Topgarantie für den Tiger

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo liebe Community!

Hab heute ein Schreiben vom Händler bekommen bezüglich der Topgarantie. Für 23,98 € im Monat eine Garantieverlängerungs-Versicherung.
Kann mir nun jemand von euch sagen ob sich das lohnt?
Übrigends wird mein Tiger jetzt dann zwei Jahre alt, ist der 140 PS Diesel, Allrad und ich war noch nie in der Werkstatt wegen irgendwelchen Problemen.
Wäre für eure Tips sehr dankbar.

Danke

Andy
P.s. Bin auch Österreich, falls das jemanden interessiert 😉

Beste Antwort im Thema

Wenn ich das richtig sehe, besteht das Recht auf Wandlung nur zwischen Verkäufer und Kunde im Rahmen der Gewährleistung. (Und die gibt es nur bei Verkauf von gewerblich an Privat - Bei Verkauf von gewerblich an gewerblich gibt es keine Gewährleistung)
Der Verkäufer ist aber nach zwei Jahren aus der Gewährleistung absolut raus.
Danach gibt es keine Wandlung mehr.
Die Garantie besteht jedoch zwischen Kunde und Hersteller, ist freiwillig und die Konditionen können vom Hersteller frei bestimmt werden.
Deshalb ist es z.B. möglich, daß ein Gerät 3 Jahre Garantie hat. Der Verkäufer haftet dann im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zwei Jahre, wobei im ersten Jahr der Händler die Beweispflicht hat und im zweiten Jahr der Kunde. Das heisst: Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, daß der Fehler bei der Auslieferung noch nicht vorhanden war, was ihm in der Regel nicht gelingt. Im zweiten Jahr muss das der Kunde beweisen, was ihm wesentlich schwerer fällt...
Hat der Hersteller eine längere Garantie ausgeflaggt, dann kann sich der Kunde nach Ablauf der Gewährleistung an den Hersteller direkt wenden. Allerdings unterwirft er sich da dem Kleingedruckten der Garantiebestimmungen des Herstellers.
Das heisst: Wenn der Hersteller eine Garantie-Verlängerung anbietet, dann tut er das zu seinen eigenen Bedingungen, und der Kunde ist gefordert, das Kleingedruckte sehr genau zu lesen. Denn rechtlich hat er keinerlei Ansprüche mehr an den Verkäufer. Die hatte er nur im Rahmen der Gewährleistung.

Die Kulanz ist wie der Name schon sagt Kulanz. Dazu ist der Hersteller und auch der Verkäufer nicht verpflichtet!
Die Kulanz wird in der Regel dann gewährt, wenn es offensichtlich ist, daß ein Fehler nicht vom Kunden zu verantworten ist, und durch Breit-Treten in der Öffentlichkeit ein Image-Schaden entstehen könnte.
Kulanz ist eine freiwillige Angelegenheit, die vom Hersteller nach eingehender Prüfung gewährt wird, aber dem Kunden nicht per se zusteht.

Ich muss mich immer wieder wundern, wie viele Leute Garantie und Gewährleistung verwechseln...
Denn bei jedem Kauf, den sie tätigen, schliessen sie eigentlich einen Gewährleistungsvertrag mit dem Verkäufer ab.
Deswegen sind da auch Regeln einzuhalten: In den ersten zwei Jahren ist der Verkäufer (in unserem Fall das Autohaus, bei dem der Vertrag unterschrieben wurde) zuständig. Das ist sein persönliches Risiko, alleine deshalb, weil er etwas verkauft. Im Zweifelsfall kann er das an das Werk weitergeben, und versuchen, das Geld im Rahmen der Garantie zurückzubekommen. Doch oft bleibt er auf den Kosten sitzen, weil die Garantiebestimmungen des Herstellers sowas ausschliessen.
Erst, wenn die Gewährleistungpflicht von zwei Jahren abgelaufen ist, ist das Werk zuständig, wenn dessen Garantie länger läuft, als die gesetzliche Gewährleistung. Dann ist der Händler vor Ort nur noch der Vermittler.

