird, zudem kann es/oder es wird sogar sein, dass der Haftpflichtversicherungschutz erlischt / oder erlöschen könnte. Da muss man erst die Gesetzesausführung abwarten.

Gruß für alle

Rolf

@derbeste 44
Ich muss dich leider enttäuschen und dir mitteilen, dass deine Aussage nicht wirklich stimmt. Die 47.ÄVO. ist durch alle Instanzen durch und trifft definitiv am 1.7 in Kraft. In einigen Bundesländern wurde nun die Rückdatierung bis zum in Kraft treten der Verordnung ausgesetzt. NRW macht dieses seit dem 15.5, die entsprechende Anweisung hab ich ja im vorpost extra angehangen. Und der Aufschlag wird 20% betragen für Fahrzeuge die mehr als 2 Monate überfällig sind. Dieser wird aber erst ab dem 1.7 erhoben, da dann halt die Verordnung erst in Kraft tritt.

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983


@derbeste 44
Ich muss dich leider enttäuschen und dir mitteilen, dass deine Aussage nicht wirklich stimmt. Die 47.ÄVO. ist durch alle Instanzen durch und trifft definitiv am 1.7 in Kraft. In einigen Bundesländern wurde nun die Rückdatierung bis zum in Kraft treten der Verordnung ausgesetzt. NRW macht dieses seit dem 15.5, die entsprechende Anweisung hab ich ja im vorpost extra angehangen. Und der Aufschlag wird 20% betragen für Fahrzeuge die mehr als 2 Monate überfällig sind. Dieser wird aber erst ab dem 1.7 erhoben, da dann halt die Verordnung erst in Kraft tritt.

Ich glaube geschrieben zu haben, dass dies ab 01.07. in Kraft tritt, oder ? Sorry, ich bin seit einer Woche im Urlaub und davor war es nocht nicht durch

alle

politischen Gremien. Das lag auch daran, dass noch wesentliche Änderungen beim Wechselkennzeichen getroffen werden mussten. Aber die Nordreinvandalen scheinen immer etwas schneller und besser zu sein

;)

Nichts für ungut ! Aber Ramsauer ist für alle da !

Du hast behauptet, dass die zitierte Aussage falsch sei, dass war sie definitiv nicht, daher hab ich dich berichtigt. Kann ja mal vorkommen. NRW wurde auch nur genannt, weil es hier im Post um nen Anhänger ging der in NRW geprüft wurde... Du schriebst 1.7 aber hast es gleichzeitig relativiert. Ist aber nun auch egal. Die Verordnung kommt am 1.7 dann ist es bundesweit einheitlich, bis dahin setzen einige Bundesländer schonmal einen kleinen Teil der Verordnung per Erlass um.
Und als Notiz am Rande:
Die Vertiefte Untersuchung macht nicht nur der aaS :-) sondern alle HU-berechtigten Personen.
Nichts für Ungut.

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983


Du hast behauptet, dass die zitierte Aussage falsch sei, dass war sie definitiv nicht, daher hab ich dich berichtigt. Kann ja mal vorkommen. NRW wurde auch nur genannt, weil es hier im Post um nen Anhänger ging der in NRW geprüft wurde... Du schriebst 1.7 aber hast es gleichzeitig relativiert. Ist aber nun auch egal. Die Verordnung kommt am 1.7 dann ist es bundesweit einheitlich, bis dahin setzen einige Bundesländer schonmal einen kleinen Teil der Verordnung per Erlass um.
Und als Notiz am Rande:
Die Vertiefte Untersuchung macht nicht nur der aaS :-) sondern alle HU-berechtigten Personen.
Nichts für Ungut.

Ich hatte geschrieben, dass die Aussage

nicht ganz richtig ist

..................., Deine Aussage habe ich nie angezweifelt. Lies mal nach !

Wie das bei den Nordreinvandalen gehandhabt wird, nun gut so solls sein. Drum ist/sind beide Aussage falsch/richtig, wie man es sieht oder sehen möchte. Ich komme aus einem anderen Bundesland.

