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Totalschaden, Restwert des Gutachters höher als Gebot Börse

Themenstarteram 31. Oktober 2008 um 15:13

Hallo,

ich hatte am 29.9. einen Unfall. Bin VK versichert mit 300 SB. Der ADAC informierte für mich sofort meine Versicherung, diese bestellte einen Gutachter, der folgendes Gutachten ausstellte:

Reparatutkosten: 17000

Wiederbeschaffungswert: 16700

Restwert: 6080

Der Gutachter stellte das Auto in eine Restwertbörse ein, das Höchstgebot liegt bei 4880. Ich dachte, wenn Die Versicherung zahlt, geht das Auto in deren Besitz über, nun meinte die Versicherung, ich müsse mich selbst darum kümmern. Soll ich denn nun für 4880 verkaufen? Muss ich die Differenz zu den 6080 selbst tragen? Leider ist das Gebot nur noch bis Montag bindend, weil ich erst heute das Gutachten per Mail erhalten habe, angbelich haben sie es Anfang Oktober schon zugeschickt, ich habe es aber nie erhalten.

Bin total überfordert mit allem, habe leider keine Rechtsschutz...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny

Ich würde auch mal diesen anrufen um zu fragen wie er auf den restwert kommt.

Ob der sich nach 4 Jahren noch daran erinnern kann?

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31 Antworten
am 31. Oktober 2008 um 16:47

Also ich würde das Auto nicht für 4800 abgeben, wenn der Gutachter 6080 ermittelt hat.

Ich würde das erst mal klären. Nicht dass du nachher auf der Differenz sitzen bleibst.

Wenn die Frist Montag abläuft hast du ja noch bis Mo 23.59 Zeit.

Also, am Wochenende ruhig schlafen und am Montag die Versicherung anrufen.

Wird sich alles klären.

Gruß

Frank

Themenstarteram 31. Oktober 2008 um 17:04

@ bmw-teile und Frank123: Wenn der Versicherungsmensch nicht immer so unhöflich gewesen wäre am Telefon...Aber ich werde ihn am Montag anrufen und alles abklären - und versuchen halbwegs ruhig zu schlafen ;-)

Danke Euch beiden, Euch allen...

am 31. Oktober 2008 um 17:23

Versicherungsmenschen sind nicht "unhöflich". :rolleyes: Ausser vieleicht der......... (jetzt fällt mir der Name nicht ein :mad:)

Bleib einfach locker und sachlich, nichts ärgert "unhöfliche" Leute mehr. :D

Und halt uns auf dem Laufenden.

Trotz allem "Stress"

Schönes Wochenende

Gruß

Frank, die "Höflichkeit" in Person.

Steht im Gutachten denn wer es erstellt hat? Ich würde auch mal diesen anrufen um zu fragen wie er auf den restwert kommt.

Bei meinem Gutachten stehts zumindest drinn das der Restwert an hand eines Gebots einer Restwertbörse ermittelt wurde und das ich mich bei dieser melden soll falls ich dem zustimme.

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny

Ich würde auch mal diesen anrufen um zu fragen wie er auf den restwert kommt.

Ob der sich nach 4 Jahren noch daran erinnern kann?

Bestimmt kann sich niemand daran erinnern...

...darum geht es mir aber gar nicht. Ich krame gerade Infos zusammen, wie die Versicherungen mit dem Restwert bei Totalschaden umgehen, etc.

Da gerät man über die SuFu an die interessantesten Themen. Mitunter wird da einen ganzen Tag lang hin- und hergepostet und das Rad mehrfach neu erfunden. Aktuell eine Lösung gibt es aber nicht, weil auf eine Antwort des Versicherers, Gutachters oder sonstwem gewartet werden muss. Und da ohnehin gerade Feierabend oder -tag ist, heute ohnehin nicht.

Aber es wird ja wohl eine Lösung gegeben haben. Irgendwas hat die Versicherung gezahlt, der Anwalt erreicht oder der Richter daraus gemacht. Womöglich hat der von der Versicherung präsentierte Aufkäufer einen Rückzieher gemacht, oder der Themenstarter hat sich dann vielleicht überlegt, den Wagen doch noch reparieren zu lassen, wg. der 130% Regelung.

Doch davor enden die Threads immer...

oder fast immer.

Und das finde ich schade.

Es hilft aber dem gesamten Forum, wenn hier nicht nur Informationen rausgesogen und Tips aufgenomen werden,sondern man auch erfährt, ob der Tip ein guter war oder die Infos geholfen haben. In den Marken- und Typenforen klappt das doch auch.

Ich hoffe, dass in Zukunft ein feedback seltener ausbleibt.

 

Für die, die es interessiert:

Ich habe einen wirtschaftlichen Totalschaden, aber die Reparaturkosten liegen noch im 130%-Bereich. Ich will auf Gutachten-Basis abrechnen und die Kiste selber gerade biegen, solange mir die Versicherung nicht ein gigantisch höheres Restwertangebot macht. Und obwohl ich einen RA beauftragt habe, hätte ich gerne gewusst, wie es anderen ergangen IST und nicht nur, was andere meinen, wie es enden KÖNNTE...

Ich werde zu gegebener Zeit berichten, was die Versicherung aus dem Fall gemacht hat.

Moin,

jetzt komm ich.

Unfall gehabt nicht Schuld. Anwalt Herbsturlaub.

Sachverstänige hat folgende Werte:

Autorepartur 15.ooo €

Auto Wert 6.000 € die bekomme ich von der Vers.

Restwert 150 €

Kann ich so vorgehen: Sage dem Anwalt, das ich das Auto für 150 € SELBER kaufe.

Dann würde ich es für 1000€ 2.Tage später weiterverkaufen, und so noch Tschengeld machen.

Geht das so ?

Gruß un Danke.

Oli

ich glaube nicht, dass du kaufen kannst, was schon dein eigentum ist.

fuer die erhoehung deines taschengeldes ist die VS auch nicht zustaendig ^^

umgekehrt ist deine idee aber kein problem :D

am 17. Oktober 2012 um 7:35

Dann verkauft er es halt an die Mama oder den Bruder.

Wenn das Auto einen wirtschaftlichen Totalschadn erlitten hat, dann bekommt man den Wiederbeschaffungswrt abzüglich Restwert von der Versicherung erstattet. Nun ist es leider gängige Praxis, dass die Versicherungen einen Aufkäufer präsentieren, der ein höheres Gebot für den Unfallwagen bietet. Solange die Kiste noch nicht verkauft ist, setzt die Versicherung den höheren Restwert an und zahlt entsprechend weniger.

Du kannst aber eigentlich davon ausgehen, dass der vom Gutachter ermittelte Restwert der auf dem regionalen Markt tatsächlich erzielbare Preis ist und zu dem Preis verkaufen. Da gibt es einschlägige Urteile, die diese Vorgehensweise für rechtens erklären. Ist aber - wenn die Versicherung meint, einen häheren Restwert erzielen zu können - ein bißchen heikel und häufig nicht ohne umfangreichen Schriftverkehr möglich.

Wenn Du den Unfallwagen selber für einen höheren Preis veräußerst und die Versicherung bekommt das mit, dann ziehen sie Dir den Mehrerlös auf jeden Fall ab. Du sollst Dich an dem Schaden ja nicht bereichern...

Vielleicht hast Du aber Glück und die Versicherung zahlt ohnen Murren nach Gutachten aus. Wenn man dieses Forum hier studiert, wäre das aber ein bemerkenswerter Einzelfall.

Ich setze mich gerade mit der Versicherung wegen des Restwertes auseinander; da ich den Wagen aber behalten und reparieren will, muss die Versicherung (nach einschlägiger Rechtsprechung) den vom Gutachter ermittelten Restwert anerkennen und den Wiederbeschaffungsaufwand in voller Höhe ersetzen, solange ich den Wagen noch 6 Monate fahre...

...ich warte allerdings noch auf den Scheck.

am 18. Oktober 2012 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

Wenn Du den Unfallwagen selber für einen höheren Preis veräußerst und die Versicherung bekommt das mit, dann ziehen sie Dir den Mehrerlös auf jeden Fall ab. Du sollst Dich an dem Schaden ja nicht bereichern...