Nochmal: Garantie ist freiwillig, und die Bedingungen werden vom Hersteller festgelegt. Das kann von Null bis Lebenslang gehen.
Gewährleistung ist gesetzlich zwischen dem letzten gewerblichen Verkäufer und dem Privatkunden vorgeschrieben. Die beträgt i.d.R 2 Jahre. Bei gebrauchten Artikeln in der Regel 1 Jahr.

Das ist z.B. der Grund, warum einem die Firma nicht das ausrangierte Laptop für einen symbolischen Betrag von 5 Euro mehr verkaufen will: Das ist ein Verkauf von gewerblich an privat: Also muss die Firma für das Laptop ein Jahr Gewährleistung erbringen.
Sattdessen verkauft sie die Laptops an einen Broker mit Sitz in Holland. Der ist an die deutschen Gewährleistungsbedingungen nicht gebunden, und kann die dann ohne jeglichen Anspruch as it is, wie von privat an privat weiterverkaufen... Wenn dann nach zwei Wochen das Display kaputt geht, dann können die "kulant" sein, und einem ein neues Display schicken. Verpflichtet sind sie nicht dazu.

Auch in der berühmten Bucht muss man da aufpassen, denn viele der Angebote, die da eingestellt sind, stammen von gewerblichen Händlern, die aber da wie Privatpersonen agieren, um der Gewährleistungspflicht zu entgehen. Denn zwischen Privatpersonen gibt es diese Gewährleistungspflicht auch nicht.

Nur mal so... (sehr viel Text, aber ich habe das Gefühl, daß manche einfach den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie noch nicht so wirklich begriffen haben)

Gruß
Nite_Fly

12 weitere Antworten
12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von AndreasM.


Hallo liebe Community!

Hab heute ein Schreiben vom Händler bekommen bezüglich der Topgarantie. Für 23,98 € im Monat eine Garantieverlängerungs-Versicherung.
Kann mir nun jemand von euch sagen ob sich das lohnt?
Übrigends wird mein Tiger jetzt dann zwei Jahre alt, ist der 140 PS Diesel, Allrad und ich war noch nie in der Werkstatt wegen irgendwelchen Problemen.
Wäre für eure Tips sehr dankbar.

Danke

Andy
P.s. Bin auch Österreich, falls das jemanden interessiert 😉

Hallo Andreas,

Garantieverlängerung wird hier im Forum überwiegend positiv bewertet.

Ich denke, es wird (nicht nur von VW) auf Kosten der Fahrzeugbesitzer die Angst vor unüberschaubaren Kosten ausgenutzt. Nach Ablauf der Garantiezeit besteht auch eine (freiwillige) Kulanz.

Ich hatte bisher nie größere technische Probleme oder hohe Reparaturkosten in den erste 4 Jahren bis etwa 60.000 km. Dies spricht sicher für Audi / VW und ist mein normaler Wechselrythmus. Also habe ich mich gegen die Versicherung entschieden.

Beste Grüße
tp

Zitat:

Original geschrieben von tiger paul


Ich hatte bisher nie größere technische Probleme oder hohe Reparaturkosten in den erste 4 Jahren bis etwa 60.000 km. Dies spricht sicher für Audi / VW und ist mein normaler Wechselrythmus. Also habe ich mich gegen die Versicherung entschieden.

Hallo,

ich hatte gestern Abend Besuch von meinem Versicherungsvertreter, um den neuen Tiger aufzunehmen. 😉 Der erzählte mir, dass bei seinem Touran zwei Monate nach Ablauf der Garantiezeit das DSG verreckt ist. Kostenpunkt: 1.600 € - 600 durfte er aus eigener Tasche bezahlen! 😠 1.000 gingen auf Kulanz. So gesehen hätte sich die Versicherung schon bezahlt gemacht.

Aber so ist das nun mal mit Versicherungen: Solange man keinen Schaden hat, ist es weggeschmissenes Geld! Ich bin mir auch noch nicht schlüssig, was ich mache.

