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Totalschaden an Ehepartner verkaufen? (will ihn behalten)

Themenstarteram 6. Mai 2019 um 9:53

Hallo Community,

mein leider wirtschaftlicher Totalschaden ist 500 Euro wert, laut Gutachter. Ich würde ihn gern in Ruhe machen, da ausser Karosserie alles ok ist. Der Gutachter sagt aber dringend: Ich muss ihn verkaufen, sonst kauf die gegenerische Versicherung ihn. Wenn diese nun den Kaufvertrag gefaxt bekommt, sei alles gut.

Wenn das System es so will, kann es das haben. Entweder ich verkaufe es einem Freund, der es mir zurückverkauft, oder meiner Partnerin (Frau) die ihn mir dann schenkt oder zurückverkauft. Ich finde es zwar albern, aber so ähnlich muss ich es machen.

Geht der Ehepartner oder besser der Kumpel? Da ich ungern andere mit reinziehe wäre mit lieber, wenns in der Familie bleibt.

 

Habt Ihr Erfahrungen im Behalten von Eurem wirtschaftlichen Totalschaden?

Beste Grüße

vm

Beste Antwort im Thema

Nein. Den Restwert des Wracks ermittelt die Versicherung indem sie diesen über ein Portal Aufkäufern anbietet. Dieser Restwert wird dir vom Wiederbeschaffungswert abgezogen (unabhängig ob du das Angebot des Aufkäufers annimmst oder nicht). Das kannst du dann machen oder eben nicht. Es ist dein Auto. Die Versicherung kann nicht verlangen dass du es verkaufst. Und von irgendwelchen gefakten Verträgen mit Verwandten oder Bekannten solltest du erst recht die Finger lassen...

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Ehepartner nehmen in vielen Sachen juristisch ein Sonderstellung ein, da sehr offensichtlich keine außenstehende Person. Direkt zurückkaufen kann auch kritisch sein - aber nach spätestens nem halben Jahr interessiert das auch den aufdringlichsten Händler, der das Einkaufsrecht übers Gutachten bekommen hat, dann auch nicht mehr. ;)

Ich habe damals mein Mopped mit 300€ Restwert, nachdem mir die Vorfahrt genommen wurde, auch von meinem Vater "abgekauft", aber da war auch eher weniger gewerblicher Aufkäufermarkt vorhanden.

Verkauf ihn am besten an einen Onkel, Cousin oder eine Tante mit anderem Nachnamen. So bleibt er innerhalb der Familie und du kannst ihn dann zum selben Preis wieder zurückkaufen. Leider will es das System so aber es geht ohne Weiteres. Vor Jahren hatte ich das auch mal so gemacht.

Themenstarteram 6. Mai 2019 um 13:18

Danke Euch,

Verwandte sind zu weit weg, wir haben Zeitdruck.. Ein Bekannter machts jetzt. Sonst ist es doch zu fischy.. Es ist kein Unterstatementwagen, nur 500 Restwert, ich denke die Versicherung lässt das Nachhaken. Ist ja auch echt Zwangsenteignung.

Eigentlich hat das OLG Dresden 15U662/00, DAR 2000, 566 das Sachgutachten für verbindlich erklärt. Der gegn. Vers. sollte das egal sein, was der Besitzer damit macht.

Viele GrüßeVM

Ähm ... seit wann muss man denn einen Totalschaden verkaufen?

Themenstarteram 6. Mai 2019 um 13:49

Hat der Gutachter gesagt. Sonst tut er es bzw. die gegn. Versicherung versucht einen höheren Restwert zu erzielen.

Ist doch Quatsch. Die Versicherung kann dich doch nicht zwingen denen dein Auto zu verkaufen. Einfach behalten, fiktiv abrechnen und dann reparieren oder auch nicht..

Oh, aber doch. Da du ja die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffung ausgezahlt bekommst, bekommen gewerbliche Händler das Recht eingeräumt, deinen totalschadigen Wagen zum im Gutachten genannten Restwerk aufzukaufen - schließlich ist der ja nicht mehr verkehrssicher und für den Wiederbeschaffungswert bekommst du natürlich ein gleichwertiges Auto - so die Denkweise des Gesetzgebers.

Nein. Den Restwert des Wracks ermittelt die Versicherung indem sie diesen über ein Portal Aufkäufern anbietet. Dieser Restwert wird dir vom Wiederbeschaffungswert abgezogen (unabhängig ob du das Angebot des Aufkäufers annimmst oder nicht). Das kannst du dann machen oder eben nicht. Es ist dein Auto. Die Versicherung kann nicht verlangen dass du es verkaufst. Und von irgendwelchen gefakten Verträgen mit Verwandten oder Bekannten solltest du erst recht die Finger lassen...

