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Transporter mit Klasse B

Themenstarteram 6. März 2014 um 21:41

Hallo,

ich will nächste Woche mein neues Auto abholen.

Will dazu einen Transporter mieten und Auto draufladen.

Das Gesamtgewicht wird etwa 3700-3800 sein.

Ich hab nur die Klasse B, überschreite also damit das Gewicht um etwa 200-300 kg.

Wenn ich erwischt werde, welche Strafe kann auf mich zukommen ?

Nur ein Bußgeld oder auch Führerscheinentzug ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wenn er jetzt schon weiß das er den Schleppwagen überläd dann ist er schon beim Vorsatz.

Vielleicht hat er ja nen Kumpel mit BE oder Mehr und kann dann einfach nen Scharan oder irgendeinen SUV mit Allrad ( die Kisten dürfen meißtens um die 2,5T ziehen ) mieten und nen Hänger dazu.

Dann ist er auf der Sicheren Seite.

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am 7. März 2014 um 18:23

Moin.

Zitat:

b) bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme

 

Nr. Überschreiten in v.H. Regelsatz in Euro Punkte Kategorie

199.2.1 mehr als 5% bis 10% 10 €

199.2.2 mehr als 10% bis 15% 30 €

Quelle

Gruss TAlFUN

Es gibt tatsächlich diese gesuchten Transporter:

z.B. hier:

http://www.erento.com/.../3805497121.html

VW T4 mit 1,7 Tonnen Nutzlast. Da könnte man also theoretisch einen Wagen mit 1,7 Tonnen Leergewicht laut Fahrzeugschein draufladen. Theoretisch sogar 1,775 Tonnen, da im Fahrzeugschein stets ein Fahrer und Gepäck (zusammen 75 kg) berücksichtigt sind (zumindest könnte man so bei der Polizei argumentieren). Aber Achtung: die meisten PKW wiegen mehr als das, was im Schein steht!

Hier noch ein neuerer:

http://www.algema.de/fit-zel/speeder/

Noch eine Frage:

Wenn man mit ein paar Prozent zu viel Gesamtmasse erwischt wird, darf man dann weiterfahren oder muss man sofort die Fahrt beenden und umladen?

Bei mehr als 10 % droht üblicherweise Abladen oder Verbot der Weiterfahrt. :D

 

Ja, die "gelogenen" Leergewichte können ein Problem sein. Vor allem eben sowohl bei Transporter als auch bei zu transportierendem Fahrzeug.

Wenn das ebenfalls noch jeweils 100 kg sind - dann wird es eng. ;)

 

Und es gibt auch tatsächlich Eintragungen wie "Leermasse von 1500 bis 1650 kg". Ähm das sind ja nur 150 kg Unterschied? (VW hat sowas öfters)

 

 

Bei "bis 10 %" zahlt man also 10 € und fährt weiter, obwohl das so gar nicht zulässig ist? Gut, man muss das Auto auch nicht stehen lassen, wenn ein Licht kaputt ist, sondern bekommt auch dann wohl nur eine Mängelkarte.

Der TE würde gut daran tun eventuell den Tank zu leeren (bei beiden Fahrzeugen) und die Sommerreifen (falls dabei) nicht im Wagen zu transportieren. Wenn er schon weiß, dass es knapp wird, dann spart man eben wo man kann. Auch Ersatzrad und Wagenheber könnte man ein andermal mitnehmen.

Vielleicht möchte sich der TE noch einmal dazu äußern, welche Fahrzeuge (Transporter und "Neu"wagen) er denn überhaupt ins auge gefasst hat?

Einen aufgelasteten 4,5 Tonner (etwas größer als die von mir verlinkten) dürfte er wohl nicht fahren, selbst wenn er unter 3,5 Tonnen bleibt.

Im Prinzip "darf" man nichts von dem fahren was wir hier besprechen. :D

 

Aber ein 4,5t. mit Klasse B ist ein Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat.

Selbst wenn er leer wäre und tatsächlich 3,0 Tonnen wiegt...

