Totalschaden - Versicherung zahlt nicht den vollen betrag!

Hallo...
ich hatte einen unverschuldeten unfall gehabt und habe nun probleme mit der gegnerischen versicherung!

Laut Gutachten der Dekra wurde folgende werte ermittelt:

Reperaturkosten: ca. 3000 €
Wiederbeschaffungswert: 2.200 €
Restwert: 700
Schadensart: Haftpflicht schaden!
somit ein totalschaden!

Die versicherung jedoch hat sich nicht an den restwert der dekra gehalten und hat sich einen restwert von 1250 ,- eingeholt (ein autohändler aus berlin)
Ich habe mich total geärgert und weiss einfach nicht mehr weiter! Telefonisch sagt man mir es sei alles richtig, aber ich seh das jedoch anders! Die wollen mich doch verarschen auf einer art und weise!

Dekra hat zu mir gesagt der restwert muss regional (bis ca. 200km) eingeholt werden! Der restwert der VGH (1250) jedoch ist überregional und darf nicht verwendet werden! Ja und jetzt steh ich blöd da...was soll ich machen?

Hat jemand da erfahrung schon gemacht und kann mir evtl. weiterhelfen? Habe leider keine rechtschutzversicherung um einen anwalt einzuschalten, der kann mich einiges kosten 🙁

mfg

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber bist Du sicher, dass Dir das so erklärt wurde, wie Du es hier wiedergegeben hast?
Da geht nämlich einiges durcheinander....

Zitat:

Original geschrieben von Maker3009


Hallo,
die Versicherungen versuchen es immer wieder.

Bevor man unterstellt, dass irgendwer irgendwas "immer wieder versucht", sollte man sich überzeugen, wie es denn wirklich läuft...

Zitat:

Meine Tochter hatte einen unverschuldeten Unfall mit ihrem 3 J. alten Corsa.
Der Wiederbeschaffungswert wurde auf 6500.- von einem Gutachter geschätzt.

Nach drei Jahren könnte der Wagen durchaus noch regelbesteuert am Markt sein. Bei der Regulierung müssten dann 19% vom brutto Wiederbeschaffungswert abgezogen werden, anstatt nur 2,4 % bei der Differenzbesteuerung.

Zitat:

In dem Gutachten waren auch 3 Ankaufsangebote 1500.-/1600.-/ und 1700.- Dieses Angebot haben wir dann auch angenommen weil dies von dem ortsansässigen Opelhändler kam der das Auto auch abgeschleppt hat. Wir haben den Schaden und die Gutachterkosten abgetreten. Das heißt das die Firmen direkt mit der Gegnerischen Versicherung abrechnen. Dann aber kam die Abrechnung dieser. Zuerst weigerte sie sich die 1700.- vom Wiederverkauf anzuerkennen. Sie hätten eine n Aufkäufer der 2250.- bezahlt.

Das ist nicht grundsätzlich verkehrt, denn vermutlich habt ihr erst hinterher den Kaufvertrag über 1700 EUR vorgelegt. Bis dahin kann der Versicherer erst einmal annehmen, dass das Fahrzeug noch nicht verkauft ist und Euch ein besseres Angebot vorlegen.

Kritisch wäre es, wenn Ihr den Verkauf nachweist und trotzdem den höheren Restwert abgezogen bekommen hättet.

Zitat:

Inzwischen hatte sich meine Tochter einen anderen gebrauchten Wagen für 5000.- gekauft. Dies nutzte die Vers. um unter dem Vorwand der Differenzbesteuerung weil keine MwSt angefallen ist.

Dass vom Wiederbeschaffungswert etwas abgezogen wird, ist kein "Vorwand", sondern steht so im Gesetz: § 249 II BGB (Umsatzsteuer wird nur erstattet, soweit sie nachweislich angefallen ist.)

Zitat:

Nach ersten Schreiben haben sie dann die Differenz vom Verkaufserlös (550.-) bezahlt.

Siehe oben, soweit so gut.

Zitat:

Wir uns darafhin beim Gutachter und einer befreundeten Anwältin informiert. Danach einen drohenden Brief geschrieben und eine Frist von 14 Tagen gesetzt das restliche Geld zu überweisen. Dann kam ein Anruf der Vers. ob uns die Anwätin nichts über diese Differenzbesteuerung gesagt hätte. Als wir dies verneinten und sogleich zu verstehen gegeben haben das wir die Sache dem Anwalt übergeben haben sie am nächsten Tag auf Band gesprochen das sie den Restbetrag überweisen.

Das verstehe ich nicht.

Wenn Ihr keinen Nachweis erbracht habt, dass für den Ersatzkauf Steuer angefallen ist, musste diese auch nicht erstattet werden.

Wenn die Versicherung den Betrag trotzdem erstattet, ist das sehr entgegenkommend oder hier fehlt ein Teil in der Geschichte.

Es ist aber sicher nicht passiert, weil ihr mit einem RA gedroht habt. Das juckt in der Schadenabteilungen absolut niemanden.