Solange dir noch kein Angebot eines Aufkäufers durch die gegnerische Versicherung vorliegt kannst du dein Auto verkaufen an wen immer es dir passt und zu welchem Preis es dir passt.

Kommt mir acuh komisch vor.... ich hatte schon 2 Totalschäden, das meistbietende Angebot vom Aufkäufer/Gutachten wird als Wert genommen, der von der Auszahlung/Entschädigung abgezogen wird, damit ist der Drops gelutscht ... Ich hatte nie verkauft, immer zeitwertgerecht repariert, noch einige Zeit weitergefahren und dann ganz normal weiterverkauft ...

Was ist das für ein Gutachter der sowas behauptet? :confused:Kann es sein, das er mit dem Aufkäufer unter einer Decke steckt und scharf auf das Auto ist, warum auch immern? Echt seltsam...

Oder ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung beauftragt? Aber eigentlich egal, da macht es auch kein Sinn unbedingt auf den Verkauf an den Verwerter/Aufkäufer zu bestehen ...:rolleyes:

Zitat:

@Salomelibertin schrieb am 6. Mai 2019 um 11:53:55 Uhr:

... Der Gutachter sagt aber dringend: Ich muss ihn verkaufen, sonst kauf die gegenerische Versicherung ihn. ...

Warum das???

übliche Praxis ist

(in Deutschland)

dass der Gutachter oder die Versicherung den Wagen in eine Restwertbörse einstellt - Dir das höchste Gebot mitgeteilt wird & der Betrag vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird - und Du entscheidest, ob Du (im Laufe der +/- 2 Wochen, die das Angebot gültig ist) dem Höchstbietenden die Karre verkauft oder nicht!

Zitat:

@Vritten schrieb am 6. Mai 2019 um 17:03:18 Uhr:

Oh, aber doch. Da du ja die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffung ausgezahlt bekommst, bekommen gewerbliche Händler das Recht eingeräumt, deinen totalschadigen Wagen zum im Gutachten genannten Restwerk aufzukaufen - schließlich ist der ja nicht mehr verkehrssicher und für den Wiederbeschaffungswert bekommst du natürlich ein gleichwertiges Auto - so die Denkweise des Gesetzgebers.

Da würde mich doch mal die Rechtsgrundlage interessieren, auf der ein solches Gebaren fußen soll.

Zitat:

@Salomelibertin schrieb am 6. Mai 2019 um 11:53:55 Uhr:

Hallo Community,

mein leider wirtschaftlicher Totalschaden ist 500 Euro wert, laut Gutachter. Ich würde ihn gern in Ruhe machen, da ausser Karosserie alles ok ist. Der Gutachter sagt aber dringend: Ich muss ihn verkaufen, sonst kauf die gegenerische Versicherung ihn. Wenn diese nun den Kaufvertrag gefaxt bekommt, sei alles gut.

Wenn das System es so will, kann es das haben. Entweder ich verkaufe es einem Freund, der es mir zurückverkauft, oder meiner Partnerin (Frau) die ihn mir dann schenkt oder zurückverkauft. Ich finde es zwar albern, aber so ähnlich muss ich es machen.

Geht der Ehepartner oder besser der Kumpel? Da ich ungern andere mit reinziehe wäre mit lieber, wenns in der Familie bleibt.

 

Habt Ihr Erfahrungen im Behalten von Eurem wirtschaftlichen Totalschaden?

Beste Grüße

vm

Thematisch wärst Du damit im Versicherungsforum ganz gut aufgehoben.

Beim wirtschaftlichen Totalschaden musst Du nicht verkaufen. Du kannst ihn in Ruhe fachgerecht und vollständig reparieren, lässt dies von einem Kfz-Sachverständigen gutachterlich bestätigen und dann rechnest Du den Schaden mit der gegnerischen HP-Versicherung ab. Am besten lässt Du das über einen Anwalt laufen. Denn Du hast neben dem Anspruch auf den vollen Wiederbeschaffungswert unter bestimmten Umständen auch Anspruch auf Nutzungsausfall für die Zeit, in der Dir die gegnerische HP-Versicherung den vollen WBW nicht auszahlt. Das ist im Detail ein wenig kompliziert, aber es können so durchaus über den Nutzungsausfallschaden erhebliche Beträge nachträglich flüssig gemacht werden, die den eigentlichen Sachschaden deutlich übersteigen. ;)

Themenstarteram 8. Mai 2019 um 7:44

Danke, Eure Meinungen haben mir geholfen. Leider gibt es nichts ganz eindeutiges im Netz zu finden.

Eben eine Rechtssprechung wäre mal gut.

Viele Grüße

VM

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