Totalschaden an Ehepartner verkaufen? (will ihn behalten)

Hallo Community,
mein leider wirtschaftlicher Totalschaden ist 500 Euro wert, laut Gutachter. Ich würde ihn gern in Ruhe machen, da ausser Karosserie alles ok ist. Der Gutachter sagt aber dringend: Ich muss ihn verkaufen, sonst kauf die gegenerische Versicherung ihn. Wenn diese nun den Kaufvertrag gefaxt bekommt, sei alles gut.
Wenn das System es so will, kann es das haben. Entweder ich verkaufe es einem Freund, der es mir zurückverkauft, oder meiner Partnerin (Frau) die ihn mir dann schenkt oder zurückverkauft. Ich finde es zwar albern, aber so ähnlich muss ich es machen.

Geht der Ehepartner oder besser der Kumpel? Da ich ungern andere mit reinziehe wäre mit lieber, wenns in der Familie bleibt.

Habt Ihr Erfahrungen im Behalten von Eurem wirtschaftlichen Totalschaden?
Beste Grüße

vm

Beste Antwort im Thema

Nein. Den Restwert des Wracks ermittelt die Versicherung indem sie diesen über ein Portal Aufkäufern anbietet. Dieser Restwert wird dir vom Wiederbeschaffungswert abgezogen (unabhängig ob du das Angebot des Aufkäufers annimmst oder nicht). Das kannst du dann machen oder eben nicht. Es ist dein Auto. Die Versicherung kann nicht verlangen dass du es verkaufst. Und von irgendwelchen gefakten Verträgen mit Verwandten oder Bekannten solltest du erst recht die Finger lassen...

19 weitere Antworten
19 Antworten

Es gibt im Netz nichts zu finden, weil es keinen Kontrahierungszwang für dich gibt. Du allein entscheidest, ob und mit wem du einen Kaufvertrag für dein Auto eingehst. Es kann doch nicht einfach irgendjemand kommen und dir dein (wenn auch beschädigtes) Eigentum gegen deinen Willen wegnehmen.

Zitat:

@Vritten schrieb am 6. Mai 2019 um 17:03:18 Uhr:


Oh, aber doch. Da du ja die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffung ausgezahlt bekommst, bekommen gewerbliche Händler das Recht eingeräumt, deinen totalschadigen Wagen zum im Gutachten genannten Restwerk aufzukaufen - schließlich ist der ja nicht mehr verkehrssicher und für den Wiederbeschaffungswert bekommst du natürlich ein gleichwertiges Auto - so die Denkweise des Gesetzgebers.

In Deutschland bekommen gewerbliche Händler dieses Recht

nicht

eingeräumt.

Verrätst du uns, in welchem Land das wie von dir beschrieben funktionieren soll?

Ja, da hab ich mich wohl vertan - das, wo es mal um eine Pflicht ging, war der Verkauf nicht unter dem im Gutachten angegebenen Restwert.

? kenne ich aber auch nicht, selbst wenn ich den 1500 EUR TotalschadenRestwert an einen Kumpel für´n 1 EUR verkaufe geht das keinen was an....

Ähnliche Themen

So ist es. Die Versicherung zieht halt trotzdem 1.500 ab.

Deine Antwort
Ähnliche Themen