Zitat:

Das heißt für alle die jemals in eine ähnliche Situation kommen sollen. Der geschätzte Wiederbeschaffungswert ist auszubezahlen (ganz gleich was mit dem Geld gemacht wird).

Naja, klar kann man mit dem Geld machen, was man will. Das ist nicht das Thema.

Zitat:

Eine Differenzbesteuerung gibt es bei Privatleuten nicht.

Aber hallo gibt es die. Dis hat absolut nichts mit "Privatperson" zu tun, sondern nur damit, wie das beschädigte Fahrzeug überwiegend am Markt gehandelt wird. Sind die meisten Corsas von 2009 noch regelbesteuert, werden 19% abgezogen. Sind sie differenzbesteuert, werden 2,4 % abgezogen. Sind sie nicht mehr im seriösen Handel erhältlich, sondern auf dem Privatmarkt, wird nichts mehr abgezogen.

Zitat:

Wenn man dann noch das höchste im Gutachten angegebene Restwertangebot nimmt ist man auch immer im Recht.

Siehe oben: Wenn man das Fahrzeug nachweislich dorthin verkauft hat, stimmt die Aussage. Ist das Fahrzeug noch nicht verkauft (soll aber verkauft werden), kann der Versicherer durchaus auch auf ein mühelos zugängliches höheres Angebot verweisen.

Zitat:

Man muss nicht ein zweifelhaftes Angebot der Vers. von einem Händler aus dem Ausland oder nicht weit davon weg annehmen.
Herzliche Grüße Maker3009

Siehe oben.

Alles in allem kann ich nach dieser Schilderung nicht erkennen, wo Euch etwas vorenthalten wurde...

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Das freut mich für dich (ernsthaft).

Nur so rein aus Interesse: Wie teuer war der Anwalt in dieser Sache?

danke...er hat 50 euro von mir bar genommen und rest hat versicherung gezahlt! Aber die Anwaltskosten sind eh unterschiedlich

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Affe
danke...er hat 50 euro von mir bar genommen und rest hat versicherung gezahlt! Aber die Anwaltskosten sind eh unterschiedlich

und wieso musstest du Ihm 50 Euro geben, wenn er sein Honorar über die Versicherung abrechnet.....😕

hab mir die abrechnung der versicherung angeschaut und die haben nicht alles übernommen musste 50 dazu zahlen...aber lieber so als vor gericht etc. hatte ja keine rechtschutz, daher bin ich zufrieden

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Da hat die Versicherung jetzt, anstatt der Reparaturrechnung, die Kostennote des Anwalts zusammengestrichen ...

Das nenne ich mal konsequent! 😁

Hallo,
die Versicherungen versuchen es immer wieder. Meine Tochter hatte einen unverschuldeten Unfall mit ihrem 3 J. alten Corsa. Der Wiederbeschaffungswert wurde auf 6500.- von einem Gutachter geschätzt.
In dem Gutachten waren auch 3 Ankaufsangebote 1500.-/1600.-/ und 1700.- Dieses Angebot haben wir dann auch angenommen weil dies von dem ortsansässigen Opelhändler kam der das Auto auch abgeschleppt hat. Wir haben den Schaden und die Gutachterkosten abgetreten. Das heißt das die Firmen direkt mit der Gegnerischen Versicherung abrechnen. Dann aber kam die Abrechnung dieser. Zuerst weigerte sie sich die 1700.- vom Wiederverkauf anzuerkennen. Sie hätten eine n Aufkäufer der 2250.- bezahlt. Inzwischen hatte sich meine Tochter einen anderen gebrauchten Wagen für 5000.- gekauft. Dies nutzte die Vers. um unter dem Vorwand der Differenzbesteuerung weil keine MwSt angefallen ist. Nach ersten Schreiben haben sie dann die Differenz vom Verkaufserlös (550.-) bezahlt. Wir uns darafhin beim Gutachter und einer befreundeten Anwältin informiert. Danach einen drohenden Brief geschrieben und eine Frist von 14 Tagen gesetzt das restliche Geld zu überweisen. Dann kam ein Anruf der Vers. ob uns die Anwätin nichts über diese Differenzbesteuerung gesagt hätte. Als wir dies verneinten und sogleich zu verstehen gegeben haben das wir die Sache dem Anwalt übergeben haben sie am nächsten Tag auf Band gesprochen das sie den Restbetrag überweisen.
Das heißt für alle die jemals in eine ähnliche Situation kommen sollen. Der geschätzte Wiederbeschaffungswert ist auszubezahlen (ganz gleich was mit dem Geld gemacht wird). Eine Differenzbesteuerung gibt es bei Privatleuten nicht. Wenn man dann noch das höchste im Gutachten angegebene Restwertangebot nimmt ist man auch immer im Recht. Man muss nicht ein zweifelhaftes Angebot der Vers. von einem Händler aus dem Ausland oder nicht weit davon weg annehmen.
Herzliche Grüße Maker3009

Sorry, aber bist Du sicher, dass Dir das so erklärt wurde, wie Du es hier wiedergegeben hast?
Da geht nämlich einiges durcheinander....

Zitat:

Original geschrieben von Maker3009


Hallo,
die Versicherungen versuchen es immer wieder.