Während einen 3,5t. mit tatsächlichen 3,8t. Gewicht fahren "nur" eine Überladung ist. = Ordnungswidrigkeit.

Und wenn unter 10 % vermutlich ohne Untersagung der Weiterfahrt.

 

Sagen was ich da tue und daß ich mir dessen bewußt bin würde ich hm aber eher nicht.

Eher würde dabei noch ganz unschuldig mit den Augen klimpern. :cool:

Wenn er jetzt schon weiß das er den Schleppwagen überläd dann ist er schon beim Vorsatz.

Vielleicht hat er ja nen Kumpel mit BE oder Mehr und kann dann einfach nen Scharan oder irgendeinen SUV mit Allrad ( die Kisten dürfen meißtens um die 2,5T ziehen ) mieten und nen Hänger dazu.

Dann ist er auf der Sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von chenri112

Also solltest du es auf einen Anhänger laden, wird dies nicht gehen, da du nur 750kg ziehen darfst.

Blödsinn. Für Klasse B bekomme ich problemlos ein Gespann zusammen, wo der Anhänger 1,5 Tonnen wiegt.

Das stimmt so nicht ganz.

Ich darf bei mir max "nur" 1400 kg anhängen.

Gespanngewicht mit B 3500 kg

Also wenn er Freunde hätte, würden die ihn sicher auch zum Auto fahren und er fährt es nach Hause. Aber er hat keine Freunde, oder zumindest keine, mit geeignetem Führerschein ;)

@fluchti:

da redest du am besten mal mit Pflaumenkuchen. Der sagt erst über 35 € gibt es Erhöhung wegen Vorsatz. :D

 

Und nunja, Vorsatz müßte nachgewiesen werden. Oder angenommen... (und von nem Richter bestätigt) Bei den % über die wir jetzt reden ist das eher unwahrscheinlich.

 

 

@wkienzl:

Ja, bei dir... ;)

ichtyos redet aber davon, daß er ein Gespann zusammestellt.

 

Und ja, das geht problemlos.

Wenn man mal über die tatsächlichen Gewichte hinausschaut und sich klar wird, daß die Fahrerlaubnis auf das zulässige Gewicht geht dann kann man sogar nen 2,5t. Hänger an nen 1000 kg Gesamtmasse Kleinwagen hängen.

Wäre noch Klasse B.

Wie voll der 2,5t. Hänger dann werden darf hängt ab von der Anhängelast des Kleinwagens.

 

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

@fluchti:

da redest du am besten mal mit Pflaumenkuchen. Der sagt erst über 35 € gibt es Erhöhung wegen Vorsatz. :D

Das habe ich nicht gesagt, Unterstellungen helfen da nicht weiter.

Ich habe nach der Rechtsgrundlage für eine Verdoppelung gefragt, die es dafür geben muss. Nicht jedoch Deine Paragraphenkreativität zur Befriedigung Deinen Bestrafungseifers, damit Dritte möglichst hoch sanktioniert werden.

Ist das eventuell auch der Hintergrund, warum Du nicht über die Urteile berichtest, in denen Fahrer mit derartiger "Lösung" dann doch wegen FoFE verurteilt wurden? Das doch in anderen Foren heiß diskutiert worden, mit dem verblüffendem Ergebnis, dass sich Richter nicht an Forenmeinungen halten, selbst wenn unsachlich und persönlich argumentiert wurde.

Nein du hast gesagt es gibt keine Erhöhung wegen Vorsatz da deiner Meinung nach nicht vorgesehen.

Und ich hatte dir ein Urteil mit ner (vermutlichen) Ver - 8 - fachung gebracht. Von 5 € auf 40 € und Punkte für Falschparken. Wegen Vorsatz.

Also eigentlich ist das Thema durch - denn Vorsatz geht.

 

Aber er muß nachgewiesen werden, das ist hier das Thema.

 

Und was in anderen Foren diskutiert wird kannst du gerne verlinken. Nimm aber nen deeplink und es sollte zum Thema passen.

