Totalschaden - gegn. Versicherung lässt mich auf Teil der Mietwagenkosten sitzen

Hallo,
Ich habe heute eine Mail von meinem RA bekommen, dass ich auf 300€ der Mietwagenkosten sitzenbleibe.
Doch jetzt erst mal das wichtigste vorweg:

Unfall ohne Schuld - Unfallgegner ist hinten reingefahren. Fahrzeug (Mazda Demio 1.5) ist Totalschaden (war anfang September)
Da beim ADAC wurden wir von denen Abgeschleppt, besorgten uns einen ADAC-Vertragsanwalt sowie einen unabh. Gutachter.
5 Tage später stellten sie uns den Leihwagen (Opel Corsa 1.4)
Mir wurde von der Werkstatt angeboten, dass ich, da Fahrzeug Totalschaden, den Mietwagen für 14 Tage bekomme und die Gegn. Versicherung dies auch vollständig zahlt.
Da ich mich zu diesem Zeitpunk nicht nur annähernd mit sowas auskannte, Vertraute ich denen blind dass alles übernommen wird und ich nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibe.
Mit dem Mietwagen hab ich ca 1000km zurückgelegt.
Nun soll ich von den 663€ die die Autovermietung in Rechnung stellt 360€ selbst bezahlen, was ich mir leider nicht ganz leisten kann.
Die Gegnerische versicherung ist die KRAVAG (genau wie meine eigene). Begründet wurde dies von der Vers. dass es sich um ein "Politikum der Versciherungen".
Ich habe aber auch noch kein neues Fahrzeug beschafft, was aber hoffendlich noch diese Woche passiert.

Ich werde morgen erst mal meinen RA anrufen, und mit ihm Reden.

Ich fühl mich allerdings leicht verarscht von dem RA sowie der Werkstatt, denn die haben anscheinend desöfteren solche Fälle. Erst hinterher kam ich darauf, dass ich anstatt des Mietwagens auch eine Ausfallleistung bekommen hätte (Hätte ich bevorzugt) und seit kurzem weis ich, dass Unfalltarifeb der AVM häufig nicht komplett übernommen werden. -> Hätten die aber Wissen können ?!

Leider habe ich weder Rechtsschutzversicherung noch große Rücklagen um mir hier einen Streit zu leisten (Student), weder kann ich mir die 300€ leisten....*ratlos*...wie würdet Ihr die chancen einschätzen das Geld zu bekommen?

Das Geld für das Auto habe ich schon bekommen.

Ich hoffe ihr könnt mir den ein oder andern Tipp geben...

hab gerade Irgendwie komplett das Vertrauen verloren...aber man lernt ja nie Aus 😉 In zukunft übernehm ich sowas selber, weis dann wenigstens dass mich nicht wer übers ohr haut 😉

MFG, franz

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



...

Wenn Du ein Ersatzfahrzeug brauchst, ist es immer am sichersten, es sich von der Versicherung des Schädigers vermitteln zu lassen.

Das bieten eigentlich alle namhaften Versicherer an und Du kannst sicher sein, dass die Kosten am Ende auch übernommen werden und nicht bei Dir hängen bleiben.

Gruß
Hafi

Geil Hafi, echt geil... Mir fehlen fast die Worte...

Wenn ein Rechtsanwalt eine SV vermittelt ist es nahezu Betrug,
wenn eine Werkstatt einen SV und Anwalt vermittelt ist es Unfallhelferring,
und wenn ein SV Anwalt und Werkstatt und Leihwagen zusammen arbeiten ist es völlig unseriös...!

Wenn aber eine Versicherung Leihwagen und Werkstatt vermittelt ist das hoch seriös!?! Wenn ich nach A... oder S... oder E..C.. gehe, die ja nunmal auch mit den Assekuranzen zusammen arbeiten und ich es auf eigene Fasut mache bleibe ich auf einen Teil der Kosten sitzen. Wenn ich das über die Versicherung erledige nicht!?! Da ist nicht zufällig ein Sondermarkt den ich als Ottonormalo nicht bekomme im Spiel!

