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TÜV 3 Jahre überzogen
Hallo,
wir haben einen Anhänger in der Garage stehen bei dem der TÜV 2009 abgelaufen ist. Der Hänger wurde seitdem auch nicht mehr bewegt, war aber die ganze Zeit angemeldet.
Gibt das irgendwelche Probleme wenn ich den beim TÜV vorstelle um eine neue Plakette zu bekommen?
Viele Grüße.
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Ab 1. Juli soll nicht mehr rückdatiert werden:
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46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Was soll das Ganze denn bitte mit den Zulassungsstellen zu tun haben?
Die Regelung wird von den Prüforganisationen mit den Verkehrsministerien getroffen, die Zulassungsstellen sind da außen vor...
Das hatte sich doch schon geklärt Tecci. Mein Wagen war abgemeldet, der Anhänger vom TE ist aber noch angemeldet. Daher habe ich 24 Monate Tüv bekommen, deswegen wird er wohl mehrfach die Tüvgebühr zahlen.
Ich hatte das lediglich fälschlicher Weise and den Zulassungsstellen fest gemacht. Asche auf mein Haupt
Ah ok...wobei es der Zulassungsstelle auch egal, wenn ein Fahrzeug noch angemeldet ist und einfach nur umgemeldet werden soll. Entscheidend ist, dass im Zeitpunkt der Zulassung eine gültige HU nachgewiesen ist...
Zitat:
Original geschrieben von LordExcalibur
Hallo,
wir haben einen Anhänger in der Garage stehen bei dem der TÜV 2009 abgelaufen ist. Der Hänger wurde seitdem auch nicht mehr bewegt, war aber die ganze Zeit angemeldet.
Gibt das irgendwelche Probleme wenn ich den beim TÜV vorstelle um eine neue Plakette zu bekommen?
Viele Grüße.
Sebastian
Moin Basti,
habe vor 4 Jahren auch einen Änhänger vererbt bekommen,
welcher 5 Jahre nicht mehr bewegt wurde.
- Habe das Teil instandgesetzt, und bin einfach zum TÜV gefahren.
Klar, bei einer Polizei-Kontrolle, wegen der Plakette,
hätte es sicherlich ein Bußgeld gegeben!
- Sollte man vielleicht ein Schild "Testfahrt" befestigen.
Oder Gefahrguttransport,
irgend etwas, was vom Kennzeichen ablenkt
Der Hänger ist auf Anhieb durch gekommen,
auf meine Frage, nach zwei mal Tüv nachholen,
gab es die Antwort,
- hat doch bestanden! Wozu denn noch mal das gleiche!
Jetzt steht das ganze noch einmal bevor,
- weil ich keine Anhängerkupplung hatte!
Der Hänger ist immer noch angemeldet,
also zahlt Steuern und Versicherung, ca. 50 € im Jahr
Werde berichten
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
tüv nein...wen aber auf der fahrt zum tüv angehalten wirst gibts eben lack.
Nö, zum Tüv darf er, sollte sich eine Terminbestätigung ausstellen lassen. klick
@DieDicke: Ja das war mal so ... jetzt darf der Tüv aber nicht mehr zurückdatieren. Bei mir im Zulassungsbezirk hat er das schon 2010 nicht mehr gemacht: klick
Ja ja, und ab morgen klebt der ADAC dann auch noch die Plaketten...
Wieder so ein Ammenmärchen, dabei wurde das Thema schon so oft hier im Forum diskutiert. Aber gern nochmal kurz erläutert: Es gibt derzeit einige wenige Bundesländer (3?, die Kollegen mögen mich berichtigen), wo nicht zurückdatiert wird.
In allen anderen Ländern wird nach wie vor zurückgeklebt. Dieses wird so lange der Fall sein, bis die HU-Reform 2012 in Kraft ist. Da ich nicht genau weiß, wann das sein wird, halte ich mich mit diesbezüglichen Spekulationen zurück. Wenn die Reform in Kraft ist, dann wird nicht mehr zurückdatiert, es gibt jedoch bei Überziehung der Frist einen Preisaufschlag für die dann notwendige aufwändigere Untersuchung. In Kraft ist das ganze erst, wenn es im Verkehrsblatt veröffentlicht ist mit Frist des Inkrafttretens. Das macht gottseidank weder der ADAC noch irgendwelche anderen Zeitungen.
Zur Frage des TE: Bei uns gibt es eine hausinterne Regelung: Wenn so jemand zu mir kommt, würde ich i.d. Regel den 1,5-fachen Betrag verlangen wie die normale Untersuchung. Ich muss das aber nicht tun und bin hier frei in meiner Entscheidung. Das kommt immer darauf an, wie man "in den Wald hineinruft" und wie der Zustand des Fahrzeugs ist. Den Anhänger würde ich vielleicht bei einer glaubhaften Story auch zum normalen Preis durchziehen, den ollen verölten Schlorren sicher nicht.
Aber das mit dieser 1,5-fachen Regelung mag jede Prüfstelle anders handhaben, bei uns ist es so. Auch mit dem doppelten Betrag kann ich mir das gut vorstellen, warum soll jemand belohnt werden, wenn er zwei Jahre zu spät kommt....
Grüsse der Gardiner
Ab 01.07. solls ja kommen.
Dann für alle gleich - hoffentlich.
@gardiner:
hast du so jemand eigentlich schon einmal angezeigt?
Wäre eine Möglichkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ab 01.07. solls ja kommen.
Dann für alle gleich - hoffentlich.
@gardiner:
hast du so jemand eigentlich schon einmal angezeigt?
Wäre eine Möglichkeit.
