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Totalschaden-Bitte um Hilfe
Mein Sohn ist unverschuldet in einen Unfall geraten, der Wagen wird wohl, wie auf dem Foto zu sehen, ein wirtschaftlicher Totalschaden sein (Gutachter kommt Montag).
Welchen Preis kann ich beim Verkauf wohl noch verlangen?
Der Wagen ist Baujahr 7/94, 115PS, kein Klima, Kilometerstand 190.000.
Falls jemand Interesse hat, bitte melden. Der Passat steht in 59065 Hamm.
2.Frage: Als Leihwagen habe ich leider einen Smart nehmen müssen, da kein anderes Auto mehr verfügbar war. Kann ich von der gegnerischen Versicherung einen Ausgleich verlangen, da der Smart nicht in der selben Fahrzeugklasse spielt wie der Passat?
Es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet.Bild des Autos
14 Antworten
Hmm so was ist immer haarig
da ist man letztlich der Dumme, denn die gegnerische Versicherung zahlt ja soweit ich weiss den aktuellen Marktwerkt, und den kannste ja mitlerweile schon bei den 3A vergessen.
Ich würd sagen, die höchste Summe aushandeln die geht, und versuchen ein in etwa gleichwertiges Auto zu bekommen.
Hab allerdings zg, noch keine Erfahrung mit so was
viel glück
Hi,
Muss ja ein heftiger Bums gewesen sein.
Hatte vor 2 Jahren einen ähnlichen Totalschaden (Bilder unten im Link)
Den Wagen konnte ich dann noch zu einem sehr guten Preis bei eBay verkaufen. Musst mal schauen ob Motor und Getriebe bei dir noch i.O. sind.
Alles Gute
Pitty
Hallo
Ich denke 500 Euro sind das maximale was zu bekommen ist.
Aber warte die Bewertung ab, der Gutachter nennt Summen die Händler aus einer Restwertbörse geben wollen.
Für den Händler 4 Wochen bindend, für Dich freiwillig.
Dieser dort ermittelte Restwert wird dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen
Ich denke das wird so ausgehen:
Wiederbeschaffung: 2000 Euro
Restwert - 500 Euro
-----------
Auszahlung 1500 Euro
Beim Ersatzwagen ist es normal, das man ein kleineres Auto als das eigene es war nehmen muss, entweder muss die Fahrzeugklasse kleiner sein, oder die Motorleistung geringer, dazu ist der Geschädigte im Rahmen der Schadenminderungspflicht verpflichetet.
Auf einen Smart hättest Du dich nicht einlassen müssen, aber jetzt ist es zu spät und Geld gibt es in keinem Falle raus.
Wenn es Probleme gibt, und die Sache sich hinzieht (Versicherung muss 2 Wochen nach Eingang der Schadensmeldung zahlen) schalte einen Anwalt ein, den müssen die dann auch zahlen.
Und wichtig: Lass das Auto von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten, auf einen von der Versicherng (bestellten) muss man sich nicht einlassen.
Du hast freie Gutachterwahl, musst das nur mit dem Schadenssachbearbeiter abklären
Viel Glück Mickie
soweit hat Mickie Recht, ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass wenn Du von Anfang an mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeitest, das Ganze wesentlich schneller abgewickelt wird und die Versicherungen versuchen dann nicht einen über den Tisch zu ziehen....Der Anwalt holt das Maximum raus und seine Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden! (Voraussetzung für die Übernahme ist jedoch dass Dein Sohn am Unfall unschuldig ist, sprich auf dem Polizeibogen als Ordner 2 eingetragen ist!)
tut mir leid für dich und für denn schönen wagen
versuch das beste daraus zu machen
gruss
matze
Ohha, den hats ja mächtig erwischt - denke das wird im 3stelligen bereich landen der restwert.Denke zwischen 500-1500 wirds wohl noch geben.
Kopf hoch...
Totalschaden ...
hi,
habe bereits mehrere Totalschäden auf dem Buckel, die Juengs haben Recht, spreche nie mit der gegnerischen Versicherung selbst, meist versuchen die in Ruhe zuerst den Dummen zu spielen, nach einer Wartezeit (und Deiner Geduld ! - mal sehen was Du vertragen kannst) versuchen die mit eigenen Sachverständigen und Rep.-Vorschlägen Dich um die Ohren zu ziehen. Kannst natürlich auch eine solche Erfahrung machen, schadet nicht.
Am schnellsten und korrektesten - Du machst keinen Fehler - übergibst die Sache sofort einem Anwalt, es gibt welche die nur für Verkehrsrecht spezielisiert sind. Rufe am besten beim ADAC an, die sind immer bereit ein paar Adressen in Deiner Nähe zu geben.