Soll ich Dir mal sagen wie viele Akten ich dieses Jahr auf dem Tisch hatte wo es um die Rep.- Qualität dieser so *tollen* Partnerbetriebe ging! Da wird Seitens der Versicherer ohne große Kontrolle gezahlt, egal was die Gurke wert ist oder ob tatsächlich alles was in der Rechnung steht erledigt wurde!

Sorry, ich muss weg... k...zen

Langsam glaub ich wirklich, Du solltest mal ein paar Tage Urlaub machen, damit Du auf andere Gedanken kommst.

Hier geht es um Mietwagen, nicht um Werkstätten, also sag ich dazu erst wieder etwas, wenn es auch den Thread betrifft.

Mietwagen:
Dem Geschädigten ist es mit verlaub sch**eißegal, ob die Autovermietung an der Vermietung Reibach macht oder nicht: er will mobil sein.

Wenn die Versicherung ihm einen Wagen einer großen Vermieterkette wie Sixt, Avis, Hertz oder Europcar vor die Tür stellen lässt und er den ohne Kostenrisiko fahren kann, weil die Kette eben Normaltarife abrechnet, ist ihm damit gedient.
Mit einem Sondermarkt hat das nicht die Bohne zu tun. Im Gegenteil: Die rechnen ja gerade den Kurs ab, der auch im "Normal-Geschäft" verlangt wird, und nicht den 300%-Versicherungsaufschlagstarif.

Wenn aber irgendwelche Pseudo-Verbraucherschützer ihn zu einer befreundeten Vermietung lotsen, wo sie im Dezember zur Weihnachtsfeier eingeladen werden und ein Umschlag auf dem Teller liegt aber der Geschädigte dafür aber ein halbes Jahr Stress hat, weil der ebenfalls befreundete Anwalt noch den Mietwagenprozess führen muss, um einen Tarif einzuklagen, der dreimal so hoch ist wie der Normaltarif, dann ist dem Geschädigten damit nicht gedient.

Und genau das ist die Realität bei den Unfallhelferringen.

Die geben einen alten Furz auf das Wohl des Geschädigten. Hauptsache die eigene Kasse stimmt. Und die stimmt immer besser, je höher die Rechnungen ausfallen und je mehr Weihnachtsfeierkumpels beteiligt sind.

Und das wird dann immer noch lauthals als Verbraucherschutz verkauft. Verbraucherschutz, den eben alle anderen KFZ-Versicherten am Ende des Jahres auf ihrer Rechnung wiederfinden.

Weißt Du was? Da muss ich kotzen.

Hafi

42 weitere Antworten
42 Antworten

Ein Anwalt vermittelt keinen Sachverständigen, ert gibt lediglich Adressen von verschiedenen weiter, von denen man sich einen aussuchen kann, wenn man selbst niemanden in seinem Bekanntenkreis, oder keine Ahnung hat, an wen man sich wenden kann.
Das Werkstätten sofort mit Leihwagen aushelfen, ist seit Jahrzehnten üblich.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s.
Sorry, ich muss weg... k...zen

machst du doch laufend, siehe Avatar....😁

*duckundweg*

In vielen Lebensbereichen wird das Internet als Preisquelle genutzt. So z.B. für den Mietwagen, den ich im Urlaub nutzen möchte. Nur für den Mietwagen, den ich nach einem Unfall benötige, scheint dies nicht erforderlich zu sein. Da wird "blind" auf die Aussage vertraut -  zahlt alles die Versicherung. Seltsam nur, das selbst große Vermieter ihre Fahrzeuge dort wesentlich günstiger anbieten.

Hinterher auf den Versicherer einzuprügeln, weil er nicht das zahlen will, was gefordert wird, ist natürlich einfacher.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


In vielen Lebensbereichen wird das Internet als Preisquelle genutzt. So z.B. für den Mietwagen, den ich im Urlaub nutzen möchte. Nur für den Mietwagen, den ich nach einem Unfall benötige, scheint dies nicht erforderlich zu sein. Da wird "blind" auf die Aussage vertraut

Komisch! ...ich habe noch nie einen Mietwagen für einen Urlaub im Winter frierend und auf der Straße stehend gebucht.

Zahlt die Versicherung eigentlich auch die Taxifahrt vom Unfallort zu einem Internet-Kaffee (einem, was u.U. auch am WE und Nachts geöffnet hat, also evtl. in einer weiter entfernten Metropole liegt) und vor dort zum günstigsten Anbieter? Kümmert sie sich auch darum, dass bei diesem Anbieter auch wirklich jemand erreichbar ist und das Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt?

