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Tochter baut betrunken einen Unfall

Themenstarteram 20. Juli 2019 um 18:32

Hallo Forum

ich brauche dringend etwas Rat und Beistand. Heute Morgen hatte meine Tochter betrunken einen Unfall.

Zum Glück ist ihr nicht viel passiert, das Auto ist Schrott und ein anderer Wagen wurde beschädigt. Der Vordermann mußte wegen eines Rehs bremsen und sie ist ihm hinten rein gefahren und dann in den Wald rein. Sie war mit unserem Zweitwagen unterwegs in dem sie als Fahrerin bei der Versicherung eingetragen ist , der Vertrag aber auf mich läuft. Da sie noch Restalkohol hatte wurde der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutprobe genommen.

Wie geht es jetzt mit dem Führerschein weiter?.Ist der ganz weg oder bekommt sie ihn bis zu einer Gerichtsverhandlung wieder.

Was ist mit der Versicherung? bei Alkoholfahrten wird man ja in Regress genommen. Aber wer Zahlt dann den Regress, die Tochter oder bleibt es an mir hängen weil es ja mein Auto und meine Versicherung ist.

Leute ich kann euch sagen ich bin sowas von fertig ohne das ich irgendestwas dazu kann.

Grüße

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Januar 2020 um 17:22

Hallo Leute

ich habe auch etwas gegen Leute die unter Alkohol Auto fahren. Es waren ca 1,8 Promille aber Restalkohol am Morgen danach, was halt leider unterschätzt wurde da man es nach einer Nacht und 6 Stunden Schlaf nicht mehr so wahrnimmt. Ich habe damals mal gegoogelt weil ich es nicht glauben wollte, Tochter halt mir erzählt das sie nicht ganz soviel getrunken hat wie es die Promille glauben lassen. Eine Frau von 1,58 cm und 52 KG Körpergewicht braucht nicht viel bis 2 Promille vorhanden sind. Und von wegen der milden Strafe, alleine kann sie die Last nicht tragen, obwohl sie die Summen überall Monatlich in Raten abzahlen darf. Wenn man 1400 Euro verdient und noch eine Wohnung alleine unterhalten muß ist die Summe schon Existenzbedrohend. Ein Auto ist die nächsten 5 jahre nicht mehr drin. Nur für die Hardliner hier, da wird nicht Gelacht und Abgewunken und weitergemacht das ist ein einschneidendes Erlebniss im Leben.

Der Führerschein wurde von der Polizei am Unfalltag eingezogen und den hat sie nicht mehr bekommen. Anwalt war keiner Involviert, nach der Rechtsberatung war klar ersichtlich das bei den vorliegenden Daten ausser weiteren Kosten nichts zu machen ist.

Viele Grüße

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Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 20. Juli 2019 um 22:37:42 Uhr:

Der Vordermann durfte nicht wegen dem Reh bremsen,das würde ich auch bedenken

magst Du das bitte näher erläutern?

Ob der Vordermann das durfte oder nicht, hilft dem TE und der auffahrenden Tochter in ihrer Situation aber auch nicht weiter.

@berlin-paul schrieb am 20. Juli 2019 um 22:21:08 Uhr:

Zitat:

 

 

Der Führerschein der Tochter wurde beschlagnahmt. Ein frühzeitig eingeschalteter Verteidiger kann nun dezent lenkend im Verfahren tätig sein und mit der StA oder der ggf. zuständigen AA und dem Ermittlungsrichter vorab die Verständigung suchen. Es kann auch sinnvoll sein, an der ein oder anderen Stelle auf die Bremse zu treten, um in der Hauptverhandlung den Führerschein über die Richterbank wieder ausgehändigt zu bekommen und damit an ein paar verdutzt guckenden Uniformierten im Publilkum aus dem Saal zu schreiten. Hängt alles vom Einzelfall ab und je früher der Fachmann involviert wird, desto besser ist das.

