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Totalschaden oder nicht

Hi

ich hatt gestern einen Unfall und heute kam der Schätzer Reperaturkosten sind 10000 Euro Schätzwert des Wages sind 10600 Euro, nun gibt der Schätzer den Wagen nicht zur Rep frei er meint Toltalschaden ist das so in Ordnung ??

Vollkasko und niemand beteiligt.

Gruß
Locke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Verkehrsrecht


Frage Kasko doch mal nach der Rechtsgrundlage warum Dir dieser Weg versperrt werden soll ...

Da braucht man keine Rechtsgrundlage für, einfaches Nachdenken (und Lesen) könnte schon helfen🙄

Grenzwert=WBW

Momentan (es handelt sich hier um einen erheblichen Schaden) sind Rep.-Kosten von 10 000 kalkuliert - bereits vom Gutachter wurde jedoch auf die sehr wahrscheinliche Erhöhung der Reparaturkosten hingewiesen.

Der Gutachter hat hier vollkommen richtig gehandelt, indem er die Reparatur nicht freigegeben hat!

Was wäre denn, wenn sich bei Zerlegung des Fahrzeuges herausstellen sollte (was wahrscheinlich ist), dass die Reparaturkosten real dann 11 000 EUR betragen?

Genau: Der TE würde auf einem nicht unerheblichen Teil seines Schadens sitzenbleiben, dank "Tipps" von solchen Schlaumeiern wie dir, die offensichtlich nicht einmal den Thread richtig durchgelesen haben, geschweige denn nur im Ansatz eine Ahnung haben von dem, was sie hier zusammenschmieren.

Man kann nur hoffen, dass die User hier nicht auf solche Schaumschläger hereinfallen und zum Schluss noch selbst finanziellen Schaden erleiden wegen derartiger "Fachleute".

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Man kann doch nicht pauschal und ohne Einschränkung sagen, eine Reparatur geht definitiv nicht!

Meine Meinung ist doch "nur", dass die Möglichkeit ist nicht (gänzlich) ausgeschlossen, weil der Kasko-
gutachter nicht einfach pauschal sagen kann und darf, "das kommt bestimmt raus, wird aber ggf. wohl mehr" und deshalb keine Reparaturfreigabe ...
Dann muss er eben Zerlegearbeiten vornehmen lassen um seine Prognose konkretisieren.
Darauf hat der VN einen Anspruch!

Wenn Locke gerne reparieren möchte und eine Abrechnung nach Kasko (wohl A.2.7. seiner AKB) möglich ist: Was spricht dagegen?
Auch für diesen möglichen Fall hat er die Kasko doch abgeschlossen und dafür zahlt er auch seine Prämien.
Dass das der Versicherung nicht unbedingt gefallen wird, weil Wiederbeschaffung abzüglich Restwert erheblich weniger ist, ist klar.

Erst einmal erteilt ein Sachverständiger keine „Reparaturfreigaben“

Er hat die Zahlen für die Regulierung eines Schadenfalles zu ermitteln.

Mehr nicht.

Und er hat darauf hinzuweisen, dass aufgrund eines Reparaturrisikos die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen können.

Dass muss er sogar sonst ist sein Gutachten unter Umständen auch und gerade nach Kaskogesichtspunkten unbrauchbar.

Und wenn bei einem Schaden 10.000 Euro 600 Euro bis zum Totalschaden fehlen weis jeder Praktiker was dabei herauskommen wird.

Ich verstehe immer noch nicht, wie du hier auch nur im Entferntesten auf die Idee kommst, das hier eine Reparatur theoretisch möglich wäre.

Das ist hier klar wie Kloßbrühe, dass die Instandsetzungskosten den WBW real übersteigen werden.

Woher du die Weisheit nimmst, dass der Versicherungsnehmer hier einen Anspruch darauf hat, dass hier Zerlegungsarbeiten durchgeführt werden müssen erschließt sich mir nicht.

Hier geht es auch nicht darum, was der Versicherung gefällt oder nicht, diese Weisheiten kannst du auf der anderen Seite verkünden, hier ist das Fehl am Platze.

Das ist schon fast fahrlässig, was du dem TE hier empfiehlst.

Mal ganz abgesehen davon, dass jeder vernüftige Sachverständige bei solchen Zahlen überhaupt keine Reparatur empfehlen würde. 

Aber auch das hat ewas mit Sachverstand und Erfahrung zu tun. 

Ein Motiv dafür gibt es allerdings. Die böse Versicherung mal wieder in ein schlechtes Licht zu bringen......... 

