Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!
Morgen...!
aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.
Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.
Vermittler mit weiterführenden Informationen:
1. https://www.greentrax.de/foerderung
2. https://geld-fuer-eauto.de/
3. https://equota.de/
Sonstige Links mit Informationen:
Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:
https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...
Infos über die THG-Quote beim Zoll:
https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html
Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:
Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.
Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.
Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?
MfG André
1135 Antworten
Ich habe eine hohe Skepsis bei solchen Köderangeboten. Du bekommst halt irgendwann eine Auszahlung, die möglicherweise weit unter dem beworbenen Spitzenwert liegt.
Lass uns mal ein Beispiel durchdenken: Angenommen, Du schließt das ab und hoffst auf eine Auszahlung von mehr als 350 Euro. Und dann bekommst Du 200 Euro überwiesen. Du beschwerst Dich, aber der Anbieter zuckt nur mit den Schultern und sagt, mehr war halt nicht drin. Was dann? Vielleicht hat der Anbieter ja doch einen Preis von fast 400 Euro erzielt und Dir einfach nicht genug ausgezahlt. Aber wie willst Du das nachweisen?
Also ich habe mich dieses Jahr für einen Anbieter mit fixer Auszahlung entschieden (ADAC) und bin mit garantierten 320 Euro zufrieden.
Es gibt inzwischen Angebote mit Mindestauszahlungsbetrag (zur Zeit wohl mit Fixbeträgen um die 250 €) plus Beteiligung an höheren Verkaufspreisen. Da könnte man sich ja vielleicht drauf einlassen. Aber ob Du damit über "meine" garantierten 320 Euro kommst?
Wobei es beim ADAC letztes Jahr auch noch 350€ und für Mitglieder 370€ gab. Also die Mindestauszahlungsbeträge gibt es schon immer, aber es gibt Leute die immer pokern oder es nicht lesen.
Die zweite Falle ist die Bindung an zwei Jahre und dann kannst du den Anbieter nicht mehr wechseln.
Zitat:
@itze schrieb am 27. Juni 2023 um 19:17:49 Uhr:
(...)
Die zweite Falle ist die Bindung an zwei Jahre und dann kannst du den Anbieter nicht mehr wechseln.
Was meinst Du mit "den Anbieter nicht mehr wechseln können"? Meinst Du (nur) für das zweite Jahr? Denn nach Ablauf der Vertragsbindung müsste man doch wieder wechseln können, oder?
Und von welchem Anbieter sprichst Du bzgl. der 24 Monate Vertragsbindung? Beim ADAC kann ich doch jährlich wechseln.
Also wäre ich mit dem Angebot von CHECK24 oder ADAC besser bedient? (Ich hab gerade gesehen dass ich der Halter bei CHECK24 sein muss, was aber nicht so ist, sondern nur Fahrer/Versicherungsnehmer. Bei ADAC kann ich dann den richtigen Halter eintragen lassen)
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Die THG-Quote bekommt der Halter, nicht der Fahrer. Denn der Halter ist der Eigentümer des Fahrzeugs. Zur Anmeldung der THG-Quote beim UBA (macht der THG-Dienstleister für Dich) musst Du auch den KFZ-Schein vorlegen, und der lautet ja auf den Halter.
Obacht auch wg. etwaiger steuerlichen Fragen, falls der Halter eine Firma ist. Privatpersonen müssen aber die Einnahmen aus der THG-Quote momentan nicht versteuern.
Ob Dir eine fixe Auszahlung (Spatz in der Hand) oder eine variable Auszahlung (Taube auf dem Dach) lieber ist, ist am Ende eine Mentalitätsfrage, die Dir niemand anderes beantworten kann.
Zitat:
Was meinst Du mit "den Anbieter nicht mehr wechseln können"? Meinst Du (nur) für das zweite Jahr? Denn nach Ablauf der Vertragsbindung müsste man doch wieder wechseln können, oder?
Und von welchem Anbieter sprichst Du bzgl. der 24 Monate Vertragsbindung? Beim ADAC kann ich doch jährlich wechseln.
