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Tips z. Abrechnen eines Unfallschadens nach Gutachten?????

Themenstarteram 30. November 2002 um 10:38

Tips z. Unfallschaden nach Gutachten abrechnen?????

Hallo Leute

meine Frau hatte einen unverschuldeten Rempler-Unfall mit unserem 2 Wagen.Audi80.B3.Bj87.Fahrzeug ist Fahrfähig.

Die gegnerische Versicherung forderte ein Gutachten auf dessen Basis ich sowieso auch abrechnen wollte.

Die Reperatur kann ich selbst mit Gebrauchtteilen erledigen.

Reperaturkosten---1334Euro inkl.Steuer ---1540Euro

Restwert----100 Euro

Wiederbeschaffungswert----818Euro inkl Steuer---950Euro

wiederbeschaffungsdauer 12 tage.

Welche Kosten stehen mir von der gegnerischen Versicherung zu?????

Wiederbeschaffungswert - Restwert??????

mit oder ohne Steuer??????

Kosten f.Leihwagen??????

Sind sonstige Kosten ansetzbar?????

Bin für jeden Tip dankbar um nicht übers Ohr gehauen zu werden.

 

Gruß B4-Roly

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15 Antworten

Folgende Kosten stehen dir zu bei fiktiver Abrechnung:

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich Mehrwertsteuer. Mietwagenkosten werden nur ersetzt, wenn sie tatsachlich angefallen sind(Mietwagenrechnung). Sonst gibts noch eine Unkostenpauschale für Lauferei und Telefon - war vor Jahren mal DM 50,-

Gruß Claus

 

Neugierig? www.asw-waal.de

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Woerheide

Mietwagenkosten werden nur ersetzt, wenn sie tatsachlich angefallen sind(Mietwagenrechnung). Sonst gibts noch eine Unkostenpauschale für Lauferei und Telefon - war vor Jahren mal DM 50,-

www.asw-waal.de

bist du dir da mit den Leihwagenkosten sicher? Bei mir sind sie jedesmal ersetzt worden und soweit ich weiß müssen sie das auch ohne Nachweis (aber ohne Garantie).

Übrigens muss das Leihfahrzeug in der gleichen Klasse wie deins sein. Ein aktuelles Modell wäre also der A4.

Grüße Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Mahoni

Hallo,

bist du dir da mit den Leihwagenkosten sicher? Bei mir sind sie jedesmal ersetzt worden und soweit ich weiß müssen sie das auch ohne Nachweis (aber ohne Garantie).

Übrigens muss das Leihfahrzeug in der gleichen Klasse wie deins sein. Ein aktuelles Modell wäre also der A4.

Grüße Stefan

Leihwagenkosten werden nur die angefallenen ersetzt, und nur Voll, wenn man eine Klasse tiefer bleibt.

Alternativ kann man Nutzungsausfallentschädigung bekommen, die Höhe hängt vom Verhandlungsgeschick mit dem vers.Sachbearbeiter ab.

Es werden auch Kosten für div. Umbauten bezahlt, z.B. Radio, Schroth Gurte... den Gutachter aber darauf hinweisen.

Das mit der Mwst gilt nur wenn instandgesetzt wird, bei Totalschaden gibt es das nicht, also

Wiederbeschaffung abzügl. Restwert = Auszahlungsbetrag

Bin ich jetzt total quer oder habe ich einfach nur Glück gehabt? Nun gut, aber was ich sicher weiß, dass die hier Ahnung davon haben :)

Grüße Stefan

@B4-Roly:

Bitte in Zukunft nur einmal posten, sonst blickt keiner mehr durch.

@Mahoni: Die Site wird auch nur von normalen Leuten benutzt, und halbwahre Antworten sind im jusristischen Bereich gefährlicher als keine

Mickie

Das stimmt wohl, aber sie wird von zahlreichen Anwälten betreut und die sollten dann doch Ahnung davon haben. Ich habe bis jetzt immer die Erfahrung gemacht, dass die Mods einschreiten, falls etwas falsches gepostet wird.

Aber einen Tipp habe ich noch und die haben auf jeden Fall Ahnung:

Jedem ADAC-Mitglied steht eine Rechtsberatung zu. Man ruft da an, dann nennen die einem einen Anwalt und da kann man hingehen und mit ihm über die Sache sprechen. Nur sobald der Anwalt selbst anfängt tätig zu werden, muss man es selber zahlen.

Grüße Stefan

Themenstarteram 30. November 2002 um 14:45

Danke

 

Vielen Dank an euch alle für die schnelle Beantwortung und die Tips.

Gruß B4-Roly

Ich weiß DEFINITIV dass Nutzungsausfall OHNE Rechnung vom Mietwagen ersetzt wird! Hierzu musst du das reparierte Auto vom Sachverständigen Photografieren lassen und zur Versicherung schicken.

 

Dann wird auch die Mehrwertsteuer ersetzt.

Siehe auch Beitrag in A4 Forum

 

MFG

Flo

Zitat:

Original geschrieben von guthardt

Hallo,

hatte was ähnliches!

Meineswissens bekommst du nur den Wiederbeschaffungswert ohne Mwst minus Restwert ersetzt.

Also nur 718€

-Es sei denn, du weist nach das das auto fachgerecht repariert wurde,dann gibt es meineswissens maximal den Wiederbeschaffungawert inkl. Mwst + 30%, also 1235 €

Als Nachweis genügt ein Photo des reparierten Fahrzeuges plus die Unterschrift des Sachverständigen!

Dies ist dann auch Grundlage zur Beantragung von Nutzungsausfall

Bei meinen A4 waren das 59 € pro Tag (2.8l quattro Bj 96)

Kann dir das alles nicht 100% garantieren - aber es sollte in etwa stimmen, da es mir ein Sachverständiger erklärt hat.

evtl. kann das ja noch jemand ergänzen/berichtigen

MFG

Flo

Zitat:

Original geschrieben von senderlisteffm

Die Mehrwertsteuer kriegt er nur, wenn er nachweist, daß sie auch angefallen ist. Auf ein Gutachten gibt es keine, egal wie das Auto sich wieder entkrumpelt hat. ;)

Das dient zur Eindämmung von Schwarzarbeit!

Zitat:

Original geschrieben von Mickie

Ganz bestimmt nicht!

Sondern um die Kassen der Versicherungen zu schonen, sonst können die keine Paläste mehr bauen

Zitat:

Original geschrieben von senderlisteffm

Aha! Wie soll bitte die einbehaltene Mehrwertsteuer die Kassen schonen?

Zitat:

Original geschrieben von Mickie

Die 16% spart die Versicherung, ganz einfach!

Zitat:

Original geschrieben von guthardt

Der Nutzungsausfall wird individuell berechnet !

Bei meinem A4 2,8 Bj 96 pro Tag 59€

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