Trumatic - Frist läuft ab
Habe in meinem WoWa eine Trumatic SL 3002 aus dem Herstellungsjahr 1984 verbaut.
Frage:
Muss ich nach 30 Jahren zwingend eine neue Heizung einbauen, kann man die alte Heizung generalüberholen – und wenn ja, was muss da gemacht werden? Ist ein Neueintrag im gelben Gasheft erforderlich, oder gibt es dafür eine Bescheinigung mit neuem Typenschild? Darf der ausführende Gasprüfer evtl. die Abnahme durchführen?
Und die Masterfage zum Schluss: Welche Lösung ist günstiger, eine neue Heizung oder eine evtl. Generalüberholung?
Beste Antwort im Thema
Schon wieder nicht korrekt...
Sicher läßt sich ein Wärmetauscher prüfen und das ist sogar Vorschrift, bei der Gasprüfung! Leider unterlassen das so einige "Kollegen" aus Mangel an Wissen, oder aus Faulheit, was aufs Gleiche herauskommt....
Bei der Trumatic S ist der Wärmetauscher genietet und man kann mit einem Spiegel oder einer einfachen Glasplatte bei laufender Heizung an der Naht entlangfahren. Da Propan in CO2 und H2O zerfällt, zeigt sich ein Defekt sofort in der Form, das die Heizung das Glas wie ein Dampfkesselchen anbläst und dort die genaue Kontour des Spaltes sichtbar wird. Der Fachmann spricht hier von sogenanntem "abspiegeln" und das ist eigentlich ein Bestandteil eine sachgemäßen Gasprüfung, da der Prüfer sogar in der Prüfbescheinigung abhaken muss, das -Zitat: - der Wärmetauscher dicht und unbeschädigt ist!
Bei den anderen Trumaheizungen gibts keine Nähte, aber da können ebenfalls Dichtungen beschädigt sein, was aufs Gleiche herausläuft, Abgase dringen in den Innenraum.
Das prüft man über das Kaminsystem und auch da hat der Prüfer die Pflicht zur Kontrolle, da er die Dichtheit bestätigen muss und auch die Verantwortung dafür trägt.
Es wurde verbindlich festgelegt, das S-Heizungen, bei denen Wasserdampf sichtbar nachgewiesen wird, keine Plakette mehr bekommen und repariert werden müssen.
Das ist auch keinesfalls selten und kommt sogar bei recht neuen Heizungen vor. Je nach Einsatz hatten wir schon Kandidaten, die einen Wärmetauscher einer S 3002 in nur 5 1/2 Jahren zu Schrott verarbeitet haben.
Ursache ist hier meist auch kein Brennerdefekt, sondern vielmehr Kondenswasser, was permanent in der Heizung verbleibt, da diese niemals lange laufengelassen wird, so das sie wieder austrocknen könnte.
Wer also immer nur kurz einschaltet, tut seiner Heizung keinen Gefallen und produziert in relativ kurzer Zeit einen Wärmetauscherdefekt.
Also - nicht rausreden, von wegen GEHT NICHT, sondern anständige Arbeit machen, dann ist die Anlage auch betriebssicher.
22 Antworten
Ich wundere mich immer wieder, wie hartnäckig sich doch Gerüchte halten.
Für deine Heizung gibt es keine 30 jährige Frist!!!
Diese gilt erst für Gasheizungen neueren Datums und somit ist die ganze Diskussion unnötig.
Dein Gerät darf bleiben, solange es technisch OK ist.
Wenn jemand was anderes behaupen sollte, lass dir einfach zeigen, wo das schriftlich geschrieben steht, spätestens dann, wird sich dieser "Fachmann" selbst fangen, denn das kann er nicht, da man sich nur auf Fakten und nicht auf "Herr Lehrer ich weiß was.." berufen kann!
Sorry, aber ich kann diesen Unsinn bald nicht mehr hören.
Da hat so ein Oberschlaumeier was in die Welt gesetzt und schon kursiert es ewig durchs Netz und verunsichert die Leute.
Falls du mir nicht glaubst, ruf einfach bei Truma im Werk an, die werden dir den Nonsens bestätigen !
Weiterhin viel Spaß mit deinem Gerät.
Gruß Jürgen
Das ist kein Nonsens, es wird nur häufig WoWa und WoMo verwechselt, die Vorschriften sind nicht identisch. Bei WoMos gibt es den Zwangstausch nach 10 Jahren, im Falle von Truma per Ausnahmegenehmigung auf bis 30 Jahre ausgedehnt. Hintergrund schlicht der dass im Fahrbetrieb Abgase ins Führerhaus gelangen und den Fahrer ausser Gefecht setzen können. Ist bei allen Luft-Zusatzheizungen so bei denen bei Defekt des Wärmetauschers Abgase direkt in den Innenraum gelangen können. Hier ist auch unerheblich ob alte Heizung oder neue, 10 Jahre oder abweichende Herstellerfreigabe. Fettich. Hier gelten neben den Gasvorschriften eben auch StVZO und zugehörige Straßenverkehrsvorschriften.
So, und dann WoWa ... kein Heizbetrieb während der Fahrt, keine Gefahr dass der Fahrer Abgase bei der Fahrt abbekommt usw.. Ergo andere Vorschriften. Die meisten Wärmetauscher haben deutlich sichtbare "Sollbruchstellen", bei Truma z.B. meist die obere Kante, wo das Blech beispielsweise einfach dünner ist. Ist die Stelle ok kann man davon ausgehen dass der restliche Wärmetauscher auch ok ist. Bei WoWa gilt die reine Sichtkontrolle, ist alles ok darf die Heizung unabhängig vom Alter drinbleiben. Lediglich flexible Gasschläuche und Druckregler unterliegen auch bei WoWas dem Zwangstausch alle 10 Jahre. Beim WoWa rein auf Basis der Gasvorschriften - nix StVZO und Co.. Daher ist die fehlende Gasprüfung beim WoWa im Rahmen des "TÜV" auch kein Mangel, ganz im Gegensatz zu WoMo.
Prima! Dann zeig du mir doch bitte mal das amtliche Dokument, in dem vermerkt ist, das ALLE Wohnmobilgasheizungen einem 30 jährigen Wechselpflicht unterliegen?
Das kannst du nicht, wetten wir? ;-)
Das gibts nämlich nicht und würdest du mal versuchen, was ich vorgeschlagen habe, nämlich bei Truma nachzufragen, dann würde dir ein freundlicher Herr (gebe dir gerne die Durchwahl des zuständigen Mannes) im Hause Truma bestätigen, das es nur eine ganz geringe Anzahl von Heizungen betrifft. Seit Baujahr 2006 ist die Wechselpflicht sogar wieder komplett abgeschafft, wie ich soeben recherchiert habe.
Die 30 Jahresfrist gilt somit nur für Heizungen innerhalb eines gewissen Fertigungszeitraumes und sie ist in sofern auch ein Witz, da es technisch garnicht möglich ist, die Wärmetauscher der betreffenden Geräte zu wechseln, das Truma keinen einzigen Wärmetauscher für diese Geräte mehr liefern kann, somit ist die Verordnung genaugenommen auch hier gekippt, da nicht durchführbar.
Da der Gesetzgeber darauf achten müsste, das die von ihm ausgegebenen Sonderbestimmungen auch einhaltbar sind, diese aber für die Geräte ausserhalb des fraglichen Fertigungszeitraumes (ich glaube 1994-2004) sowieso nicht gilt, ergäbe sich somit eine unzulässige Benachteiligung der Besitzer dieser Geräte, was juristisch sicherlich in diesem Falle auch auf wackligen Beinchen stehen dürfte!
Altgeräte und Neugeräte nach 2006 haben mit der 30 Jahresregelung nichts am Hut und sind davon befreit.
Mit dem Argument Wohnwagen - Wohnmobil hast du indes Recht, denn (und das war ja auch nie in Frage gestellt) für Wohnwagenheizungen gilt diese Regelung generell sowieso nicht.
Es wäre also schön, wenn du dich etwas genauer Erkundigen würdest, bevor du dieses Gerücht weiterhin nährst!
Gruß Jürgen (seit 25 Jahren Kundendiensttechniker)
Um Meik zu korrigieren:
Ich habe schon defekte Wärmetauscher nach 8-9 Jahren gehabt die an der Hinterseite komplett "durch" waren.
Dies lag an einem defekten Brenner aufgrund vielfältiger Ursachen.
Mann kann nie davon ausgehen das die "Sollbruchstellen" wirklich solche sind und man sollte immer alles prüfen.
Zudem wäre es mir privat nach 20 Jahren eh zu riskant mit so einer alten Kiste und ich würde die, unabhängig vom techn. Zustand, alleine aus persönlichem Sicherheitsempfinden neu machen.
Ähnliche Themen
lässt sich denn ein undichter Wärmetauscher bei der Druckprüfung ermitteln, oder betrifft das nur den Weg über die Leitungen bis zum Brenner?
