ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Totalschaden - Versicherung zahlt nicht den vollen betrag!

Totalschaden - Versicherung zahlt nicht den vollen betrag!

Themenstarteram 9. Januar 2013 um 18:37

Hallo...

ich hatte einen unverschuldeten unfall gehabt und habe nun probleme mit der gegnerischen versicherung!

Laut Gutachten der Dekra wurde folgende werte ermittelt:

Reperaturkosten: ca. 3000 €

Wiederbeschaffungswert: 2.200 €

Restwert: 700

Schadensart: Haftpflicht schaden!

somit ein totalschaden!

Die versicherung jedoch hat sich nicht an den restwert der dekra gehalten und hat sich einen restwert von 1250 ,- eingeholt (ein autohändler aus berlin)

Ich habe mich total geärgert und weiss einfach nicht mehr weiter! Telefonisch sagt man mir es sei alles richtig, aber ich seh das jedoch anders! Die wollen mich doch verarschen auf einer art und weise!

Dekra hat zu mir gesagt der restwert muss regional (bis ca. 200km) eingeholt werden! Der restwert der VGH (1250) jedoch ist überregional und darf nicht verwendet werden! Ja und jetzt steh ich blöd da...was soll ich machen?

 

Hat jemand da erfahrung schon gemacht und kann mir evtl. weiterhelfen? Habe leider keine rechtschutzversicherung um einen anwalt einzuschalten, der kann mich einiges kosten :(

mfg

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber bist Du sicher, dass Dir das so erklärt wurde, wie Du es hier wiedergegeben hast?

Da geht nämlich einiges durcheinander....

 

Zitat:

Original geschrieben von Maker3009

Hallo,

die Versicherungen versuchen es immer wieder.

Bevor man unterstellt, dass irgendwer irgendwas "immer wieder versucht", sollte man sich überzeugen, wie es denn wirklich läuft...

 

Zitat:

Meine Tochter hatte einen unverschuldeten Unfall mit ihrem 3 J. alten Corsa.

Der Wiederbeschaffungswert wurde auf 6500.- von einem Gutachter geschätzt.

Nach drei Jahren könnte der Wagen durchaus noch regelbesteuert am Markt sein. Bei der Regulierung müssten dann 19% vom brutto Wiederbeschaffungswert abgezogen werden, anstatt nur 2,4 % bei der Differenzbesteuerung.

 

Zitat:

In dem Gutachten waren auch 3 Ankaufsangebote 1500.-/1600.-/ und 1700.- Dieses Angebot haben wir dann auch angenommen weil dies von dem ortsansässigen Opelhändler kam der das Auto auch abgeschleppt hat. Wir haben den Schaden und die Gutachterkosten abgetreten. Das heißt das die Firmen direkt mit der Gegnerischen Versicherung abrechnen. Dann aber kam die Abrechnung dieser. Zuerst weigerte sie sich die 1700.- vom Wiederverkauf anzuerkennen. Sie hätten eine n Aufkäufer der 2250.- bezahlt.

Das ist nicht grundsätzlich verkehrt, denn vermutlich habt ihr erst hinterher den Kaufvertrag über 1700 EUR vorgelegt. Bis dahin kann der Versicherer erst einmal annehmen, dass das Fahrzeug noch nicht verkauft ist und Euch ein besseres Angebot vorlegen.

 

Kritisch wäre es, wenn Ihr den Verkauf nachweist und trotzdem den höheren Restwert abgezogen bekommen hättet.

 

Zitat:

Inzwischen hatte sich meine Tochter einen anderen gebrauchten Wagen für 5000.- gekauft. Dies nutzte die Vers. um unter dem Vorwand der Differenzbesteuerung weil keine MwSt angefallen ist.

Dass vom Wiederbeschaffungswert etwas abgezogen wird, ist kein "Vorwand", sondern steht so im Gesetz: § 249 II BGB (Umsatzsteuer wird nur erstattet, soweit sie nachweislich angefallen ist.)