Zitat:

Original geschrieben von Verkehrsrecht



Meine Meinung ist doch "nur", dass die Möglichkeit ist nicht (gänzlich) ausgeschlossen, weil der Kasko-
gutachter nicht einfach pauschal sagen kann und darf, "das kommt bestimmt raus, wird aber ggf. wohl mehr" und deshalb keine Reparaturfreigabe ...
Dann muss er eben Zerlegearbeiten vornehmen lassen um seine Prognose konkretisieren.
Darauf hat der VN einen Anspruch!

Es gibt ja auch noch so etwas wie Erfahrungswerte.

Wenn bei 10 ähnlichen Schadensfällen (gleicher PKW-Typ) 10 mal ein "verstecktes" Teil abbricht, kann der Gutachter ja nicht sagen: "Teil kaputt". Er sieht es ja nicht.

Wenn dieses Teil aber preislich den Unterschied zum Totalschaden ausmacht, kann er ( um deine Worte zu benutzen) ganz pauschal sagen Risiko zu hoch.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Von "Rechten" in Kaskoschaden haben hier schon einige User Ahnung. Und wenn die dann etwas dazu schreiben, denken die sich schon etwas dabei.
Guten Tag

Und diejenigen, die wenig/keine Ahnung haben schreiben hier auch. 😁

Und deshalb wird ja so viel diskutiert.

Gruß

Frank

Ach so, warum jemand dem TE unbedingt einreden will er könnte bei diesem Schaden reparieren, kann ich nicht nachvollziehen.

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.... ich will und habe dem TE nichts eingeredet sondern auf eine "mögliche Möglichkeit" hinweisen
wollen.

Der TE (der ja vielleicht mitteilt, wie es letzendlich ausgegangen ist) muss doch letztendlich selbst wissen, ob er da nachhakt oder nicht.

Vielleicht bespricht er sich auch einmal mit seiner Werkstatt, die ggf. ja Entwarnung hinsichtlich
weiterer erheblicher Schäden geben könnte.

Damit will ich`s (was sicherlich donnernden Applaus hervorrufen wird) bewenden lassen.

Die Frage ist doch warum man ein derart massiv beschädigten Wagen überhaupt reparieren wollen sollte??? D liegen wohl offensichtlich estwas mehr als Schönheitschäden vor. Kann mir auch nicht vorstellen, dass man dort mit einem Vorschlaghammer eine vernünftige Reparatur hinbekommt.

Ein nicht Totalschaden macht für den TE ja nur sinn, wenn er den Wagen zusammenschustern möchte und das restliche Geld in die eigene Tasche stecken möchte. Aber auch da hätte ich kein Vertrauen mehr in den Wagen. Hier macht die Anschaffung eines neuen Wagens mehr sinn. Und von wem der TE sein Geld bekommt ist doch egal, oder??

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


Die Frage ist doch warum man ein derart massiv beschädigten Wagen überhaupt reparieren wollen sollte???

Wurde denn schon geäußert, wie massiv der Wagen beschädigt ist?😕

Nicht, dass es ein geil erhaltener 928 S4 mit ´nem Leitplankenschaden ist ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN
Wurde denn schon geäußert, wie massiv der Wagen beschädigt ist?😕
Nicht, dass es ein geil erhaltener 928 S4 mit ´nem Leitplankenschaden ist ... 😁

Marktwert in Zustandsnote 2

17.000 Euro

in Note 3

11.000 Euro

Wäre dann also ein schlechter dreier, nee lohnt nicht 😎

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Wäre dann also ein schlechter dreier, nee lohnt nicht 😎

Och,

Spielverderber!

Dann such halt einen anderen aus, bei dem die Zahlen stimmen ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN
Och,
Spielverderber!
 
Dann such halt einen anderen aus, bei dem die Zahlen stimmen ... 😁

😁 wie wäre es mit einem Volvo ? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN
Och,
Spielverderber!
 
Dann such halt einen anderen aus, bei dem die Zahlen stimmen ... 😁

😁 wie wäre es mit einem Volvo ? 😁

oder nem CLK GTR. Glaub nur nicht, dass der bei 10600 Totalschaden ist 😁

wenn der gekauft wurde bei Händler "was letzte Preis" ist auch das nicht
unmöglich 😁

Gruß

Delle 😛

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


wenn der gekauft wurde bei Händler "was letzte Preis" ist auch das nicht
unmöglich 😁

Gruß

Delle 😛

Ich nehm dann mal 5 Stück. Lieferste Frei haus??? 😁😁😁

muss erst mal welche kaputt fahren........😁

kann so 1 bis 8 Jahre dauern......😉

Gut`s Nächtle, muss Morgen in der früh erst einmal wieder ein paar Versicherungen melken 😎

Delle

Na dann mal gut Schlaf.

Wenn du mir dein Auto gibst, zeig ich dir, wie man das in unter 1 JAhr kaputtfahren kann 😁😁

*duck und weg*

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