Bevor man unterstellt, dass irgendwer irgendwas "immer wieder versucht", sollte man sich überzeugen, wie es denn wirklich läuft...

Zitat:

Meine Tochter hatte einen unverschuldeten Unfall mit ihrem 3 J. alten Corsa.
Der Wiederbeschaffungswert wurde auf 6500.- von einem Gutachter geschätzt.

Nach drei Jahren könnte der Wagen durchaus noch regelbesteuert am Markt sein. Bei der Regulierung müssten dann 19% vom brutto Wiederbeschaffungswert abgezogen werden, anstatt nur 2,4 % bei der Differenzbesteuerung.

Zitat:

In dem Gutachten waren auch 3 Ankaufsangebote 1500.-/1600.-/ und 1700.- Dieses Angebot haben wir dann auch angenommen weil dies von dem ortsansässigen Opelhändler kam der das Auto auch abgeschleppt hat. Wir haben den Schaden und die Gutachterkosten abgetreten. Das heißt das die Firmen direkt mit der Gegnerischen Versicherung abrechnen. Dann aber kam die Abrechnung dieser. Zuerst weigerte sie sich die 1700.- vom Wiederverkauf anzuerkennen. Sie hätten eine n Aufkäufer der 2250.- bezahlt.

Das ist nicht grundsätzlich verkehrt, denn vermutlich habt ihr erst hinterher den Kaufvertrag über 1700 EUR vorgelegt. Bis dahin kann der Versicherer erst einmal annehmen, dass das Fahrzeug noch nicht verkauft ist und Euch ein besseres Angebot vorlegen.

Kritisch wäre es, wenn Ihr den Verkauf nachweist und trotzdem den höheren Restwert abgezogen bekommen hättet.

Zitat:

Inzwischen hatte sich meine Tochter einen anderen gebrauchten Wagen für 5000.- gekauft. Dies nutzte die Vers. um unter dem Vorwand der Differenzbesteuerung weil keine MwSt angefallen ist.

Dass vom Wiederbeschaffungswert etwas abgezogen wird, ist kein "Vorwand", sondern steht so im Gesetz: § 249 II BGB (Umsatzsteuer wird nur erstattet, soweit sie nachweislich angefallen ist.)

Zitat:

Nach ersten Schreiben haben sie dann die Differenz vom Verkaufserlös (550.-) bezahlt.

Siehe oben, soweit so gut.

Zitat:

Wir uns darafhin beim Gutachter und einer befreundeten Anwältin informiert. Danach einen drohenden Brief geschrieben und eine Frist von 14 Tagen gesetzt das restliche Geld zu überweisen. Dann kam ein Anruf der Vers. ob uns die Anwätin nichts über diese Differenzbesteuerung gesagt hätte. Als wir dies verneinten und sogleich zu verstehen gegeben haben das wir die Sache dem Anwalt übergeben haben sie am nächsten Tag auf Band gesprochen das sie den Restbetrag überweisen.

Das verstehe ich nicht.

Wenn Ihr keinen Nachweis erbracht habt, dass für den Ersatzkauf Steuer angefallen ist, musste diese auch nicht erstattet werden.

Wenn die Versicherung den Betrag trotzdem erstattet, ist das sehr entgegenkommend oder hier fehlt ein Teil in der Geschichte.

Es ist aber sicher nicht passiert, weil ihr mit einem RA gedroht habt. Das juckt in der Schadenabteilungen absolut niemanden.

Zitat:

Das heißt für alle die jemals in eine ähnliche Situation kommen sollen. Der geschätzte Wiederbeschaffungswert ist auszubezahlen (ganz gleich was mit dem Geld gemacht wird).

Naja, klar kann man mit dem Geld machen, was man will. Das ist nicht das Thema.

Zitat:

Eine Differenzbesteuerung gibt es bei Privatleuten nicht.

Aber hallo gibt es die. Dis hat absolut nichts mit "Privatperson" zu tun, sondern nur damit, wie das beschädigte Fahrzeug überwiegend am Markt gehandelt wird. Sind die meisten Corsas von 2009 noch regelbesteuert, werden 19% abgezogen. Sind sie differenzbesteuert, werden 2,4 % abgezogen. Sind sie nicht mehr im seriösen Handel erhältlich, sondern auf dem Privatmarkt, wird nichts mehr abgezogen.

Zitat:

Wenn man dann noch das höchste im Gutachten angegebene Restwertangebot nimmt ist man auch immer im Recht.

Siehe oben: Wenn man das Fahrzeug nachweislich dorthin verkauft hat, stimmt die Aussage. Ist das Fahrzeug noch nicht verkauft (soll aber verkauft werden), kann der Versicherer durchaus auch auf ein mühelos zugängliches höheres Angebot verweisen.

Zitat:

Man muss nicht ein zweifelhaftes Angebot der Vers. von einem Händler aus dem Ausland oder nicht weit davon weg annehmen.
Herzliche Grüße Maker3009

Siehe oben.

Alles in allem kann ich nach dieser Schilderung nicht erkennen, wo Euch etwas vorenthalten wurde...

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