Gruß Hans

Wir haben uns für die TopGarantie PLUS entschieden! Diese entspricht dem Umfang der ursprünglichen Werksgarantie.
D.h. Material- und Arbeitskosten übernimmt zu 100 % VW (das ganze bis 120000 KM). Diese gilt natürlich nur für Teile, die keine Verschleißteile sind.
Kosten dafür 32,18 EUR monatlich...
Die Unterschiedlichen Leistungen siehst du auf http://www.porschebank.at/files/at/element/file_download/914.pdf
Bei den vielen Extras, die wir verbaut haben (und so viel Elektronik :-)) sind wir damit in den nächsten 2 Jahren vor zusätzlichen Reparaturkosten geschützt...
Wie bei jedem Abschluß einer Versicherung ist man natürlich erst im Nachhinein schlauer und sieht, ob das nun sinnvoll ist oder nicht :-)

Zitat:

Original geschrieben von Wessi-Ossi



Aber so ist das nun mal mit Versicherungen: Solange man keinen Schaden hat, ist es weggeschmissenes Geld! Ich bin mir auch noch nicht schlüssig, was ich mache.

Gruß Hans

Hallo Hans,

diese Horrormeldungen kenne ich auch, aber zum Glück nicht aus eigener Erfahrung.

Mein Sohn hatte an seinem Audi A4 ohne Garantie nach 55.000km und 4 Jahren einen Defekt an der Multitronic.

Kostenpunkt € 1.300.-, Kulanzanteil Audi € 950.-

Fraglich ob die Versicherung voll gezahlt hätte !?

No Risk, no Fun ! 😁

Beste Grüße
tp

Ähnliche Themen

In dem Link zur Versicherung steht in der Überschrift ein * mit dem Hinweis: Wandlergarantie ausgeschlossen ????
Was soll das bedeuten.???

Genau heißt es dort: "Das Wandlungsrecht ist ausgeschlossen".
Hat dann der Abschluß der Versicherung Sinn, wenn viele grobe Mängel auftreten sollten?

Wenn ich das richtig sehe, besteht das Recht auf Wandlung nur zwischen Verkäufer und Kunde im Rahmen der Gewährleistung. (Und die gibt es nur bei Verkauf von gewerblich an Privat - Bei Verkauf von gewerblich an gewerblich gibt es keine Gewährleistung)
Der Verkäufer ist aber nach zwei Jahren aus der Gewährleistung absolut raus.
Danach gibt es keine Wandlung mehr.
Die Garantie besteht jedoch zwischen Kunde und Hersteller, ist freiwillig und die Konditionen können vom Hersteller frei bestimmt werden.
Deshalb ist es z.B. möglich, daß ein Gerät 3 Jahre Garantie hat. Der Verkäufer haftet dann im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zwei Jahre, wobei im ersten Jahr der Händler die Beweispflicht hat und im zweiten Jahr der Kunde. Das heisst: Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, daß der Fehler bei der Auslieferung noch nicht vorhanden war, was ihm in der Regel nicht gelingt. Im zweiten Jahr muss das der Kunde beweisen, was ihm wesentlich schwerer fällt...
Hat der Hersteller eine längere Garantie ausgeflaggt, dann kann sich der Kunde nach Ablauf der Gewährleistung an den Hersteller direkt wenden. Allerdings unterwirft er sich da dem Kleingedruckten der Garantiebestimmungen des Herstellers.
Das heisst: Wenn der Hersteller eine Garantie-Verlängerung anbietet, dann tut er das zu seinen eigenen Bedingungen, und der Kunde ist gefordert, das Kleingedruckte sehr genau zu lesen. Denn rechtlich hat er keinerlei Ansprüche mehr an den Verkäufer. Die hatte er nur im Rahmen der Gewährleistung.

Die Kulanz ist wie der Name schon sagt Kulanz. Dazu ist der Hersteller und auch der Verkäufer nicht verpflichtet!
Die Kulanz wird in der Regel dann gewährt, wenn es offensichtlich ist, daß ein Fehler nicht vom Kunden zu verantworten ist, und durch Breit-Treten in der Öffentlichkeit ein Image-Schaden entstehen könnte.
Kulanz ist eine freiwillige Angelegenheit, die vom Hersteller nach eingehender Prüfung gewährt wird, aber dem Kunden nicht per se zusteht.

