Tragfähigkeitsindex
Habe mir neue Felgen zugelgt im Format 7*16 Zoll zugelegt
und benötige nun noch den passenden Reifen dazu
meine Frage ist nun da die Fahrzeugschein die Reifen mit einem Tragfähigkeitsindex 88( 560 kg pro Rad) angegeben sind:
ich möglichst "schmale Gummis" draufmachen möchte am besten 205/40 R16 oder 215/45 R16 um Leistungsverluste zu vermeiden...(orginal Größe 195/60 R15 88H) Bloß finde ich keinen Reifen der diesen Index von 88 erreicht. Kann ich auch Reifen mit einem 86er(530 kg pro Rad) Index benutzen und bekomm sie beim TÜV eingetragen oder ist dies nicht möglich?
mfg
14 Antworten
Richtig ist, wenn ein Reifen die 1/2 maximale Achslast abdeckt.
okay also wenn ich mich nich ganz täusche stehn bei mir vorne 870 und hinten 910 also dürfte dann ein reifen mit dem Tragfähigkeitsindex 81 ausreichen (462kg pro rad) oder wird ein sicherheitsaufschlag von mehreren Prozent zusätzlich vom TÜV gefordert?
Es gibt de facto keine Sicherheitszuschläge. 910 : 2 = kleinste zulässige Reifentragfähigkeit.
Um welches Auto geht's hier denn?
Ähnliche Themen
Wenns um den Astra G geht brauchst Du 205/50/16 mit Traglast von 87 (verfügbare Reifen)
die bekommst Do ohne weitere Probleme aufs AUto,
205/40/16 dagegen nur mit Tachoangleichung.
Zitat:
Original geschrieben von Golf41.6
Habe mir neue Felgen zugelgt im Format 7*16 Zoll zugelegt
und benötige nun noch den passenden Reifen dazu
meine Frage ist nun da die Fahrzeugschein die Reifen mit einem Tragfähigkeitsindex 88( 560 kg pro Rad) angegeben sind:
ich möglichst "schmale Gummis" draufmachen möchte am besten 205/40 R16 oder 215/45 R16 um Leistungsverluste zu vermeiden...(orginal Größe 195/60 R15 88H) Bloß finde ich keinen Reifen der diesen Index von 88 erreicht. Kann ich auch Reifen mit einem 86er(530 kg pro Rad) Index benutzen und bekomm sie beim TÜV eingetragen oder ist dies nicht möglich?mfg
205/40R16 und 215/45R16 sind aber völlig unterschiedlich im Abrollumpfang, eine der beiden Größen ist somit mindestens falsch.
Im Gutachten der Felgen sind Reifengröße von 205/40 R16 bis 225/45 R16 zulässig doch je nach Fahrzeug unterschiedlich... da es um einen Astra G geht der Serienmäßig 195/60 R16 drauf hat und nach Berechnungen zufolge einen Abrollumfang von 49.8 cm (38.1 Felge+ 11.7Reifenquerschnitt)... Im Gutachten sind 225/45 R16 für den Astra G vermerkt( insgesamter Abrollumfang 50.74) alle anderen Reifentypen müssten vom Sachverständiger auf Zulässigkeit überprüft werden...
Mich stören nur die 225er schlappen... wegen Höchstgeschwindigkeit und Spritverbrauch... oder wird der unterschied nicht allzu groß? ( Motor Z18xe)
wegen den unterschiedlichen Abrollumfängen: wie hoch darf die Abweichung vom Serienabrollumfang sein ohne dass ich den Tacho angleichen muss?
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Golf41.6
Im Gutachten der Felgen sind Reifengröße von 205/40 R16 bis 225/45 R16 zulässig doch je nach Fahrzeug unterschiedlich... da es um einen Astra G geht der Serienmäßig 195/60 R16 drauf hat und nach Berechnungen zufolge einen Abrollumfang von 49.8 cm (38.1 Felge+ 11.7Reifenquerschnitt)... Im Gutachten sind 225/45 R16 für den Astra G vermerkt( insgesamter Abrollumfang 50.74) alle anderen Reifentypen müssten vom Sachverständiger auf Zulässigkeit überprüft werden...
Mich stören nur die 225er schlappen... wegen Höchstgeschwindigkeit und Spritverbrauch... oder wird der unterschied nicht allzu groß? ( Motor Z18xe)
wegen den unterschiedlichen Abrollumfängen: wie hoch darf die Abweichung vom Serienabrollumfang sein ohne dass ich den Tacho angleichen muss?mfg
1. Serie muß 195/60 R 1 5 sein. ;-)
2. sind Deine errechneten Maße keine
Abrollumfänge sondern kommen
den Rad/Reifen- D u r c h m e s s e r nahe.
3. Tacho-Abweichungen
a) zuviel - je nach Fahrzeug- Baujahr -
> 7- 10% + 4 km
b) zuwenig > nicht zulässig :-(
oh sorry natürlich meine ich 195/60 R15
da hab ich mich wohl vertippt ich meinte wohl die durchmesser... aber der abrollumfang ergibt sich ja zwangsweise aus dem durchmesser... also nochmals ne blöde rechnung mit dem seriendurchmesser 49.8 cm....
eine reifenkombination von 205/45 R16 ergibt dann nach Adam Ries 49.86cm, dadurch sollte sich der abrollumfang auch wenig ändern... wäre diese Kombination nun TÜV tauglich?
Schau Dir mal diese Seite mit den genauen Angaben zu Deinem Astra an:
http://www.vogelmedia001.mx-live.com/default.aspx
Da siehst du dann den mindest Tragfaehigkeitsindex und auch welche Groessen im allgemeinen fuer Dein Auto passen (was aber nicht heisst, dass die nicht eingetragen werden muessen!)
Zitat:
Original geschrieben von Golf41.6
oh sorry natürlich meine ich 195/60 R15
da hab ich mich wohl vertippt ich meinte wohl die durchmesser... aber der abrollumfang ergibt sich ja zwangsweise aus dem durchmesser... also nochmals ne blöde rechnung mit dem seriendurchmesser 49.8 cm....
eine reifenkombination von 205/45 R16 ergibt dann nach Adam Ries 49.86cm, dadurch sollte sich der abrollumfang auch wenig ändern... wäre diese Kombination nun TÜV tauglich?
" TÜV-tauglich" entscheidet einzig und allein
der " TÜV-Beamte" und nicht Adam Ries(e) :-(
okay also heißt es generell schauen dass es ähnlich wie serienbereifung is...von den außenabmaßen und einpresstiefe und dann zum tüv fahren auf gut glück und hoffen dass der nette beamte was für fahrzeug- individualisierung übrig hat und einem das ganze eintragt
Zitat:
Original geschrieben von Golf41.6
okay also heißt es generell schauen dass es ähnlich wie serienbereifung is...von den außenabmaßen und einpresstiefe und dann zum tüv fahren auf gut glück und hoffen dass der nette beamte was für fahrzeug- individualisierung übrig hat und einem das ganze eintragt
Frag´den TÜV v o r h e r
> die Mitarbeiter sind kompetent,hilfreich,freundlich
und beißen nicht :-)