Also nix für ungut .... :D

Bei einem Wert von 1,0 Promille, falls er sich dann bestätigt, ist es aber ganz schön optimistisch auf die Herausgabe des Führerscheines vor Gericht zu hoffen, es sei denn die Hauptverhandlung findet in einem Jahr statt. Weniger wird glaube ich selbst im Vorfeld schwierig auszuhandeln.

Und warum dieser Seitenhieb auf die Uniformierten. Hat irgendwie nicht gepaßt bzw. hat mit der eigentlichen Sache nichts zu tun. Komischer neuer Stil von dir.:confused:

Recht geb ich dir, dass hier ein Anwalt hizugezogen werden sollte. Ob das allerdings den von dir gewünschten Effekt erzielen wird, wage ich mal zu bezweifeln. Aber so was wollen die Mandanten ja wohl hören.

Nix für ungut...:D

Ich kann dir vom Bekanntenkreis sagen das wir ein ähnlichen Fall hatten. Nagelneues Auto 3 Monate alt auf Vater zugelassen Sohn als Fahrer mit eingetragen, Sohn fährt alkoholisiert und baut Unfall. Auto Totalschaden, geg. Fahrzeuge auch beschädigt. Führerschein weg + MPU. Versicherung übernimmt alle kosten Vollkasko+Gegenseite: Außer den Einsatz der Polizei/Feuerwehr bergen & abschleppen ect. + 5000€ Regress an die Versicherung musste der Fahrer zahlen.

Mit allem drum und dran war das seine teuerste Flasche Alk. im wert von fast knapp 15.000€...

Zum glück wurde keiner ernsthaft verletzt. Dann sähe die Geschichte ganz anders aus.

ich sag mal so: quid pro quo :)

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Juli 2019 um 22:32:05 Uhr:

Er sucht hilfreiche Ratschläge.... und Dein Statement war jetzt suboptimal nicht hilfreich....

im V&S sind übrigens Beiträge wie z. B. : Steh dazu wie ein Mann ausdrücklich nicht erwünscht... das sollte auch hier gelten.

Und in wie weit sind da die Werbepost von den Anwälten hilfreich, mit dem Tenor "Wir hauen dich da raus . Passiert nüscht." hilfreich? Außerdem dürfte TE mittlerweile genügend PM von Anwälten bekommen haben, die mit Vergnügen das Mandat übernehmen würden. Natürlich zum Selbstkostenpreis und notfalls bis zum EuGH.

Die angeführte Regel hab ich eh nie verstanden. Dabei ist doch genau das dazu stehen oftmals der beste Tipp. Da lernt man wenigstens etwas aus solch einer Geschichte. Aber auf sowas wird ja eh kein Wert gelegt. Klagen, klagen, klagen und dann weitermachen wie bisher und wieder von vorne.

Und wegen einem Reh darf man schon bremsen. Das kann auch mal durch das Auto gehen im Gegensatz zu einer Katze oder einem kleinen Hund.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 20. Juli 2019 um 22:44:22 Uhr:

Klagen, klagen, klagen...

Die Klage geht doch in diesem Fall nicht vom TE aus. Da es sich um eine Trunkenheitsfahrt handelt, klagt hier die Staatsanwaltschaft.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 20. Juli 2019 um 22:44:22 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Juli 2019 um 22:32:05 Uhr:

Er sucht hilfreiche Ratschläge.... und Dein Statement war jetzt suboptimal nicht hilfreich....

im V&S sind übrigens Beiträge wie z. B. : Steh dazu wie ein Mann ausdrücklich nicht erwünscht... das sollte auch hier gelten.

Und in wie weit sind da die Werbepost von den Anwälten hilfreich, mit dem Tenor "Wir hauen dich da raus . Passiert nüscht." hilfreich? Außerdem dürfte TE mittlerweile genügend PM von Anwälten bekommen haben, die mit Vergnügen das Mandat übernehmen würden. Natürlich zum Selbstkostenpreis und notfalls bis zum EuGH.

