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Tönungsfolie §§§TÜV Eintragung§§§

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 17:51

Hallo zusammen,

habe meine Scheiben mit Folie tönen lassen.

Will das ganze jetzt eintragen, jedoch gibt es ein Problem.Die 2 vorderen Seitenscheiben sind natürlich auch getönt worden. Wie jeder weiss, ist beim TÜV regulär eine Eintragung nicht möglich.

Komme aus raum Köln. Weiss jemand rein zufällig, wo ich so etwas vielleicht eingetragen bekomme????

mfg

Pavlos

30 Antworten

goil, zeig ma bilder...

man darf schon die vorderen scheiben tönen, aber nicht mit folie weil da die verzerrungsfreiheit nicht gegeben ist. außerdem braucht man vorne min. 70% lichtdurchlässigkeit und eine tönung, die das splitterverhalten der scheibe nicht verändert. mit der neuen flutungsmethode sollten diesen kriterien erfüllbar sein.

edit: es gibt auch für vorne folie mit tüv:

"CFC ist es gelungen, aus den passgenauen und schon in 3-D geformten Klima-Tönungs-Folien ein Design zu entwickeln, das einzigartig ist.

Die Schwungvoll verlaufenden Konturen verleihen Ihrem Fahrzeug seine besondere Individualität. Zudem haben Sie im vorderen Bereich einen zusätzlichen Blendschutz. Im Fond wird auf erhöhte Sicherheit geachtet – durch die uneingeschränkte freie Sicht beim „Schulterblick“.

Erhältlich im gut sortierten Fachhandel. Weitere Infos bei CFC in Weilheim Tel: 0881/927550 oder www.CFC.de"

na dann hoff mal das du nen bestechlichen tüv findest *fg*

Themenstarteram 18. Oktober 2004 um 17:16

Hallo zusammen,

danke erstmal für die Site.Wegen den Bildern muss ich mal gucken dass ich ne DigiCam bekomme.

Irgendein TÜV werd ich schon finden.Wünscht mir Glück.

Vergisst aber nicht "Geld regiert die Welt"

 

ciao

ps:ich halt euch auf dem laufenden

schon, aber es wird leichter sein, den prüfer zu bestechen es einzutragen als den polizisten damit ers nicht stilllegt...

du kannst dich auf http://www.scheibentuning.de.vu/ schlau machen, super seite!

ps. ich warte voller spannung auf bilder...

am 20. Oktober 2004 um 14:49

@Pavlos

Kann Dir dazu nur folgendes sagen, habe wegen sowas 2x (!) 3 Punkte kassiert und das obwohl es von einem netten Prüfer eingetragen wurde...

Ob der Prüfer es abnimmt einträgt oder was auch immer, es bleibt illegal und Punktebewehrt und da Du Dich als Führer nicht auf Dummheit rausreden kannst bist Du einfach mal dran, und zwar genau an dem Tag an dem Dich ein Bulle hochzieht der fit ist...

Gibt momentan nur das Scheibenfluten was an den vorderen Seitenscheiben legal ist aber das kostet mehr...

Bin aber mittlerweile auch nicht mehr scharf darauf da mir das zu sehr nach Russenmafia aussieht, aber das ist ja Geschmackssache.

Grüße Stefan

wie seihts eigentlich mit dem versicherungsschutz aus, wenn man etwas zwar eingetragen hat aber es trotzdem nicht legal ist?

Themenstarteram 20. Oktober 2004 um 17:05

Hi Stefan,

hast völlig Recht. Darüber habe ich mich informiert und ich bin mir über die Konsequenzen im klaren.

Jetzt muss ich dir aber etwas erzählen.

Ich war natürlich auch beim TÜV und habe mal nach gefragt, wie es mit der Eintragung aussieht.Antwort war darauf hin....nein.habe ihm erzählt dass paar Kumpel von mir auch eine Eintragung bekommen haben, jedoch von einer anderen TÜV Stelle (anderes Bundesland). Da sagte mir der TÜV nur.Es gibt zwei Möglichtkeiten:

1.Zur TÜV Stelle gehen wo dein Kumpel war.

2.Einzelabnahme machen lassen, was teuer ist aber die Folie auf alles geprüft wird(Nebel,Licht,regen,usw)

und wenn ok, es dann auch eingetragen bekommst.

Frage von mir: Kann die Polizei was gegen sagen,

wenn es eingetragen ist???

Antwort:Nein.Ist es einmal eingetragen, kann keiner mehr was sagen.

War paar tage später auch bei Polizei und habe es mir bestätigen lassen, dass wenn es eingetragen ist man es nicht mehr rückgängig machen kann.

was sagst du dazu.Mehr Sicherkeit gibt es nicht.

und zum versicherrungsschutz.

Ist die Folie geprüft worden und eine Eintragung erfolgt, so besteht der V-Schutz.

ciao

PS:Habe am Montag vielleicht die Eintragung

am 21. Oktober 2004 um 7:55

Hallo,

Die Basis für die Eintragung ist die ABE der Folie, ohne geht nur eine Einzelabnahme in der Folge mit EBE, soweit wird sich aber kein einzelner Prüfer aus dem Fenster wagen und Dir wird es wohl auch zu teuer werden, dann hättest Du auch Scheibenfluten machen lassen können...

Zitat:

Frage von mir: Kann die Polizei was gegen sagen,

wenn es eingetragen ist???

