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Totalschaden, wie wird abgerechnet ?

Hallo,

bei meinem Auto A6 Avant wurden diverse Teile gestohlen, der Schaden beläuft sich auf ca. 11.500,- EUR, der Wert das Fahrzeugs wurde bei erster Schätzung mit 9000,- EUR beziffert.

Mir wurde nun gesagt, dass das Auto in die Restwertbörse geht, ich entweder das Auto dann für den Wiederverkaufswert an die Versicherung abtreten könnte oder aber mir wird lediglich ein Betrag aus der Differenz von Wert und Schaden, also 2500,- EUR, ausgezahlt.

Ist das so richtig ? Ich würde das Auto gerne weiterhin fahren, kriege es jedoch für 2500,- EUR nicht ansatzweise in den Zustand, damit es wieder in Ordnung ist, selbst wenn ich mit gebrauchten oder nicht originalen Teilen arbeiten würde.

Gibt es ggf. auch die Möglichkeit, dass ich bspw. auf einen Teil der Schadenhöhe verzichte ? bspw. das Auto bringt in der Restwertbörse 5000,- EUR, ich würde von der Versicherung 11.500,- EUR bekommen, also bliebe für die Versicherung 6500,- EUR Schaden. Wenn ich nun sage ich bin auch mit 6000,- EUR einverstanden, wäre das möglich ?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 18. August 2015 um 17:05

die fiktive abrechnug erfolgt in diesem fall auf totalschadenbasis.

wenn du reparieren willst würde ich obigen vogerschlagenen weg einschlagen.

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Das ist richtig.

Dabei ist aber zu beachten, dass im Kaskoschaden der Gutachter von der Versicherung gestellt wird und dieser sicherlich nicht mit üppigen Ansätzen kalkuliert.

Zu deinem Passus gilt nämlich folgende Einschränkung:

Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur nachweisen, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

Da beißt sich der Hund dann in den Schwanz, weil die Versicherung, bzw. deren Gutachter, entscheidet ob die Reparatur den Anforderungen genügt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. August 2015 um 20:36:09 Uhr:

Das ist richtig.

Dabei ist aber zu beachten, dass im Kaskoschaden der Gutachter von der Versicherung gestellt wird und dieser sicherlich nicht mit üppigen Ansätzen kalkuliert.

Zu deinem Passus gilt nämlich folgende Einschränkung:

Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur nachweisen, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

Da beißt sich der Hund dann in den Schwanz, weil die Versicherung, bzw. deren Gutachter, entscheidet ob die Reparatur den Anforderungen genügt.

Ich warte jetzt erstmal den Restwert ab, wenn dieser ggf. gering ausfällt, habe ich da ja bereits eine feste Zahl. Dann kann ich immer noch das Auto fachgerecht reparieren lassen und reiche die Rechnung darüber ein, somit müsste ich dann ja den WBW erhalten. Mit 9000 Euro käme ich bei der Reparatur ja schon mal ein gutes Stück weiter.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. August 2015 um 20:36:09 Uhr:

Dabei ist aber zu beachten, dass im Kaskoschaden der Gutachter von der Versicherung gestellt wird und dieser sicherlich nicht mit üppigen Ansätzen kalkuliert.

Ich kenn bei knappen Sachen auch genau das Gegenteil von Versicherungen. Da kommt auf einmal die Vertragswerkstatt ins Gutachten damit es ein klarer Totalschaden wird.

Es lohnt immer zu gucken mit welchen Stundensätzen kalkuliert wurde und mit lokal günstigen Werkstätten in solchen Fällen zu vergleichen.

Rein theoretisch des Interessehalber, was wäre denn wenn ich bspw. eine Werkstatt finde, welche mir einen Kostenvoranschlag über einen Betrag unterhalb des WBW unterbreitet. Also günstiger als das Gutachten und in dem Fall auch kein Totalschaden mehr. Würde die Versicherung sich dann an diesen Betrag halten ?

Dass das in meinem Fall nicht passieren wird ist klar, da ich es kaum schaffen werde irgendwo knapp 3000,- EUR einzusparen, aber interessieren würde es mich.

am 19. August 2015 um 15:27

Zitat:

@silk schrieb am 19. August 2015 um 09:37:17 Uhr:

Würde die Versicherung sich dann an diesen Betrag halten ?

wenn du sach- und fachgerecht reparieren lässt ja.

wenn du nicht reparieren lässt wird fiktiv auf totalschadenbasis abgerechnet.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. August 2015 um 17:27:09 Uhr:

Zitat:

@silk schrieb am 19. August 2015 um 09:37:17 Uhr:

Würde die Versicherung sich dann an diesen Betrag halten ?

wenn du sach- und fachgerecht reparieren lässt ja.

wenn du nicht reparieren lässt wird fiktiv auf totalschadenbasis abgerechnet.

Wie sieht es denn aus, wenn ich bspw. bis 9200,- EUR fachgerecht reparieren lasse ? Dann zahle ich 200,- EUR aus eigener Tasche, kann jedoch nicht den kompletten Schaden beseitigen lassen. Muss ich den gesamten Schaden, wie im Gutachten aufgeführt, reparieren lassen oder kann ich bspw. auch nur Lackarbeiten + Teile im Wert von 9200,- EUR machen lassen und belasse die Schäden im Innenraum wie sie sind, da mir ja 2500,- EUR zur eigentlichen Schadenhöhe fehlen.

Lies mal, was ich oben zitiert habe.

am 19. August 2015 um 19:11

der von dir bereits zitierte passus sagt doch schon, dass die vollständigkeit gegeben sein muss.

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