Die angeführte Regel hab ich eh nie verstanden. Dabei ist doch genau das dazu stehen oftmals der beste Tipp. Da lernt man wenigstens etwas aus solch einer Geschichte. Aber auf sowas wird ja eh kein Wert gelegt. Klagen, klagen, klagen und dann weitermachen wie bisher und wieder von vorne.

Und wegen einem Reh darf man schon bremsen. Das kann auch mal durch das Auto gehen im Gegensatz zu einer Katze oder einem kleinen Hund.

Nochmal... da gab es keine Werbung. Der Hinweis, einen Profi einzuschalten ist doch legitim. In diesem Fall ist es ein Anwalt. Postest Du irgendwo, dass Du Sackflöhe hast, dann würde ich Dir auch den Profi empfehlen... das wäre in dem Fall eben kein Anwalt....

Und ja... ein TE bittet um Hilfe, dann sind die Hinweise auf: ja... mach mal.. das wird schon, hast doch Cohones... ja... wie sind die? richtig.. völlig Fehl am Platz.....

Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. Juli 2019 um 22:39:08 Uhr:

Ob der Vordermann das durfte oder nicht, hilft dem TE und der auffahrenden Tochter in ihrer Situation aber auch nicht weiter.

Richtig. Das Auffahren wird vermutlich als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gewertet. Und das ist auch gut so. Wenn der Wert sich bestätigt ist sie auch ohne Unfall nahe dran an der absoluten Fahruntüchtigkeit.

Ein Anwalt kann vielleicht ein bisschen an den Tagessätzen „schrauben“ und versuchen den Entzug der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten. Man kennt sich ja am Gericht und bei der StA. Aber wie gesagt. Kann. Vielleicht.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Juli 2019 um 22:50:15 Uhr:

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 20. Juli 2019 um 22:44:22 Uhr:

 

Und in wie weit sind da die Werbepost von den Anwälten hilfreich, mit dem Tenor "Wir hauen dich da raus . Passiert nüscht." hilfreich? Außerdem dürfte TE mittlerweile genügend PM von Anwälten bekommen haben, die mit Vergnügen das Mandat übernehmen würden. Natürlich zum Selbstkostenpreis und notfalls bis zum EuGH.

Die angeführte Regel hab ich eh nie verstanden. Dabei ist doch genau das dazu stehen oftmals der beste Tipp. Da lernt man wenigstens etwas aus solch einer Geschichte. Aber auf sowas wird ja eh kein Wert gelegt. Klagen, klagen, klagen und dann weitermachen wie bisher und wieder von vorne.

Und wegen einem Reh darf man schon bremsen. Das kann auch mal durch das Auto gehen im Gegensatz zu einer Katze oder einem kleinen Hund.

Nochmal... da gab es keine Werbung. Der Hinweis, einen Profi einzuschalten ist doch legitim. In diesem Fall ist es ein Anwalt. Postest Du irgendwo, dass Du Sackflöhe hast, dann würde ich Dir auch den Profi empfehlen... das wäre in dem Fall eben kein Anwalt....

Und ja... ein TE bittet um Hilfe, dann sind die Hinweise auf: ja... mach mal.. das wird schon, hast doch Cohones... ja... wie sind die? richtig.. völlig Fehl am Platz.....

Da geb ich dir völlig recht.

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Juli 2019 um 22:39:50 Uhr:

@berlin-paul schrieb am 20. Juli 2019 um 22:21:08 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Juli 2019 um 22:39:50 Uhr:

Zitat:

 

 

Der Führerschein der Tochter wurde beschlagnahmt. Ein frühzeitig eingeschalteter Verteidiger kann nun dezent lenkend im Verfahren tätig sein und mit der StA oder der ggf. zuständigen AA und dem Ermittlungsrichter vorab die Verständigung suchen. Es kann auch sinnvoll sein, an der ein oder anderen Stelle auf die Bremse zu treten, um in der Hauptverhandlung den Führerschein über die Richterbank wieder ausgehändigt zu bekommen und damit an ein paar verdutzt guckenden Uniformierten im Publilkum aus dem Saal zu schreiten. Hängt alles vom Einzelfall ab und je früher der Fachmann involviert wird, desto besser ist das.

