Tönungsfolie an den Fahrertüren?

Mercedes C-Klasse W202

hallo,
habe jetzt schon mehrfach gehört das es jetzt auch eine Tönungsfolie geben soll,welche ich an den Fahrertüren verkleben darf und auch der TÜV nichts dagegen haben soll.
wißt ihr was zu diesem thema?

15 Antworten

Meines Wissens dürfen die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben in Deutschland nicht verdunkelt werden.
Wenn du es genau wissen willst, frag einfach beim TÜV nach, oder ruf dort an.
In Autoglasbetrieben wird das auch gemacht, die wissen es auch.

Man darf die vorderen Seitenscheiben transparent lackieren lassen. www.glastone.de

Zitat:

Original geschrieben von Bernd D. [HH]


Man darf die vorderen Seitenscheiben transparent lackieren lassen. www.glastone.de

Ob sich das bei den Preisen lohnt !

Die meisten hier im Forum sind doch sowieso

knapp bei Kasse.

😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von huherzog


Die meisten hier im Forum sind doch sowieso
knapp bei Kasse.
😁 😁 😁

alles Sutdenten und Schüler 😁😁

Ich gehe mal davon aus, dass es sich dabei um "Coating", "Ätzen, "Fluten" handelt. Dies ist an den vorderen Seitenscheiben im Gegensatz zu Folien erlaubt.

Großes ABER:
Die vorderen Scheiben dürfen nur zu einem bestimmten Prozentsatz getönt sein. Die meisten Fahrzeuge besitzen heutzutage ab Werk getönte Scheiben. Dabei liegen die vorderen Seitenscheiben schon hart am Limit des erlaubten.
Das heißt: noch mehr tönen ist meistens nicht erlaubt.

Das TÜV-Zertifikat sagt somit nicht viel aus. Dieses wird für das Ätz-Verfahren an sich gelten kominiert mit dem gesetzlich erlaubten Tönungsgrad. Derart verdunkelte Scheiben wie auf den Bildern sind auf keinen Fall TÜV-konform.

Zitat:

Original geschrieben von blubbb


Großes ABER:
Die vorderen Scheiben dürfen nur zu einem bestimmten Prozentsatz getönt sein. Die meisten Fahrzeuge besitzen heutzutage ab Werk getönte Scheiben. Dabei liegen die vorderen Seitenscheiben schon hart am Limit des erlaubten.
Das heißt: noch mehr tönen ist meistens nicht erlaubt.

Das ist die Meinung vom TÜV:

Zitat:

Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.

Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen.

Hi

Bei den GTI-Jungs hab ich auch schon oft diese Version hier gesehen, es gibt also gewisse Grauzonen.
Oder du schläfst mit dem TüV-Prüfer... 😁

(ich hoffe man kanns erkennen, so auf die schnelle halt)

Zitat:

Original geschrieben von Captain_Future


Hi

Bei den GTI-Jungs hab ich auch schon oft diese Version hier gesehen, es gibt also gewisse Grauzonen.
Oder du schläfst mit dem TüV-Prüfer... 😁

(ich hoffe man kanns erkennen, so auf die schnelle halt)

Ich kann hier leider nichts erkennen, dass die vorderen Seitenscheiben eingefärbt sind.

Und deswegen gleich homosexuell werden ?

😁 😁 😁

😁

Nagut, dann eben noch ein Versuch, diesmal in rot.
(MAN BEACHTE DIE VORDERE SEITENSCHEIBE!!!)

Und zum Prüfer... es kann doch auch sein, das er eine der... vielleicht... 4 ... 5 in Deutschland zugelassenen Prüferinnen erwischt... 😉

schaut euch den mal an - der hat alle gleich getönt !!! oder geflutet ?! wie auch immer !

Ein Bekannter von mir hat ne Wagenaufbereitungsfirma, die tönen auch Scheiben mit Folien. Er hat mir mal erklärt, dass man die Front und die Seitenscheiben nur mit Folien tönen lassen darf, die nicht die gesamte Scheibe bedecken, d.h. also nur eine streifen oben an der Scheibe, der Grund dafür liegt darin, dass falls man einen Unfall hat, die Retter durch das Seitenfenster eventuelle Rettungsmaßnahmen durchführen können müssen. Falls z.b. die Tür klemmt, die Folien beeinflussen aber das Bruchverhalten der Scheiben so, dass man die selbst mit nem Hammer nicht mehr aus der Tür bekommt. Er hat die Dinger jetzt seit ca. 1 Jahr drinnen und hatte noch nie Probleme, weder mit der Polizei noch mitm Tüv.

Zitat:

Original geschrieben von mcflow


schaut euch den mal an - der hat alle gleich getönt !!! oder geflutet ?! wie auch immer !

Ist denn sowas bei dem Auto überhaupt zugelassen?

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Boss


Ist denn sowas bei dem Auto überhaupt zugelassen?

Du solltest mal alle Beträge zu diesem Treath lesen !

Zitat:

Original geschrieben von huherzog


Du solltest mal alle Beträge zu diesem Treath lesen !

Ich frage aus dem Grund, weil man bis zu einer gewissen Tönungsstärke auch die vorderen Seitenscheiben tönen darf. Die Tönung der vorderen Seitenscheiben darf meines Wissens nicht 30% überschreiten. Es gibt dafür spezielle Folien, denn nicht alle sind für so etwas zugelassen. Ausserdem habe ich diesen Treath ganz durchgelesen und habe gemerkt, dass die Frage, die sich alleinig auf den Kombi im Bild bezog, ob die Tönung des Mercedes auf dem Bild zugelassen ist, noch nicht geklärt wurde.

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