Bei der Druckprüfung werden nur die Leitungen geprüft, jeweils bis zur Gasarmatur.
Ein undichter Wärmetauscher lässt sich entweder mit Rauchstäbchen oder einem CO-Messgerät ermitteln, oder durch optische und motorische Prüfung (ansehen und zart Klopfen) wobei Defekte auf der Hinterseite kaum einsehbar sind.
Sieht man aber durch dass Flammen-Kontrollfenster dass der Brenner nicht mehr so tut wie er soll (Senkrecht stehende, zartblaue Flammen die ruhig und gleichmässig brennen) sollte man beim Brennerwechsel auf jeden Fall den Wärmetauscher prüfen.
Wenn ich das zu tun habe baue ich eh fast die ganze Heizung aus und dichte auch die Bodendurchführung neu ab (je nach Material).
Oft sind aber nicht die Brenner defekt sondern das Luftansaugsieb unter dem Camper ist total dicht mit Schlamm, Gras usw. <--niemandem Angst machen will.
Jedenfalls ist es sinnvoll die paar Euro in die Hand zu nehmen um seine Gasanlage regelmässig und GEWISSENHAFT prüfen zu lassen.
Der Erstickungs-Tod kommt in der Nacht und das geräuschlos.... ..besonders wenn dann noch das Truma-Vent angeschlossen ist das noch alles schön verteilt.
Gas ist nunmal kein Spielzeug.
Schon wieder nicht korrekt...
Sicher läßt sich ein Wärmetauscher prüfen und das ist sogar Vorschrift, bei der Gasprüfung! Leider unterlassen das so einige "Kollegen" aus Mangel an Wissen, oder aus Faulheit, was aufs Gleiche herauskommt....
Bei der Trumatic S ist der Wärmetauscher genietet und man kann mit einem Spiegel oder einer einfachen Glasplatte bei laufender Heizung an der Naht entlangfahren. Da Propan in CO2 und H2O zerfällt, zeigt sich ein Defekt sofort in der Form, das die Heizung das Glas wie ein Dampfkesselchen anbläst und dort die genaue Kontour des Spaltes sichtbar wird. Der Fachmann spricht hier von sogenanntem "abspiegeln" und das ist eigentlich ein Bestandteil eine sachgemäßen Gasprüfung, da der Prüfer sogar in der Prüfbescheinigung abhaken muss, das -Zitat: - der Wärmetauscher dicht und unbeschädigt ist!
Bei den anderen Trumaheizungen gibts keine Nähte, aber da können ebenfalls Dichtungen beschädigt sein, was aufs Gleiche herausläuft, Abgase dringen in den Innenraum.
Das prüft man über das Kaminsystem und auch da hat der Prüfer die Pflicht zur Kontrolle, da er die Dichtheit bestätigen muss und auch die Verantwortung dafür trägt.
Es wurde verbindlich festgelegt, das S-Heizungen, bei denen Wasserdampf sichtbar nachgewiesen wird, keine Plakette mehr bekommen und repariert werden müssen.
Das ist auch keinesfalls selten und kommt sogar bei recht neuen Heizungen vor. Je nach Einsatz hatten wir schon Kandidaten, die einen Wärmetauscher einer S 3002 in nur 5 1/2 Jahren zu Schrott verarbeitet haben.
Ursache ist hier meist auch kein Brennerdefekt, sondern vielmehr Kondenswasser, was permanent in der Heizung verbleibt, da diese niemals lange laufengelassen wird, so das sie wieder austrocknen könnte.
Wer also immer nur kurz einschaltet, tut seiner Heizung keinen Gefallen und produziert in relativ kurzer Zeit einen Wärmetauscherdefekt.
Also - nicht rausreden, von wegen GEHT NICHT, sondern anständige Arbeit machen, dann ist die Anlage auch betriebssicher.
Ich bin begeistert von den sachkundigen Antworten hier.
Besonders die Sache mit dem Abspiegeln werde ich zur Kontrolle selbst durchführen. Und bei der nächsten massenweisen Gasprüfung auf unserem Platz werde ich dem Prüfer mal über die Schulter sehen, ob er das auch so macht.
Solange mir der Prüfer (nach gewissenhafter Prüfung) die ordnungsgemäße Funktionalität bescheinigt, benutze ich meine Truma S weiter, und werde zusätzlich noch einen Gasmelder installieren.
Es ist daher gut, zu wissen, was alles zu einer guten Gasprüfung gehört - danke.