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Totalschaden, wie wird abgerechnet ?

Hallo,

bei meinem Auto A6 Avant wurden diverse Teile gestohlen, der Schaden beläuft sich auf ca. 11.500,- EUR, der Wert das Fahrzeugs wurde bei erster Schätzung mit 9000,- EUR beziffert.

Mir wurde nun gesagt, dass das Auto in die Restwertbörse geht, ich entweder das Auto dann für den Wiederverkaufswert an die Versicherung abtreten könnte oder aber mir wird lediglich ein Betrag aus der Differenz von Wert und Schaden, also 2500,- EUR, ausgezahlt.

Ist das so richtig ? Ich würde das Auto gerne weiterhin fahren, kriege es jedoch für 2500,- EUR nicht ansatzweise in den Zustand, damit es wieder in Ordnung ist, selbst wenn ich mit gebrauchten oder nicht originalen Teilen arbeiten würde.

Gibt es ggf. auch die Möglichkeit, dass ich bspw. auf einen Teil der Schadenhöhe verzichte ? bspw. das Auto bringt in der Restwertbörse 5000,- EUR, ich würde von der Versicherung 11.500,- EUR bekommen, also bliebe für die Versicherung 6500,- EUR Schaden. Wenn ich nun sage ich bin auch mit 6000,- EUR einverstanden, wäre das möglich ?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 18. August 2015 um 17:05

die fiktive abrechnug erfolgt in diesem fall auf totalschadenbasis.

wenn du reparieren willst würde ich obigen vogerschlagenen weg einschlagen.

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Basis für die Abrechnung ist in diesem Fall der Netto-Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwerts und abzüglich der SB, alles lt. Gutachten der Versicherung.

Das Fahrzeug bleibt dein Eigentum und du kannst damit machen was du willst, die Versicherung übernimmt das nicht.

Den Restwert zahlt auf Wunsch der Aufkäufer.

Die Mehrwertsteuer bekommst du auf Nachweis.

am 18. August 2015 um 16:37

Hallo,

es ist dir unbenommen das Fahrzeug zu reparieren.

Die anteiligen Reparaturkosten, die den WBW (9000€) überschreiten, sind aber Privatvergnügen.

Möglicherweise bekommst du es ja auch billiger repariert. Du solltest mal bei verschiedenen Werkstätten / Autohäuser nachfragen.

Eine günstige Reparatur zahlt die versicherung natürlich auch. Die Reparatur muss natürlich sach- und fachgerecht erfolgen.

Einsparpotential ergibt sich somit bei den

  • Stundenverrechnungssätze (stundenlohn) und
  • bei der Verwendung von Gebraucht- anstatt Neuteilen.

Wenn du nicht reparieren lässt wird auf Totalschadenbasis abgerechnet, d.h. dass du - wie Oetteken schon richtig beschrieben hat - den "Netto-Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwerts und abzüglich der SB" erhälst.

gruß

Ich würde den Wagen am liebsten reparieren lassen, wenn ich diesen Wunsch nun bei der Versicherung äußere, kann ich nicht fiktiv über das Gutachten abrechnen, da der Schaden höher als der WBW ist ?

am 18. August 2015 um 17:05

die fiktive abrechnug erfolgt in diesem fall auf totalschadenbasis.

wenn du reparieren willst würde ich obigen vogerschlagenen weg einschlagen.

Ich hab das mit dem "Privatvergnügen" leider nicht ganz verstanden. Wenn ich das Fahrzeug reparieren möchte, welchen Betrag würde ich von der Versicherung erhalten ? Entschuldigt bitte, hab gerade einen Gedankenfehler, glaube ich.

Du bekommst maximal das, was ich dir genannt habe.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. August 2015 um 19:09:57 Uhr:

Du bekommst maximal das, was ich dir genannt habe.

Der Restwert bestimmt sich aus dem was in der Restwertbörse geboten wurde ?

bspw. jemand bietet 5000,- EUR, dann ist die Rechnung 9000 - 5000 - 150 SB = Ausgezahlter Betrag

Der Restwert steht im Gutachten, wie der ermittelt wurde kann dir egal sein, die Versicherung hat aber Sorge dafür zu tragen, dass der Restwert von dir auch realisiert werden kann.

Du hast das Fahrzeug aber in dem Zustand zu belassen, wie es bei der Begutachtung war, darfst also keine Teile ausbauen und darfst auch nicht lange warten.

