Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!

Morgen...!
aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.

Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.

Vermittler mit weiterführenden Informationen:

1. https://www.greentrax.de/foerderung
2. https://geld-fuer-eauto.de/
3. https://equota.de/

Sonstige Links mit Informationen:

Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html

Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:
https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...

Infos über die THG-Quote beim Zoll:
https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html

Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:

Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.

Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.

Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?

MfG André

1135 Antworten

Ich hab mich am 03.11.2022 auch für den ADAC entschieden und heute die Gutschrift bekommen!

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War das jetzt für 2022 oder schon 2023?

Das kann nur für 22 gewesen sein…. Gibt jetzt nur noch 300 plus 20 neu Mitgliedschaft und 6 Monate Wartezeit :-)

Zitat:

@shkxy333 schrieb am 9. Februar 2023 um 13:39:29 Uhr:


War das jetzt für 2022 oder schon 2023?

Es war für 2022 und unter 2023 steht „in Vorprüfung“.
Es ist richtig, für 2023 gibt es 300€ + 20€ für ADAC Mitglieder. Die 300€ sind aber immer noch unter den Top10 bei der festen Auszahlungssumme. Es gibt auch Anbieten mit variabler Auszahlung bis max. 365€. für 2023.

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Bei letzterem ist das "variabel" aber ja auch gerade problematisch...es kann auch weniger als 300€ sein im worst-case. Mir persönlich sind Festangebote deshalb lieber.

Mir auch, besonders, da ich kaum nachvollziehen kann, ob die flexible Auszahlung dann richtig ist.

Es gibt nur eine Tendenz bei der THG Quote und das ist nach unten….wer glaubt denn noch das es über 400,- Euro gibt letztes Jahr ? 300,- ist das Maximum und im Sommer eher 250,- wenn dann der große Antragssturm aller derer die ihren bestellen Wagen vom letzten Sommer endlich bekommen

Bei Gewerbetreibenden/Freiberuflern verdient der Staat kräftig mit. Da spielen ein paar Euro mehr oder weniger eine kleinere Rolle.

Und deswegen lassen die die Quote weg? Ich wäre ein schlechter Geschäftsmann, wenn ich das für unsere E-Fahrzeuge nicht nutzen würde…

Zitat:

@Schnuffelig schrieb am 9. Februar 2023 um 15:56:41 Uhr:


Es gibt nur eine Tendenz bei der THG Quote und das ist nach unten….wer glaubt denn noch das es über 400,- Euro gibt letztes Jahr ? 300,- ist das Maximum und im Sommer eher 250,- wenn dann der große Antragssturm aller derer die ihren bestellen Wagen vom letzten Sommer endlich bekommen

Wer dieses Jahr sein Auto bekommt, wird aber nicht mehr für letztes Jahr die THG beantragen können.
Eine Vielzahl an Autos von Ende 2021 ich doch noch nichtmals ausgeliefert.
Wenn das Thema Energiekriese nicht mehr so eine hohe Brisanz hat, werden die Grenzwerte auch wieder verschärft anstatt wie in diesem Jahr gelockert, also kann man davon ausgehen, zukünftig eventuell trotz mehr Fahrzeuge wieder höhere Erlöse zu bekommen.

Zitat:

@gseum schrieb am 10. Februar 2023 um 12:57:22 Uhr:


Und deswegen lassen die die Quote weg? Ich wäre ein schlechter Geschäftsmann, wenn ich das für unsere E-Fahrzeuge nicht nutzen würde…

Es ging ja darum, ob man ein paar Euro mehr oder weniger an aktueller Prämie vor Abzug von Steuern bekommt, nicht um weglassen.

Egal wie, wichtig ist, dass so dreiste Anbieter wie "Geld für eAuto" hoffentlich viele Kunden verlieren. Wahrscheinlich haben aber zu viele im Dez. gepennt, nicht gekündigt und sind insofern für 2023 noch gebunden, Die 250 Euro (garantiert) für 2023 kommend von 410 Euro aus 2022 sind schlichtweg eine Unverschämtheit.

Wieso?

Weil er sich evtl gleich für 2 Jahre gebunden hat und dann „Wahlweise“ auch der Risikopreis (410€) zur Verfügung stehen KANN.

Es sind bei ihm wohl nur 250€ geworden!?

Da die Entwicklung der Prämien für die Folgejahre nicht abzusehen sind, würde ich mich nicht 2 Jahre binden lassen.
Ob der Anbieter „Geld für eAuto“ dadurch gleich „dreist“ ist!?

Unser Privat-Leasingvertrag läuft im September 2023 aus.
Wir haben für dieses Fahrzeug die THG Prämie beantragt.
Im Oktober 2023 soll dann das neue E-Fahrzeug kommen.
Kann ich dann die THG Quote auch für das neue Fahrzeug (auch Privat) noch in diesem Jahr beantragen oder gilt die Prämie nur einmalig pro Kalenderjahr?

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