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Trike erlaubt oder nicht?

Hey Leute, habe mein Führerschein 2017 gemacht und bin 26 Jahre alt.
Darf ich ein Trike fahren oder nicht? Und wenn ja, mit welchen Beschränkungen?
Keiner konnte mir bisher weiterhelfen

Beste Antwort im Thema

und google und die NSA auch 😰

und dann bekommst du jeden Tag Trike-Werbung auf deinen Feuerfuchs 😰😠😁😁😁😛

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21 Antworten

ich weiß es auch nicht; würde aber in einem TRIKE-Forum nachfragen; da gibt`s ja auch Unterschiede wegen Helmpflicht etc.....`

Die Triker kennen sich da bestens aus!
Ich mit meinem uralten FS Klasse 1/3 darf 🙄 und hab auch schon 😁 😛😎

Kommt auch auf die Zulassung des Trikes an ob mit Sicherheitsgurten und Bügel als Auto oder als Motorrad daher auch mit und ohne Helmpflicht. Wenn ohne Helmpflicht sollte es ja passen. Ruf mal einen Trike Vermieter an der muss es wissen.

..es kommt bei der Helmpflicht wohl auch noch auf die Größe des Trikes an, ... 😁
Trike-Vermieter ist eine Gute Idee---aber die wollen u.U. auch vermieten..... 😎 😁

Bei Google steht alles genau beschrieben, 2 Klicks und du weisst bescheid.

und google und die NSA auch 😰

und dann bekommst du jeden Tag Trike-Werbung auf deinen Feuerfuchs 😰😠😁😁😁😛

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 14. August 2018 um 08:53:00 Uhr:


ich weiß es auch nicht; würde aber in einem TRIKE-Forum nachfragen; da gibt`s ja auch Unterschiede wegen Helmpflicht etc.....`

Die Triker kennen sich da bestens aus!
Ich

Wenn du die Antwort nicht weißt, dann lass das Schreiben

Zitat:

@R-Sch schrieb am 14. August 2018 um 09:18:38 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 14. August 2018 um 08:53:00 Uhr:


ich weiß es auch nicht; würde aber in einem TRIKE-Forum nachfragen; da gibt`s ja auch Unterschiede wegen Helmpflicht etc.....`

Die Triker kennen sich da bestens aus!
Ich

Wenn du die Antwort nicht weißt, dann lass das Schreiben

😰😠

wieso😕,
ich habe ihm doch erklärt wo er fundierte Hilfe findet und auf was er noch achten muss..

Im Gegensatz zu dir 😁😛😛😉

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 14. August 2018 um 09:22:05 Uhr:



Zitat:

@R-Sch schrieb am 14. August 2018 um 09:18:38 Uhr:


Wenn du die Antwort nicht weißt, dann lass das Schreiben

😰😠

wieso😕,
ich habe ihm doch erklärt wo er fundierte Hilfe findet und auf was er noch achten muss..

Im Gegensatz zu dir 😁😛😛😉

Ich habe eine klare Antwort gegeben. Ohne Verweise.
Dir ist es doch nur wichtig Deine Werbung zu verbreiten. Deshalb dein Bla Bla.

"Hey Leute, habe mein Führerschein 2017 gemacht und bin 26 Jahre alt" - Um diese Frage beantworten zu können, solltest du auch schreiben, welche Fahrerlaubnisklasse du hast.

Zitat:

@R-Sch schrieb am 14. August 2018 um 09:40:50 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 14. August 2018 um 09:22:05 Uhr:


😰😠

wieso😕,
ich habe ihm doch erklärt wo er fundierte Hilfe findet und auf was er noch achten muss..

Im Gegensatz zu dir 😁😛😛😉

Ich habe eine klare Antwort gegeben. Ohne Verweise.
Dir ist es doch nur wichtig Deine Werbung zu verbreiten. Deshalb dein Bla Bla.

Welche Werbung?

Und welche Klasse A??
😁

Ich bitte darum, das OT einzustellen, sich auf sachliche Antworten zu konzentrieren oder einfach mal nichts zu schreiben.

Danke und Gruß
BMWRider

Da du deinen (ich gehe Mal von Klasse B aus) Führerschein 2017 gemacht hast, müsste wenn überhaupt ein Vermerk stehen.

Auf dem Foto mein Führerschein, mit diesen Schlüsselnummern oder eben Klasse A ist das erlaubt. Die Umstellung fand aber vor 2017 statt (siehe: mein Lappen ist von 2016), damit wäre das bei dir eigtl ausgeschlossen.

edit
Sorry, hatte etwas unverständlich geschrieben. Also; mit B von 2017 darfst du kein Trike fahren,es sei denn du hast die bei mir unter A eingetragenen Schlüsselzahlen, mit A1 bis 15kw, mit A alle Trikes.

IMG-20180814-WA0005.jpg

Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert, wobei die Querkräfte auf den Fahrzeuglenker bei Kurvenfahrt nicht durch die Neigung des Fahrzeuges ausgeglichen werden. Für die Frage Helmpflicht, Sicherheitsgurt, Sitzausgestaltung und Haltegriffe muss zwischen kraftradähnlichem- und einem Pkw-ähnlichem Aufbau des Trikes unterschieden werden:

Kraftradähnlicher Aufbau

Ist der Aufbau einem Kraftrad ähnlich, so muss die Befestigung und Abmessung der Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt sein.
Separate Fußrasten für Fahrzeugführer und Beifahrer sind erforderlich für die Beifahrer sind Haltegriffe anzubringen.
Sicherheitsgurte wären hier aufgrund der fehlenden Verformungszone und des offenen Aufbaus nicht sinnvoll.
Seit 1.1.2006 gilt für offene Trikes ohne vorgeschriebenen Sicherheitsgurt eine gesetzliche Helmtragepflicht.

Pkw-ähnlicher Aufbau

Sofern der Aufbau Pkw-ähnlich mit geschlossener Karosserie ist, müssen die Sitze entsprechend ausgebildet sein.
Sicherheitsgurte sind wie bei einem Pkw erforderlich.
Ein Schutzhelm muss nicht getragen zu werden.
Bei einem Pkw-ähnlichen Aufbau mit offener Karosserie sind gleichfalls Sicherheitsgurte und Sitze wie bei einem Pkw auszuführen.
Für den Fahrzeuglenker und seinen Beifahrer müssen entweder Trittbretter von ausreichender Größe oder Fußrasten vorhanden sein.

Fahrerlaubnis

Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:

Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Für Trikes mit einer Leistung von bis zu15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird die Klasse A benötigt. Mit den Motorradführerscheinen dürfen keine Trikes mit Anhänger geführt werden.

Besitzstandsschutzregelung

Früher waren die dreirädrigen Kraftfahrzeuge dem PKW- Führerschein zugeordnet: Wer den Pkw-Führerschein (Klasse B oder Klasse 3 alt) vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf daher auch weiterhin alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.

Die ab dem 19.01.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Warndreick & Verbandkasten

Bei Trikes muss ein Warndreieck und ein Verbandkasten mitgeführt werden.

Quelle: Adac

Fazit: Dein Fahrerlaubnis berechtigt dich zwar zum führen von Trikes, allerdings gibt es da erhebliche Beschränkungen.

Wer fährt schon ein Trike mit 49 ccm ... 🙄😁

Falls du einen tausender über hast, würde ich dir empfehlen den großen Mopedschein zu machen. Ist ganz einfach und geht ruck zuck.

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