Ich muss mich immer wieder wundern, wie viele Leute Garantie und Gewährleistung verwechseln...
Denn bei jedem Kauf, den sie tätigen, schliessen sie eigentlich einen Gewährleistungsvertrag mit dem Verkäufer ab.
Deswegen sind da auch Regeln einzuhalten: In den ersten zwei Jahren ist der Verkäufer (in unserem Fall das Autohaus, bei dem der Vertrag unterschrieben wurde) zuständig. Das ist sein persönliches Risiko, alleine deshalb, weil er etwas verkauft. Im Zweifelsfall kann er das an das Werk weitergeben, und versuchen, das Geld im Rahmen der Garantie zurückzubekommen. Doch oft bleibt er auf den Kosten sitzen, weil die Garantiebestimmungen des Herstellers sowas ausschliessen.
Erst, wenn die Gewährleistungpflicht von zwei Jahren abgelaufen ist, ist das Werk zuständig, wenn dessen Garantie länger läuft, als die gesetzliche Gewährleistung. Dann ist der Händler vor Ort nur noch der Vermittler.

Nochmal: Garantie ist freiwillig, und die Bedingungen werden vom Hersteller festgelegt. Das kann von Null bis Lebenslang gehen.
Gewährleistung ist gesetzlich zwischen dem letzten gewerblichen Verkäufer und dem Privatkunden vorgeschrieben. Die beträgt i.d.R 2 Jahre. Bei gebrauchten Artikeln in der Regel 1 Jahr.

Das ist z.B. der Grund, warum einem die Firma nicht das ausrangierte Laptop für einen symbolischen Betrag von 5 Euro mehr verkaufen will: Das ist ein Verkauf von gewerblich an privat: Also muss die Firma für das Laptop ein Jahr Gewährleistung erbringen.
Sattdessen verkauft sie die Laptops an einen Broker mit Sitz in Holland. Der ist an die deutschen Gewährleistungsbedingungen nicht gebunden, und kann die dann ohne jeglichen Anspruch as it is, wie von privat an privat weiterverkaufen... Wenn dann nach zwei Wochen das Display kaputt geht, dann können die "kulant" sein, und einem ein neues Display schicken. Verpflichtet sind sie nicht dazu.

Auch in der berühmten Bucht muss man da aufpassen, denn viele der Angebote, die da eingestellt sind, stammen von gewerblichen Händlern, die aber da wie Privatpersonen agieren, um der Gewährleistungspflicht zu entgehen. Denn zwischen Privatpersonen gibt es diese Gewährleistungspflicht auch nicht.

Nur mal so... (sehr viel Text, aber ich habe das Gefühl, daß manche einfach den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie noch nicht so wirklich begriffen haben)

Gruß
Nite_Fly

Danke für die ausführliche Beantwortung
Boddenflunder

Schaut mal hier:

Beispiel: Garantieverlängerung Tiguan 2,0 TDI, DPF, 4 Motion, EZ. 1.05.09, 20000 KM
17,17/Monat.
Beitragsrechner gefunden unter:

https://www.garantie-direkt.de/unternehmen/

Habe übrigens nichts mit dem Unternehmen am Hut. Habe mich nach dem Angebot des "Freundlichen" nur mal Umgesehen ob es nicht Preiswertere Alternativen gibt.

Ob sich das lohnt, wirst du wohl erst bei einer Reparatur feststellen ;-). Ich habe bereits beim Kauf eine Verlängerung um 24m abgeschlossen (VW).

Leider hat mir mein "Freundlicher" nen weitaus höheren Preis genannt. Ca. 500/Jahr für ne Anschlussgarantie. Und das Angebot kam, da hatte ich noch nicht mal meinen Liefertermin.

Also ich habs jetzt gemacht. Ein Bekannter von mir arbeitet bei VW und laut seiner Meinung sei es wohl kein Fehler und mal ehrlich gesagt, ca 24,-- sind halt ein paar Bierchen weniger im Monat 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen