Trotz entspr. Kaufvertrag kein Xenon mitgeliefert
Wichtige Frage:
Ich habe jetzt festgestellt, dass mein PKW kein Xenonlicht hat, obwohl es mir vom Verkäufer (Opelhändler) zugesagt wurde und auch im Vertrag so aufgeführt ist.
Habe den Händler damit konfrontiert und ihn gebeten, dass er das Fahrzeug nachrüstet.
Er sagte, dass er dann eher das Fahrzeug zurück nehmen würde, anstatt nachzurüsten, da ein nachrüsten zu teuer für ihn wäre. Weiterhin bot er mir an, dass ich die nächste Inspektion umsonst bekommen würde als Entschädigung.
Zurückgeben halte ich für Blödsinn, würde aber trotzdem gerne mein Recht irgendwie geltend machen. Was kann ich tun, welches Recht habe ich das einzufordern ?
Gruss,
Der Stormmaster
17 Antworten
Es handelt sich doch um Leasing, also kommen sicher Aspekte des Miet- und des Kaufrechts zu tragen. Ich sehe das mit der zugesicherten Eigenschaft und dem Anspruch auf Rückabwicklung nicht so klar. Eine Mietpreisminderung ist bestimmt immer drin. Auch Rückzahlung eines Teilbetrages der eventuellen Mietsonderzahlung. Ist Xenon eine wesentliche Nutzungseigenschaft gegenüber Halogenleuchten?
Sind alles nur so dahingebröckelte Gedanken, bin ja kein Jurist. 😁
Ich würde unbedingt das Angebot auf Tausch annehmen, dann ist die Sache schnell und für beide zufriedenstellend geregelt.
Zitat:
Original geschrieben von mr.of
Es handelt sich doch um Leasing,
Genau aus diesem Grund würde ich mal mit deiner Leasingbank sprechen. Die haben "dein" Auto gekauft und auch die Xenon bezahlt !
Mikeec
Wenn man auf Xenon fixiert ist, dann sollte man den Wagen zurückgeben. Es ist die einfachste und sauberste Lösung. Ein Rechtstreit bringt gar nichts, nur Ärger. Auch wenn die Rechtslage 100% einwandfrei wäre, dann heißt es noch lange nicht, dass man das Verfahren gewinnt. Nur Finger weg von der Deutschen Justiz. Willkürliche Entscheidungen sind keine Seltenheit.