Und wenn du sagst da wurde verurteilt wegen knapp über 3,5t. im 3,5t. zul. Gesamtmasse Fahrzeug hätten wir natürlich gerne das Urteil. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Nein du hast gesagt es gibt keine Erhöhung wegen Vorsatz da deiner Meinung nach nicht vorgesehen.

War mein Rückschluss, weil niemand eine Rechtsgrundlage geliefert hatte.

Zitat:

Und ich hatte dir ein Urteil mit ner (vermutlichen) Ver - 8 - fachung gebracht. Von 5 € auf 40 € und Punkte für Falschparken. Wegen Vorsatz.

War kein Urteil zum Thema der Rechtmäßigkeit einer Verdopplung, sondern zur formaljuristischen Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung, nachdem ein Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Urteile lesen, verstehen und nicht nur verlinken. Das Gericht hatte ausschließlich festgestellt, dass mit Rechtskraft die Messen gesungen sind, und eine Prüfung des Schuldvorwurfs wie auch Bußgeld- oder Strafhöhe rein formalrechtlich nicht mehr erfolgen kann. Eine juristische Bestätigung, dass Rechtskraft auch bei möglicherweise falschen Bußgeldbescheiden fristgemäß eintritt und ab dann der Bußgeldbescheid wie auch mögliche Folgen (Punkteerhöhung) nicht mehr anfechtbar sind.

 

Zitat:

Also eigentlich ist das Thema durch - denn Vorsatz geht.

Heißt Du Profalla und kannst Dinge beenden?

 

Zitat:

Und wenn du sagst da wurde verurteilt wegen knapp über 3,5t. im 3,5t. zul. Gesamtmasse Fahrzeug hätten wir natürlich gerne das Urteil.

Damit hier auch noch mal darüber diskutiert werden kann, die "Unrechtmäßigkeit" auch hier festgestellt werden kann, was niemandem, insbesondere den Verurteilten helfen wird - muss doch nicht wirklich sein.

Du, wie noch Andere mögen gern Themen aus anderen Foren hier eintragen und Erläuterungen als Ihre Referenz einstellen, ich brauche das nicht.

Wer:

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Ist das eventuell auch der Hintergrund, warum Du nicht über die Urteile berichtest, in denen Fahrer mit derartiger "Lösung" dann doch wegen FoFE verurteilt wurden? Das doch in anderen Foren heiß diskutiert worden, mit dem verblüffendem Ergebnis, dass sich Richter nicht an Forenmeinungen halten, selbst wenn unsachlich und persönlich argumentiert wurde.

behauptet Urteile zu kennen und heiße Diskussionen und dann nichtmal 1 Urteil liefert...

Nunja das ist einfach schlechter Stil.

 

Wenn du etwas hast, dann her damit - dann werde ich TE auch abraten weniger als 10 % zu überladen - aber ohne irgendwas? Mir persönlich ist nichts bekannt. Außer bei den Autobahn/Türsteher/SegwayCops von Kabel 1, die haben mal nen Corsa/Combo C Fahrer angehalten und falsch gerechnet. Aber das ist ja 1. gestellt und 2. wars falsch. Und nen Urteil ist das auch nicht.

 

Und im anderen Fall habe ich zumindest Beweise geliefert, daß es praktiziert wird - und eine durchaus plausible Rechtsgrundlage genannt. Wenn die von jemand nicht anerkannt wird könnte er was besseres liefern. z. B. ein Urteil, daß sowas nicht rechtens ist. Aber siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

- dann werde ich TE auch abraten weniger als 10 % zu überladen

Genau darum geht es.

Du hast keinerlei juristische Ausbildung oder Kenntnis - nein, das Mitlesen in Foren ist keine Bildung von Fachkenntnis - und rätst hier Fragestellern zu Dingen, die a) schon zweifelsfreie Ordnungswidrigkeiten sind, und b) eventuell auch Straftaten sein können, was Du aber nicht glaubst, weil "Dir persönlich nichts dazu bekannt ist". Für wen oder was hältst Du dich, hätte man derartige Dinge bei Dir melden müssen?

