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Totalschaden soll/wird als "unfallfrei" verkauft

BMW 3er E91
Themenstarteram 25. März 2011 um 14:38

Hallo zusammen,

nachdem ich meinen E91 (5.2008) im Januar wirtschaftlich total kaltverformt (Schaden 38k€) habe, wurde der Rest des Fahrzeuges auf einer Börse versteigert. Eine Firma aus Essen hat den Wagen aufgekauft und wiederhergestellt.

Ich hatte den Wagen bei mobile.de gefunden. Der Aufkäufer meinte zwar der Wagen hat einen Frontschaden, aber hatte verschwiegen, dass alle Airbags aufgegangen sind.

Im Moment steht der Wagen bei einer beglischen Firma zum verkauf. Und auf Nachfrage sagte/schrieb der Verkäufer, dass der Wagen

- von einem BMW-Händler gekauft wurde

- unfallfrei sein

Meine Frage (die ich auch schon der Zulassungsstelle und anderen Behörden gestellt habe):

Gibt es eine Internetseite wo ich solche Fahrzeuge (Totalschaden, Wertgutachten, Bilder) einstellen kann, damit der nächste BMW Liebhaber weiss was für ein Wagen er kauft bzw gekauft hat, um evtl. doch noch mal einen Check vornehmen zu lassen.

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=ltbpmtrdx1qh]

Thankx

crashWilli

 

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7 Antworten

Hallo!

Ich finde es echt gut, dass du noch an andere Gebrauchtwagenkäufer denkst..

Das effektivste wäre wohl eine Strafanzeige zu erstatten wegen Betruges. Problematisch ist jetzt natürlich, dass der Wagen nach Belgien verschleppt wurde. Vielleicht geht das ja auch online bei der belgischen Polizei..

Wurde eigentlich auch am Kilometerstand gedreht?

 

Grüße..

Zitat:

Original geschrieben von crashWilli

Der Aufkäufer meinte zwar der Wagen hat einen Frontschaden, aber hatte verschwiegen, dass alle Airbags aufgegangen sind.

unfallschaden ist unfallschaden...das dabei unterschieden wird, ob airbags aufgegangen sind oder nicht, ist kein vertragsmerkmal der gebräuchlichen kaufverträge...

Zitat:

Gibt es eine Internetseite wo ich solche Fahrzeuge (Totalschaden, Wertgutachten, Bilder) einstellen kann

imho gibt es das nicht...wenn es eine solche seite gäbe, wäre es zudem äußerst fraglich ob ein potenzieller käufer diese seite besucht und das auto findet...

Zitat:

Original geschrieben von salmonelleX

Das effektivste wäre wohl eine Strafanzeige zu erstatten wegen Betruges.

was soll daran effektiv sein?

zumindest in d, entsteht der betrug erst dann, wenn ein käufer den wagen gekauft hat und im vertrag "unfallfrei" angekreuzt ist...

solange kein kaufvertrag unterschrieben wurde, kann der händler in das angebot reinschreiben was er möchte...

Themenstarteram 12. April 2011 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von salmonelleX

 

Wurde eigentlich auch am Kilometerstand gedreht?

Nein, Kilometerstand wurde nicht geändert. Die km Angabe war für mich auch "ein" Wiedererkennungsmerkmal. Der belgische Verkäufer hat den Email-Verkehr mit mir eingestellt, nachdem ich ihm Bilder und die Fahrrgestellnummer geschickt habe.

Themenstarteram 12. April 2011 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

unfallschaden ist unfallschaden...das dabei unterschieden wird, ob airbags aufgegangen sind oder nicht, ist kein vertragsmerkmal der gebräuchlichen kaufverträge...

Vetragsrechtlicht bezüglich des Sachverhalts "Unfall" gebe ich Dir recht. Richtig, erst wenn Messer drin, dann drin! Vorher liegt es aufn Tisch.

Mal im Ernst: Ein freie Werkstatt hatte mir gesagt, dass es "günstige" Airbags aus dem Osten von Europa gibt und diese dann nicht so laut knallen, da sie gar nicht vorhanden sind. Denke hier bitte an die Syncronisation aller Steurergeräte. Ist oder soll teuer sein. Bin nicht vom Fach. Und wenn ein Verkäufer zwar den Unfall bescheinigt (noch nicht einmal der Belgier), nicht aber den Umfang dessen (Leitplankenrutscher oder 70km/h auf 20 km/h Unfall) aufzeigt, dann sehe ich mal

 

1. moralischen

2. gesetztlichen (Betrug)

nicht einwandfreien Tatbestand. Ist doch echt sch....., beim nächsten Unfall möchte ich in diesem

Wagen nicht sitzen.

Und wenn ich als Kunde des weiß (Airbags sind aufgegangen), dann schreibe ich es auch in den Kaufvertrag, dass neue drin sind oder lasse es mir nachweisen. Ergo, kann ich Dir bei Deiner Argumentation hier nicht folgen.

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

imho gibt es das nicht...wenn es eine solche seite gäbe, wäre es zudem äußerst fraglich ob ein potenzieller käufer diese seite besucht und das auto findet...

Hier bin ich bei Dir. Mich wundert das ehrlich. Hab's mir aber leider schon gedacht. Wir veröffentlichen jeden schiefliegende Perücke und für dieses Thema gibt es kein YouTube-WikiLeakCarBums.

Sollen wir damit anfangen? Werde BMW eine Mail schreiben. Mal sehen was die sagen.

crashWilli

Themenstarteram 3. Mai 2011 um 15:27

Zitat:

Original geschrieben von crashWilli

 

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=ltbpmtrdx1qh]

Link des BMW in Belgien hat sich geändert, also noch zu haben:

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=b4oxghlopsqf

G'Day

crashWilli

 

am 3. Mai 2011 um 15:45

StGB § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder

5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

 

Eine Straftat würde also schon jetzt akut anliegen, wenn der Tatort in DE liegen würde.

Dazu muss in DE nicht erst ein KV unterschrieben werden.

am 3. Mai 2011 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von emx

Dazu muss in DE nicht erst ein KV unterschrieben werden.

doch, es muss ein kv unterschrieben werden...

falls du mir - oder den anderen hier nicht glaubst - ruf einfach mal bei deiner zuständigen polizei an...die werden dir das dann bestätigen...

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