Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!

Morgen...!
aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.

Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.

Vermittler mit weiterführenden Informationen:

1. https://www.greentrax.de/foerderung
2. https://geld-fuer-eauto.de/
3. https://equota.de/

Sonstige Links mit Informationen:

Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html

Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:
https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...

Infos über die THG-Quote beim Zoll:
https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html

Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:

Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.

Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.

Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?

MfG André

1135 Antworten

Zitat:

@sir_d schrieb am 30. Januar 2022 um 19:12:56 Uhr:


Das wird die LG sein.

Eher nein. Sondern der Leasingnehmer.

(NB: "Halter", nicht "Eigentümer".)

Das Auto ist nicht auf mich zugelassen, also werde ich wohl auch nicht im Fahrzeugschein stehen.

Dann kein Geld bzw. der LG bekommt es.

Okee, hatte ich befürchtet.

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Bei Firmenwagen-Leasing steht aber die Firma als Halter.
Würde dann die Firma das beantragen können?

Ich meine ja, denn zur Beantragung muss der Fahrzeugschein hochgeladen werden. Da müssen Beantragender und im Fzg-Schein stehender identisch sein.

Danke dir

Morgen...!
Mittlerweile treiben sich auch einige Steuerberater auf Youtube herum. Einer hat die THG-Prämie unter die Lupe genommen...255 oder doch 410 EUR 😉

Steuerberater Mücke

Interessant ist dazu folgender Kommentar mit Antwort:

Kommentar:
Unter § 22 Nr. 3 EStG fällt nach ständiger Rechtsprechung jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird. Ich zweifle daher sehr stark das die THG Quote darunter entfällt. Selbst wenn dies zu bejahen wäre, ist die nächste Frage was kann ich als Werbungskosten von den Einnahmen abziehen. Sämtliche Kosten für den Unterhalt der Einkunftsquelle? In diesem Fall würde es sich um eine Liebhaberei handeln und die Einnahmen aus der THG Quote wären nicht zu versteuern.

Antwort:
Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Hinweis. Die Überlassung des Zertifikates könnte als "Tun" qualifiziert werden. Die Aufwendungen für das Fahrzeug kommen als Werbungskosten nicht in Betracht, weil die Aufwendungen nicht im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen - zumindest würde das Aufteilungs- und Abzugsverbot einen entsprechenden Werbungskostenabzug verhindern. Ich freue mich aber sehr über Ihren Kommentar und auch Ihre berechtigten Zweifel an der Besteuerung. Wir haben am Ende unseres Videos schon einen "Teil 2" angekündigt, in dem wir genau diese Fragen nachgehen wollen. StB Stefan Mücke

MfG André

@pcAndre

Ja, der zitierte "Kommentar" zum Video scheint sich auch wie ich damals an einem juristischen Kommentar zum EStG orientiert zu haben und daher eine Versteuerungspflicht zu verneinen.

Ganz durchgekaut ist das Thema noch nicht.

Na ein Glück, endlich mal ein Lichtblick, hatte mich schon im Knast gesehen, wegen Nichtmeldung... gestern hat mich übrigens mein freundlicher Opel Händler angeschrieben ob ich ihm nicht das Zertifikat für 275euro überlassen will. Wäre ich durch euch nicht hier und hätte zum 1.Mal davon gehört, hätte ich sofort unterschreiben.

I. R. d. ESt Erklärung habe ich mal in meinem ESt Hilfe Programm geblättert. Dort heißt es:
"Ab 2022 können Fahrer von Elektroautos (keine PlugIn-Hybride) die eingesparten Treibausgasemissionen in Form von Umweltzertifikaten verkaufen. ... Die Einnahme stellt unter Beachtung der Freigrenze von 256 € eine steuerpflichtige sonstige Leistung dar. Das heißt: Wenn die Prämie höher als 256 € ausfällt, muss sie in voller Höhe versteuert werden."
Das klingt eindeutig.
Bei einem Steuersatz von 40% müsste die Prämie demnach ca. 427 Euro betragen, um nach Versteuerung 256 Euro heraus zu bekommen. Oder man bleibt gleich unter der Freigrenze.

Fairnergy hat mich mittlerweile auch kontaktiert, ich konnte online meine Bankdaten hinterlegen und noch einmal mit deutlichem Hinweis zur steuerfreiheit entschieden ob ich wirklich mehr wie 255Eu ausgezahlt bekommen möchte.

Zitat:

@shkxy333 schrieb am 21. Februar 2022 um 18:16:05 Uhr:


Fairnergy hat mich mittlerweile auch kontaktiert, ich konnte online meine Bankdaten hinterlegen und noch einmal mit deutlichem Hinweis zur steuerfreiheit entschieden ob ich wirklich mehr wie 255Eu ausgezahlt bekommen möchte.

Das kannst du bei denen doch über eine anteilige Spende regeln, oder?

Ja kann man, habe ich auch. Gehen halt mal 45 EUR nach Bangladesh. Meine Frau hat mich zwar böse angeguckt, aber besser so als als Steuer an den deutschen Staat.

Bei dem was aktuell am köcheln ist, kann der Staat das Geld gut gebrauchen, nur müsste man aktuell eine Sinnvolle Verwendung des Geldes anstreben.

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