Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!

Morgen...!
aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.

Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.

Vermittler mit weiterführenden Informationen:

1. https://www.greentrax.de/foerderung
2. https://geld-fuer-eauto.de/
3. https://equota.de/

Sonstige Links mit Informationen:

Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html

Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:
https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...

Infos über die THG-Quote beim Zoll:
https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html

Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:

Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.

Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.

Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?

MfG André

1135 Antworten

Und wer bekommt nun thg, der Eigentümer oder der Besitzer?

Weder noch! 🙂
Der Halter. THG orientiert sich allein am Eintrag in den Papieren.

Halter: Tatsächliche Verfügungsgewalt über Kfz + Gebrauch auf eigene Rechnung.

Besitzer kann auch jemand sein, der nicht Halter ist. Wir können dazu ja noch einige Jura-Erstsemester-Übungen machen. 😁

Xentres, kannst du dich noch erinnern? 😁

@Gerry71

Vage erinnere ich mich da an was, aber die Diskussion kommt meine ich öfter noch 😉

Und der Eigentümer kann auch der Halter sein, der dann das Quotengeld bekommt.

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Zitat:

@Gerry71 schrieb am 30. Juni 2023 um 09:13:52 Uhr:


Besitzer kann auch jemand sein, der nicht Halter ist.

Ich hoffe, wir werden nicht zu off-topic. Aber das interessiert mich jetzt.

Ich habe verstanden, dass im Szenario "Leasing" der Halter und Eigentümer unterschiedlich sein können. Aber wer ist dann der Besitzer? Der Eigentümer, der Halter oder der Fahrer?

PS: In unserem Fall ist auch noch der Käufer (also vermutlich der Eigentümer), der Halter (der, der im KFZ-Schein steht), der Versicherungsnehmer (ich) und der Fahrer (hauptsächlich meine Tochter, seit sie den Führerschein hat und falls sie morgens vor mir aufsteht) unterschiedlich...

Zitat:

@imwoba schrieb am 30. Juni 2023 um 16:48:27 Uhr:



Zitat:

@Gerry71 schrieb am 30. Juni 2023 um 09:13:52 Uhr:


Besitzer kann auch jemand sein, der nicht Halter ist.

Ich hoffe, wir werden nicht zu off-topic. Aber das interessiert mich jetzt.

Ich habe verstanden, dass im Szenario "Leasing" der Halter und Eigentümer unterschiedlich sein können. Aber wer ist dann der Besitzer? Der Eigentümer, der Halter oder der Fahrer?

Besitzer ist grundsätzlich immer der, welcher die körperliche Herrschaft über eine Sache im moment hat. Beispiel: Ein Chauffeur einer Limo ist Besitzer, wenn er gerade allein mit dem Fahrzeug unterwegs ist, Eigentümer könnte eine Leasing-Gesellschaft sein und Halter kann dann wiederum eine dritte (natürliche oder juristische) Person sein. Eigentlich ganz einfach.

Besitzer ist dann also zum jeweiligen Zeitpunkt der Fahrer, oder? Und der kann ständig wechseln (mehrfach am Tag)?

Zitat:

@imwoba schrieb am 30. Juni 2023 um 16:48:27 Uhr:



Zitat:

@Gerry71 schrieb am 30. Juni 2023 um 09:13:52 Uhr:


Besitzer kann auch jemand sein, der nicht Halter ist.

Ich hoffe, wir werden nicht zu off-topic. Aber das interessiert mich jetzt.

Ich habe verstanden, dass im Szenario "Leasing" der Halter und Eigentümer unterschiedlich sein können. Aber wer ist dann der Besitzer? Der Eigentümer, der Halter oder der Fahrer?

PS: In unserem Fall ist auch noch der Käufer (also vermutlich der Eigentümer), der Halter (der, der im KFZ-Schein steht), der Versicherungsnehmer (ich) und der Fahrer (hauptsächlich meine Tochter, seit sie den Führerschein hat und falls sie morgens vor mir aufsteht) unterschiedlich...

Wichtig ist - ausschliesslich der Halter erhält die Prämie. Ob der Eigentümer oder Besitzer ist spielt keine Rolle. Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung zählt.

Zitat:

@imwoba schrieb am 30. Juni 2023 um 17:17:04 Uhr:


Besitzer ist dann also zum jeweiligen Zeitpunkt der Fahrer, oder? Und der kann ständig wechseln (mehrfach am Tag)?

Ich weiß, wir driften ab, wollen aber nicht ins Wochenende starten, ohne dich komplett zu verwirren:

Es gibt noch so schöne Dinge wie:
- Eigenbesitzer oder Fremdbesitzer
- unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer
- Besitzdiener oder Besitzer
- Besitzmittler

...aber alles völlig irrelevant für die THG-Quote, denn hierfür ist nur maßgeblich, wer in den Papieren steht (Halter).😁

Dann schick wenigstens einen Link, wo man das nachlesen kann, was was bedeutet.

Zitat:

@Gerry71 schrieb am 30. Juni 2023 um 20:20:07 Uhr:



Zitat:

@imwoba schrieb am 30. Juni 2023 um 17:17:04 Uhr:


Besitzer ist dann also zum jeweiligen Zeitpunkt der Fahrer, oder? Und der kann ständig wechseln (mehrfach am Tag)?

Ich weiß, wir driften ab, wollen aber nicht ins Wochenende starten, ohne dich komplett zu verwirren:

Es gibt noch so schöne Dinge wie:
- Eigenbesitzer oder Fremdbesitzer
- unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer
- Besitzdiener oder Besitzer
- Besitzmittler

...aber alles völlig irrelevant für die THG-Quote, denn hierfür ist nur maßgeblich, wer in den Papieren steht (Halter).😁

Weihnachten steht vor der Tür, da wäre doch ein Buch ein tolles Geschenk. Ich schlage da "Palandt - Bürgerliches Gesetzbuch" vor. Ist gebraucht ziemlich günstig (ab 17,- €) zu bekommen. Wenn es allerdings etwas teurer (125,- €) sein darf, dann "Grüneberg - Bürgerliches Gesetzbuch" (das wäre dann die aktuelle Ausgabe.

Zitat:

@imwoba schrieb am 30. Juni 2023 um 20:35:39 Uhr:


Dann schick wenigstens einen Link, wo man das nachlesen kann, was was bedeutet.

Gib die Stichworte bei Google ein, und dann kannst du in Wiki alles nachlesen. Oder halt in den von mir genannten Büchern.

Der Palandt heißt jetzt Grüneberg. Und Schönfelder ist nun Habersack. Nur so um OT zu Beenden.

Hab neulich eine Nachricht bekommen, dass aufgrund der gesunkenen Prämien mein Anbieter (emobia) vorsorglich ein Insolvenzverfahren angestoßen hat.
Hab' ich erstmal einfach Pech gehabt oder geht das sonst noch wem so?

Arbeitskollege ist auch bei Emobia, der hat schon vor zwei Monaten eine Mitteilung wegen des eröffneten Insolvenzverfahrens erhalten.

Wird wohl keine Prämie sehen, fürchte ich...

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