Tür cleanen - Zugmotor woher ?

VW Vento 1H

Hallo,
dachte mir ich frag mal hier bei euch nach.
Wo bekomm ich einen starken Zugmotor zum entriegeln der Tür wenn diese gecleant ist ?
Habs schon mit einem von eBay versucht aber das ging daneben, viel zu schwach.
Danke für eure Hilfe
MFG

34 Antworten

Wie gesagt, so einen Magnet Motor hab ich versucht.
Hat beim Kofferraum ohne Problem funktioniert aber für die Tür viel zu schwach. Hab mal nach solenoid gegoogelt, bin aber nicht wirklich fündig geworden.
Hat vieleicht einer eine Bezugsadresse oder nen link ?
Danke
MFG

Ich hatte auch mal vor, alle 4 Türen zu cleanen. Hatte Gott sei Dank mir zuerst nen Zugmotor gekauft um das ganze mal zu testen. Hat nicht geklappt, der Motor war zu schwach. Die Tür ging also nicht auf.

Nach einem Halben Jahr hatte ich mir dann einen super extra extremen saustarken, noch nie dagewesenen Zugmotor geauft. Aber genau das selbe. Die Tür ging nicht auf. Nach mehren Stunden arbeiten und einer verbannten Zuleitung landete alles im Müll.

Ich habe mir dann vorne Audi Griffe und hinten cleane Türen, die mir Hilfe einer Zugstange von der Seite zu öffnen sind, eingebaut. Im Kofferraum arbeitet sei 4 Jahren ein Magnetzugmotor. Der schafft das. Nur halt in den Türen nicht.

Wie es jetzt mit der Gesetztesgebung aussieht, weiss ich nicht. Aber selbst wenn es erlaubt ist, würde ich es nicht mehr machen. Sieht zwar schick aus, doch Sicherheit geht mir vor. Hilft halt nichts, wenn ich schwer verletzt im Graben liege, nicht sprechen kann und die Feuerwehr vor der Tür steht und nicht weiss wie sie aufgeht. Wird schon seinen Grund haben, warum man es wohl nicht so richtig darf. Und finde das auch gut so. Audi Griffe sind schiker, Einbruchshemmend und kriegt jeder auf.

halllo, ichmuss zugeben ich bin mit den golf 3 türgriffen nicht vertraut, da meiner zum glück nicht kaputt war, haben aber in golf 2 mal zugmotoren gebastelt, dzu einfach den hebel etwas verlängert, dort draufgehängt, keine probleme gehabt, ich vermute dass beim 3er auch nur auf enn hebel drückt, kannst ja dann genauso verlängern, einfach kleies winkeleisen drnageschweisst und passt

thommen?

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also ich habe meine zugmotoren aus den USA mitgebracht, exakt dieselben werden auch im suspension supplies katalog anfeboten, ganz am anfang, da wo die benxon alarm anlagen verkauft werden, un die A6 griffe etc. da gibts den kit inkl. der 2 oder 4 motoren. sin dieselben wie ich habe, die haben ne corsa un jetz ne omega B tür ohne probleme aufbekommen. wenn die tür korrekt eingestellt is. un wie gesagt, wenn man die auflagen erfüllt, bekommt man es eingetragen. aber fragt vorher euren tüver, is ne einzelabnahme un alle prüfer denken anders. er muss sich nur mit den aktuellen gesetzen auskennen, dann geht es.

Danke.
Hab mir jetzt mal zu Testzwecken einen BENXON bestellt.
Handelt sich übrigens um eine MB E-Klasse w124 Tür, aber wenn du damit eine vom Omega aufkriegst sollte der MB auch kein Problem darstellen.
MFG

dass schliessblech sollte dennoch sauber eingestellt werden. is auf dauer besser. die motoren von mir sin 4 jahre alt, zerren immernoch wie blöd. werbung beidn amis ware damals 5 pound zugkraft. sin wohl ca. 2,2kilo. is schon ordentlich.

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk


er muss sich nur mit den aktuellen gesetzen auskennen, dann geht es.

Es ist nicht möglich, da kannst du sagen was du willst!

Ansonsten zeige bitte mal die Gesetzespassage auf, die dies jetzt wieder erlaubt...

ich frag ma meinen prüfer, keine angst. wenn ich wieder zeit habe hinzufahren, ich poste es dann. es IST legal möglich. man brauch nur en prüfer der sich mit den gesetzen ausseinandersetzt un ne pauschal sagt "is ne". er muss sich auch mal dahinterknien, dann geht so ziehmlich viel. ok, etwas ausm fensterlehnen un die berühmte "ermessenssache" is natürlich auch dabei.

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk


ok, etwas ausm fensterlehnen un die berühmte "ermessenssache" is natürlich auch dabei.

Und darin wird das Problem liegen. Vor einem Verkehrsrichter wird diese Eintragung dann nicht lange halten und er erklärt sie als nichtig, weil das gesetz vom Eintragenden "etwas sehr gestreckt" wurde...

naja, gesetz is gesetz, aber es gibt doch eine gewisse grundlage un daraus ergibt sich ein ermessenspielraum, der kanngedehnt werden von A nach B, un der prüfer, ist nicht haftbar. egal was kommt.

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk


naja, gesetz is gesetz

eben....

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk


ber es gibt doch eine gewisse grundlage un daraus ergibt sich ein ermessenspielraum

hä?

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk


der kanngedehnt werden von A nach B

eben...

ist ermessensspielraum...und ein verkehrsrichter, der schlecht gelaunt ist, hat halteben weniger zum spielen als ein gut gelaunter tüv prüfer...und der verkehrsrichter hat nunmal das letzte wort..

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk


un der prüfer, ist nicht haftbar.

wenn der prüfer seine "spielerei" übertreibt, ist er ganz schnell seine lizenz los, und poliert beim hinterhof-autohändler schrottkarossen, um se nach afrika zu verschiffen...

sicher, wenn der verkehrsrichter en grüner radfahrer is, geht es wohl 90% der user bei MT ziiiiiehmlich schlecht...... trotzdem sagt das aktuelle gestetz NICHT das es verboten is, sondern nur das die sicherheit gegeben sein muss. is wohl so formuliert wie die winterreifen-pflicht. ich frag ihn mal wos exakt steht.

irgendwo ist immer eine lücke im gesetz wo man durchschlüpfen kann, siehe text

Rechtsüberholen lohnt sich wieder!
Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln: 250 EUR und 4
Punkte und 3 Monate Fahrverbot ! ! !
Da sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt
gespart!)
Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt
der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens:
50 EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...),
sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte
gespart...!
ABER: -- Das geht noch viel billiger und effektiver!
Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe
und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht
werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen
Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO
geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt -
also möglichst preiswert im Versandhandel (Conrad/Westfalia pp.)
kaufen...!
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

Zitat:

Original geschrieben von argonG3


.....Das geht noch viel billiger und effektiver!
Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe
und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht
werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen
Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO
geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt -
also möglichst preiswert im Versandhandel (Conrad/Westfalia pp.)
kaufen...!
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

ja das hab ich auch schon gesehen ... und die sache ist solch illegale alarmfahrten fallen in der regel erst auf wenn sich daraus ein unfall ergibt ... und dann wirds richtig bitter ... weis nit genau wie hoch aber son ein massiv gefährlicher eingriff in den strassenverkehr is nicht zu unterschätzen ...

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