Theoretisch kann es passieren, dass jemand einen sehr hohen Restwert bietet, sodass die Versicherung nichts, oder fast nichts mehr zahlen muss.

Du hast zunächst mal nur Anspruch auf den Netto-Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich SB.

am 18. August 2015 um 17:48

Zitat:

@silk schrieb am 18. August 2015 um 19:07:38 Uhr:

Ich hab das mit dem "Privatvergnügen" leider nicht ganz verstanden. Wenn ich das Fahrzeug reparieren möchte, welchen Betrag würde ich von der Versicherung erhalten ? Entschuldigt bitte, hab gerade einen Gedankenfehler, glaube ich.

für die reparatur zahlt die versicherung maximal 9000€ (abzgl. sb)

wenn also jemand findest der für 9000€ repariert - feuer frei.

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. August 2015 um 19:48:23 Uhr:

Zitat:

@silk schrieb am 18. August 2015 um 19:07:38 Uhr:

Ich hab das mit dem "Privatvergnügen" leider nicht ganz verstanden. Wenn ich das Fahrzeug reparieren möchte, welchen Betrag würde ich von der Versicherung erhalten ? Entschuldigt bitte, hab gerade einen Gedankenfehler, glaube ich.

für die reparatur zahlt die versicherung maximal 9000€ (abzgl. sb)

wenn also jemand findest der für 9000€ repariert - feuer frei.

gruß

Das wäre mit Sicherheit möglich, jedoch schreibt Oetteken, dass dies nicht möglich sei oder habe ich ihn da falsche verstanden ? Demnach gäbe es ja nur die Möglichkeiten des Abgebens zum WBW oder aber der Restwert wird berechnet.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. August 2015 um 19:48:23 Uhr:

...

für die reparatur zahlt die versicherung maximal 9000€ (abzgl. sb)

wenn also jemand findest der für 9000€ repariert - feuer frei.

...

Einer von uns hat heute einen schlechten Tag ;)

Hier liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Da gibt es maximal den Wiederbeschaffungswert abzüglich Wert des beschädigten Fahrzeuges.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. August 2015 um 20:01:04 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. August 2015 um 19:48:23 Uhr:

...

für die reparatur zahlt die versicherung maximal 9000€ (abzgl. sb)

wenn also jemand findest der für 9000€ repariert - feuer frei.

...

Einer von uns hat heute einen schlechten Tag ;)

Hier liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Da gibt es maximal den Wiederbeschaffungswert abzüglich Wert des beschädigten Fahrzeuges.

Bestimmt der Gutachter den Restwert des Fahrzeugs anhand der Restwertbörse oder wird das geschätzt ? Dann könnte ich ja mit 9000 - Restwert - SB rechnen, wenn ich das Auto reparieren lassen möchte. Wie lange bleibt das Auto in der Restwertbörse bis der Wert bestimmt ist oder ist das direkt mit Übergabe des Gutachtens ermittelt ?

am 18. August 2015 um 18:08

nö, wir haben beide Recht. Ich habe nur versucht jetzt die Sache nicht noch komplizierter zu machen.

Es kommt nämlich auf das Vertragswerk an. Ich orientiere mich hier an den GDV-Bedingungen, da diese (aus meiner Sicht) für Marktgängigkeit stehen.

Hiernach gilt:

Zitat:

A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1.

A.2.5.2.1. = Reperaturschadenfall = max WBW

Beim rotmarkierten Passus laufen wir außereinander. Es gibt Bedingungen, die diesen Passus nicht enthalten. Dann ist es so wie du es beschrieben hast; ansonsten wenn das Vertragswerk dem des Verbandes entspricht, ist es so wie ich es geschrieben habe.

Gruß

Bei meiner Versicherung heißt es:

A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den

Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.

A.2.5.1.2 Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren,
gilt A.2.5.2.1.

A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?

Reparatur

A.2.5.2.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen

Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:

a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür

erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.5

wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis,

zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b

b Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen

wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des

um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert nach A.2.5.1.5

Im Falle einer f iktiven Abrechnung wird von den Lohnkosten maximal der ortsübliche

mittlere Stundenverrechnungssatz

Also muss ich nun hoffen, dass der Restwert möglichst gering ausfällt bzw. die Differenz hoch oder aber ich lasse das Auto für 9000,- EUR reparieren und reiche eine Rechnung ein.

Vielen Dank für eure Hilfe.

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