 

Zitat:

Nach ersten Schreiben haben sie dann die Differenz vom Verkaufserlös (550.-) bezahlt.

Siehe oben, soweit so gut.

 

Zitat:

Wir uns darafhin beim Gutachter und einer befreundeten Anwältin informiert. Danach einen drohenden Brief geschrieben und eine Frist von 14 Tagen gesetzt das restliche Geld zu überweisen. Dann kam ein Anruf der Vers. ob uns die Anwätin nichts über diese Differenzbesteuerung gesagt hätte. Als wir dies verneinten und sogleich zu verstehen gegeben haben das wir die Sache dem Anwalt übergeben haben sie am nächsten Tag auf Band gesprochen das sie den Restbetrag überweisen.

Das verstehe ich nicht.

Wenn Ihr keinen Nachweis erbracht habt, dass für den Ersatzkauf Steuer angefallen ist, musste diese auch nicht erstattet werden.

 

Wenn die Versicherung den Betrag trotzdem erstattet, ist das sehr entgegenkommend oder hier fehlt ein Teil in der Geschichte.

 

Es ist aber sicher nicht passiert, weil ihr mit einem RA gedroht habt. Das juckt in der Schadenabteilungen absolut niemanden.

 

Zitat:

Das heißt für alle die jemals in eine ähnliche Situation kommen sollen. Der geschätzte Wiederbeschaffungswert ist auszubezahlen (ganz gleich was mit dem Geld gemacht wird).

Naja, klar kann man mit dem Geld machen, was man will. Das ist nicht das Thema.

 

Zitat:

Eine Differenzbesteuerung gibt es bei Privatleuten nicht.

Aber hallo gibt es die. Dis hat absolut nichts mit "Privatperson" zu tun, sondern nur damit, wie das beschädigte Fahrzeug überwiegend am Markt gehandelt wird. Sind die meisten Corsas von 2009 noch regelbesteuert, werden 19% abgezogen. Sind sie differenzbesteuert, werden 2,4 % abgezogen. Sind sie nicht mehr im seriösen Handel erhältlich, sondern auf dem Privatmarkt, wird nichts mehr abgezogen.

 

Zitat:

Wenn man dann noch das höchste im Gutachten angegebene Restwertangebot nimmt ist man auch immer im Recht.

Siehe oben: Wenn man das Fahrzeug nachweislich dorthin verkauft hat, stimmt die Aussage. Ist das Fahrzeug noch nicht verkauft (soll aber verkauft werden), kann der Versicherer durchaus auch auf ein mühelos zugängliches höheres Angebot verweisen.

 

Zitat:

 

Man muss nicht ein zweifelhaftes Angebot der Vers. von einem Händler aus dem Ausland oder nicht weit davon weg annehmen.

Herzliche Grüße Maker3009

Siehe oben.

 

Alles in allem kann ich nach dieser Schilderung nicht erkennen, wo Euch etwas vorenthalten wurde...

 

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Moin,

 

eigentlich kann Dir der Restwert doch egal sein, Hauptsache Du bekommst die 2200,- WBW, oder sehe ich das falsch ?

 

Themenstarteram 9. Januar 2013 um 18:43

Nein, das hast Du falsch verstanden. Der Restwert, der bei einem Totalschaden errechnet wird, wird von dem Schaden abgezogen. Das heißt, daß die Versicherung bei 1250 Euro Restwert anstatt z.Bsp. 700 Euro nur noch 950 Euro ausbezahlt. Wenn der Restwert nun 1250 Euro beträgt, kannst Du Dir ja ausrechnen, daß es weniger wird.