Da Du aber schon den gesamten neuen § 29 hast, wäre ich Dir dankbar, wenn Du mir diesen zur Verfügung stellen würdest. Ich bedanke mich im voraus und wünschen einen netten Abend.

Die 47. ÄndVO wurde bereits mit Beschluss des Bundesrats vom 30.03.2012 erfasst, die Woche Urlaub zählt also nicht ;) In den einzelnen Ländern gibt es darüber hinaus zudem Beschlüsse der Landesministerien, Teile davon bereits vorher umzusetzen. Und das Thema mit der Rückdatierung wird bereits in vielen Ländern anders geregelt weit vor dem 01.07.2012... Und zu irgendwelchen versicherungstechnischen Fragen wird da wohl kaum was zu finden sein, da diese nicht unter die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften fallen. Schon gar nicht erlischt der Versicherungsschutz wegen einer fehlenden HU, egal wie lange diese her ist... Insofern ist dein Beitrag eigentlich schon größtenteils nicht richtig.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Die 47. ÄndVO wurde bereits mit Beschluss des Bundesrats vom 30.03.2012 erfasst, die Woche Urlaub zählt also nicht ;) In den einzelnen Ländern gibt es darüber hinaus zudem Beschlüsse der Landesministerien, Teile davon bereits vorher umzusetzen. Und das Thema mit der Rückdatierung wird bereits in vielen Ländern anders geregelt weit vor dem 01.07.2012... Und zu irgendwelchen versicherungstechnischen Fragen wird da wohl kaum was zu finden sein, da diese nicht unter die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften fallen. Schon gar nicht erlischt der Versicherungsschutz wegen einer fehlenden HU, egal wie lange diese her ist... Insofern ist dein Beitrag eigentlich schon größtenteils nicht richtig.

Ich verweise auf nur z.B. auf § 23 und § 25 FZV ggf. in Verbindung mit §§ 1 u. 6 Pflichtversicherungsgesetzt.

Gern würde ich von Dir wissen, wo Du Deine Erkenntnisse her hast ? Bitte teile mit Deine Quellen mit. Ich möchte gern dazu lernen. Aber schreibe nicht einfach solche Behauptungen auf. Zudem lese Bitte erst genau was ich geschrieben habe.

Wenn Du einen Verkehrsunfall verursachst und hast eine fehlende HU und man weist Dir nach, dass Du Mängel am Fahrzeug hast, die bei einer HU Überprüfung aufgefallen wäre, die zudem Maßgeblich sind für den Unfall, was wird denn wohl deine Versicherung dazu sagen ?

Würde mich echt intressieren !

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Ich verweise auf nur z.B. auf § 23 und § 25 FZV ggf. in Verbindung mit §§ 1 u. 6 Pflichtversicherungsgesetzt.

Das PflVG (Gesetz, ohne t hinten) ist KEINE straßenverkehrsrechtliche Vorschrift, kann somit von der ÄndVO NICHT erfasst werden.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Gern würde ich von Dir wissen, wo Du Deine Erkenntnisse her hast ? Bitte teile mit Deine Quellen mit.

Für jeden nachzulesen (und zu googlen) im Internet, z.B. auf der offiziellen

Seite

des Bundestags inkl. parlamentarischem Verfahren und die Drucksache mit dem Beschlussdatum findest du, wenn du nach der BR-Drucksache 843/11 suchst

;)

Die Quellen sind also nicht ganz so geheim

;)

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Wenn Du einen Verkehrsunfall verursachst und hast eine fehlende HU und man weist Dir nach, dass Du Mängel am Fahrzeug hast, die bei einer HU Überprüfung aufgefallen wäre, die zudem Maßgeblich sind für den Unfall, was wird denn wohl deine Versicherung dazu sagen ?

Sie wird den Schaden regulieren und mich in Regress nehmen. Wie und wann Versicherungsschutz erlischt, kannst du in deinem Versicherungsvertrag nachlesen, du kannst deinen Vertreter fragen oder hier im Versicherungs-Forum mal ein bisschen stöbern

;)
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