Antwort:Nein.Ist es einmal eingetragen, kann keiner mehr was sagen.

War paar tage später auch bei Polizei und habe es mir bestätigen lassen, dass wenn es eingetragen ist man es nicht mehr rückgängig machen kann.

Leider so auch nicht richtig, der Prüfer hat sich bei der Eintragung an Richtlinien und Vorschriften zu halten, d.h. entweder mit ABE als Basis, dann aber nur bis B-Säule (OT war wohl "an Scheiben wo die Rundumsicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird- 180Grad Sichtbereich) oder EBE mit entsprechenden Technischen Prüfungen (Sichtbehinderung, Splitterverhalten). Der Prüfer der anders handelt handelt rechtswiedrig, genau deswegen macht's nicht jeder!

Noch ein paar Sachen:

1. die Versicherungen werden Dir schon vor Gericht klar machen das kein Versicherungsschutz besteht, natürlich erst im Schadensfall. (interressante Sache bei Personenschaden)

2. eine Eintragung ist im Grunde nur eine ABM für den Prüfer und die Zulassungsstelle, aber keine Änderung der Rechtslage, weil der wichtige Teil ABE oder EBE sind, der Prüfer bezieht sich in seinem Gutachten darauf und darauf hin wird es bei der Zulassungsstelle eingetragen. Rechtlich reicht das mitführen von ABE oder EBE.

3. die Einzelabnahme bekommst Du nicht (Splitterverhalten)

4. Die Bullen die Dir das erzählt haben einfach keine Ahnung von der Rechts- und Sachlage oder warten hinter der nächsten Ecke grinsend auf Dich, egal wie Du findest deinen Meister, glaub mir...

5. Hast Du die ABE der Folie? Lies mal...

6. Will Dich nicht davon abhalten aber Dir alle möglichen rechtlichen Folgen bewußt machen, Du und Du allein bist als Führer letztendlich verantwortlich, außerdem ist der Halter mit dran wenn verschieden.

7. In Texas fahren die Bullen mit tiefschwarzer Folie bis vorn rum! :D :D :D

Grüße Stefan

also die frage ist, ob man mit der eintragung auch gleichzeitig versicherungsschutz hat? die anderen risiken (stilllegung, geld- oder punkte strafe) find ich ja kalkulierbar aber ohne versicherungsschutz fahr ich nicht rum. da hat man schnell sein ganzes leben verkackt.

am 21. Oktober 2004 um 19:24

Nein hast Du nicht denn Du fährst quasi mit erloschener Betriebserlaubnis, kannst natürlich pokern das Versicherung und Polizei das nie mitkriegen, aber mir wäre der Einsatz für ein paar dunkle Scheiben mittlerweile zu hoch...

Grüße Stefan

Guten ABEND LEUTE!

Tut mir ja LEID aber ich kann es nicht mehr lesen! :( DIE aas (AMTLICH ANERKANNTE SACHVERSTÄNDIGE- im WESTEN die TÜV-PRÜFER und im OSTEN der DEKRA <nicht die DEKRA>) sind auch nur MENSCHEN die sich an GESETZE,Verordnungen und RILIs(RICHTLINIEN) halten müssen!

ICH HABE KEINE AHNUNG aber ich kann euch mal was zitieren aus der STVZO :D

->"

B. Fahrzeuge

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

§22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;

 

§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

 

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

"

Gruß aus Essen

POSTSCRIPTUM: WOLLTE damit keinen VERÄRGERN! ;)

@C240_V6

Danke für die ausführlichen Hinweise zur Gesetzeslage.

Nach dieser Lektüre sollte sich jeder, der sich solche unzulässigen Folien ans Fahrzeug kleben will, über die Konsequenzen seiner Handlung im Klaren sein...

am 21. Oktober 2004 um 22:12

@C240_V6

Danke für die Ausführungen, dachte mir schon das sich jemand unter den Mitlesenden befindet der genau diese Details mal kurz erläutern kann...

desweiteren...

Nichtsdestotrotz hat es wohl alles seine Richtigkeit da sich 90% aller Deutschen nicht ohne gesetztlich perfekt geregelte Abläufe vor die Haustür trauen. Vergl. Bullen in Texas... Ich wiederstehe jetzt Parallelen zur Tagespolitk in Deutschland...

Grüße Stefan

@ c43amg1998

Erstens bin ich nicht perfekt,

zweitens hast du nach meiner Meinung genau die gleichen detail Kenntnisse wie ich! :D

drittens ist es doch paradox ->

DIE AMIS bauen Ihre Autos so um wie wir in Europa und wir in DEUTSCHLAND suchen US-BLINKER, SCHEIBEN, etc. um diese an unseren FZ. zu verbauen ! ! ! :cool: ABER DAFÜR HABEN DIE AMIS KEIN TÜV und dürfen ihre CARS so umbauen wie sie lust und money haben.

Und WAS KÖNNEN WIR?

http://www.gsx750f.com/fun/comic/comic2/limits.jpg

Ausserdem ist es wichtig die Leute auf zuklären, denn ich habe nur darauf hingewiesen und habe keinen irgenwie Persönlich angegriffen. ;)

http://www.gsx750f.com/fun/comic/comic2/stvzo.jpg

Gruß aus Essen

:)

Postscriptum: beatus ille homo, qui sedet in suo domo

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