Gruß!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



...

Wenn Du ein Ersatzfahrzeug brauchst, ist es immer am sichersten, es sich von der Versicherung des Schädigers vermitteln zu lassen.

Das bieten eigentlich alle namhaften Versicherer an und Du kannst sicher sein, dass die Kosten am Ende auch übernommen werden und nicht bei Dir hängen bleiben.

Gruß
Hafi

Geil Hafi, echt geil... Mir fehlen fast die Worte...

Wenn ein Rechtsanwalt eine SV vermittelt ist es nahezu Betrug,
wenn eine Werkstatt einen SV und Anwalt vermittelt ist es Unfallhelferring,
und wenn ein SV Anwalt und Werkstatt und Leihwagen zusammen arbeiten ist es völlig unseriös...!

Wenn aber eine Versicherung Leihwagen und Werkstatt vermittelt ist das hoch seriös!?! Wenn ich nach A... oder S... oder E..C.. gehe, die ja nunmal auch mit den Assekuranzen zusammen arbeiten und ich es auf eigene Fasut mache bleibe ich auf einen Teil der Kosten sitzen. Wenn ich das über die Versicherung erledige nicht!?! Da ist nicht zufällig ein Sondermarkt den ich als Ottonormalo nicht bekomme im Spiel!

Soll ich Dir mal sagen wie viele Akten ich dieses Jahr auf dem Tisch hatte wo es um die Rep.- Qualität dieser so *tollen* Partnerbetriebe ging! Da wird Seitens der Versicherer ohne große Kontrolle gezahlt, egal was die Gurke wert ist oder ob tatsächlich alles was in der Rechnung steht erledigt wurde!

Sorry, ich muss weg... k...zen

Langsam glaub ich wirklich, Du solltest mal ein paar Tage Urlaub machen, damit Du auf andere Gedanken kommst.

Hier geht es um Mietwagen, nicht um Werkstätten, also sag ich dazu erst wieder etwas, wenn es auch den Thread betrifft.

Mietwagen:
Dem Geschädigten ist es mit verlaub sch**eißegal, ob die Autovermietung an der Vermietung Reibach macht oder nicht: er will mobil sein.

Wenn die Versicherung ihm einen Wagen einer großen Vermieterkette wie Sixt, Avis, Hertz oder Europcar vor die Tür stellen lässt und er den ohne Kostenrisiko fahren kann, weil die Kette eben Normaltarife abrechnet, ist ihm damit gedient.
Mit einem Sondermarkt hat das nicht die Bohne zu tun. Im Gegenteil: Die rechnen ja gerade den Kurs ab, der auch im "Normal-Geschäft" verlangt wird, und nicht den 300%-Versicherungsaufschlagstarif.

Wenn aber irgendwelche Pseudo-Verbraucherschützer ihn zu einer befreundeten Vermietung lotsen, wo sie im Dezember zur Weihnachtsfeier eingeladen werden und ein Umschlag auf dem Teller liegt aber der Geschädigte dafür aber ein halbes Jahr Stress hat, weil der ebenfalls befreundete Anwalt noch den Mietwagenprozess führen muss, um einen Tarif einzuklagen, der dreimal so hoch ist wie der Normaltarif, dann ist dem Geschädigten damit nicht gedient.

Und genau das ist die Realität bei den Unfallhelferringen.

Die geben einen alten Furz auf das Wohl des Geschädigten. Hauptsache die eigene Kasse stimmt. Und die stimmt immer besser, je höher die Rechnungen ausfallen und je mehr Weihnachtsfeierkumpels beteiligt sind.

Und das wird dann immer noch lauthals als Verbraucherschutz verkauft. Verbraucherschutz, den eben alle anderen KFZ-Versicherten am Ende des Jahres auf ihrer Rechnung wiederfinden.

Weißt Du was? Da muss ich kotzen.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von understatement



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


In vielen Lebensbereichen wird das Internet als Preisquelle genutzt. So z.B. für den Mietwagen, den ich im Urlaub nutzen möchte. Nur für den Mietwagen, den ich nach einem Unfall benötige, scheint dies nicht erforderlich zu sein. Da wird "blind" auf die Aussage vertraut
Komisch! ...ich habe noch nie einen Mietwagen für einen Urlaub im Winter frierend und auf der Straße stehend gebucht.