Bei https://geld-fuer-eauto.de/ gibt/gab es mal die Option für 2 Jahre und das große Versprechen auf mehr welches dann nicht gehalten werden konnte.
Über ADAC ist mir so etwas nicht bekannt. Da bestätigst du nur für ein Kalenderjahr.
Zitat:
@imwoba schrieb am 27. Juni 2023 um 19:59:26 Uhr:
Und von welchem Anbieter sprichst Du bzgl. der 24 Monate Vertragsbindung? Beim ADAC kann ich doch jährlich wechseln.
Z.B. bei "Geld für E-Auto" wurde einem ziemlich versteckt eine 2-Jahres-Bindung im Kleingdruckten untergejubelt, da waren viele von betroffen. Ist jetzt kein Beinbruch, aber da wurde eben auch weniger ausgezahlt als im ersten Jahr.
Zitat:
@itze schrieb am 27. Juni 2023 um 19:17:49 Uhr:
Wobei es beim ADAC letztes Jahr auch noch 350€ und für Mitglieder 370€ gab.
Ja, aber dieses Jahr gibt's ja generell weniger bei allen Anbietern. Liegt daran, dass sie am Markt dieses Jahr weniger erlösen können als davor, weil sich die Stromzusammensetzung geändert hat. Das dürfte in den kommenden Jahren wieder besser werden.
Ich würde auch davon abraten, sich von vermeintlich hohen "bis zu" Beträgen locken zu lassen...das kann auch (speziell dieses Jahr) in die Hose gehen. Der ADAC scheint dieses Jahr (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt) mit das beste Angebot bei den Festbeträgen zu haben.
Zitat:
@ballex schrieb am 27. Juni 2023 um 20:39:04 Uhr:
Z.B. bei "Geld für E-Auto" einem ziemlich versteckt eine 2-Jahres-Bindung im Kleingdruckten untergejubelt, da waren viele von betroffen. Ist jetzt kein Beinbruch, aber da wurde eben auch weniger ausgezahlt als im ersten Jahr.
Ich bin einer der Betroffenen. Einmal das Kleingedruckte nicht gelesen und dann aktuell
auch noch zur Risikovariante hinreißen lassen. Ende des Liedes 182 Euro ausbezahlt.
Geld für E-Auto ist bei mir für immer raus.
Gott sei Dank ist das andere E-Auto beim ADAC.
Da sind die 320 Euro sicher.
"Also ich habe mich dieses Jahr für einen Anbieter mit fixer Auszahlung entschieden (ADAC) und bin mit garantierten 320 Euro zufrieden."
Wobei bei betrieblich zugelassenen Fahrzeugen diese Einnahme zu versteuern ist und - sofern man vorsteuerabzugsberechtigt ist - auch vom ADAC zzgl. 19% MwSt. gezahlt wird.
Jepp. Klappt dort wunderbar. Ich hab 4 Autos gleichzeitig angemeldet und Abrechnung dazu erfolgte auch zeitgleich, die dafür notwendige Rechnung von uns konnte EINE Rechnung für alle Fahrzeuge sein.
Zitat:
@imwoba schrieb am 27. Juni 2023 um 20:17:07 Uhr:
Die THG-Quote bekommt der Halter, nicht der Fahrer. Denn der Halter ist der Eigentümer des Fahrzeugs.
Satz 1 ist korrekt. Satz 2 nicht.
Steht auf jedem Fahrzeugschein/-brief (ZB I u. II): Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen.
Eigentümer des Fahrzeuges ist der, dem irgendwann das Eigentum vom Voreigentümer übertragen wurde. Ob der neue Eigentümer dann sich selbst oder jemand anderes als Halter eintragen lässt, ändert an den Eigentumsverhältnissen nichts.
Denk einfach mal an finanzierte oder geleaste Fahrzeuge. Eigentümer ist oft die Finanzierungsgesellschaft bzw. immer die Leasinggesellschaft. Halter hingegen meist der Kredit- oder Leasingnehmer.
Eigentum = rechtliche Herrschaft
Besitz = tatsächliche Herrschaft.
Die Leasinggesellschaft ist der Eigentümer und der Leasingnehmer der Besitzer, der auch Fahrzeughalter sein kann.