Also nix für ungut .... :D

Bei einem Wert von 1,0 Promille, falls er sich dann bestätigt, ist es aber ganz schön optimistisch auf die Herausgabe des Führerscheines vor Gericht zu hoffen, es sei denn die Hauptverhandlung findet in einem Jahr statt. Weniger wird glaube ich selbst im Vorfeld schwierig auszuhandeln.

Und warum dieser Seitenhieb auf die Uniformierten. Hat irgendwie nicht gepaßt bzw. hat mit der eigentlichen Sache nichts zu tun. Komischer neuer Stil von dir.:confused:

Recht geb ich dir, dass hier ein Anwalt hizugezogen werden sollte. Ob das allerdings den von dir gewünschten Effekt erzielen wird, wage ich mal zu bezweifeln. Aber so was wollen die Mandanten ja wohl hören.

Nix für ungut...:D

War so nicht auf Dich gemünzt. Der Angesprochene poliert jedoch das - unsinnige - Feindbild und ich wollte so formulieren, dass es auch von ihm verstanden wird und sein Sinn für die feine Feder ist ja nicht so ausgeprägt. ;)

Das mit dem FS in der HV ... ist schon mit 2,4 %o so gelaufen. Das war aber auch eine andere Sachlage.

Im Fall des TE muss man sehen wo die Reise hingeht. Die Details sind hier auch nicht ausgebreitet. Auf einen Freispruch wird es eher nicht hinauslaufen. Aber die Strafe lässt sich evtl. deutlich im unteren Bereich ansiedeln. Dafür sind diese Organe der Rechtspflege ja auch da. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juli 2019 um 22:58:29 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Juli 2019 um 22:39:50 Uhr:

@berlin-paul schrieb am 20. Juli 2019 um 22:21:08 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juli 2019 um 22:58:29 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Juli 2019 um 22:39:50 Uhr:

 

Bei einem Wert von 1,0 Promille, falls er sich dann bestätigt, ist es aber ganz schön optimistisch auf die Herausgabe des Führerscheines vor Gericht zu hoffen, es sei denn die Hauptverhandlung findet in einem Jahr statt. Weniger wird glaube ich selbst im Vorfeld schwierig auszuhandeln.

Und warum dieser Seitenhieb auf die Uniformierten. Hat irgendwie nicht gepaßt bzw. hat mit der eigentlichen Sache nichts zu tun. Komischer neuer Stil von dir.:confused:

Recht geb ich dir, dass hier ein Anwalt hizugezogen werden sollte. Ob das allerdings den von dir gewünschten Effekt erzielen wird, wage ich mal zu bezweifeln. Aber so was wollen die Mandanten ja wohl hören.

Nix für ungut...:D

War so nicht auf Dich gemünzt. Der Angesprochene poliert jedoch das - unsinnige - Feindbild und ich wollte so formulieren, dass es auch von ihm verstanden wird und sein Sinn für die feine Feder ist ja nicht so ausgeprägt. ;)

Das mit dem FS in der HV ... ist schon mit 2,4 %o so gelaufen. Das war aber auch eine andere Sachlage.

Im Fall des TE muss man sehen wo die Reise hingeht. Die Details sind hier auch nicht ausgebreitet. Auf einen Freispruch wird es eher nicht hinauslaufen. Aber die Strafe lässt sich evtl. deutlich im unteren Bereich ansiedeln. Dafür sind diese Organe der Rechtspflege ja auch da. :)

Bin ja im Prinzip bei dir und hab auch schon Pferde kotzen sehen. Fand die Abschweife ( komisches Wort) nur sehr überraschend.