Nö, warum sollte ich? Ich bin weder der Retter der Nation noch die Polizei. Ich versuche immer, mit den Leuten auszukommen. Und derart drastische Überziehungen der Frist kommen meist nur bei Anhängern und Garagenfunden vor. Wenn tatsächlich ein Pkw mit einer saftigen Überziehung (hatte neulich gerade 13 Monate zu spät gehabt) kommt, frage ich ihn, wie er es möchte: Entweder den 1,5-fachen Normalpreis zahlen und dafür neu TÜV, oder ich klebe halt zurück und sehe ihn bald wieder. Dann mag er selbst entscheiden....
Aber bald ist das alles Geschichte, ich finde gut, dass es endlich einheitlich wird.
Gardiner
Meine eher den Fall wenn einer "%&&%%$§" murmelt oder schreit und vom Hof fährt um sein Glück bei einer anderen Orga zu versuchen.
kann es sein, dass diejenigen, die nicht die erhöhte (oder gar doppelte) Gebühr bezahlt haben in den besagten Bundesländern wohnen, die nicht zurückdatieren.
Ich habe hier auch ein Motorrad, das (angemeldet) seit 2 Jahren in der Garage steht (TÜV ist 3/2010) und erst letztens repariert wurde.
So wie ich das verstehe würde das ja bedeuten (vor dem 1. Juli): 2xGebühr und Plakette bis 3/2014, nach dem 1. Juli (wenn die Vorschriftenänderung durchgeführt wird) 1,2fache Gebühr und Plakette bis 7/2014 (geltend für BW).
Hessen Saarland würde heißen: morgen hin und Plakette bis 5/2014?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Auch wenns jetzt blöd klingt, aber Du musst wenn Du jetzt TÜV haben willst 2 mal zum TÜV.
Als ich vor kurzem mit meiner Dicken zum TÜV war hatte der Prüfer einen Anruf, da ging es um das gleiche Problem. Er sagte das der Tüv immer für 2 Jahre geklebt wird.
Beispiel, ist er 2008 abgelaufen, Du gehst aber erst 2011 zum TÜV , bekommst Du nur TÜV Plakette für 2010. Wenn Du noch einmal Euros abdrückst bekommst Du TÜV bis 2012.
So hat er es am Telefon erklärt.
Das ist aber reichlich unsinnig.
Die Hauptuntersuchung ist doch nicht wie ein Guthaben, das man auf eine Prepaidkarte lädt
Die Hauptuntersuchung bescheint den Zustand des Fahrzeugs zum Prüfzeitpunkt und darauf hin wird doch eine Frist erteilt, bis der man das Fahrzeug spätestens wieder vorzuführen hat.
Also, wenn es stimmt (wovon ich mal ausgehe, wenn er es Dir gesagt hat), ist das totaler Kappes Eigentlich. Wenn man die Kasse der Prüforganisation ist, natürlich nicht. Da erzählt man solchen Quatsch, wenn es dem Umsatz dient.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Roland745
Ab 1. Juli soll nicht mehr rückdatiert werden:
Wurde bei meinem Sommerauto auch nicht. Hatte Tüv bis Feb 12 und ich war jetzt im April 12 da, wurde April 14 geklebt.
Guckt wohl nicht jeder so genau hin.
cheerio
habe gerade gegoogelt:
(...)
Am 30. März hat der Bundesrat der 47. Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit treten die Änderungen bundesweit voraussichtlich am 1. Juli 2012 in Kraft. Ausnahme Baden-Württemberg: Dort wurde die Rückdatierung sofort nach dem Beschluss des Bundesrates umgesetzt. In Hessen wurde die Rückdatierung bereits vergangenes Jahr aufgehoben. (...)
rückdatierung ist nur gewinnmaximierung. bezahlt der oldtimerbesitzer,der den letzten tüv seines scheunenfundes 1982 machen lassen hat dann 20x oder was? wenn ich so einen schwachsinn vom prüfer höre,drehe ich um und suche mir einen seriösen,bzw. fahre gleich nach hessen.
Und seit gestern ist die Rückdatierung in NRW nun auch Geschichte... Das Landesministerium für Verkehr usw. hat ALLE Prüfstellen und Überwachungsorganisationen angewiesen ab SOFORT nicht mehr zurück zu datieren. Ab dem 1.7. tritt dann die 47. Änderungsverordnung in Kraft und dann wird ab 3 monatiger Überziehung der 1,2 fache Betrag fällig.
Zur Info :-)
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
rückdatierung ist nur gewinnmaximierung. bezahlt der oldtimerbesitzer,der den letzten tüv seines scheunenfundes 1982 machen lassen hat dann 20x oder was?
So was das mal angedacht ... 1x Tüven, 15x kassieren (ist ja immer nur 2 Jahre gültig). Nur ist das ja bald (gottseidank) vorbei. Ich denke mal, weil jemand sich durch mehrere Instanzen geklagt hat (aber das ist natürlich nur eine Annahme).
Zitat:
Original geschrieben von Blue1983
Und seit gestern ist die Rückdatierung in NRW nun auch Geschichte... Das Landesministerium für Verkehr usw. hat ALLE Prüfstellen und Überwachungsorganisationen angewiesen ab SOFORT nicht mehr zurück zu datieren. Ab dem 1.7. tritt dann die 47. Änderungsverordnung in Kraft und dann wird ab 3 monatiger Überziehung der 1,2 fache Betrag fällig.
Mal wieder Verschwendung von Steuergeldern. Die Sache ist bundesweit eh zum 1.7. erledigt, jetzt wegen ein paar Wochen dieses Theater ...