Zahlt die Versicherung eigentlich auch die Taxifahrt vom Unfallort zu einem Internet-Kaffee (einem, was u.U. auch am WE und Nachts geöffnet hat, also evtl. in einer weiter entfernten Metropole liegt) und vor dort zum günstigsten Anbieter? Kümmert sie sich auch darum, dass bei diesem Anbieter auch wirklich jemand erreichbar ist und das Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt?

Gruß!

Die sogenannte "Anmietung zur Unzeit" ist der Ausnahmefall und wird bei der Regulierung berücksichtigt.

Auch da gibt es dann aber keinen Grund, den "Winter,nachts,Autobahn,drei Kinder und Gepäck"-Mietwagen 14 Tage zu fahren. Am nächsten Tag kann man in aller Regel ein vernünftiges Angebot finden.

Und weißt Du was? Jeder, der weiß, dass er den Mietwagen selber zaheln muss, kommt ganz von selbst auf diese Idee...

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


...

Hinterher auf den Versicherer einzuprügeln, weil er nicht das zahlen will, was gefordert wird, ist natürlich einfacher.

xAKBx, möchtest Du eine Quelle haben in der auf 60 !!! Seiten Aktenzeichen von Mietwagenurteilen stehen!?! Allein die ersten 2,5 Seiten nur BGH Entscheidungen!?!

Wie Understatement es schön formuliert hat kann ich einen Leihwagen den ich auf Grund eines Umzuges oder sonstigem Grund ausreichend planen. Bei einem Unfallereignis wird mir dieser Umstand des Planens genommen.

Zitat:

Original geschrieben von understatement



Komisch! ...ich habe noch nie einen Mietwagen für einen Urlaub im Winter frierend und auf der Straße stehend gebucht.

Zahlt die Versicherung eigentlich auch die Taxifahrt vom Unfallort zu einem Internet-Kaffee (einem, was u.U. auch am WE und Nachts geöffnet hat, also evtl. in einer weiter entfernten Metropole liegt) und vor dort zum günstigsten Anbieter? Kümmert sie sich auch darum, dass bei diesem Anbieter auch wirklich jemand erreichbar ist und das Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt?

Gruß!

Ich habe noch nie einen Mietwagen für einen Urlaub im Winter frierend und auf der Staße stehend gebucht (obwohl das in den Zeiten eines Smartphone heutzutage genausogut wie ein Preisvergleich möglich sein sollte). Aber ich habe auch noch nie gehört, dass ein Mietwagen im Winter bei Schnee und Eis zur Unfallstelle gebracht wird.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


...

Hinterher auf den Versicherer einzuprügeln, weil er nicht das zahlen will, was gefordert wird, ist natürlich einfacher.

xAKBx, möchtest Du eine Quelle haben in der auf 60 !!! Seiten Aktenzeichen von Mietwagenurteilen stehen!?! Allein die ersten 2,5 Seiten nur BGH Entscheidungen!?!

Wie Understatement es schön formuliert hat kann ich einen Leihwagen den ich auf Grund eines Umzuges oder sonstigem Grund ausreichend planen. Bei einem Unfallereignis wird mir dieser Umstand des Planens genommen.

Bist Du sicher, dass der Verfasser der Liste objektiv genug ist, auch die tausende von Mietwagenprozessen, die die Mietabzocker in den letzten 10 Jahren verloren haben, aufzuführen?

Auch und gerade, weil die Position des BGH in dieser Frage seit Jahren absolut eindeutig ist?

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


...

Hinterher auf den Versicherer einzuprügeln, weil er nicht das zahlen will, was gefordert wird, ist natürlich einfacher.

xAKBx, möchtest Du eine Quelle haben in der auf 60 !!! Seiten Aktenzeichen von Mietwagenurteilen stehen!?! Allein die ersten 2,5 Seiten nur BGH Entscheidungen!?!

Wie Understatement es schön formuliert hat kann ich einen Leihwagen den ich auf Grund eines Umzuges oder sonstigem Grund ausreichend planen. Bei einem Unfallereignis wird mir dieser Umstand des Planens genommen.