Die schicken einfach ein verbindliches Angebot eines anderen Bieters mit -.-*

hier die Berechnungen:

2.200 - 700 = 1500 (Laut dekra gutachten)

2.200 - 1250= 950 (Laut VGH)

und diese 950 habe ich bekommen von den! Da fehlt aber einiges xD Die haben sich einfach einen anderen restwert eingeholt

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Affe

nun ja mir wird der betrag so überwiesen:

 

2.200 - 700 = 1500 (Laut dekra gutachten)

 

2.200 - 1250= 950 (Laut VGH)

 

und diese 950 habe ich bekommen von den! Da fehlt aber einiges xD

Wenn die VGH das kaputte KFZ für 1250,- verkaufen kann oder ein Käufer hat ist doch ok.

 

Ich an Deiner Stelle würde mal dort anrufen und fragen, wann sich der 1250,- Käufer meldet.

(ich habe jetzt die Vermutung, dass die VGH das kaputte KFZ in die Börse für Unfallwagen gestellt hat und dort hat sich jemand gemeldet, der 1250,- bietet, das ist ganz legal)

 

Warum die DEKRA nur im Umkreis von 200 km eine Ermittlung tätigt, ist mir nicht ganz klar.

 

Mein 2011 verunglückter Corsa ging nach Polen, alles reibungslos, der Käufer kam, zahlte und nahm den Wagen mit.

 

Themenstarteram 9. Januar 2013 um 19:03

http://www.finanztip.de/.../...-restwertangebot-verwertungsangebot.htm

dieser artikel entspricht genau meiner jetzigen Situation

Den Anwalt zahlt doch die gegnerische Versicherung. Lass dich doch mal beraten und dann kannst du weiter sehen.

Du willst den Wagen also weiter fahren?

Themenstarteram 9. Januar 2013 um 19:07

nun ja es ist ein haftpflichtschaden und da muss ein reagionaler restwert eingeholt werden und nicht einfach ein wert von einem sondermarkt (deutschland weit). Das ist meiner meinung nach nicht zulässig! Und ich will meinen wagen behalten! Ich bin drauf angewiesen! Ich will nur gerechtigkeit und nicht einfach verarscht werden von einer dämlichen versicherung! Anschneinend fallen bei dieser tour viele menschen rein und ärger ausm weg zu gehen! NICHT MIT MIR!!

Themenstarteram 9. Januar 2013 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Den Anwalt zahlt doch die gegnerische Versicherung. Lass dich doch mal beraten und dann kannst du weiter sehen.

Du willst den Wagen also weiter fahren?

Ja wenn ich im recht bin! Sollte ich im unrecht liegen, muss ich die anwaltskosten tragen!

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Affe

nun ja es ist ein haftpflichtschaden und da muss ein reagionaler restwert eingeholt werden und nicht einfach ein wert von einem sondermarkt (deutschland weit). Das ist meiner meinung nach nicht zulässig! Und ich will meinen wagen behalten! Ich bin drauf angewiesen! Ich will nur gerechtigkeit und nicht einfach verarscht werden von einer dämlichen versicherung! Anschneinend fallen bei dieser tour viele menschen rein und ärger ausm weg zu gehen! NICHT MIT MIR!!

Verarscht brauchst Du Dich nicht fühlen, aber die Versicherung muß sich um Schadenminderungskosten kümmern im Sinne ihrer Versicherten, da sonst die Beiträge für 2014 noch höher steigen.

 

Wenn Du ihn weiterfahren willst, da kann doch die Versicherung nichts dafür. Sie hat im Rahmen der Versicherungsbedingungen reguliert.

 

Außerdem kannst Du noch weitere Forderungen stellen, Unkostenpauschale (25,-) und Ausfallgeld für die Tage der Wiederbeschaffung, ? Tage steht im GA.

 

Wie schon gesagt, sprich mit einem Anwalt! Du hast allein schon vergessen, die Kosten für den Nutzungsausfall zu beantragen. Im gleichen Zug kannst du dann den Anwalt fragen, wie die Aussichten dafür stehen, dass du noch die restlichen 550€ bekommst.

Themenstarteram 9. Januar 2013 um 19:21
Themenstarteram 9. Januar 2013 um 19:24

so bin so scharf drauf, dass ich mir morgen einen anwalt nehme! Ich lass euch bescheid wissen was dabei rausgekommen ist!