Nix für ungut......:cool:

Allet juht. ;)

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 20. Juli 2019 um 22:44:22 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Juli 2019 um 22:32:05 Uhr:

Er sucht hilfreiche Ratschläge.... und Dein Statement war jetzt suboptimal nicht hilfreich....

im V&S sind übrigens Beiträge wie z. B. : Steh dazu wie ein Mann ausdrücklich nicht erwünscht... das sollte auch hier gelten.

Und in wie weit sind da die Werbepost von den Anwälten hilfreich, mit dem Tenor "Wir hauen dich da raus . Passiert nüscht." hilfreich? Außerdem dürfte TE mittlerweile genügend PM von Anwälten bekommen haben, die mit Vergnügen das Mandat übernehmen würden. Natürlich zum Selbstkostenpreis und notfalls bis zum EuGH.

Die angeführte Regel hab ich eh nie verstanden. Dabei ist doch genau das dazu stehen oftmals der beste Tipp. Da lernt man wenigstens etwas aus solch einer Geschichte. Aber auf sowas wird ja eh kein Wert gelegt. Klagen, klagen, klagen und dann weitermachen wie bisher und wieder von vorne.

......

Schon schön, dass Du so wandelbar in der äußeren Form doch immer den selben Unfug absonderst.

Deine Halluzinationen von Anwälten, die auf MT werbend per PN an user herantreten ... also ich weiß nicht wo Du das hernimmst. Aus profundem Wissen heraus kann es jedenfalls nicht sein. Anwälte würden derartiges nicht machen, weil es standesrechtlich verboten ist und den Entzug der beruflichen Zulassung nach sich ziehen würde. Auch die NUB verbieten derartiges. Wer auf MT solchen Spam per PN erhält, der sollte diesen unbedingt melden.

Lieber Kasawumbu,

es passieren im Leben leider immer wieder Dinge, von denen wir zutiefst hoffen, dass sie uns niemals zustoßen mögen. Ein Unfall unter Alkoholeinfluss gehört für mich- und wahrscheinlich auch für Dich dazu. Ich meine, auch Deine Tochter hatte sich nicht vorgenommen, einen Anderen zu schädigen und hatte den Restalkohol im Blut gar nicht bedacht..

Aber, all dies ist unwichtig, da der Fall, der nie eintreten sollte nun eingetreten ist und Du, wie auch Deine Tochte, ihr könnt es nicht ungeschehen machen. Der vorausschauende Rat zu einem Rechtsbeistand wurde ja gegeben. Er wird sich um die rechtlichen Belange mit Euch und für Euch sorgen.

Ihr könnt aber noch etwas sehr wichtiges tun: Zusammenstehen in dieser schweren Situation. Deine Tochter braucht jetzt Menschen um sich, die ihr keine Vorhaltungen machen und Horrorszenarien an die Wand malen. Was sie braucht, ist ein Mensch, an den sie sich anlehnen kann, um selber wieder Halt zu finden. Was Du noch heute tun kannst ist: Nimm Deine Tochter in den Arm und gib ihr das ehrliche Gefühl, dass Du sie nicht verurteilst, sie nicht beschuldigst, sondern dass Du sie liebst, so wie sie ist und mit all ihren Problemen und Fehlern, die gemacht wurden.

Da müssen keine große Worte gemacht werden. Manchmal ist es mehr wert, einfach da zu sein für sie und das Geschehene nicht immerwieder in den Mittelpunkt zu stellen. Deine Tochter ist Dein Mittelpunkt, nicht der Unfall, nicht der Alkohol, nicht, was vll. kommen und noch werden kann.

Wenn Du Hilfe für Dich und Deine Tochter in dem Verstehen und der Aufarbeitung des Geschehenen benötigst, wendet Euch bitte umgehend an die überall in Deutschland tätigen Notfallseelsorger oder an den Notfallpsychologischen Dienst. Es kann heilsam sein, wenn da ein Unbeteiligter hilft, das Gespräch und gegenseitige Verständnis zu entfachen.

Ich wünsche Dir und Deiner Tochter viel Kraft und Stärke, diese schwierige Zeit zu durchleben.

Liebe Grüsse vom Asphalthoppler

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