Hierzu fällt Dir nichts zu Deinem Stil ein?

Jemanden zu etwas raten, von dem Du keine Kenntnis hast, ob es nicht eine Straftat sein könnte. Überhaupt etwas zu raten, was allein auf Forenlesen beruht.

 

Zitat:

Und im anderen Fall habe ich zumindest Beweise geliefert, daß es praktiziert wird

Und Du bist Dir zu 100% sicher, dass dies nicht zu den vielen Dingen gehört, die nach tausenden "rechtmäßiger" Bußgeld- und Strafbescheiden sich als zweifelsfrei rechts- und u.a. verfassungswidrig herausgestellt haben? "Winterreifenpflicht", Lichtpflicht für Motorradfahrer am Tag, Umweltplakette und Parken in der Umweltzone, Blitzeraufstellungen, -Messverfahren und -Technik, An- genauer Aberkennung und Nutzungsuntersagungen ausländischer Fahrerlaubnisse (im Rahmen einer MPU-Vermeidung), ...

Was wurde das alles als rechtmäßig verteidigt, insbesondere mit der Argumentation "weil es gemacht wurde", bis dann einer doch mal geklagt hatte und schon war das alles Asche.

 

Zitat:

behauptet Urteile zu kennen und heiße Diskussionen und dann nichtmal 1 Urteil liefert...

Wer daran interessiert ist, kann es suchen - google soll da irgendwas erfunden haben. Aber wie ich schon geschrieben habe, es nutzt nichts und warum es nichts nutzt steht in dem Urteil, das Du genannt hast.

Warum sollte ich gerade Dir ein Urteil nennen, wenn Du nicht mal die einfachen Urteile verstehst, die Du selbst hier einstellst; damit Du die mit Deinem Fachwissen widerlegen kannst; damit Du wieder ein Urteil für Deine Sammlung hast, auf das Du als Referenz für Dein Fachwissen in anderen Threads verweisen kannst?

Du kannst gerne Urteils-Quartett spielen ("Wer hat das bessere Urteil") bis Du erwachsen bist. Aber ich finde es besser kein Urteil zu liefern, als eines zu nennen, was nichts mit der Fragestellung zu tun hat, nur um ein Urteil zu nennen und damit irgendwelches Fachwissen vorzutäuschen, in der Hoffnung, dass dies ohnehin nicht angeklickt und durchgelesen wird.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

nein, das Mitlesen in Foren ist keine Bildung von Fachkenntnis

Hier irrst Du. Man muss nur im richtigen Forum unterwegs sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

behauptet Urteile zu kennen und heiße Diskussionen und dann nichtmal 1 Urteil liefert...

Wer daran interessiert ist, kann es suchen - google soll da irgendwas erfunden haben. Aber wie ich schon geschrieben habe, es nutzt nichts und warum es nichts nutzt steht in dem Urteil, das Du genannt hast.

Warum sollte ich gerade Dir ein Urteil nennen, wenn Du nicht mal die einfachen Urteile verstehst, die Du selbst hier einstellst; damit Du die mit Deinem Fachwissen widerlegen kannst; damit Du wieder ein Urteil für Deine Sammlung hast, auf das Du als Referenz für Dein Fachwissen in anderen Threads verweisen kannst?

Du kannst gerne Urteils-Quartett spielen ("Wer hat das bessere Urteil") bis Du erwachsen bist. Aber ich finde es besser kein Urteil zu liefern, als eines zu nennen, was nichts mit der Fragestellung zu tun hat, nur um ein Urteil zu nennen und damit irgendwelches Fachwissen vorzutäuschen, in der Hoffnung, dass dies ohnehin nicht angeklickt und durchgelesen wird.

Tante Kugel ist sicher eine nette Verwandte. Belege liefern wäre eine Alternative, um die Richtigkeit der eigenen Aussagen zu untermauern.

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