Türrempler auf Parkplatz
Guten Morgen,
gestern im Regen noch eine Weile im Auto sitzen geblieben um nicht klatschnass zu werden, als die Fahrerin neben mir zurück zu ihrem neben mir parkenden Auto gelaufen ist. Sie macht ihre Tür auf und ich höre einen lautschen Schlag gegen meine Beifahrertüre.
Steige natürlich sofort aus, und bin überrascht dass die keine Anstalten machte und schon wieder wegfahren wollte. Hat wohl vermutet, dass niemand im Auto sitzt.
Bin dann schnell zu ihr, mach ihre Tür auf und sprech sie darauf an. Sie behauptete da war nichts. Ich meinte, dass ich es doch deutlich gehört hätte.
Hab dann geschaut, wo ihre Türe auf meine trifft und tatsächlich war ein kleiner Macken an meinem Türgriff. Sie meinte darauf lediglich das wäre doch nur Dreck, schüttelt verständnislos mit dem Kopf und fährt davon.
Als der Lack wieder trocken war, sieht und spürt man jetzt tatsächlich einen kleinen Macken. Er ist wirklich winzig und wenn sie sich verständnisvoll gezeigt und entschuldigt hätte, wäre das für mich vermutlich auch direkt wieder erledigt gewesen.
Da sie sich aber keinster Schuld bewusst war und obendrein noch unverschämt reagierte, würde ich ihr gerne richtig auf den Sack gehen und eine Anzeige reindrücken.
Kennzeichen, Zeuge etc. sind vorhanden.
Würdet ihr das an eurer Stelle anzeigen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ArizonaTea schrieb am 19. Mai 2019 um 09:41:14 Uhr:
Kennzeichen, Zeuge etc. sind vorhanden.Würdet ihr das an eurer Stelle anzeigen?
Hallo,
also Ich würds machen
88 Antworten
Zitat:
@ArizonaTea schrieb am 19. Mai 2019 um 09:41:14 Uhr:
Kennzeichen, Zeuge etc. sind vorhanden.Würdet ihr das an eurer Stelle anzeigen?
Hallo,
also Ich würds machen
Fahrerflucht, würde ich auf jeden Fall anzeigen. Bei dir wars ja sozusagen noch "Glück" dass der Schaden kaum zu sehen ist, beim nächsten Opfer kanns anders aussehen. Den Schaden kannst du über ihr Kennzeichen bei ihrer Versicherung melden. Wo sie versichert ist findest du über den Zentralruf der KFZ-Versicherer heraus ( www.zentralruf.de ).
Kurz und knapp Ja!
Wie du schon sagst,alleine wegen ihrem Verhalten.
Hätte Sie sich entschuldigt und hätte Einsicht gezeigt,dann wäre es was anderes
Hallo ! Ohne wenn und aber umgehend Anzeigen. Ist auch Egal wie klein der Schaden ist, denn Du hast jetzt einen Schaden.
Und da die dann auch noch so dreist war und null Einsichtig ist, Dich einer Lüge bezichtigt und Fahrerflucht begeht, erst Recht anzeigen !
Geht mir nur noch auf den Sack, wie andere Leute eine scheiß egal Einstellung vom fremden Eigentum auf dem Parkplatz haben ! Mein Auto steht Mittlerweile immer ganz hinten in der allerletzten Ecke, um sowas zumindest etwas zu umgehen.
Gruß, Stefan
Ähnliche Themen
... wegen Fahrerflucht anzeigen, anders lernens solche Leute nicht -mit dem beschriebenen Verhalten meist irgendwelche dummen, -ich-habe-sowieso-immer-Recht-Emanzen.
Und wichtig, durchziehen das Ganze neben dem strafrechtlichen auch auf dem zivilrechtlichen Weg.
Unbedingt anzeigen und egal wie lange es dauert,durchziehen bis zum Schluss.
Gruß M
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Mai 2019 um 10:48:34 Uhr:
Unbedingt anzeigen und egal wie lange es dauert,durchziehen bis zum Schluss.Gruß M
Was willst du denn hier "durchziehen bis zum Schluss"? Nach Anzeigenerstattung übernehmen Polizei und Staatsanwaltschaft das Verfahren.
Grüße vom Ostelch
Du hast dich schon geärgert...mit Recht. Aber jetzt haks ab und gut ist. Du handelst dir nur Laufereien und Ärger ein.
@Ostelch ... z.B. zivilrechtlich, so mit KV einer teuren Vertragswerkstatt oder Gutachten und evtl. einem Rechtsanwalt, der für die Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung sorgt, damit die Haftpflichtversicherung der Dame möglichst einen Schaden über Pillepalle bezahlen kann mit der Folge einer Hochstufung.
@aspergius ...welche Lauferei und welchen Ärger? Das Strafrechtliche macht nach einer Anzeige z.B. bei der Polizeidienststelle deiner Wahl die Staatsanwaltschaft und für das Zivilrechtliche steht es dir als Geschädigter zu, dass ein Rechtsanwalt deiner Wahl die Abwicklung übernimmt.
Zitat:
Bin dann schnell zu ihr, mach ihre Tür auf und sprech sie darauf an.
Das ist aber auch ganz schön frech und unverschämt. Bei fremden Menschen einfach die Tür aufreißen und anschreien? Da hätte ich mich aber auch ganz fix vom Acker gemacht. Wer weiß, was das für ein Verrückter ist.
Wo hat er geschrien? Hab nichts gehört.
Selbst wenn er ruhig und sachlich war, was ich mir nun wirklich nicht vorstellen kann, wäre ich weggefahren. Da will ja immerhin jemand unberechtigtes mit mir unklarer Absicht in mein Auto eindringen.
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 19. Mai 2019 um 11:34:32 Uhr:
Selbst wenn er ruhig und sachlich war, was ich mir nun wirklich nicht vorstellen kann, wäre ich weggefahren. Da will ja immerhin jemand unberechtigtes mit mir unklarer Absicht in mein Auto eindringen.
Unberechtigt? Die Dame hatte vermutlich eine Sachbeschädigung verübt und war drauf und dran auch noch Unfallflucht zu begehen. Dem TE stand damit wohl sogar das Recht der "Jedermann-Festnahme" nach § 127 I StPO zu:
Zitat:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Grüße vom Ostelch
...je nachdem wie sich die Flucht abgespielt hat könnte man vielleicht sogar noch eine versuchte Körperverletzung draus stricken. Z.B. wenn die Gefahr bestand, dass der TE durch das Wegfahren während er am Fahrzeug der Dame Stand hätte überfahren werden können.