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Affe

interessant ist auch dieser artikel:

 

http://www.n-tv.de/.../...ersicherer-Kosten-sparen-article6204616.html

Artikel in den Medien bringen Dir aber nichts, nur Gerichtsurteile und diese sind höchst unterschiedlich.

 

Da die Experten sich offensichtlich eine Auszeit nehmen, versuch ich es mal...

Wie andere schon bemerkt haben, wird Dir der "Wiederbeschaffungsaufwand" erstattet. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Wiederbeschaffungswert - Restwert

+ Aufwand für Ab- und Anmeldung und allg. Unkosten (steht meistens im Gutachten - in meinem Fall 90,--)

+ ggf. Nutzungsausfall resp. Mietwagenerstattung für die Wiederbeschaffungszeit (wenn Fzg. nicht verkehrssicher ist)

Aus Deinen posts schließe ich, dass deine Kiste noch fährt; damit ist nix mit Nutzungsausfall - solange das Auto unrepariert bleibt. Für die im Gutachten angegebene Reparaturdauer kannst Du - im fall der Reparatur - Nutzungsausfall geltend machen. Wenn die beule drin bleibt und die kiste fährt, ist nix mit Nutzungsausfall...

Zum Restwert:

Das von der Versicherung mitgeteilte über eine (gewerbliche) Restwertbörse eingeholte Restwertgebot ist mittlerweile fast gängige Praxis. Solange du das Auto nicht behalten willst, entsteht dir dadurch ja auch kein Schaden. Von welcher Seite wieviel der Wiederbeschaffungskosten getragen werden, kann Dir ja letztendlich egal sein. Die summe bleibt ja dieselbe. Problem. Du musst Dein Auto an den Bieter verkaufen oder die geringere Entschädigung (da der Schrott ja viel mehr wert ist, als der GA ermittelt hat) in Kauf nehmen.

ABER:

Da gibt es glücklicherweise einschlägige Urteile, die Dich als Geschädigte besser stellen.

Es gab nämlich einige Leute, die ihren Schrott zum vom GA ermittelten Restwert bereits verkauft hatten, als das von der Versicherung eingeholte (höhere) Gebot vorgelegt wurde. Da konnten die Versicherungen in die Röhre schauen, weil die richter feststellten, dass dem Laien die Schrottbörsen nicht zugänglich sind und er auf den vom GA ermittelten Restwert vertrauen kann.

Wenn das Auto noch nicht verkauft ist, geht diese Argumentation aber ins Leere. Du bekommst ja den vollen Wiederbeschaffungswert ersetzt, nur das die Versicherung weniger und der Aufkäufer mehr zahlt als vom GA angesetzt. (s.o)

Und auch hier noch ein ABER:

Es gibt Gerichte, die urteilten, dass bei einer Weiternutzung des Fzgs. (mindestens 6 Monate) Restwertgebote, die höher lagen als der im GA angegebene Restwert keine Berücksichtigung finden.

Das heißt, dass Du dann die 1.500,-- € + X + Y (s.o.) bekommst.

Das machen die versicherungen aber meist nicht freiwillig. Mitunter hilft der Verweis auf die einschlägigen Urteile (SuFu bzw. google etc.) und die Androhung rechtlicher Schritte; manchmal geht das ohne RA aber nicht.

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 14:08

ich nochmal der Themenstarter! Ich wollte die Welt draußen informieren, dass es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten!

Ich habe ein Gegenangebot von der Versicherung erhalten und die zahlen nochmal über 300 Euro aus und jetzt bin ich auch zufrieden!

also lasst euch nicht verarschen und lasst euch für 70 euro im jahr versichern! Ist nicht die welt! So seid ihr immer auf der sicheren seite! Aber man lernt ja aus fehlern!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Totalschaden - Versicherung zahlt nicht den vollen betrag!