Totalschaden mit Leasingwagen - Kostenübernahme Vollkasko

Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben:

Vor mehreren Monaten hatten ich einen relativ schweren Unfall, der aus einem Passat Variant einen Totalschaden machte. Die Schuldfrage war zunächst vermeintlich klar, auch lt. Polizei, so dass von Anfang an die gegnerische Haftpflichtversicherung am Zug und im Boot war.

Da es sich um ein VW-Leasingfahrzeug handelte, bestand VW auf einen selbst bestellten Gutachter, soweit auch kein Problem, da es sich ja um einen gegnerischer Haftpflichtschaden handelte.

Des Weiteren musste der Wagen ein zweites Mal (auf Anweisung der Polizei!) in eine sichere Verwahrstelle verbracht werden, was zusätzliche Abschlepp- und Lagerkosten nach sich zog.
Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde die Schuldfrage jedoch abgeschmettert, so dass ich nun auf einem eigenen Kasko-Schaden sitze, bei dem nun nach und nach die Rechnungen eintrudeln:

Ersatz-Mietwagen
Auf den Kosten bleibe ich wohl leider hängen, ärgerlich genug

Gutachter-Kosten
Hier zahlt meine Kasko nur ca. 30% der tatsächlich aufgetretenen Kosten, was eine Stange Geld (ca. 1300,- EUR) Differenz bedeutet.
Der Versicherer bezieht sich auf die Klausel, dass Gutachterkosten nur nach vorheriger Absprache erstattet werden, allerdings hatte ich ja noch nicht mal die Gelegenheit eine Gutachter durch meine Versicherung bestellen zu lassen, da es zunächst keine Veranlassung zur Absprache gab und VW auf einen „eigenen“ Gutachter bestand! Was kann ich hier machen?

2. Abschleppkosten
Auch hier zahlt meine Kasko nur ca. 400,- von 550,-. Was da genau abgezogen wurde, weiß ich nicht (Anfrage läuft), kann mir hier die Reduzierung aber auch nicht erklären. (Das erste Abschleppen wurde durch den ADAC Schutzbrief übernommen).

Alles in Allem eine äußerst kostspielige Angelegenheit für mich, trotz Vollkasko 🙁

Beste Antwort im Thema

Wird die Sache denn von einem Anwalt betreut? Mir ist nicht ganz klar, wie es passieren kann, dass sich die Schuldfrage mehrere Monate nach dem Unfall plötzlich völlig umkehren kann.....

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Dann doch mal zum Unfallhergang:

- Wir waren mit ca. 120 km/h auf gerader Strecke auf der Mittelspur einer BAB unterwegs, als wir zunächst hinten links touchiert und langsam umgedreht wurden, bevor wir 2 weitere heftige Schläge bekommen haben, die uns umherwirbelten, in die Mittelleitplanke einschlagen ließen und dann zurück auf den Standstreifen schleuderte.
Abgesehen davon, dass es uns weiterhin wie ein Wunder vorkommt, dass wir alle weitestgehend unversehrt aus eigener Kraft das Auto verlassen konnten, können wir selber zum genauen Unfallhergang oder warum wir umhergeschleudert wurden keine Aussage machen. Es spielte sich ja alles hinter uns ab.

- Zeugenaussagen zufolge hat sich der mutmaßliche Unfallverursacher (A) ziemlich rücksichtslos von der Beschleunigungsspur einer Auffahrt recht knapp hinter uns auf die Mittelspur gesetzt. In der Folge kam wohl diese Fahrzeug plus ein gerade auf der linken Spur überholendes Fahrzeug (B) irgendwie ins schleudern.

- Danach kam es wohl zur Berührung mit meinem Fahrzeug bei dem B uns dann mehrmals rammte und uns umherschleuderte. welches Fahrzeug nun aber zuerst in schleudern geriet und welches zuerst berührte wurde war nicht klar.

- Der Führer des Fahrzeugs A hielt zwar an und erkundigte sich, machte sich dann aber aus dem Staub, so dass die Polizei zunächst wg. Fahrerflucht ermittelt hat. Hinterher kam noch Alkohol am Steuer hinzu (für uns ersichtlich aus dem Anhörungsbehörden der Verkehrspolizei)

- Im Laufe der Ermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass Fahrzeug A keinerlei Kollisionsspuren hatte und die Staatsanwaltschaft auch nicht den Vorwurf des "Alkohol am Steuer" aufrecht erhalten konnte (Blutentnahme ca. 6h später nach Gartenparty). So wurde dann A vom flüchtigen und betrunknen Unfallverursacher zum "Zeugen" und war aus dem Schneider. Denn ohne Spuren erhärtete sich der Verdacht leider nicht.

- Der Grund, warum unser Fahrzeug sicher verbracht werden musste, war zum einen die Sicherstellung der Unfallspuren durch den Gutachter und zum anderen, weil bei uns eine mögliche Überladung ausgeschlossen werden sollte (voll beladen aus dem Urlaub zurückgekehrt). Es wurde dann bestätigt, dass wir nicht überladen waren.

Das bedeutet also, dass ich kein Bußgeld oder ähnliches zahlen musste. Im Prinzip wurde also kein Schuldiger ermittelt und ich un B blieben auf unseren Schäden sitzen.

Wenn die Polizei davon ausgeht (inkl. Pressemitteilung), die Zeugenaussagen schlüssig sind und die Staatsanwaltschaft wegen Alkohol am Steuer und Fahrerflucht ermittelt, dann würde ich nicht unbedingt von "naiv" sprechen.
Nichtsdestotrotz bin ich nun schlauer und werde beim nächsten Mal, (was hoffentlich nicht noch mal eintritt) weitaus umsichtiger sein.

Jetzt, wo ich den Unfallhergang und die Hintergründe näher beschrieben habe ist leider Ruhe im Wald. Dabei wäre ich um Ratschläge nicht verlegen.

Welche Fragen sind denn noch offen? Wie bereits geschrieben werden Standkosten in der VK nicht übernommen, wenn nicht in den AKB vereinbart. Zu deinen AKB hast du nichts geschrieben. Ebenso der Gutachter: Wenn in deinen AKB steht, dass die Versicherung aussucht, aber du selber beauftragst, egal wieso und weshalb, ist die Versicherung leistungsfrei bzw. hat wohl aus Kulanz einen Teil übernommen.

Zitat:

@trallala73 schrieb am 28. Mai 2018 um 11:47:08 Uhr:


Jetzt, wo ich den Unfallhergang und die Hintergründe näher beschrieben habe ist leider Ruhe im Wald. Dabei wäre ich um Ratschläge nicht verlegen.

Ich bin kein Fachmann. Ich hätte aber in einem solchen unklaren Fall

in jedem Fall

einen Anwalt aufgesucht. Auch wenn ich ihn selbst zahlen müsste!

Hast Du denn einen Anwalt aufgesucht? Was sagt der dazu?

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