Totalschaden und viele fragen
Hallo,
ich hatte bis Dienstag nacht einen 130i mit jetz ca 66000km.
Bin am Dienstag Nacht bei den Schneeverwehungen bei uns am Ortseingang, wo es auch stellenweiße glatt war ins Schleudern gekommen und dabei von der Straße abgekommen in einen Baum mit der Beifahrerseite gekracht. Ich habe nicht´s getrunken oder ähnliches und war auch nicht zu schnell, maximal 60km/h.
Der Wagen ist auf der beifahrerseite komplett eingedrückt bis ungefähr zur Mittelkonsole.
Jetzt war heute ein Gutachter von der Versicherung da und der meinte nur das eine Reperatur sogar den Neuwagenpreis überschreiten könnte, da nur die Fahrertür und der Fahrestiz sowie das Lenkrad mit Airbag unbeschädigt sind. Er konnte oder wollte mir aber nicht sagen was der Restwert noch ist, bzw der ungefähre Wiederbeschaungswert ist.
Ich weiß von meiner Versicherung nur das sie, wenn der Gutachter auf Totalschaden geht sie mir den Wiederbeschafungswert zahlen minus des restwertes und denn würde ich ürgendwie von einem Resteverwerter kriegen.
Aber wie läft das denn nun genau ab???
Ok die Versicherung wird auf das Gutachten warten das ist mir schon klar.
Nur wie rechnet der Gutachter denn den wiederbeschaffungswert aus. Ich habe mir interresse halber mal den Schwake wert ausrechnen lassen, aber das sagt ja nur den Händlerankaufswert aus und der ist deutlich niedriger als wie wenn ich versuche mir so ein auto mit in etwa der gleichen Ausstattung zu kaufen, der liegt ca 4-5000 höher.
Bin echt für jede antwort und hilfe dankbar
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Depp 😁
Ich denke wir dürfen hier nicht mehr beleidigen, oder ist das Verbot nun wieder
aufgehoben .......😕
Gruß
Delle
😁 😁
Sehr geehrter Herr Dellenzaehler, hier in Bayern ist Depp keine Beleidigung. 😁
Da gibt es ganz andere Bezeichnungen, z.B. *
Gruß
Frank, nach Bayern ausgewandert (vor 22 Jahren) 😉
* Leider nicht Jugendfrei 😛
wieder was gelernt hier bei MT.......🙂
Achtung, die Chat Anteile in diesem Fred sind nun aufgebraucht, bitte wieder zum Thema zurück......😁
Gruß
Delle 😉
Zitat:
Original geschrieben von Schelmy
Schneeverwehungen bei uns am Ortseingang, wo es auch stellenweiße glatt war
[...]
war auch nicht zu schnell, maximal 60km/h.
Wär vielleicht dennoch nicht schlecht, dich seelisch und moralisch darauf einzustellen, dass das durchaus Potential zum Gesprächsthema mit deiner Versicherung haben könnte.
Mit 60km/h in Schneeverwehungen reinzufahren ist schon etwas Grenzwertig, wenn es um das Thema angepasste Geschwindigkeit geht. Und da es bei diesen Versicherungsleistungen ja neuerdings kein Entweder/Oder mehr zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit gibt, sondern "sanfte" Staffelungen, würde ich nicht unbedingt ausschließen, dass die Versicherung eventuell die Leistung kürzt.