Trigano Industrie Anhänger gefunden
Mahlzeit zusammen,
wir haben neulich bei einer Aufräumaktion in einer Scheune einen Trigano Industrie Campinganhänger gefunden. Laut Scheunen Besitzer stand der Anhänger 3 Jahre auf seinem Privaten Parkplatz und dann seit mindestens 10 Jahren in seiner Scheune. Deswegen sind Natürlich keinerlei Papiere vorhanden. Jetzt wollen wir den Anhänger gerne anmelden nur haben wir keine Ahnung wie wir dabei am besten vorgehen sollen. Vielleicht weiß ja hier jemand was.
Hoffe das ich im richtigen Forum bin.
Danke schon mal im voraus.
Gruß Simon
Beste Antwort im Thema
Du kannst mir nicht helfen, weil 1.) Du keine Hilfe bist und 2.) ich von Dir keine Hilfe benötige. Du verstehst meinen Hinweis an den TE nicht, weil Du das Wissen nicht besitzt. Den Wink in Richtung BGB habe ich Dir gegeben, weil Du mich danach gefragt hast. Mach Dich schlau und sag Danke oder halte zumindest deinen unqualifizierten Rand.
66 Antworten
Natürlich hilft mein Tip auch so. Meine Meinung ist niemals falsch. Ich bin grundsätzlich ehrlich. 😉 Wissbegierig bin ich auch. Also was stört Dich mehr; Deine fehlende Qualifikation oder Dein Rand? 😛🙄
Also danke für die Antworten auch wenn Sie nicht alle Hilfreich sind. Meine Überlegung ist jetzt, dass ich entweder eine Unbedenklichkeitserklärung einhole oder es der Polizei als Fundsache melde. Wobei mein Faavorit die Unbedenklichleitserklärung ist, da das schneller gehen sollte. Danach würde ich mich dann um Zulassung und so weiter kümmern. Hab eben noch mal genauer hingeguckt und rausgefunden das die Auflaufeinrichtung die AL-KO 60S/2 ist. Damit müsste der Tüv doch was anfangen können oder?
Danke nochmal!!
Gruß Simon
Ja. Und solange die Fahrgestellnummer nicht als Diebstahl bei der Zulassungsstelle hinterlegt ist, sollte es keine Probleme geben.
Ohne Eigentumsnachweis gibt es diese Probleme. Legal Eigentümer werden kannst Du, wenn Du das Eigentum vom Voreigentümer erwirbst. Weißt Du, wo der Anhänger zugelassen war? Evtl. gibt es bei der Zulassungsstelle noch Infos zum Eigentümer. Sonst bleibt tatsächlich nur, den Anhänger als Fundsache zu melden, so kannst Du nach 6 Monaten Eigentümer werden.
Was Berlin-Paul meint, erschließt sich mir auch nicht. Vielleicht erklärt er sich ja noch, sonst vergiss das.
Die technische Abnahme solllte kein Problem sein, wenn der Anhänger noch ein Typenschild hat.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. März 2017 um 16:23:41 Uhr:
… Die technische Abnahme solllte kein Problem sein, wenn der Anhänger noch ein Typenschild hat.
Das würde ich wie gesagt vorher beim TÜV klären, nicht dass wegen der Vollabnahme z.B. die Auflaufbremse wegen fehlender Rückfahrautomatik nicht mehr abnahmefähig ist. Ist aber nur ein Anruf …
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. März 2017 um 16:36:07 Uhr:
Der Vorbesitzer kann bereits durch Zeitablauf dieser Eigentümer sein.
Wie das denn? Ersitzen kann man "abhanden gekommene Gegenstände", wenn man annimmt, Eigentümer zu sein. Von selbst geht Eigentum nicht unter.
Wenn der Besitzer der Halle noch Mietforderungen hat, kann er den Anhänger pfänden und so Eigentümer werden. Das wäre noch ein Weg.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. März 2017 um 16:36:07 Uhr:
Der Vorbesitzer kann bereits durch Zeitablauf dieser Eigentümer sein.
Das ist grundsätzlich nach §§ 937–945 BGB möglich. Dazu gehören aber ein paar Voraussetzungen, die im hier vorliegenden Fall gar nicht erfüllt sind.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. März 2017 um 16:37:29 Uhr:
Das würde ich wie gesagt vorher beim TÜV klären, nicht dass wegen der Vollabnahme z.B. die Auflaufbremse wegen fehlender Rückfahrautomatik nicht mehr abnahmefähig ist. Ist aber nur ein Anruf …
Es gelten die technischen Anforderungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Par. 937 BGB
Zitat:
2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zuseht
A unterschlägt und verschenkt an B. B ahnt nichts davon und behält das Teil 13 Jahre in seiner Scheune. .... nun kommt z.B. der TE. Abhandenkommen trifft bereits ab A nicht zu. 😰 Schönen Sonntag noch. 😎
Zitat:
@Gimon schrieb am 5. März 2017 um 15:08:32 Uhr:
Also danke für die Antworten auch wenn Sie nicht alle Hilfreich sind. Meine Überlegung ist jetzt, dass ich entweder eine Unbedenklichkeitserklärung einhole oder es der Polizei als Fundsache melde. Wobei mein Faavorit die Unbedenklichleitserklärung ist, da das schneller gehen sollte. Danach würde ich mich dann um Zulassung und so weiter kümmern. Hab eben noch mal genauer hingeguckt und rausgefunden das die Auflaufeinrichtung die AL-KO 60S/2 ist. Damit müsste der Tüv doch was anfangen können oder?Danke nochmal!!
Gruß Simon
Vielleicht hilft dir der Link ja etwas weiter.
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/.../...lassung-ohne-fahrzeugpapiere
Ich würde aber beim TÜV und Straßenverkehrsamt mal anfragen .
Vielleicht garnicht so dumm, das Teil als Fundsache zu melden und dadurch dann legaler Besitzer zu werden.
Danke für den Link ulli der hat schon etwas Licht ins dunkle gebracht. Meine Überlegung ist halt wenn der nicht als gestohlen gemeldet wurde wird den nach 13 Jahren auch keiner mehr vermissen. Werd einfach bei der zuständigen Behörde anfragen ob das der Fall ist. Wenn nicht dann versuche ich ihn anzumelden und wenn doch dann freut sich halt einer über seinen gut erhaltenen und gefundenen Trigano.
Gruß Simon