Macht er ja nicht wenn er es für 150,- € weiter verkauft. Was der Käufer dann hinterher mit dem Auto macht und was er mit dem vielleicht höherem Erlös macht, geht die Versicherung nen feuchten ... an.

Hallo,

hab mich hier mal durchgelesen und bin etwas verwirrt über die manchmal widersprüchlichen Aussagen.

Also mal ein Beispiel:

Unfall selbst verschuldet. VK mit 300 € Selbstbeteiligung. GA sagt:

A= Wiederbeschaffungswert = 16.000

B = Reparaturkosten = 8.000

C = Restwert = 10.000 (Dies ist das höchste Gebot in der Börse)

Bei Reparatur in der Werkstatt würde die Vers. die vollständige Summe B bezahlen, wenn 'Summe A > Summe B'. Sonst wirtschaftlicher Totalschaden. Hier zahlt die Versicherung die Differenz zwischen Summe C und Summe A (also weniger als die Reparaturkosten) abzülich der SB. Das Fahrzeug kann dann an den Bieter aus der Börse für Summe C verkauft werden. Man bekommt in diesem Fall also insgesamt die Summe A (abzüglich SB) erstattet (für neues Fahrzeug).

Ist die Differenz zwischen 'Summe C' und 'Summe A' allerdings höher als die reinen Reparaturkosten ('Summe B') liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, da die Versicherung niemals mehr als die niedrigste Summe (hier die reinen Reparaturkosten) zahlen würden.

Und dann gibt es noch die Möglichkeit nach GA abrechnen zu lassen, dann erhält man die Summe B abzüglich der SB und abzüglich der MwSt. Was man dann mit seinem Fahrzeug macht, ist der Versicherung egal. Man kann es veräußern, selbst richten etc., etc..

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und euch nicht noch mehr verwirrt. :D

Offensichtlich hast Du Dich selbst ein wenig verwirrt...

Du musst erstmal unterscheiden zwischen Vollkasko- und Haftpflichtschaden...

Bei VK:

Wiederbeschaffungswert (A) - Restwert (C) = D (WAW)

Wenn D > Reparaturkosten (B), dann ist Reparatur sinnvoll.

Versicherung zahlt B - Selbstbeteiligung an Werkstatt

keine fiktive Abrechnung möglich.

kein Nutzungsausfall, keine Wertminderung, etc.

bei Haftpflicht:

Wiederbeschaffungswert (A) - Restwert (C) = D (WAW)

Wenn D x 130 % > Reparaturkosten (B), dann ist Reparatur gerechtfertigt.

Zur Abrechnung gibt es folgende Möglichkeiten:

1. ) Auto wird repariert - Versicherung rechnet direkt mit Werkstatt ab

2.) Auto wird nicht bzw. selbst repariert - sog. fiktive Abrechnung: Versicherung zahlt B (netto, also ohne MwSt.) an Geschädigten, jedoch maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungsaufwandes (D).

Nutzungsausfall wird für die Reparaturdauer (bei nachgewiesener Reparatur) bzw. - aber nur bei nicht fahrbereiten Autos mit Totalschaden den Wiederbeschaffungszeitraum (i.d.R. 14 Tage) gezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Dann verkauft er es halt an die Mama oder den Bruder.

Toll, was für Ideen unsere Moralapostel entwickeln, wenn es darum geht, Taschengeld auf Kosten anderer zu generieren...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

Offensichtlich hast Du Dich selbst ein wenig verwirrt...

Du musst erstmal unterscheiden zwischen Vollkasko- und Haftpflichtschaden...

O.K., diesen Punkt hatte ich gar nicht auf dem Plan. Du hast es ja netterweise korrigiert. Jetzt geht's (hoffentlich) ohne Verwirrung und mit klarem Denken weiter ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Toll, was für Ideen unsere Moralapostel entwickeln, wenn es darum geht, Taschengeld auf Kosten anderer zu generieren...

Jo, sehe ich auch so. Es ist aber im Rahmen der rechtlich 'legalen' Möglichkeiten. Damit sage ich nicht dass ich es befürworte, aber der moralische Aspekt (Betrug) ist eine andere Sache.

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