Möchtest du Kopien der Urteile haben, in denen den Mietwagenunternehmen nicht recht gegeben wurde, da sie überhöhte Preise berechnet haben? Nach dem Lesen kannst du mit den Kopien locker die "Allianzarena" tapezieren und den Rest als Schmierpapier für die nächsten Jahre nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Auch da gibt es dann aber keinen Grund, den "Winter,nachts,Autobahn,drei Kinder und Gepäck"-Mietwagen 14 Tage zu fahren. Am nächsten Tag kann man in aller Regel ein vernünftiges Angebot finden.

i.d.R. verweist der Vermieter des Nachts dann auf die zusätzlichen Kosten für eine Kurzzeitanmietung plus Zuschlag für eine Rückgabe an einem anderen Ort, etc. ...

...und lässt offen, ob die Versicherung das nun wiederum tragen wird. (*)

Im Grunde genommen blickt doch kein normaler Kunde mehr durch! (was sie nun zahlen und was nicht)

Gruß!

PS: (*) Zahlen sie die Zuschläge jetzt eigentlich, oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Wenn aber irgendwelche Pseudo-Verbraucherschützer ihn zu einer befreundeten Vermietung lotsen, wo sie im Dezember zur Weihnachtsfeier eingeladen werden und ein Umschlag auf dem Teller liegt aber der Geschädigte dafür aber ein halbes Jahr Stress hat, weil der ebenfalls befreundete Anwalt noch den Mietwagenprozess führen muss, um einen Tarif einzuklagen, der dreimal so hoch ist wie der Normaltarif, dann ist dem Geschädigten damit nicht gedient.

Hafi

Zur Weihnachtsfeier ein Präsent ? Ist doch eher eine Ausnahme: rd. 30% der Mietwagenrechnung gehen in die Taschen der Vermittler !

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



...

Die geben einen alten Furz auf das Wohl des Geschädigten. Hauptsache die eigene Kasse stimmt. Und die stimmt immer besser, je höher die Rechnungen ausfallen und je mehr Weihnachtsfeierkumpels beteiligt sind.

Und das wird dann immer noch lauthals als Verbraucherschutz verkauft. Verbraucherschutz, den eben alle anderen KFZ-Versicherten am Ende des Jahres auf ihrer Rechnung wiederfinden.

Weißt Du was? Da muss ich kotzen.

Hafi

Tja, da gebe ich Dir völlig Recht, lieber Hafi ... völlig Recht... 😉

Und erzähl mir nichts über diese Sondermärkte mit Rabatierung. Da wird Ottonormalverbraucher letztendlich über´n Tisch gezogen weil ihm etwas vorgegaugelt wird was er privat nie so bekommen wird. Oder glaubst Du allen Ernstes das irgendein Autovermieter zu den Frauenhofer Konditionen vermietet!?!

Und noch einmal OT: Es ist wohl keine Verschwendung von Geldern wenn man wegen 197 Euro einen Prozezz forciert der unterm Strich dann bei nahezu 2.900 Euro gelandet ist und der 2te Heute wegnen 135 Euro sogar 3.500 Euro Prozesskosten hervorgerufen hat.

Für dieses Prozesskosten hätte der TE mal locker 10 Monate einen Leihwagen bei Normalteraif fahren können!

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Möchtest du Kopien der Urteile haben, in denen den Mietwagenunternehmen nicht recht gegeben wurde, da sie überhöhte Preise berechnet haben? ...

Mir reichen die Aktenzeichen und deren Datum des rechtskräftig werden´s!

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zur Weihnachtsfeier ein Präsent ? Ist doch eher eine Ausnahme: rd. 30% der Mietwagenrechnung gehen in die Taschen der Vermittler !

das stimmt sogar, die klopfen ja sogar schon bei den Sachverständigen an und bieten ungeniert Provisionszahlungen an, wenn ein Mietwagen vermittelt wird. 

Hier läuft ein "Kollege" rum, (und der ist sicher nicht der einzige) der sich damit so viel dazu verdient, wie ein Familienvater der 40 Stunden in der Woche arbeitet nach Hause bringt.......😠

Deine Antwort
Ähnliche Themen