Tips und Tricks beim sparen der versicherung für Cabrios
Hallo zusammen.
Wer kann mir sagen welche Tips und Tricks man anwenden kann um bei Cabrios in der Versicherung zu sparen??
Habe nämlich von meinem Kumpel gehört das man irgendwelche Angaben machen kann und somit in der versicherung richtig Geld sparen.
Wer kann helfen????
15 Antworten
Ich hoffe, dass Du mit "irgendwelchen Angaben" richtige Angaben meinst und nichts falsche oder erfundene.
Ich denke, dass sich bei einem Cabrio eine Einzelgarage besonders gut auswirkt. Wenn das Auto nachts in einer Garage steht, ist das Risiko, dass was passiert geringer.
Tach auch.
Natürlich meinte ich damit die "legalen" Möglichkeiten. Eine Garage habe ich glücklicher Weise. Sonst keine anderen Möglichkeiten???
Unabhängig vom Cabrio geben viele Versicherer auch Nachlaß (bis zu 10 %) wenn man ein Fahrsicherheitstraining nachweisen kann, z.B. vom ADAC oder einem anderen Automobilclub...
Gruß, Jens
Weiß ich leider nicht, aber ich denke, es wird sich sicher schnell bezahlt machen... Und Spaß macht es sicher auch, und bringt bestimmt neue Erkenntnisse...
Wir machen im Sommer so ein Training, über die Firma, und brauchen dann nur als Eigenanteil 5 Eur zahlen ;-)
Aber ein Anruf beim ADAC o.ä. müßte da Klärung bringen...
Gruß, Jens
So, hab jetzt mal beim ADAC angerufen....
Für Mitglieder kostet ein normales, eintägiges Training für PKW 79,- Eur, für Nichtmitglieder 113,- Eur.
Was es jetzt bei anderen Clubs kostet weiß ich nicht, aber ich ruf jetzt nicht noch überall an... ;-)))
Gruß, Jens
Danke dir Jens hast mir schon weiter geholfen.
Na dann werde ich mal ein bischen rumtelefonieren.
Bis denn
viele versicherungen bieten verschiedene rabattmöglichkeiten an. hier ein paar beispiele:
einzel/doppelgarage, jährliche fahrleistung, private/geschäftliche nutzung, wohneigentum (eigentumswohnung oder eigenes haus), eigene kinder (familiennachlass), fahrerkreis + alter (jünger 23 o.ä. ist teurer). fzg-alter bei kauf
desweiteren wirkt sich die berufsangabe öffentlicher/nichtöffentlicher dienst aus, ebenso bestimmte berufsgruppen. nachlässe kann es auch für mehrere versicherungen bei demselben unternehmen geben. bei der voll - und teilkasko wirken sich die selbstbeteiligung aus, umso höher umso niedrieger der beitrag. eine abweichung zwischen versicherungsnehmer und halter kann sich negativ/teurer auswirken. am meisten wirken sich fzg-typ (hier typklassen) + die eigene schadenfreiheitsklasse (%-te) aus.
Das heißt also wenn man bestimmte Angaben macht dann könnte es negativ/teurer werden??? Oder ist man verpflichtet alle Angaben wie z.B. private und geschäftliche Nutzung anzugeben??? Denn bei dieser Angabe ist es denke ich so das es dann teurer wird, da ich den Wagen privat sowohl geschäftlich nutze.
wurden die angaben wissentlich falsch angegeben, darf die versicherung eine vertragsstrafe erheben. diese kann bis zu einem gesamtjahresbeitrag betragen, d.h. wenn du für 2004 insgesamt 700,-EUR für haftpflicht + vollkasko mit angabe einer garage bezahlst, tatsächlich aber keine garage für das fzg vorhanden ist und die versicherung wie auch immer davon erfährt, zahlst du 700,- Beitrag + nachzahlung erhöhter beitrag ohne garagennachlass + daraus resultierende strafe ca. 730,-EUR. je nach versicherung kann dieser wert höher oder niedriger ausfallen, das kommt auf die tarifbestimmungen an.
bei der nutzung gibt es auch unterschiede. ein versicherer macht keine unterscheidung zwischen privat oder geschäftlich, der andere schon. oftmals wird nach "überwiegend" privat oder geschäftlich gefragt, d.h. 51% so oder so. geschäftlich ist dann teurer als privat, weil es in firmen des öfteren vorkommt das mehrere personen das fzg fahren. und da ist es ein unterschied ob der 18-jährige lehrling oder der 45-jahre alte chef das fzg fährt.........
übrigens zählen fahrten zur und von der arbeitsstelle als privatfahrten.
nochmal zum Fahrsicherheitstrainig: würde es auch schon Prozente bringen, wenn einer der Fahrzeugführenden ein Sicherheitstraining absolviert?
Der Wagen läuft auf meine Eltern und ich bin über 23 und fahre nur mit dem Wagen, was man aber der VS nicht mitteilen kann ( bringt ja eh keinen rabatt und wird auch gar nicht danach gefragt, nur ob der Halter der Fahrer ist) , da ich nicht Halter bin sondern meine Mutter.
Micki
Bei vielen Cabrios ist die Vollkaskoklasse deutlich niedriger als die Teilkaskoklasse, das heißt, bei entsprechendem Rabatt ist die Vollkasko trotz darin enthaltener Teilkasko günstiger als die Teilkasko allein. Das liegt daran, daß die Teilkaskoprämie nicht mit den Jahren niedriger wird, die Vollkaskoprämie aber wie die Haftpflichtprämie pro Jahr Schadenfreiheit niedriger wird.
Ich habe in der Haftpflicht SF18, habe ich dann auch in der Vollkasko 35%? Denn in der Teilkasko stehe ich mit 100 % drin.
Hi,
die Vollkasko wird der Haftüflicht angeglichen - also auch das SF18
(Voraussetzung: Du hast nicht erst zu Jahresanfang die VK gekündigt oder hast eine bessere SF-Klasse in der VK aus früheren Versicherungszeiten)
TK ist immer (!) 100%, da es dort keine SF-Klassen gibt - die ist nach Jahren immer noch bei 100%. 🙂 Es gibt keine Abstufung.
Dafür gibts auch keine Raufstufung (wie in der VK und HP) im Schadenfall.
Grüße
Schreddi