Soweit man unverschultet ist, hat man nachher seine Ruhe. Die vergessen keinen €-Cent, der Dir zusteht, incl. ArbeitsLohnausfall, wenn zur Arbeit unterwegs. Man nimmt ja normaleweise dann mind. einen Tag Urlaub, oder wenn Selbstständig - vergeht sowiese ein ganzer Tag mit dem Ärger rum.
grussi Arno
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich könnte heulen, wenn ich nur daran denke.
An wen verkaufe ich das Wrack denn am besten? Gibt es seriöse Firmen im Web, die Totalschäden zu einem guten Kurs aufkaufen, sollte ich eine Anzeige aufgeben oder wie handhabt man das am besten?
Gute erfahrungen hab ich bei Autoscout24 gesammelt - o.k, ein paar fritzen die das ganze beinahe geschenkt haben wollen und rumnerven rufen auch an - aber schlussendlich gabs rund 300 euro mehr als der beste preis von den jungs aus der umgebung.
Hallo
Das meiste Geld dürfte es über Ebay geben, alternativ in den bekannten Internetbörsen einstellen
Dazu gibt es noch:
Such und Find
Bei ebay find ich die einstell und Provisionskosten dermassen daneben , da würde ich aus prinzip kein auto einstellen - ein riesen frechheit ist was die da nehmen !
stell rein, mit einer FP - Vorstellung, natürlich nicht übertrieben.
Ziehe Telefonstecker für die Nacht aus - sonst kann sein - bekommst die Anrufe bereits um 3 Uhr morgens. Wenn das Auto noch interessant. Wenn Motor noch i.O. - ein BenzinMotor alleine kann schon was bringen, der Rest - > zum Schrott Händler.
Oder. Warte, bis Du von einem Exporteur einen besseren Preis bekommst.
Es gibt bereits Firmen in D- Lande, die legal im Europäischen-billig-Ausland Autos reparieren lassen, besonders bei einem Totalschaden wäre es evtl. von Interesse. Ob die Sache sich lohnt?
Re: Totalschaden-Bitte um Hilfe
Zitat:
Original geschrieben von installateur
Mein Sohn ist unverschuldet in einen Unfall geraten, der Wagen wird wohl, wie auf dem Foto zu sehen, ein wirtschaftlicher Totalschaden sein (Gutachter kommt Montag).
Welchen Preis kann ich beim Verkauf wohl noch verlangen?
Der Wagen ist Baujahr 7/94, 115PS, kein Klima, Kilometerstand 190.000.
Falls jemand Interesse hat, bitte melden. Der Passat steht in 59065 Hamm.
2.Frage: Als Leihwagen habe ich leider einen Smart nehmen müssen, da kein anderes Auto mehr verfügbar war. Kann ich von der gegnerischen Versicherung einen Ausgleich verlangen, da der Smart nicht in der selben Fahrzeugklasse spielt wie der Passat?
Es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet.Bild des Autos
Siehe: Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Titel: “Rechtstipps zum Verkehrsunfall”
Zitat:
......Sie müssen deshalb damit rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung
von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet.
Damit müssen Sie sich jedoch nicht zufrieden geben (siehe hierzu auch Punkt 10 – Kraftfahrzeug-Sachverständige –)...
... Sachschäden müssen Sie selbst regulieren. – In der Regel können Sie Ersatz der
Reparaturkosten für Ihren Wagen verlangen Sie müssen allerdings diese Kosten
möglichst gering halten (keine zu aufwendigen Instandsetzungsarbeiten,
z.B. genügt häufig eine Teillackierung). Bei höheren Schäden etwa ab 750 € empfiehlt
es sich, einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen einzuschalten. Den Sachverständigen können Sie selbst auswählen. Die Gutachterkosten hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte. ...Sie müssen deshalb damit rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung
Hier der Link für solche Fälle:
unfallweb
Bitte unbedingt Punkt 8 beachten!
Der ADAC rät in:
Schadensabwicklung nach einem Unfall im Inland
Zitat:
Vorsicht!
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen - insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners - die gesamte praktische Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadenssteuerung durch die Haftpflichtversicherung besteht vielfach das Risiko, daß der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es die Versicherung für richtig hält und Ihre unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) ausgeschaltet werden, so daß Sie nicht Ihr volles Recht erhalten. Diese Gefahr besteht auch, wenn Ihr eigener Versicherer Ihnen anbietet, den durch einen Dritten in Deutschland an Ihrem Kfz angerichteten Schaden zu übernehmen, wie wenn der Gegner auch bei Ihrer Versicherung versichert wäre.
Hallo,
Ich kann dir auch nur raten Ihn bei
einzustellen. Da kostet dir das einstellen keine Gebühren und der Rest ergibt sich dann.
MfG
Maik